Allgemeine Ausnahmen. Unter der Voraussetzung, dass solche Massnahmen nicht in einer Weise angewendet werden, die ein Mittel zu willkürlicher oder ungerechtfertigter Diskriminierung un- ter Ländern, in denen gleiche Bedingungen herrschen, oder eine verdeckte Be- schränkung für den Dienstleistungsverkehr darstellen würde, hindert dieses Kapitel eine Vertragspartei nicht daran, Massnahmen zu treffen oder durchzusetzen: (a) die erforderlich sind, um die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung auf- rechtzuerhalten26; (b) die erforderlich sind, um das Leben oder die Gesundheit von Menschen, Tie- ren oder Pflanzen zu schützen; (c) die erforderlich sind, um die Einhaltung von Rechtsvorschriften zu gewähr- leisten, die nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen dieses Kapitels ste- hen, einschliesslich Massnahmen: (i) zur Verhinderung irreführender und betrügerischer Geschäftspraktiken oder zur Regelung der Folgen einer Nichterfüllung von Dienstleis- tungsverträgen; (ii) zum Persönlichkeitsschutz bei der Verarbeitung und Weitergabe perso- nenbezogener Daten und zum Schutz der Vertraulichkeit persönlicher Aufzeichnungen und persönlicher Rechnungsführung; (iii) zur Gewährleistung der Sicherheit;
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Samples: Freihandelsabkommen
Allgemeine Ausnahmen. Unter der Voraussetzung, dass solche Massnahmen nicht in einer Weise angewendet an- gewendet werden, die ein Mittel zu willkürlicher oder ungerechtfertigter Diskriminierung un- ter unter Ländern, in denen gleiche Bedingungen herrschen, oder eine verdeckte Be- schränkung Beschränkung für den Dienstleistungsverkehr darstellen Dienstleistungshandel darstel- len würde, hindert verhindert dieses Kapitel eine Vertragspartei Abkommen nicht daran, die Annahme oder Durch- setzung von Massnahmen zu treffen oder durchzusetzeneiner Vertragspartei:
(a) die erforderlich sind, um die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung auf- rechtzuerhalten26;aufrechtzuerhalten;13
(b) die erforderlich sind, um das Leben oder die Gesundheit von MenschenMen- schen, Tie- ren Tieren oder Pflanzen zu schützen;
(c) die erforderlich sind, um die Einhaltung von Rechtsvorschriften Gesetzen und Regelungen zu gewähr- leistengewährleisten, die nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen dieses Kapitels ste- hendiesem Kapitel stehen, einschliesslich Massnahmensolcher:
(i) zur Verhinderung irreführender und betrügerischer Geschäftspraktiken Geschäfts- praktiken oder zur Regelung Behandlung der Folgen einer Nichterfüllung von Dienstleis- tungsverträgen;Dienstleistungsverträgen,
(ii) zum Persönlichkeitsschutz Schutz der Persönlichkeit bei der Verarbeitung und Weitergabe perso- nenbezogener Weiter- gabe personenbezogener Daten und zum Schutz der Vertraulichkeit Vertraulich- keit persönlicher Aufzeichnungen und persönlicher Rechnungsführung;Konten,
(iii) zur Gewährleistung der Sicherheit;
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Allgemeine Ausnahmen. Unter der Voraussetzung, dass solche Massnahmen nicht in einer Weise angewendet werdenwer- den, die ein Mittel zu willkürlicher oder ungerechtfertigter Diskriminierung un- ter unter Ländern, in denen gleiche Bedingungen herrschen, oder eine verdeckte Be- schränkung Beschrän- kung für den Dienstleistungsverkehr Dienstleistungshandel darstellen würde, hindert verhindert dieses Kapitel eine Vertragspartei Abkommen nicht daran, die Annahme oder Durchsetzung von Massnahmen zu treffen oder durchzusetzeneiner Vertragspartei:
(a) die erforderlich sind, um die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung auf- rechtzuerhalten26;rechtzuerhalten;44
(b) die erforderlich sind, um das Leben oder die Gesundheit von Menschen, Tie- ren oder Pflanzen zu schützen;
(c) die erforderlich sind, um die Einhaltung von Rechtsvorschriften Gesetzen und Regelungen zu gewähr- leistengewährleisten, die nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen dieses Kapitels ste- hendiesem Kapitel stehen, einschliesslich Massnahmenein- schliesslich solcher:
(i) zur Verhinderung irreführender und betrügerischer Geschäftspraktiken oder zur Regelung Behandlung der Folgen einer Nichterfüllung von Dienstleis- tungsverträgen;,
(ii) zum Persönlichkeitsschutz Schutz der Persönlichkeit bei der Verarbeitung und Weitergabe perso- nenbezogener personenbezogener Daten und zum Schutz der Vertraulichkeit persönlicher persön- licher Aufzeichnungen und persönlicher Rechnungsführung;Konten,
(iii) zur Gewährleistung der Sicherheit;
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Allgemeine Ausnahmen. Unter der Voraussetzung, dass solche Massnahmen nicht in einer Weise angewendet werden, die ein Mittel zu willkürlicher oder ungerechtfertigter Diskriminierung un- ter unter Ländern, in denen gleiche Bedingungen herrschen, oder eine verdeckte Be- schränkung Beschränkung für den Dienstleistungsverkehr Dienstleistungshandel darstellen würde, hindert dieses Kapitel eine Vertragspartei Abkommen nicht daran, die Annahme oder Durchsetzung von Massnahmen zu treffen oder durchzusetzeneiner Ver- tragspartei:
(a) die erforderlich sind, um die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung auf- rechtzuerhalten26rechtzuerhalten25;
(b) die erforderlich sind, um das Leben oder die Gesundheit von Menschen, Tie- ren Tieren oder Pflanzen zu schützen;
(c) die erforderlich sind, um die Einhaltung von Rechtsvorschriften zu gewähr- leisten, die nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen dieses Kapitels ste- hendiesem Kapitel stehen, einschliesslich Massnahmensolcher:
(i) zur Verhinderung irreführender und betrügerischer Geschäftspraktiken oder zur Regelung der Folgen einer Nichterfüllung von Leistungsstörung bei Dienstleis- tungsverträgen;,
(ii) zum Persönlichkeitsschutz bei der Verarbeitung und Weitergabe perso- nenbezogener Daten und zum Schutz der Vertraulichkeit persönlicher von persön- lichen Aufzeichnungen und persönlicher der Rechnungsführung;,
(iii) zur Gewährleistung der Sicherheit;
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