Common use of Akzeptanzzeichen Clause in Contracts

Akzeptanzzeichen. Das Unternehmen hat auf das girocard-System mit einem zur Verfügung gestellten Zeichen gemäß Kap. 2.3 des Technischen Anhangs deutlich hinzuweisen. Dabei darf das Unternehmen einen Zahlungsdienstleister oder eine Gruppe von Zahlungsdienstleistern werblich nicht herausstellen. Falls ein Unternehmen im Rahmen des girocard-Verfahrens die Möglichkeit der Bargeldauszahlung anbietet, gelten dafür zusätzlich folgende Be- stimmungen: – Die Auszahlung von Bargeld ist nur in Verbindung mit einer girocard-Transaktion zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen des Un- ternehmens zulässig. Die Höhe der girocard-Transaktion soll mindestens 20,00 € betragen. – Die Auszahlung von Bargeld erfolgt ausschließlich aufgrund einer zwingenden Autorisierung des angeforderten Betrages durch den kartenaus- gebenden Zahlungsdienstleister. – Vorbehaltlich eines hinreichenden Bargeldbestandes in der Kasse ist das Unternehmen an das Ergebnis der Autorisierung des Zahlungsdienst- leisters gebunden. – Die Barauszahlung darf höchstens 200,00 € betragen. – Das Unternehmen wird hinsichtlich des Angebotes der Auszahlung von Bargeld keine Differenzierung zwischen Karteninhabern verschiedener kartenausgebender Zahlungsdienstleister vornehmen. Dabei kann der Händler den jeweiligen Bargeldbestand in der Kasse berücksichtigen.

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Samples: www.bankhaus-rsa.de, www.edekabank.de, www.raiba-ke-oa.de

Akzeptanzzeichen. Das Unternehmen hat auf das girocardelectronic-cash-System mit einem zur Verfügung gestellten Zeichen gemäß Kap. 2.3 des Technischen Anhangs Anhang deutlich hinzuweisen. Dabei darf das Unternehmen einen Zahlungsdienstleister oder eine Gruppe von Zahlungsdienstleistern werblich nicht herausstellen. Falls ein Unternehmen im Rahmen des girocardelectronic cash-Verfahrens die Möglichkeit der Bargeldauszahlung anbietet, gelten dafür zusätzlich folgende Be- stimmungenBestimmungen: Die Auszahlung von Bargeld ist nur in Verbindung mit einer girocardelectronic cash-Transaktion zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen des Un- ternehmens Händlers zulässig. Die Höhe der girocardelectronic cash-Transaktion soll mindestens mindes- tens 20,00 € betragen. Die Auszahlung von Bargeld erfolgt ausschließlich aufgrund einer zwingenden Autorisierung des angeforderten angefor- derten Betrages durch den kartenaus- gebenden kartenausgebenden Zahlungsdienstleister. Vorbehaltlich eines hinreichenden Bargeldbestandes in der Kasse ist das Unternehmen der Händler an das Ergebnis der Autorisierung Au- torisierung des Zahlungsdienst- leisters Zahlungsdienstleisters gebunden. Die Barauszahlung darf höchstens 200,00 € betragen. – Das Unternehmen • Der Händler wird hinsichtlich des Angebotes der Auszahlung von Bargeld keine Differenzierung zwischen Karteninhabern verschiedener kartenausgebender Zahlungsdienstleister vornehmen. Dabei kann der Händler Händ- ler den jeweiligen Bargeldbestand in der Kasse berücksichtigen.

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Samples: rs-pos.de, rs-pos.de

Akzeptanzzeichen. Das Unternehmen hat auf das girocard-System mit einem zur Verfügung gestellten Zeichen gemäß Kap. 2.3 des Technischen Anhangs deutlich hinzuweisen. Dabei darf das Unternehmen einen Zahlungsdienstleister oder eine Gruppe von Zahlungsdienstleistern werblich nicht herausstellen. Falls ein Unternehmen im Rahmen des girocard-Verfahrens die Möglichkeit der Bargeldauszahlung anbietet, gelten dafür zusätzlich folgende Be- stimmungenBestimmungen: - Die Auszahlung von Bargeld ist nur in Verbindung mit einer girocard-Transaktion zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen des Un- ternehmens Unternehmens zulässig. Die Höhe der girocard-Transaktion soll mindestens 20,00 € betragen. - Die Auszahlung von Bargeld erfolgt ausschließlich aufgrund einer zwingenden Autorisierung des angeforderten Betrages durch den kartenaus- gebenden kartenausgebenden Zahlungsdienstleister. - Vorbehaltlich eines hinreichenden Bargeldbestandes in der Kasse ist das Unternehmen an das Ergebnis der Autorisierung des Zahlungsdienst- leisters Zahlungsdienstleisters gebunden. - Die Barauszahlung darf höchstens 200,00 € betragen. - Das Unternehmen wird hinsichtlich des Angebotes der Auszahlung von Bargeld keine Differenzierung zwischen Karteninhabern verschiedener kartenausgebender Zahlungsdienstleister vornehmen. Dabei kann der Händler den jeweiligen Bargeldbestand in der Kasse berücksichtigen.

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Samples: www.vr-zahlungssysteme.de, www.telecash.de

Akzeptanzzeichen. Das Unternehmen hat auf das girocard-electronic cash- System mit einem zur Verfügung gestellten Zeichen gemäß Kap. 2.3 2.5 des Technischen Anhangs und auf die Akzeptanz von Karten der Kooperationspartner mit dem zur Verfügung gestellten EAPS-Zeichen deutlich hinzuweisen. Dabei darf das Unternehmen einen Zahlungsdienstleister oder eine Gruppe von Zahlungsdienstleistern werblich nicht herausstellen. Falls ein Unternehmen im Rahmen des girocardelectronic cash-Verfahrens die Möglichkeit der Bargeldauszahlung anbietet, gelten dafür zusätzlich folgende Be- stimmungenBestimmungen: Die Auszahlung von Bargeld ist nur in Verbindung mit einer girocardelectronic cash-Transaktion zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen des Un- ternehmens Unternehmens zulässig. Die Höhe der girocardelectronic cash-Transaktion soll mindestens 20,00 Euro betragen. Die Auszahlung von Bargeld erfolgt ausschließlich aufgrund einer zwingenden Autorisierung des angeforderten Betrages durch den kartenaus- gebenden kartenausgebenden Zahlungsdienstleister. Vorbehaltlich eines hinreichenden Bargeldbestandes in der Kasse ist das Unternehmen an das Ergebnis der Autorisierung des Zahlungsdienst- leisters Zahlungsdienstleisters gebunden. Die Barauszahlung darf höchstens 200,00 Euro betragen. Das Unternehmen wird hinsichtlich des Angebotes der Auszahlung von Bargeld keine Differenzierung zwischen Karteninhabern verschiedener kartenausgebender Zahlungsdienstleister vornehmen. Dabei kann der Händler den jeweiligen Bargeldbestand in der Kasse berücksichtigen.

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Samples: kspay.de, ks-kassen.de

Akzeptanzzeichen. Das Unternehmen hat auf das girocard-System mit einem zur Verfügung gestellten Zeichen gemäß Kap. 2.3 des Technischen Anhangs deutlich hinzuweisen. Dabei darf das Unternehmen einen Zahlungsdienstleister oder eine Gruppe von Zahlungsdienstleistern werblich nicht herausstellen. Falls ein Unternehmen im Rahmen des girocard-Verfahrens die Möglichkeit der Bargeldauszahlung anbietet, gelten dafür zusätzlich folgende Be- stimmungenBestimmungen: Die Auszahlung von Bargeld ist nur in Verbindung mit einer girocard-Transaktion zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen des Un- ternehmens Unternehmens zulässig. Die Höhe der girocard-Transaktion soll mindestens 20,00 € betragen. Die Auszahlung von Bargeld erfolgt ausschließlich aufgrund einer zwingenden Autorisierung des angeforderten Betrages durch den kartenaus- gebenden kartenausgebenden Zahlungsdienstleister. Vorbehaltlich eines hinreichenden Bargeldbestandes in der Kasse ist das Unternehmen an das Ergebnis der Autorisierung des Zahlungsdienst- leisters Zahlungsdienstleisters gebunden. Die Barauszahlung darf höchstens 200,00 € betragen. Das Unternehmen wird hinsichtlich des Angebotes der Auszahlung von Bargeld keine Differenzierung zwischen Karteninhabern verschiedener kartenausgebender Zahlungsdienstleister vornehmen. Dabei kann der Händler den jeweiligen Bargeldbestand in der Kasse berücksichtigen.

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Samples: www.voba-online.de, www.intercard.de

Akzeptanzzeichen. Das Unternehmen hat auf das girocard-System mit einem zur Verfügung gestellten Zeichen gemäß Kap. 2.3 des Technischen Anhangs deutlich hinzuweisen. Dabei darf das Unternehmen einen Zahlungsdienstleister oder eine Gruppe von Zahlungsdienstleistern werblich nicht herausstellen. Falls ein Unternehmen im Rahmen des girocard-Verfahrens die Möglichkeit der Bargeldauszahlung anbietet, gelten dafür zusätzlich folgende Be- stimmungenBestimmungen: Die Auszahlung von Bargeld ist nur in Verbindung mit einer girocard-girocard- Transaktion zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen des Un- ternehmens Unternehmens zulässig. Die Höhe der girocard-Transaktion soll mindestens 20,00 € betragen. Die Auszahlung von Bargeld erfolgt ausschließlich aufgrund einer zwingenden Autorisierung des angeforderten Betrages durch den kartenaus- gebenden kartenausgebenden Zahlungsdienstleister. Vorbehaltlich eines hinreichenden Bargeldbestandes in der Kasse ist das Unternehmen an das Ergebnis der Autorisierung des Zahlungsdienst- leisters Zahlungsdienstleisters gebunden. Die Barauszahlung darf höchstens 200,00 € betragen. Das Unternehmen wird hinsichtlich des Angebotes der Auszahlung von Bargeld keine Differenzierung zwischen Karteninhabern verschiedener kartenausgebender Zahlungsdienstleister vornehmen. Dabei kann der Händler den jeweiligen Bargeldbestand in der Kasse berücksichtigen.

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Samples: www.concardis.com

Akzeptanzzeichen. Das Unternehmen hat auf das girocard-System mit einem zur Verfügung gestellten Zeichen gemäß Kap. 2.3 des Technischen Anhangs deutlich hinzuweisen. Dabei darf das Unternehmen einen Zahlungsdienstleister oder eine Gruppe von Zahlungsdienstleistern werblich nicht herausstellen. Falls ein Unternehmen im Rahmen des girocard-Verfahrens die Möglichkeit der Bargeldauszahlung anbietet, gelten dafür zusätzlich folgende Be- stimmungenBestimmungen: - Die Auszahlung von Bargeld ist nur in Verbindung mit einer girocard-Transaktion girocardTransaktion zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen des Un- ternehmens Unternehmens zulässig. Die Höhe der girocard-Transaktion soll mindestens 20,00 € betragen. - Die Auszahlung von Bargeld erfolgt ausschließlich aufgrund einer zwingenden Autorisierung des angeforderten Betrages durch den kartenaus- gebenden kartenausgebenden Zahlungsdienstleister. - Vorbehaltlich eines hinreichenden Bargeldbestandes in der Kasse ist das Unternehmen an das Ergebnis der Autorisierung des Zahlungsdienst- leisters Zahlungsdienstleisters gebunden. - Die Barauszahlung darf höchstens 200,00 € betragen. - Das Unternehmen wird hinsichtlich des Angebotes der Auszahlung von Bargeld keine Differenzierung zwischen Karteninhabern verschiedener kartenausgebender Zahlungsdienstleister vornehmen. Dabei kann der Händler den jeweiligen Bargeldbestand in der Kasse berücksichtigen.

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Samples: www.die-vrbank.de

Akzeptanzzeichen. Das Unternehmen hat auf das girocardelectronic cash-System mit einem zur Verfügung gestellten Zeichen gemäß Kap. 2.3 des Technischen Anhangs deutlich hinzuweisen. Dabei darf das Unternehmen einen Zahlungsdienstleister oder eine Gruppe von Zahlungsdienstleistern werblich nicht herausstellen. Falls ein Unternehmen im Rahmen des girocardelectronic cash-Verfahrens die Möglichkeit der Bargeldauszahlung anbietet, gelten dafür zusätzlich folgende Be- stimmungenBestimmungen: - Die Auszahlung von Bargeld ist nur in Verbindung mit einer girocardelectronic cash-Transaktion zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen des Un- ternehmens zulässig. Die Höhe der girocardelectronic cash-Transaktion soll mindestens 20,00 € betragen. - Die Auszahlung von Bargeld erfolgt ausschließlich aufgrund einer zwingenden Autorisierung des angeforderten Betrages durch den kartenaus- gebenden Zahlungsdienstleister. - Vorbehaltlich eines hinreichenden Bargeldbestandes in der Kasse ist das Unternehmen an das Ergebnis der Autorisierung des Zahlungsdienst- leisters gebunden. - Die Barauszahlung darf höchstens 200,00 € betragen. - Das Unternehmen wird hinsichtlich des Angebotes der Auszahlung von Bargeld keine Differenzierung zwischen Karteninhabern verschiedener kartenausgebender Zahlungsdienstleister vornehmen. Dabei kann der Händler das Unternehmen den jeweiligen Bargeldbestand in der Kasse berücksichtigenberücksichti- gen.

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Samples: www.dkm.de

Akzeptanzzeichen. Das Unternehmen hat auf das girocard-System mit einem zur Verfügung gestellten Zeichen gemäß Kap. 2.3 des Technischen Anhangs deutlich hinzuweisen. Dabei darf das Unternehmen einen Zahlungsdienstleister oder eine Gruppe von Zahlungsdienstleistern werblich nicht herausstellen. Falls ein Unternehmen im Rahmen des girocard-Verfahrens die Möglichkeit der Bargeldauszahlung anbietet, gelten dafür zusätzlich folgende Be- stimmungenBestimmungen: Die Auszahlung von Bargeld ist nur in Verbindung mit einer girocard-Transaktion zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen des Un- ternehmens Unternehmens zulässig. Die Höhe der girocard-Transaktion soll mindestens 20,00 € betragen. Die Auszahlung von Bargeld erfolgt ausschließlich aufgrund einer zwingenden Autorisierung des angeforderten Betrages durch den kartenaus- gebenden kartenausgebenden Zahlungsdienstleister. Vorbehaltlich eines hinreichenden Bargeldbestandes in der Kasse ist das Unternehmen an das Ergebnis der Autorisierung des Zahlungsdienst- leisters Zahlungsdienstleisters gebunden. Die Barauszahlung darf höchstens 200,00 € betragen. Das Unternehmen wird hinsichtlich des Angebotes der Auszahlung von Bargeld keine Differenzierung zwischen Karteninhabern verschiedener kartenausgebender Zahlungsdienstleister vornehmen. Dabei kann der Händler den jeweiligen Bargeldbestand in der Kasse berücksichtigen.

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Samples: www.weat.de

Akzeptanzzeichen. Das Unternehmen hat auf das girocardelectronic cash-System mit einem zur Verfügung gestellten Zeichen gemäß Kap. 2.3 des Technischen Anhangs An- hangs deutlich hinzuweisen. Dabei darf das Unternehmen einen Zahlungsdienstleister Zah- lungsdienstleister oder eine Gruppe von Zahlungsdienstleistern werblich werb- lich nicht herausstellen. Falls ein Unternehmen im Rahmen des girocardelectronic cash-Verfahrens die Möglichkeit der Bargeldauszahlung anbietet, gelten dafür zusätzlich folgende Be- stimmungenBestimmungen: – Die Auszahlung von Bargeld ist nur in Verbindung mit einer girocardelectronic cash-Transaktion zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen des Un- ternehmens Unternehmens zulässig. Die Höhe der girocardelectronic cash-Transaktion Trans- aktion soll mindestens 20,00 Euro betragen. – Die Auszahlung von Bargeld erfolgt ausschließlich aufgrund einer zwingenden Autorisierung des angeforderten Betrages durch den kartenaus- gebenden kartenausgebenden Zahlungsdienstleister. – Vorbehaltlich eines hinreichenden Bargeldbestandes in der Kasse ist das Unternehmen an das Ergebnis der Autorisierung des Zahlungsdienst- leisters Zahlungs- dienstleisters gebunden. – Die Barauszahlung darf höchstens 200,00 Euro betragen. – Das Unternehmen wird hinsichtlich des Angebotes der Auszahlung von Bargeld keine Differenzierung zwischen Karteninhabern verschiedener ver- schiedener kartenausgebender Zahlungsdienstleister vornehmen. Dabei kann der Händler den jeweiligen Bargeldbestand in der Kasse berücksichtigen.

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Samples: www.vwfs.de

Akzeptanzzeichen. Das Unternehmen hat auf das girocard-System mit einem zur Verfügung gestellten Zeichen gemäß Kap. 2.3 des Technischen Anhangs deutlich hinzuweisen. Dabei darf das Unternehmen einen Zahlungsdienstleister oder eine Gruppe von Zahlungsdienstleistern werblich nicht herausstellen. Falls ein Unternehmen im Rahmen des girocard-Verfahrens die Möglichkeit der Bargeldauszahlung anbietet, gelten dafür zusätzlich folgende Be- stimmungenBestimmungen: Die Auszahlung von Bargeld ist nur in Verbindung mit einer girocard-Transaktion girocardTransaktion zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen des Un- ternehmens Unternehmens zulässig. Die Höhe der girocard-Transaktion soll mindestens 20,00 € betragen. Die Auszahlung von Bargeld erfolgt ausschließlich aufgrund einer zwingenden Autorisierung des angeforderten Betrages durch den kartenaus- gebenden kartenausgebenden Zahlungsdienstleister. Vorbehaltlich eines hinreichenden Bargeldbestandes in der Kasse ist das Unternehmen an das Ergebnis der Autorisierung des Zahlungsdienst- leisters Zahlungsdienstleisters gebunden. Die Barauszahlung darf höchstens 200,00 € betragen. Das Unternehmen wird hinsichtlich des Angebotes der Auszahlung von Bargeld keine Differenzierung zwischen Karteninhabern verschiedener kartenausgebender Zahlungsdienstleister vornehmen. Dabei kann der Händler den jeweiligen Bargeldbestand in der Kasse berücksichtigen.

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Samples: www.volksbank-mn.de

Akzeptanzzeichen. Das Unternehmen hat auf das girocardelectronic cash-System mit einem ei- nem zur Verfügung gestellten Zeichen gemäß Kap. 2.3 des Technischen Anhangs deutlich hinzuweisen. Dabei darf das Unternehmen Un- ternehmen einen Zahlungsdienstleister oder eine Gruppe von Zahlungsdienstleistern werblich nicht herausstellen. Falls ein Unternehmen im Rahmen des girocardelectronic cash-Verfahrens Verfah- rens die Möglichkeit der Bargeldauszahlung anbietet, gelten dafür zusätzlich folgende Be- stimmungenBestimmungen: – Die Auszahlung von Bargeld ist nur in Verbindung mit einer girocardelectronic cash-Transaktion zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen des Un- ternehmens Unternehmens zulässig. Die Höhe der girocardelectronic cash-Transaktion soll mindestens 20,00 € betragen. – Die Auszahlung von Bargeld erfolgt ausschließlich aufgrund einer zwingenden Autorisierung des angeforderten Betrages durch den kartenaus- gebenden kartenausgebenden Zahlungsdienstleister. – Vorbehaltlich eines hinreichenden Bargeldbestandes in der Kasse ist das Unternehmen an das Ergebnis der Autorisierung des Zahlungsdienst- leisters Zahlungsdienstleisters gebunden. – Die Barauszahlung darf höchstens 200,00 € betragen. – Das Unternehmen wird hinsichtlich des Angebotes der Auszahlung Aus- zahlung von Bargeld keine Differenzierung zwischen Karteninhabern Karten- inhabern verschiedener kartenausgebender Zahlungsdienstleister Zahlungsdienst- leister vornehmen. Dabei kann der Händler den jeweiligen Bargeldbestand in der Kasse berücksichtigen.

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Samples: www.sparkasse-bremen.de

Akzeptanzzeichen. Das Unternehmen hat auf das girocardelectronic cash-System mit einem zur Verfügung gestellten gestell- ten Zeichen gemäß Kap. 2.3 des Technischen Anhangs deutlich hinzuweisen. Dabei darf das Unternehmen einen Zahlungsdienstleister oder eine Gruppe von Zahlungsdienstleistern Zahlungs- dienstleistern werblich nicht herausstellen. Falls ein Unternehmen im Rahmen des girocardelectronic cash-Verfahrens die Möglichkeit der Bargeldauszahlung anbietet, gelten dafür zusätzlich folgende Be- stimmungenBestimmungen: - Die Auszahlung von Bargeld ist nur in Verbindung mit einer girocard-electronic cash- Transaktion zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen des Un- ternehmens zulässigUnternehmens zu- lässig. Die Höhe der girocardelectronic cash-Transaktion soll mindestens 20,00 € betragen. - Die Auszahlung von Bargeld erfolgt ausschließlich aufgrund einer zwingenden Autorisierung des angeforderten Betrages durch den kartenaus- gebenden Zahlungsdienstleisterkartenausgebenden Zah- lungsdienstleister. - Vorbehaltlich eines hinreichenden Bargeldbestandes in der Kasse ist das Unternehmen Unter- nehmen an das Ergebnis der Autorisierung des Zahlungsdienst- leisters Zahlungsdienstleisters gebunden. - Die Barauszahlung darf höchstens 200,00 € betragen. - Das Unternehmen wird hinsichtlich des Angebotes der Auszahlung von Bargeld keine Differenzierung zwischen Karteninhabern verschiedener kartenausgebender Zahlungsdienstleister vornehmen. Dabei kann der Händler den jeweiligen Bargeldbestand Bargeld- bestand in der Kasse berücksichtigen.

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Samples: www.intercard.de