Common use of Allgemeine Ausnahmen Clause in Contracts

Allgemeine Ausnahmen. Unter der Voraussetzung, dass solche Massnahmen nicht in einer Weise angewendet werden, die ein Mittel zu willkürlicher oder ungerechtfertigter Diskriminierung un- ter Ländern, in denen gleiche Bedingungen herrschen, oder eine verdeckte Be- schränkung für den Dienstleistungsverkehr darstellen würde, hindert dieses Kapitel eine Vertragspartei nicht daran, Massnahmen zu treffen oder durchzusetzen: (a) die erforderlich sind, um die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung auf- rechtzuerhalten26; (b) die erforderlich sind, um das Leben oder die Gesundheit von Menschen, Tie- ren oder Pflanzen zu schützen; (c) die erforderlich sind, um die Einhaltung von Rechtsvorschriften zu gewähr- leisten, die nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen dieses Kapitels ste- hen, einschliesslich Massnahmen: (i) zur Verhinderung irreführender und betrügerischer Geschäftspraktiken oder zur Regelung der Folgen einer Nichterfüllung von Dienstleis- tungsverträgen; (ii) zum Persönlichkeitsschutz bei der Verarbeitung und Weitergabe perso- nenbezogener Daten und zum Schutz der Vertraulichkeit persönlicher Aufzeichnungen und persönlicher Rechnungsführung; (iii) zur Gewährleistung der Sicherheit;

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Samples: Freihandelsabkommen

Allgemeine Ausnahmen. Unter der Voraussetzung, dass solche Massnahmen nicht in einer Weise angewendet an- gewendet werden, die ein Mittel zu willkürlicher oder ungerechtfertigter Diskriminierung un- ter unter Ländern, in denen gleiche Bedingungen herrschen, oder eine verdeckte Be- schränkung Beschränkung für den Dienstleistungsverkehr darstellen Dienstleistungshandel darstel- len würde, hindert verhindert dieses Kapitel eine Vertragspartei Abkommen nicht daran, die Annahme oder Durch- setzung von Massnahmen zu treffen oder durchzusetzeneiner Vertragspartei: (a) die erforderlich sind, um die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung auf- rechtzuerhalten26;aufrechtzuerhalten;13 (b) die erforderlich sind, um das Leben oder die Gesundheit von MenschenMen- schen, Tie- ren Tieren oder Pflanzen zu schützen; (c) die erforderlich sind, um die Einhaltung von Rechtsvorschriften Gesetzen und Regelungen zu gewähr- leistengewährleisten, die nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen dieses Kapitels ste- hendiesem Kapitel stehen, einschliesslich Massnahmensolcher: (i) zur Verhinderung irreführender und betrügerischer Geschäftspraktiken Geschäfts- praktiken oder zur Regelung Behandlung der Folgen einer Nichterfüllung von Dienstleis- tungsverträgen;Dienstleistungsverträgen, (ii) zum Persönlichkeitsschutz Schutz der Persönlichkeit bei der Verarbeitung und Weitergabe perso- nenbezogener Weiter- gabe personenbezogener Daten und zum Schutz der Vertraulichkeit Vertraulich- keit persönlicher Aufzeichnungen und persönlicher Rechnungsführung;Konten, (iii) zur Gewährleistung der Sicherheit;

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Allgemeine Ausnahmen. Unter der Voraussetzung, dass solche Massnahmen nicht in einer Weise angewendet werdenwer- den, die ein Mittel zu willkürlicher oder ungerechtfertigter Diskriminierung un- ter unter Ländern, in denen gleiche Bedingungen herrschen, oder eine verdeckte Be- schränkung Beschrän- kung für den Dienstleistungsverkehr Dienstleistungshandel darstellen würde, hindert verhindert dieses Kapitel eine Vertragspartei Abkommen nicht daran, die Annahme oder Durchsetzung von Massnahmen zu treffen oder durchzusetzeneiner Vertragspartei: (a) die erforderlich sind, um die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung auf- rechtzuerhalten26;rechtzuerhalten;44 (b) die erforderlich sind, um das Leben oder die Gesundheit von Menschen, Tie- ren oder Pflanzen zu schützen; (c) die erforderlich sind, um die Einhaltung von Rechtsvorschriften Gesetzen und Regelungen zu gewähr- leistengewährleisten, die nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen dieses Kapitels ste- hendiesem Kapitel stehen, einschliesslich Massnahmenein- schliesslich solcher: (i) zur Verhinderung irreführender und betrügerischer Geschäftspraktiken oder zur Regelung Behandlung der Folgen einer Nichterfüllung von Dienstleis- tungsverträgen;, (ii) zum Persönlichkeitsschutz Schutz der Persönlichkeit bei der Verarbeitung und Weitergabe perso- nenbezogener personenbezogener Daten und zum Schutz der Vertraulichkeit persönlicher persön- licher Aufzeichnungen und persönlicher Rechnungsführung;Konten, (iii) zur Gewährleistung der Sicherheit;

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Allgemeine Ausnahmen. Unter der Voraussetzung, dass solche Massnahmen nicht in einer Weise angewendet werden, die ein Mittel zu willkürlicher oder ungerechtfertigter Diskriminierung un- ter unter Ländern, in denen gleiche Bedingungen herrschen, oder eine verdeckte Be- schränkung Beschränkung für den Dienstleistungsverkehr Dienstleistungshandel darstellen würde, hindert dieses Kapitel eine Vertragspartei Abkommen nicht daran, die Annahme oder Durchsetzung von Massnahmen zu treffen oder durchzusetzeneiner Ver- tragspartei: (a) die erforderlich sind, um die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung auf- rechtzuerhalten26rechtzuerhalten25; (b) die erforderlich sind, um das Leben oder die Gesundheit von Menschen, Tie- ren Tieren oder Pflanzen zu schützen; (c) die erforderlich sind, um die Einhaltung von Rechtsvorschriften zu gewähr- leisten, die nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen dieses Kapitels ste- hendiesem Kapitel stehen, einschliesslich Massnahmensolcher: (i) zur Verhinderung irreführender und betrügerischer Geschäftspraktiken oder zur Regelung der Folgen einer Nichterfüllung von Leistungsstörung bei Dienstleis- tungsverträgen;, (ii) zum Persönlichkeitsschutz bei der Verarbeitung und Weitergabe perso- nenbezogener Daten und zum Schutz der Vertraulichkeit persönlicher von persön- lichen Aufzeichnungen und persönlicher der Rechnungsführung;, (iii) zur Gewährleistung der Sicherheit;

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