Allgemeine Angaben über die Depotbank Musterklauseln

Allgemeine Angaben über die Depotbank. Als Depotbank fungiert Banque Pictet & Cie SA, Bank in Genf. Die Bank wurde 1805 gegründet. Banque Pictet & Cie SA ist eine dem Bankengesetz und der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarkt- aufsicht FINMA unterstellte Bank mit Sitz in Carouge (GE). Die Haupttätigkeiten der Bank liegen insbesondere in den Bereichen private und institutionelle Ver- mögensverwaltung. Die Depotbank kann Dritt- und Zentralverwahrer im In- und Ausland mit der Aufbewahrung des Fondsvermögens beauftragen, soweit dies im Inte- resse einer sachgerechten Verwahrung liegt. Damit gehen folgende Risiken einher: operative Risiken, Betrugsrisiken sowie Risiken in Verbindung mit dem Ausfall von Drittverwahrern. Zur Bewältigung dieser Risiken führt die Depotbank ihre Auswahl anhand einer regelmässig aktualisierten tiefgehen- den Prüfung (Due Diligence) durch. Sie achtet im Übrigen in jedem Land auf die separate Aufbewah- rung der verwahrten Titel, damit sie bei einem Konkurs des Drittverwahrers geschützt sind. Für Finanzinstrumente darf die Übertragung zur Verwahrung nach obigem Absatz nur an beaufsich- tigte Dritt- oder Zentralverwahrer erfolgen. Davon ausgenommen ist die zwingende Verwahrung an ei- nem Ort, an dem die Übertragung an beaufsichtigte Dritt- oder Zentralverwahrer nicht möglich ist, wie insbesondere aufgrund zwingender Rechtsvor- schriften oder der Modalitäten des Anlageprodukts. Die Dritt- und Zentralverwahrung bringt es mit sich, dass die Fondsleitung an den hinterlegten Wertpapieren nicht mehr das Allein-, sondern nur noch das Miteigentum hat. Sind die Dritt- und Zentralverwahrer überdies nicht beaufsichtigt, so könnten sie organisatorisch nicht den Anforderun- gen genügen, welche an Schweizer Banken gestellt werden. Die Depotbank haftet für den durch den Beauftrag- ten verursachten Schaden, sofern sie nicht nachwei- sen kann, dass sie bei der Auswahl, Instruktion und Überwachung die nach den Umständen gebotene Sorgfalt angewendet hat. Die Depotbank ist bei den US-Steuerbehörden als Participating Foreign Financial Institution im Sinne der Sections 1471 - 1474 des US Internal Revenue Code (Foreign Account Tax Compliance Act, ein- schliesslich diesbezüglicher Erlasse, „FATCA)“ an- gemeldet.
Allgemeine Angaben über die Depotbank. Als Depotbank fungiert Banque Pictet & Cie SA, Bank in Genf. Die Bank wurde 1805 gegründet. Banque Pictet & Cie SA ist eine dem Bankengesetz und der Aufsicht der Eidgenössischen Finanz- marktaufsicht FINMA unterstellte Bank mit Sitz in Carouge (GE). Die bei der Banque Pictet & Cie SA hinterlegten Edelmetalle bleiben Eigentum von Pictet Asset Ma- nagement SA. Die Haupttätigkeiten der Bank liegen insbesondere in den Bereichen private und institutionelle Ver- mögensverwaltung. Die Depotbank ist bei den US-Steuerbehörden als Participating Foreign Financial Institution im Sinne der Sections 1471 - 1474 des US Internal Re- venue Code (Foreign Account Tax Compliance Act, einschliesslich diesbezüglicher Erlasse, „FATCA)“ angemeldet.
Allgemeine Angaben über die Depotbank. Als Depotbank fungiert Banque Pictet & Cie SA, Bank in Genf. Die Bank wurde 1805 gegründet. Banque Pictet & Cie SA ist eine dem Bankengesetz und der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarkt- aufsicht FINMA unterstellte Bank mit Sitz in Carouge (GE).

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den im OGAW bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. der Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW bzw. der Anteilsklasse können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen