Akzeptanzzeichen. Das Unternehmen hat auf das electronic cash-System mit einem zur Verfügung gestellten Zeichen gemäß Kap. 2.3 des Technischen Anhangs deutlich hinzuweisen. Dabei darf das Unternehmen einen Zahlungsdienstleister oder eine Gruppe von Zahlungsdienstleistern werblich nicht herausstellen.
Appears in 6 contracts
Samples: Teilnahmebedingungen Für Das Electronic Cash System, Händlerbedingungen, Händlerbedingungen Für Die Teilnahme Am Electronic Cash System
Akzeptanzzeichen. Das Unternehmen hat auf das electronic cash-cash- System mit einem zur Verfügung gestellten Zeichen gemäß Kap. 2.3 2.5 des Technischen Anhangs und auf die Akzeptanz von Karten der Kooperationspartner mit dem zur Verfügung gestellten EAPS-Zeichen deutlich hinzuweisen. Dabei darf das Unternehmen einen Zahlungsdienstleister oder eine Gruppe von Zahlungsdienstleistern werblich nicht herausstellen.
Appears in 2 contracts
Samples: Vereinbarung Über Die Teilnahme Am Ks System, Vereinbarung Über Die Teilnahme Am Ks System
Akzeptanzzeichen. Das Unternehmen hat auf das electronic electronic-cash-System mit einem zur Verfügung gestellten Zeichen gemäß Kap. 2.3 des Technischen Anhangs Anhang deutlich hinzuweisen. Dabei darf das Unternehmen einen Zahlungsdienstleister oder eine Gruppe von Zahlungsdienstleistern werblich nicht herausstellen.
Appears in 2 contracts
Samples: Terminal Und Servicevertrag, Terminal Und Servicevertrag
Akzeptanzzeichen. Das Unternehmen hat auf das electronic cash-System mit einem ei- nem zur Verfügung gestellten Zeichen gemäß Kap. 2.3 des Technischen Anhangs deutlich hinzuweisen. Dabei darf das Unternehmen Un- ternehmen einen Zahlungsdienstleister oder eine Gruppe von Zahlungsdienstleistern werblich nicht herausstellen.
Appears in 1 contract
Samples: Händlerbedingungen
Akzeptanzzeichen. Das Unternehmen hat auf das electronic cash-System mit einem zur Verfügung gestellten Zeichen gemäß Kap. 2.3 des Technischen Anhangs An- hangs deutlich hinzuweisen. Dabei darf das Unternehmen einen Zahlungsdienstleister Zah- lungsdienstleister oder eine Gruppe von Zahlungsdienstleistern werblich werb- lich nicht herausstellen.
Appears in 1 contract
Samples: Händlerbedingungen
Akzeptanzzeichen. Das Unternehmen hat auf das electronic cash-System mit einem zur Verfügung gestellten gestell- ten Zeichen gemäß Kap. 2.3 des Technischen Anhangs deutlich hinzuweisen. Dabei darf das Unternehmen einen Zahlungsdienstleister oder eine Gruppe von Zahlungsdienstleistern Zahlungs- dienstleistern werblich nicht herausstellen.
Appears in 1 contract
Akzeptanzzeichen. Das Unternehmen hat auf das electronic cash-System mit einem zur Verfügung gestellten Zeichen gemäß Kap. 2.3 2.5 des Technischen Anhangs deutlich hinzuweisen. Dabei darf das Unternehmen einen Zahlungsdienstleister oder eine Gruppe von Zahlungsdienstleistern werblich nicht herausstellen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Kartenzahlungsverkehr
Akzeptanzzeichen. Das Unternehmen hat auf das electronic cash-System mit einem zur Verfügung gestellten Zeichen gemäß Kap. 2.3 des Technischen Anhangs deutlich deut- lich hinzuweisen. Dabei darf das Unternehmen einen Zahlungsdienstleister oder eine Gruppe von Zahlungsdienstleistern werblich nicht herausstellen.
Appears in 1 contract
Samples: Händlerbedingungen
Akzeptanzzeichen. Das Unternehmen hat auf das electronic cash-System mit einem zur Verfügung gestellten Zeichen gemäß Kap. 2.3 des Technischen Anhangs deutlich hinzuweisen. Dabei darf das Unternehmen einen Zahlungsdienstleister oder eine Gruppe von Zahlungsdienstleistern Zahlungsdienst- leistern werblich nicht herausstellen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Akzeptanzzeichen. Das Unternehmen hat auf das electronic electronic-cash-System mit einem zur Verfügung gestellten Zeichen gemäß Kap. 2.3 des Technischen Anhangs deutlich hinzuweisen. Dabei darf das Unternehmen einen Zahlungsdienstleister oder eine Gruppe von Zahlungsdienstleistern werblich nicht herausstellen.
Appears in 1 contract
Samples: Terminal Und Servicevertrag