Allgemeine Bestimmungen und Hinweise Musterklauseln

Allgemeine Bestimmungen und Hinweise. Abweichend von den Bestimmungen der AGB ist die vorliegende Garantie abstrakt, unbedingt, unwiderruflich und auf erstes Anfordern zahlbar. Sobald die aufschiebende Bedingung gemäß Pkt. 6.1. eingetreten ist, enthält weder diese Garantieerklärung noch die sonstigen Vertragsbestandteile wie auch immer geartete Bedingungen an die Garantie selbst. Ergänzende oder abweichende Bestimmungen in der Garantieerklärung dürfen nicht dazu führen, dass die Unbedingtheit der Garantie abbedungen wird. Abweichend von § 7 AGB kann ein Verstoß des Kreditgebers (Garantienehmers) gegen die Verpflichtungen aus dieser Garantieerklärung oder § 4 der AGB zwar zu Schadenersatzansprüchen gegen den Kreditgeber (Garantienehmer) führen, aber nicht dazu, dass die aws die Auszahlung unter der Garantie verweigern kann oder die Rückforderung einer bereits erbrachten Garantieleistung gemäß § 10 AGB gegenüber dem Garantienehmer geltend machen kann. Ebenso kann ein Verstoß des Förderungsnehmers gegen seine Verpflichtungen aus dieser Garantieerklärung und Förderungsvereinbarung niemals dazu führen, dass die aws die Auszahlung unter der Garantie gegenüber dem Kreditgeber verweigern kann. Abweichend von § 2 der AGB umfasst die Garantie auch Verzugs- und Zinseszinsen, Mahngebühren und Spesen. Die aws erteilt hiermit ausdrücklich ihre schriftliche Zustimmung zur sicherstellungsweisen Abtretung an die Oesterreichische Nationalbank („OeNB“) und in weiterer Folge an allfällige weitere Dritte (unbeschränkte Folgezessionen im Rahmen der Verwertung der Forderung) im Falle der Verwertung der zugrundeliegenden Forderungen durch die OeNB. Im Hinblick auf die Abtretung gelten die folgenden Bestimmungen:
Allgemeine Bestimmungen und Hinweise. Nebenkosten Summenanpassung BL-Sach-1501 Helvetia Business Sachversicherungsbedingungen Besondere Bedingungen Stand: 01.01.2015 Inhaltsverzeichnis 1 Versicherte Gefahren und Schäden
Allgemeine Bestimmungen und Hinweise. 12.1 Die Anlage Produktbeschreibung, ist Bestandteil dieses Vertrages.
Allgemeine Bestimmungen und Hinweise. Nachträgliche Abänderungen oder Anpassungen der Garantie sind aufgrund der Abwicklung im Rahmen eines Schnellverfahrens nicht möglich. Garantieerklärung und Förderungsvereinbarung | Seite 5 Der/die Förderungsnehmer/in nimmt zur Kenntnis, dass die aws berechtigt ist, die im Zusammenhang mit der Anbahnung und Abwicklung des Vertrages anfallenden personenbezogenen Daten, deren Verwendung für die Wahrnehmung einer der aws (gesetzlich) übertragenen Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt (Art 6 Abs 1 lit e DSGVO), zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art 6 Abs 1 lit c DSGVO), für Zwecke des Abschlusses und der Abwicklung des Vertrages (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO) oder sonst zur Wahrung der berechtigten Interessen des datenschutzrechtlichen Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO), für Zwecke des Abschlusses und der Abwicklung des Förderungsvertrages, der Wahrnehmung der der aws (gesetzlich) übertragenen Aufgaben und für Kontrollzwecke zu verwenden. Es kann im Rahmen dieser Verwendung dazu kommen, dass personenbezogene Daten insbesondere an Organe und Beauftragte des Bundesministeriums für Finanzen (insbesondere gemäß §§ 57 bis 61 und 47 des Bundeshaushaltsgesetzes 2013, BGBl. Nr 139/2009 sowie §14 der ARR 2014, in der jeweils geltenden Fassung), des Rechnungshofes (insbesondere § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 1 und § 13 Abs. 3 des Rechnungshofgesetzes, BGBl. Nr. 144/1948, in der jeweils geltenden Fassung), Organen und Einrichtungen der Europäischen Union nach den europarechtlichen Bestimmungen und an den Europäischen Investitionsfonds sowie der KommAustria gemäß den Bestimmungen des Medientransparenzgesetzes, BGBl. I Nr. 125/2011, in der jeweils geltenden Fassung, übermittelt oder offengelegt werden müssen, wobei die Rechtsgrundlage dafür jeweils die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art 6 Abs 1 lit c DSGVO) oder die Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse ist (Art 6 Abs 1 lit e DSGVO). Detaillierte Informationen zur Verarbeitung der Daten sind auf der Website abrufbar. Der/die Förderungsnehmer/in bestätigt, dass die Offenlegung von Daten natürlicher Personen gegenüber der aws in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der DSGVO erfolgt und die betroffenen natürlichen Personen von dem Förderungsnehmer über die Datenverarbeitung der aws informiert werden oder wurden.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.