Aktienbesitz und Aktienoptionen Musterklauseln

Aktienbesitz und Aktienoptionen. Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats halten zum Datum dieses Prospekts wie folgt Aktien an der Emittentin: Xxxx Xxxxxx Xxxx, Vorstandsvorsitzender der Emittentin, ist Alleingesellschafter der TO Holding 1 GmbH, die wiederum Stück 24.791.012 Aktien (61,9 % des Grundkapitals) der Emittentin hält. Weitere Stück 11.217.601 Aktien (28 % des Grundkapitals) der Emittentin werden von Xxxxx Xxxx unmittelbar gehalten. Xxxx Xxxxxxx Xxxxxxx, Mitglied des Aufsichtsrats der Emittentin, hält mittelbar über die MH-Holding GmbH (Dittelbrunn), deren Alleingesellschafter er ist, Stück 10.000 Aktien (0,025 % des Grundkapitals) der Emittentin. Xxxx Xxx Xxxxxxxx, Vorstandsmitglied der Emittentin, hält unmittelbar Stück 5.000 Aktien (0,012 % des Grundkapitals) der Emittentin. Über die vorstehend angegebenen Beteiligungen hinaus halten die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Emittentin zum Datum dieses Prospekts keine Aktien an der Emittentin. Es wurden weder Optionen noch sonstige Bezugsrechte auf Aktien der Emittentin ausgegeben. Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Emittentin verfügen zum Prospektdatum über keine derartigen Rechte.
Aktienbesitz und Aktienoptionen. Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates halten Aktien und Aktienoptionen auf den Erwerb von Aktien der Emittentin wie folgt: Aktionär Aktienanteil in Prozent Vorstand Xxxxxxx Xxxxx rund 2,53 Prozent Aufsichtsrat Mag. Xxxxx Xxxx Xx. Xxxxxx Xxxxx, MBA Mag. Xxxxx Xxxxx, LLM.* keine Beteiligung keine Beteiligung rund 11,81 Prozent
Aktienbesitz und Aktienoptionen. Die Mitglieder des Verwaltungsrats und des Aufsichtsrats halten zum Datum dieses Prospekts wie folgt Aktien an der Emittentin: Xxxx Xxxxxxxxx Xxxxx, Mitglied des Verwaltungsrats der Emittentin, ist Alleingesellschafter der Maponos Holding AG, die wiederum 8.380.819 Aktien der Emittentin (83,81 %) hält. Xxxx Xxxxxx Xxxxxx, Mitglied des Verwaltungsrats der Emittentin, hält 100.000 Aktien der Emittentin (1 %). Xxxx Xxxxxx Xxxx, Mitglied des Verwaltungsrats der Emittentin, hält 125.000 Aktien der Emittentin (1,25 %). Über die vorstehend angegebenen Beteiligungen hinaus halten die Mitglieder des Verwaltungsrats und des Aufsichtsrats der Emittentin zum Datum dieses Prospekts keine Aktien an der Emittentin. Es wurden weder Optionen noch sonstige Bezugsrechte auf Aktien der Emittentin ausgegeben. Die Mitglieder des Verwaltungsrats und des Aufsichtsrats der Emittentin verfügen zum Prospektdatum über keine derartigen Rechte.
Aktienbesitz und Aktienoptionen. Die beiden Gründer und derzeitigen Vorstände der Varengold Wertpapierhandelsbank AG, die Herren Xxxxx Xxxxxxxxx Xxxxxxx und Xxxxxxx Xxx, und der Prokurist, Xxxx Xxxx Xxxxx, halten zum Zeitpunkt der Erstellung des Prospektes folgende Aktienpakete und Anteile: Xxxxxxx Xxx : 181.656 Stück oder rd. 18,09 % Xxxxx Xxxxxxxxx Xxxxxxx: 167.848 Stück oder rd. 16,72 % Xxxx Xxxxx 95.264 Stück oder rd. 9,49 % Mitglieder des Aufsichtsrats halten keine Aktien der Gesellschaft. Optionen oder sonstige Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft bestehen nicht. Es existieren nach Kenntnis der Emittentin keine Personen, die nicht Mitglied der Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgane der Gesellschaft sind und die direkt oder indirekt eine Beteiligung am Kapital der Emittentin oder den entsprechenden Stimmrechten halten, die gemäß den nationalen Bestimmungen zu melden wären.

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  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Technische Einrichtungen und Anschlüsse 8.1 Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. 8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen. 8.3 Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen. 8.4 Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden. 8.5 Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Transaktionskosten Zusätzlich trägt der OGAW sämtliche aus der Verwaltung des Vermögens erwachsenden Nebenkosten für den An- und Verkauf der Anlagen (marktkonforme Courtagen, Kommissionen, Abgaben), sowie alle Steuern, die auf das Vermögen des OGAW sowie dessen Erträge und Aufwendungen erhoben werden (z.B. Quellensteuern auf ausländischen Erträgen). Der OGAW trägt ferner allfällige externe Kosten, d.h. Gebühren von Dritten, die beim An- und Verkauf der Anlagen anfallen. Diese Kosten werden direkt mit dem Einstands- bzw. Verkaufswert der betreffenden Anlagen verrechnet. Zusätzlich werden den jeweiligen Anteilsklassen etwaige Währungsabsicherungskosten belastet. Gegenleistungen, welche in einer fixen Pauschalgebühr enthalten sind, dürfen nicht zusätzlich als Einzelaufwand belastet werden. Eine allfällige Entschädigung für beauftragte Dritte ist jedenfalls in den Gebühren nach Art. 30 des Treuhandvertrages enthalten. Die allfälligen Kosten einer Währungsabsicherung von Anteilsklassen werden der entsprechenden Anteilsklasse zugeordnet.

  • Auftragskontrolle Ziel der Auftragskontrolle ist es, zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden können.

  • Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad. 5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.

  • Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers Betrieb der Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt-, Sach-, Rechtsschutz- und Krankenzusatzversicherung

  • Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden 4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur. 4.2 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt. 4.3 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden. 4.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.