ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DES REFERENZINDEX Musterklauseln

ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DES REFERENZINDEX. Der Referenzindex ist der ICE BofA Diversified Core Plus Fixed Rate Preferred Securities Net Total Return Index (der „Referenzindex”). Der Referenzindex soll die Total-Return-Nettoperformance festverzinslicher auf US-Dollar lautender Vorzugspapiere (Preferred Securities) abbilden, die auf dem US-Binnenmarkt begeben werden. Der Index beinhaltet Preference Shares (Perpetual Preferred Securities) sowie vor- und nachrangige Schuldtitel, die in Stückelungen von 25 $, 50 $ oder 100 $ Nenn-/Liquidationswert begeben wurden. Wertpapiere, die im Referenzindex enthalten sind, müssen ein Mindestrating von B3 aufweisen (basierend auf einem Durchschnitt von Moody’s, S&P und Fitch) und ein Investment-Grade-Rating für das Länderrisiko haben (basierend auf einem Durchschnitt der Ratings für lang laufende, auf Fremdwährung lautende Staatsanleihen von Moody’s, S&P und Fitch). Außerdem müssen die Wertpapiere, aus denen sich der Referenzindex zusammensetzt, als Wertpapiere der öffentlichen Hand oder gemäß Rule 144a begeben sein, einen festen Kupon- oder Dividendenplan und mindestens einen ausstehenden Betrag von 100 Mio. $ aufweisen. Die Wertpapierkomponenten des Referenzindex mit fester Laufzeit müssen zum Zeitpunkt der Emission eine Laufzeit von mindestens 18 Monaten bis zur Fälligkeit sowie eine Mindestrestlaufzeit von mindestens einem Jahr aufweisen. Zinsphasen-Anleihen werden unter der Voraussetzung aufgenommen, dass sie innerhalb der Festzinsphase kündbar sind und bis zum letzten Kündigungstermin vor der Umstellung von fester auf variable Verzinsung noch mindestens ein Jahr Zeit ist. Zur Klarstellung: Auktionspapiere, Wandelanleihen, variabel verzinste Anleihen (Floaters), Purchase Units, Purchase Contracts, von Unternehmen begebene „Pay-in-Kind“-Wertpapiere, von geschlossenen Fonds emittierte Wertpapiere, derivative Instrumente wie neu strukturierte (repackaged) Wertpapiere und Credit Default Swaps, Wertpapiere zum Nennwert von 1.000 USD sowie Public Traded Partnerships (PTPs) sind von der Aufnahme in den Index ausgeschlossen. Nicht börsennotierte hybride Kapitalinstrumente sind aus dem Index ausgeschlossen, nicht börsennotierte erst- und nachrangige Schuldtitel sind jedoch eingeschlossen.
ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DES REFERENZINDEX. Der Referenzindex ist ein thematischer Index, mit dem die Performance des globalen Solarenergieaktiensektors abgebildet werden soll und der Unternehmen beinhaltet, die in erheblichem Umfang Umsätze (wie nachstehend beschrieben) aus Geschäftsaktivitäten im Solarsektor erzielen. Der Referenzindex wird nachstehend weiter beschrieben. Dies stellt aber nur einen Auszug der aus öffentlichen Quellen verfügbaren Informationen dar und weder die Verwaltungsratsmitglieder, die Verwaltungsgesellschaft, S&P DJI Netherlands B.V. („S&P“), MAC Indexing, LLC („MAC“) noch ihre verbundenen Unternehmen oder andere Nachfolgesponsoren des Referenzindex oder der Anlageverwalter übernehmen Verantwortung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Informationen. S&P ist verantwortlich für Entscheidungen bezüglich der Zusammensetzung des Referenzindex und S&P legt das Indexuniversum fest. Das Indexuniversum besteht derzeit aus Unternehmen, deren Aktien an einer Hauptbörse in einem der folgenden 26 Länder notiert sind: Australien, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Hongkong, Xxxxxx, Xxxxxx, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Portugal, Singapur, Südkorea, Spanien, Schweden, Schweiz, Taiwan, Vereinigtes Königreich und Vereinigte Staaten von Amerika. Die für eine Aufnahme in den Referenzindex geeigneten Unternehmen werden vierteljährlich überprüft und können von der Aufnahme ausgeschlossen werden, wenn gemäß den Ausschlusskriterien von S&P: 1) das Unternehmen in die folgenden Geschäftstätigkeiten (gemäß Definition von S&P) involviert ist: Erwachsenenunterhaltung, Alkohol, Glücksspiel, Tabak, Antipersonenminen, biologische und chemische Waffen, Laserblendwaffen, Streumunition, abgereichertes Uran, Brandwaffen, Militäraufträge, Atomwaffen, Kleinwaffen, arktische Bohrungen, Kohle, Atomenergie, Ölsande oder Teersande, Schieferöl und -gas, Ultra-Tiefseebohrungen, Stromerzeugung und -gewinnung aus fossilen Brennstoffen; oder 2) das Unternehmen einen S&P Governance and Economic Score von unter 5 hat; oder 3) das Unternehmen keinen S&P Governance and Economic Score hat. Wenn aufgrund mangelnder Datenverfügbarkeit das Unternehmen nicht auf bestehende ausschließende Geschäftstätigkeiten geprüft werden kann, dann ist das Wertpapier vorbehaltlich der nachstehenden weiteren Aufnahmekriterien für die Aufnahme in den Referenzindex geeignet. Weitere Informationen zu den Beschreibungen der Geschäftstätigkeit und zu geltenden Schwelle...
ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DES REFERENZINDEX. Der Referenzindex ist ein thematischer Index, mit dem die Performance des globalen Solarenergieaktiensektors abgebildet werden soll und der Unternehmen beinhaltet, die in erheblichem Umfang Umsätze (wie nachstehend beschrieben) aus Geschäftsaktivitäten im Solarsektor erzielen. Der Referenzindex wird nachstehend weiter beschrieben. Dies stellt aber nur einen Auszug der aus öffentlichen Quellen verfügbaren Informationen dar und weder die Verwaltungsratsmitglieder, die Verwaltungsgesellschaft, S&P DJI Netherlands B.V. („S&P“), MAC Indexing, LLC („MAC“) noch ihre verbundenen Unternehmen oder andere Nachfolgesponsoren des Referenzindex oder der Anlageverwalter übernehmen Verantwortung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Informationen. S&P ist verantwortlich für Entscheidungen bezüglich der Zusammensetzung des Referenzindex und S&P legt das Indexuniversum fest. Das Indexuniversum besteht derzeit aus Unternehmen, deren Aktien an einer Hauptbörse in einem der folgenden 26 Länder notiert sind: Australien, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Hongkong, Xxxxxx, Xxxxxx, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Portugal, Singapur, Südkorea, Spanien, Schweden, Schweiz, Taiwan, Vereinigtes Königreich und Vereinigte Staaten von Amerika. Die für eine Aufnahme in den Referenzindex geeigneten Unternehmen werden jährlich überprüft und können von der Aufnahme ausgeschlossen werden, wenn gemäß den Ausschlusskriterien von S&P:

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  • Allgemeine Haftungsbegrenzung 8.1 Sämtliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus Pflichtverletzung (Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss) oder Verletzung außervertraglicher Pflichten sind ausgeschlossen, soweit die Schäden oder die Folgeschäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln unsererseits verursacht wurden. Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. 8.2 Der Haftungsausschluss nach Abs. 1 gilt nicht, soweit die Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Ebenso gilt der Haftungsausschluss nicht, wenn wir vertragswesentliche Pflichten schuldhaft verletzen und dadurch die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird oder wenn der Auftraggeber wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht. In diesen Fällen ist unsere Haftung aber auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. 8.3 Auf die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nach Abs. 1 und Abs. 2 können wir uns nicht berufen, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, bei Garantien oder Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

  • Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen a) Allgemeine Geltung Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB-DSS“) gelten für die gesamte Vertragsbeziehung zwischen DKV Supply Solutions GmbH, Xxxxx-Xxxxxxxx-Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx („DSS“) und dem DSS Kunden („Kunde“) in der jeweils gültigen Fassung. Nach Beendigung der Vertragsbeziehung gelten diese AGB-DSS bis zur vollständigen Abwicklung der Geschäftsbeziehung fort. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden sind nicht verbindlich, auch wenn DSS den Vertrag durchführt, ohne solchen ausdrücklich zu widersprechen. b) Besondere Bedingungen für spezielle Leistungen Für spezielle Lieferungen und Leistungen und/oder Legitimationsobjekte (nachstehend auch „spezielle Leistungen“) kann DSS besondere Bedingungen (nachstehend „besondere Bedingungen“) erlassen. Grundsätzlich können besondere Bedingungen für spezielle Leistungen auf der Internetseite xxx.XXX-Xxxxxx-Xxxxxxxxx.xxx eingesehen werden und gelten dann jeweils aktuell. Die besonderen Bedingungen werden spätestens mit der Inanspruchnahme der speziellen Leistungen Vertragsbestandteil. Besondere Bedingungen für spezielle Leistungen gehen diesen AGB-DSS vor, auch wenn diese von diesen AGB-DSS abweichende oder hierzu im Widerspruch stehende Regelungen enthalten. Sie können von DSS nach den für die Änderungen der AGB-DSS geltenden Bestimmungen (lit. c) in Kraft gesetzt oder geändert werden. Auf Anforderung des Kunden stellt DSS die besonderen Bedingungen dem Kunden in Papierform zur Verfügung. c) Änderungen DSS ist berechtigt, diese AGB-DSS mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. DSS wird den Kunden hierüber schriftlich unterrichten, ohne dass die geänderten Bedingungen insgesamt mitgeteilt werden müssten; es genügt die Unterrichtung über die Tatsache der Änderung auch in elektronischer Form. Die jeweils aktuellen AGB-DSS sind auf der Internetseite xxx.XXX-Xxxxxx-Xxxxxxxxx.xxx frei zugänglich abrufbar. Sollte dieser Abruf nicht möglich sein, wird DSS dem Kunden die AGB-DSS unentgeltlich auf Anforderung elektronisch (z.B. Email) oder in Papierform (z.B. per Post) zusenden. Sofern der Kunde dem nicht innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Bekanntgabe der Änderung schriftlich widerspricht, gilt dies als Einverständnis mit der Änderung. DSS wird in den jeweiligen Änderungsmitteilungen auf das Widerspruchsrecht hinweisen.

  • Allgemeine Ausschlüsse Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:

  • Im Allgemeinen Die Bestimmungen zur Auflösung des OGAW gelten ebenfalls für dessen Anteilsklassen. Die Anleger werden über den Beschluss der Verwaltungsgesellschaft auf dem gleichen Weg informiert, wie im vorhergehenden Abschnitt „Strukturmassnahmen“ beschrieben.

  • Allgemeiner Teil Abschnitt I Allgemeine Vorschriften (1) Dieser Tarifvertrag gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Beschäftigte), die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied der Ta- rifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) oder eines Mitgliedverbandes der TdL ist. 1. Der TV-L findet in Bremen und Bremerhaven keine Anwendung auf Beschäf- tigte, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages über die Geltung des VKA-Tarifrechts für die Arbeiter und die arbeiterrentenversicherungspflichti- gen Auszubildenden des Landes und der Stadtgemeinde Bremen sowie der Stadt Bremerhaven vom 17. Februar 1995 fallen. Für die Bestimmung des persönlichen Geltungsbereichs findet § 38 Absatz 5 Satz 2 entsprechende Anwendung. 2. Die Tarifvertragsparteien werden bis spätestens zum 31. Dezember 2006 eine abschließende Regelung zum Geltungsbereich des TV-L in Bremen und Bremerhaven entsprechend einer Einigung auf landesbezirklicher Ebe- ne vereinbaren. (2) Dieser Tarifvertrag gilt nicht für a) Beschäftigte als leitende Angestellte im Sinne des § 5 Absatz 3 Betriebsver- fassungsgesetz, wenn ihre Arbeitsbedingungen einzelvertraglich besonders vereinbart sind, sowie für Chefärztinnen und Chefärzte. b) Beschäftigte, die ein über das Tabellenentgelt der Entgeltgruppe 15 bezie- hungsweise Ä 4 hinausgehendes regelmäßiges Entgelt erhalten, die Zulage nach § 16 Absatz 5 bleibt hierbei unberücksichtigt. c) Beschäftigte, für die der TV-Fleischuntersuchung-Länder gilt, d) Beschäftigte, für die die Tarifverträge für Waldarbeiter tarifrechtlich oder ein- zelarbeitsvertraglich zur Anwendung kommen, e) Auszubildende, Schülerinnen/Xxxxxxx in der Gesundheits- und Krankenpfle- ge, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Entbindungspflege und Alten- pflege, sowie Volontärinnen/Volontäre und Praktikantinnen/Praktikanten, f) Beschäftigte, für die Eingliederungszuschüsse nach den §§ 217 ff. SGB III gewährt werden, g) Beschäftigte, die Arbeiten nach den §§ 260 ff. SGB III verrichten, h) Leiharbeitnehmerinnen/Leiharbeitnehmer von Personal-Service-Agenturen, sofern deren Rechtsverhältnisse durch Tarifvertrag geregelt sind, i) geringfügig Beschäftigte im Sinne von § 8 Absatz 1 Nr. 2 SGB IV, j) künstlerisches Theaterpersonal, Orchestermusikerinnen/Orchester- musiker sowie technisches Leitungspersonal und technisches Theaterper- sonal nach Maßgabe der hierzu vereinbarten Protokollerklärungen, k) Beschäftigte, die

  • Allgemeine Bestimmungen Begriffe im Hinblick auf Wertpapierrecht, Status, Garantie, Definitionen (§ 1 der Allgemeinen Be- dingungen) Begriffe im Hinblick auf Abwicklung (§ 2 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Verzinsung (§ 3 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf das Ordentliche Kündigungsrecht der Emittentin; Anpassungs- und Kün- digungsrecht nach Eintritt eines Gesetzesänderungsereignisses (§ 4 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Übertragbarkeit, Wertpapierinhaber (§ 5 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Stellen (§ 6 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Bekanntmachungen (§ 9 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Berichtigungen (§ 10 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Maßgebliches Recht, Gerichtsstand, Zustellungsbevollmächtigter (§ 11 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf indexbezogene Bestimmungen (Anhang zu den Allgemeinen Bedingungen - Indexbezogene Bestimmungen) Interessen natürlicher und juristischer Personen, die an der Emission/dem Angebot beteiligt sind Bedingungen des Angebots, Anbieterin und Emissionstag der Wertpapiere

  • Allgemeines, Geltungsbereich a) SiliconSoftware GmbH (nachfolgend Silicon Software) erbringt sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote gegenüber Unter- nehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Dies gilt unab- hängig davon, ob Silicon Software den Vertragsgegenstand selbst herstellt oder von Zulieferern bezieht. Die AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Version auch dann als Rahmenvertrag für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich ver- einbart werden oder wenn Silicon Software Verträge in Kenntnis der Existenz entgegenstehender AGB des Vertragspartners schließt. Die jeweils aktuelle Version dieser AGB ist unter www.silicon-soft- xxxx.xxxx zu finden. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen von Ver- tragspartnern entfalten keine Gültigkeit; ihrer Einbeziehung wird ausdrücklich widersprochen. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Vertragspartner (einschließlich Nebenab- reden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung durch Silicon Software maßgebend. b) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertrags- schluss vom Vertragspartner gegenüber Silicon Software abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klar- stellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden. c) Silicon Software ist berechtigt die Ansprüche aus ihren Geschäfts- verbindungen abzutreten. Silicon Software GmbH Xxxxxx-Xxxx-Xxxx 00 00000 Xxxxxxxx Xxxxxxx CEO Xx. Xxxxxxx Xxx Fon +49.621.789507-0 Fax +49.621.789507-10 xxxx@xxxxxxx.xxxxxxxx xxxxx://xxxxxxx.xxxxxxxx Registered Headquarter: Mannheim Amtsgericht Mannheim HRB 7553 VAT/USt.-ID. DE 812438151 Commerzbank AG, Mannheim IBAN: DE 87 67040031 0620356600 BIC Code: XXXXXXXXXXX DZ Bank, Frankfurt am Main IBAN: DE 34 50060400 0000140851 BIC Code: XXXXXXXX Sparkasse Rhein-Neckar-Nord IBAN: DE 65 67050505 0038400550 BIC Code: XXXXXX00 Our quality management system is ISO 9001 certified in accordance with DIN EN ISO 9001:2015 standard

  • Allgemeine Informationen nach dem Energiedienstleistungsgesetz Im Zusammenhang mit einer effizienteren Energienutzung durch Endkunden wird bei der Bundesstelle für Energieeffizienz eine Liste geführt, in der Energiedienstleister, Anbieter von Energieaudits und Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen aufgeführt sind. Weiterführende Informationen zu der so genannten Anbieterliste und den Anbietern selbst erhalten Sie unter xxx.xxxx-xxxxxx.xx. Sie können sich zudem bei der Deutschen Energieagentur über das Thema Energieeffizienz umfassend informieren. Weitere Informationen erhalten Sie unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxx.xxxx.

  • Allgemeine Grundsätze Für die BoNY-Sicherheiten gelten zudem die folgenden allgemeinen Grundsätze. Bei Widersprüchen zwischen den folgenden allgemeinen Grundsätzen und anderen Bestimmungen sind die allgemeinen Grundsätze maßgeblich.

  • Allgemeines Umweltrisiko Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkung. Schäden durch Umwelteinwirkung liegen vor, wenn sie durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen verursacht werden, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche aus Gewässerschäden. Zu Gewässerschäden und Schäden nach dem Umweltschadensgesetz siehe Abschnitt A2 (besondere Umweltrisiken).