Allgemeine Ausnahmen. Dieses Kapitel ist nicht dahingehend auszulegen, dass eine Vertragspartei daran gehindert wird, Maßnahmen im Einklang mit den Artikeln XX und XXI des GATT 1994 und den Anmerkungen zu ihrer Auslegung, die als Bestandteil in dieses Abkommen übernommen werden, zu beschließen oder durchzusetzen.
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Samples: Association Agreement, Assoziierungsabkommen, Association Agreement
Allgemeine Ausnahmen. Dieses Kapitel Übereinkommen ist nicht dahingehend dahin gehend auszulegen, dass eine Vertragspartei daran gehindert wird, Maßnahmen im Einklang mit den Artikeln XX und XXI des GATT 1994 und den Anmerkungen zu ihrer Auslegungseiner Auslegung zu beschließen oder umzusetzen, die als Bestandteil in dieses Abkommen übernommen werden, zu beschließen oder durchzusetzen.
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Samples: Association Agreement, Assoziierungsabkommen, Association Agreement