Akzeptanzzeichen. Das Unternehmen hat auf das electronic cash-System mit einem zur Verfügung gestellten Zeichen gemäß Kap. 2.5 des Technischen Anhangs und auf die Akzeptanz von Karten der Kooperationspartner mit dem zur Verfügung gestellten EAPS-Zeichen gemäß Kap. 2.6 des Technischen Anhangs zu den Händlerbedingungen deutlich hinzuweisen. Dabei darf das Unternehmen einen Zahlungsdienstleister oder eine Gruppe von Zahlungsdienstleistern werblich nicht herausstellen.
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Samples: Geschäftsbedingungen Für Elektronische Zahlungsverkehrsleistungen, Geschäftsbedingungen Für Elektronische Zahlungsverkehr
Akzeptanzzeichen. Das Unternehmen hat auf das electronic cash-System mit einem zur Verfügung gestellten Zeichen gemäß Kap. 2.5 des Technischen Anhangs und auf die Akzeptanz von Karten der Kooperationspartner mit dem zur Verfügung gestellten EAPS-Zeichen gemäß Kap. 2.6 des Technischen Anhangs zu den Händlerbedingungen deutlich hinzuweisen. Dabei darf das Unternehmen einen Zahlungsdienstleister oder eine Gruppe von Zahlungsdienstleister Zahlungsdienstleistern werblich nicht herausstellen.
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Samples: Händlerbedingungen
Akzeptanzzeichen. Das Unternehmen hat auf das electronic cash-System mit einem zur Verfügung gestellten Zeichen gemäß Kap. 2.5 des Technischen Anhangs und auf die Akzeptanz von Karten der Kooperationspartner mit dem zur Verfügung gestellten EAPS-Zeichen gemäß Kap. 2.6 des Technischen Anhangs zu den Händlerbedingungen deutlich hinzuweisen. Dabei darf das Unternehmen einen Zahlungsdienstleister oder eine Gruppe von Zahlungsdienstleistern werblich nicht herausstellenheraus- stellen.
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Samples: Pos Service Agreement
Akzeptanzzeichen. Das Unternehmen hat auf das electronic cash-System mit einem zur Verfügung gestellten Zeichen gemäß Kap. 2.5 des Technischen Anhangs und auf die Akzeptanz von Karten der Kooperationspartner mit dem zur Verfügung gestellten EAPS-Zeichen gemäß Kap. 2.6 des Technischen Anhangs zu den Händlerbedingungen deutlich hinzuweisen. Dabei darf das Unternehmen einen Zahlungsdienstleister oder eine Gruppe von Zahlungsdienstleistern Zahlungsdienst-leistern werblich nicht herausstellen.
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Samples: Händlerbedingungen Für Die Teilnahme Am Electronic Cash System
Akzeptanzzeichen. Das Unternehmen hat auf das electronic cash-System mit einem zur Verfügung gestellten Zeichen gemäß Kap. 2.5 des Technischen Anhangs und auf die Akzeptanz von Karten der Kooperationspartner mit dem zur Verfügung gestellten gestell- ten EAPS-Zeichen gemäß Kap. 2.6 des Technischen Anhangs zu den Händlerbedingungen deutlich hinzuweisen. Dabei darf das Unternehmen einen Zahlungsdienstleister oder eine Gruppe von Zahlungsdienstleistern werblich nicht herausstellen.
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Samples: Teilnahmebedingungen Für Das Electronic Cash System