Allgemeine Haftungsbegrenzung. 8.1 Sämtliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus Pflichtverletzung (Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss) oder Verletzung außervertraglicher Pflichten sind ausgeschlossen, soweit die Schäden oder die Folgeschäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln unsererseits verursacht wurden. Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. 8.2 Der Haftungsausschluss nach Abs. 1 gilt nicht, soweit die Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Ebenso gilt der Haftungsausschluss nicht, wenn wir vertragswesentliche Pflichten schuldhaft verletzen und dadurch die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird oder wenn der Auftraggeber wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht. In diesen Fällen ist unsere Haftung aber auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. 8.3 Auf die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nach Abs. 1 und Abs. 2 können wir uns nicht berufen, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, bei Garantien oder Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
Appears in 4 contracts
Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Allgemeine Haftungsbegrenzung. 8.1 Sämtliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus Pflichtverletzung (VII. General limitation of liability
1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss) oder Verletzung außervertraglicher Pflichten sind ausgeschlossenVertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir - auch für unsere leitenden Angestellten und sonstige Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsabschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. 1.We - including our management and other vicarious agents - shall only accept liability for the violation of contractual and non- contractual obligations, in particular due to impossibility, delays, tort on initiating a contract and impermissible acts in cases of intent and gross negligence, limited to the typical damages foreseeable on conclusion of the contract.
2. Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Schäden oder die Folgeschäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln unsererseits verursacht wurden. Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
8.2 Der Haftungsausschluss nach Abs. 1 gilt nicht, soweit die Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Ebenso gilt der Haftungsausschluss nicht, wenn wir vertragswesentliche Pflichten schuldhaft verletzen und dadurch hierdurch die Erreichung des Vertragszweckes Vertragszwecks gefährdet wird wird, in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder wenn der Auftraggeber wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht. In diesen Fällen ist unsere Haftung aber auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
8.3 Auf die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nach Abs. 1 Gesundheit und Abs. 2 können wir uns nicht berufenauch dann nicht, wenn wir den Mangel der Sache arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen deren Abwesenheit garantiert haben. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers und Regeln der Gesundheit, bei Garantien oder Ansprüchen nach dem ProdukthaftungsgesetzBeweislast bleiben hiervon unberührt.
Appears in 2 contracts
Samples: General Sales, Delivery and Payment Terms, General Sales, Delivery and Payment Terms
Allgemeine Haftungsbegrenzung. 8.1 Sämtliche Schadensersatzansprüche Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers aus Pflichtverletzung Käufers (Verzugnachfolgend Schadensersatzansprüche) wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, Unmöglichkeit der Leistungdie über die in diesen Bedingungen zugestandenen hinausgehen, positiver Forderungsverletzungsind auf den vertragstypischen, Verschulden bei Vertragsschluss) oder Verletzung außervertraglicher Pflichten sind ausgeschlossen, soweit die Schäden oder die Folgeschädenvorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand an der Ware selbst entstanden sindsind (Mangelfolgeschäden, nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln unsererseits verursacht wurdeninsbesondere entgangener Gewinn). Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
8.2 Der Haftungsausschluss nach Abs. 1 Dies gilt nicht, soweit die Pflichtverletzung durch uns zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes oder unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Ebenso gilt der Haftungsausschluss nicht, wenn wir vertragswesentliche Pflichten schuldhaft verletzen und dadurch die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird oder wenn der Auftraggeber grober Fahrlässigkeit wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht. In diesen Fällen ist unsere Haftung aber auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
8.3 Auf die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nach Abs. 1 und Abs. 2 können wir uns nicht berufen, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus Verletzungen Verletzung des Lebens, des Körpers und oder der Gesundheit. Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften haften wir darüber hinaus auf Schadensersatz auch bei einfacher Fahrlässigkeit, bei Garantien oder Ansprüchen wenn die Zusicherung gerade den Zweck verfolgt, den Käufer gegen die eingetretenen Schäden abzusichern. Für grob fahrlässiges Verhalten wird die Haftung auf den Ersatz des zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schadens begrenzt. Durch uns wurde eine angemessene, weltweit gültige Produkt- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden abgeschlossen. Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden aus Produkt- und Betriebshaftung beschränken sich daher auf die von der Versicherung geschuldeten Beträge. Soweit zulässig, treten wir diese Versicherungsansprüche an den Käufer ab. Der Betriebshaftpflichtversicherung liegen die Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) zugrunde. Schadensersatzansprüche des Käufers verjähren in zwölf Monaten; für die Haftung nach dem ProdukthaftungsgesetzProdukthaftungsgesetz oder für Arglist bzw. Vorsatz gilt die gesetzliche Regelung.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Lieferbedingungen, Allgemeine Lieferbedingungen
Allgemeine Haftungsbegrenzung. 8.1 Sämtliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus Pflichtverletzung (Verzug1. Der Lieferant haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, Unmöglichkeit sofern der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss) oder Verletzung außervertraglicher Pflichten sind ausgeschlossen, soweit die Schäden oder die Folgeschäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln unsererseits verursacht wurden. Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
8.2 Der Haftungsausschluss nach Abs. 1 gilt nicht, soweit die Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Ebenso gilt der Haftungsausschluss nicht, wenn wir vertragswesentliche Pflichten schuldhaft verletzen und dadurch die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird oder wenn der Auftraggeber wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. In diesen Fällen Ferner haftet der Verkäufer für schuldhafte Verletzungen wesentlicher Vertrags- pflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wesentliche Vertragspflichten sind dabei solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Soweit dem Verkäufer kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, ist unsere Haftung aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden Verträgen dieser Art typischerweise eintretenden Schaden, begrenzt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht verbunden.
8.3 Auf die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nach Abs. 1 und Abs. 2 können wir uns nicht berufen, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben2. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus Verletzungen Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und oder der Gesundheit, bei Garantien oder Ansprüchen Gesundheit bleibt unberührt. Die Haftung nach dem ProdukthaftungsgesetzProdukthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.
3. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch, soweit der Käufer anstelle des Anspruchs auf Schadensersatz den Ersatz für vergebliche Aufwendungen ver- langt.
4. Für die Haftung wegen groben Verschuldens sowie für Schadensersatzansprüche, die auf die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
5. Im Übrigen gelten für Schadensersatzansprüche die Verjährungsfristen gemäß IX. 6.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Zahlungsbedingungen
Allgemeine Haftungsbegrenzung. 8.1 Sämtliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus Pflichtverletzung (Verzug1. Soweit es in diesen Bedingungen nicht anders geregelt ist, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss) haften wir auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten sind ausgeschlossennur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit die Schäden einschließlich von Vorsatz oder die Folgeschädengrober Fahrlässigkeit unserer ge- setzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen.
2. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln unsererseits verursacht Verhalten sonstiger Erfüllungsgehilfen ver- ursacht wurden. Die Beschränkung der , wird die Haftung gilt in gleichem Umfang für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfenauf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden be- grenzt.
8.2 Der Haftungsausschluss nach Abs3. 1 gilt nicht, soweit Des Weiteren haften wir bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; auch in diesem Fall ist die Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Ebenso gilt der Haftungsausschluss nicht, wenn wir vertragswesentliche Pflichten schuldhaft verletzen und dadurch die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird oder wenn der Auftraggeber wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht. In diesen Fällen ist unsere Haftung aber Schadensersatzhaftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
8.3 Auf 4. Wir übernehmen keine Garantie und kein Beschaffungsrisiko, es sei denn, wir haben im Einzelfall schrift- lich eine als solche bezeichnete Garantie oder ein als solches bezeichnetes Beschaffungsrisiko über- nommen.
5. Von der vorstehenden Haftungsbeschränkung bleiben Ansprüche wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, wegen Mängeln, die vorstehenden Haftungsbeschränkungen wir arglistig verschweigen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben, sowie wegen Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach Abs. 1 und Abs. 2 können wir uns nicht berufen, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen habendem Produkthaftungsgesetz unberührt.
6. Die Haftungsbeschränkung nach Ziffer 1. gilt nicht auch für Schäden aus Verletzungen des Lebensdie persönliche Haftung unserer Angestellten, des Körpers Ar- beitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und der Gesundheit, bei Garantien oder Ansprüchen nach dem ProdukthaftungsgesetzErfüllungsgehilfen.
Appears in 1 contract
Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen
Allgemeine Haftungsbegrenzung. 8.1 Sämtliche Schadensersatzansprüche 1. Soweit in diesen Bestimmungen nichts Abweichendes vereinbart ist, sind alle Ansprüche des Auftraggebers Bestellers auf Schäden jegliche Art, auch von Auf- wendungsersatz und mittelbaren Schäden, wie z.B. Schäden aufgrund eines Produktionsausfalls – Stillstand oder Teilstillstand – ausgeschlos- sen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche wegen aller Pflichtverletzungen von Pflichten aus Pflichtverletzung (Verzugdem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Hand- lung. Der Haftungsausschluss gilt auch dann, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss) wenn wir Erfüllungs- oder Verletzung außervertraglicher Pflichten sind ausgeschlossen, soweit die Schäden oder die Folgeschäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln unsererseits verursacht wurden. Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für unsere Erfüllungs- und VerrichtungsgehilfenVerrichtungsgehilfen eingesetzt haben.
8.2 Der Haftungsausschluss nach Abs2. 1 Abweichend von Ziff. M (1) haften wir jedoch – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur – und dies gilt nichtauch dann, soweit die Pflichtverletzung durch uns wenn wir leitende Angestellte oder unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen vorsätzlich eingesetzt haben – wenn:
a) Uns, unseren leitenden Angestellten oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Ebenso gilt der Haftungsausschluss nicht, wenn wir vertragswesentliche Pflichten schuldhaft verletzen Erfüllungs- und dadurch die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird Verrichtungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder wenn der Auftraggeber wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht. In diesen Fällen ist unsere Haftung aber auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenztVorsatz zur Last fällt.
8.3 Auf die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nach Abs. 1 und Abs. 2 können wir uns nicht berufen, wenn wir den b) Wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache des Liefergegenstandes übernommen haben.
c) wir vorsätzlich oder fahrlässig Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper verursacht haben, sowie wenn
d) wir gegen so genannte Kardinalpflichten verstoßen, d.h. Die Haftungsbeschränkung gilt (aa) bei wesentlichen Pflichtverletzungen, welche die Erreichung des Vertragszwecks gefährden, oder (bb) bei der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf ("Kardinalpflichten").
3. Im Fall der Klausel M. (2) (d) dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ist unsere Haftung allerdings bei nur leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.
4. Der Haftungsausschluss findet in Bezug auf Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz keine Anwendung. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht für Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, bei Garantien oder Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetzverbunden.
Appears in 1 contract
Samples: Sales Contracts
Allgemeine Haftungsbegrenzung. 8.1 Sämtliche Schadensersatzansprüche Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers aus Pflichtverletzung Käufers (Verzugnachfolgend Schadensersatz- ansprüche) wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, Unmöglichkeit der Leistungdie über die in diesen Bedingungen zugestandenen hinausgehen, positiver Forderungsverletzungsind auf den vertragstypischen, Verschulden bei Vertragsschluss) oder Verletzung außervertraglicher Pflichten sind ausgeschlossen, soweit die Schäden oder die Folgeschädenvorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand an der Ware selbst entstanden sindsind (Mangelfolgeschäden, nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln unsererseits verursacht wurdeninsbesondere entgangener Gewinn). Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
8.2 Der Haftungsausschluss nach Abs. 1 Dies gilt nicht, soweit die Pflichtverletzung durch uns zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes oder unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Ebenso gilt der Haftungsausschluss nicht, wenn wir vertragswesentliche Pflichten schuldhaft verletzen und dadurch die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird oder wenn der Auftraggeber grober Fahrlässigkeit wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht. In diesen Fällen ist unsere Haftung aber auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
8.3 Auf die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nach Abs. 1 und Abs. 2 können wir uns nicht berufen, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus Verletzungen Verletzung des Lebens, des Körpers und oder der Gesundheit. Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften haften wir darüber hinaus auf Schadensersatz auch bei einfacher Fahrlässigkeit, bei Garantien oder Ansprüchen wenn die Zusicherung gerade den Zweck verfolgt, den Käufer gegen die eingetretenen Schäden abzusichern. Für grob fahrlässiges Verhalten wird die Haftung auf den Ersatz des zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schadens begrenzt. Durch uns wurde eine angemessene, weltweit gültige Produkt- bzw. Betriebshaft- pflichtversicherung für Personen- und Sachschäden abgeschlossen. Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden aus Produkt- und Betriebshaftung beschränken sich daher auf die von der Versicherung geschuldeten Beträge. Soweit zulässig, treten wir diese Versicherungsansprüche an den Käufer ab. Der Betriebshaftpflichtversicherung liegen die Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) zugrunde. Schadensersatzansprüche des Käufers verjähren in zwölf Monaten; für die Haftung nach dem ProdukthaftungsgesetzProdukthaftungsgesetz oder für Arglist bzw. Vorsatz gilt die gesetzliche Regelung.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Allgemeine Haftungsbegrenzung. 8.1 Sämtliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus Pflichtverletzung (10.1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss) oder Verletzung außervertraglicher Pflichten Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir – auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen – nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist unsere Haftung, auch für Mangel- und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen.
10.2. Die Beschränkungen aus 10.1 gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten. Vertragswesentlich sind ausgeschlossen, soweit die Schäden oder Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung sowie die FolgeschädenFreiheit der Ware von Mängeln, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sindihre Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen und ferner Beratungs-, nicht durch vorsätzliches Schutz- und Obhutspflichten, die den Schutz des Bestellers oder grob fahrlässiges Handeln unsererseits verursacht wurdenseines Personals vor erheblichen Schäden bezwecken. Die Beschränkung der Beschränkungen gelten ferner nicht in Fällen zwingender Haftung gilt in gleichem Umfang für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
8.2 Der Haftungsausschluss nach Abs. 1 gilt nichtdem Produkthaftungsgesetz, soweit die Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Ebenso gilt der Haftungsausschluss nicht, wenn wir vertragswesentliche Pflichten schuldhaft verletzen und dadurch die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird oder wenn der Auftraggeber wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht. In diesen Fällen ist unsere Haftung aber auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
8.3 Auf die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nach Abs. 1 und Abs. 2 können wir uns nicht berufen, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus Verletzungen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und auch dann nicht, wenn und soweit wir Mängel der Sache arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert haben. Unberührt bleiben die Rückgriffsrechte des Bestellers nach §§ 478, 479 BGB sowie die Regeln über die Beweislast.
10.3. Soweit wir nach Ziffer 10.1. dem Grunde nach auf Schadenersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder unter Berücksichtigung der Umstände, die uns bekannt waren oder die wir hätten erkennen müssen, bei Anwendung vertragsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind.
10.4. Wir haften nicht, soweit Schäden herrühren aus (a) ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung durch den Besteller oder Dritte, (b) bei fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, (c) ungeeigneten Betriebsmitteln, (d) chemischen, elektrochemischen oder elektrischen Einwirkungen, sofern sie nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen oder (e) soweit die Schäden durch die vom Besteller beigestellten oder beschafften oder von uns im Auftrag des Bestellers beschafften Ausgangsstoffe und/oder Materialien verursacht wurden. Gleiches gilt für Mängel im Rahmen der Lohnherstellung, die ganz oder teilweise auf unvollständige, missverständliche, falsche oder nicht rechtzeitig mitgeteilte Herstellungsanweisungen seitens des Bestellers zurückzuführen sind. Der Besteller trägt die Beweislast für die Ordnungsgemäßheit und die rechtzeitige Mitteilung seiner Herstellungsanweisungen. Wir haften ferner nicht, soweit die Ware nach Gefahrübergang geändert wurde und der Gesundheit, bei Garantien oder Ansprüchen nach dem ProdukthaftungsgesetzSchaden in ursächlichem Zusammenhang mit einer solchen Veränderung steht.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Allgemeine Haftungsbegrenzung. 8.1 Sämtliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus Pflichtverletzung (Verzug1. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, Unmöglichkeit sofern der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss) oder Verletzung außervertraglicher Pflichten sind ausgeschlossen, soweit die Schäden oder die Folgeschäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln unsererseits verursacht wurden. Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
8.2 Der Haftungsausschluss nach Abs. 1 gilt nicht, soweit die Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Ebenso gilt der Haftungsausschluss nicht, wenn wir vertragswesentliche Pflichten schuldhaft verletzen und dadurch die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird oder wenn der Auftraggeber wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. In diesen Fällen Ferner haften wir für schuldhafte Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wesentliche Vertragspflichten sind dabei solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Soweit uns kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit angelastet wird, ist unsere Haftung aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Verträgen dieser Art typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht verbunden.
8.3 Auf die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nach Abs. 1 und Abs. 2 können wir uns nicht berufen, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben2. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus Verletzungen Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und oder der Gesundheit, bei Garantien oder Ansprüchen Gesundheit bleibt unberührt. Die Haftung nach dem ProdukthaftungsgesetzProdukthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.
3. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch, soweit der Käufer anstelle des Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangt.
4. Für die Haftung wegen groben Verschuldens sowie für Schadensersatzansprüche, die auf die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
5. Im Übrigen gelten für Mängelansprüche die Verjährungsfristen der Ziffer XI Nr. 10.
Appears in 1 contract
Samples: General Terms and Conditions
Allgemeine Haftungsbegrenzung. 8.1 Sämtliche 8.1. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind sonstige und weitergehende Ansprüche des Partners gegen uns ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Verletzung von Pflichten aus Pflichtverletzung (Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss) oder Verletzung außervertraglicher Pflichten sind ausgeschlossen, soweit die Schäden oder die Folgeschädendem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand an der gelieferten Ware selbst entstanden sind. Vor allem haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Partners.
8.2. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertrags- pflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir – außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten – nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
8.3. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern der gelieferten Ware für Personen oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Sie gilt auch nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und beim Fehlen von zugesicherten Eigenschaften, wenn und soweit die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Partner gegen Xxxxxxx, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, nicht durch vorsätzliches abzusichern.
8.4. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder grob fahrlässiges Handeln unsererseits verursacht wurdenbeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8.5. Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfengesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt.
8.2 Der Haftungsausschluss nach Abs8.6. 1 gilt nichtBei Erdarbeiten für Zaun- und Toranlagen müssen wir über die Lage der Versorgungsanlagen (z.B. Strom, soweit die Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Ebenso gilt der Haftungsausschluss nichtWasser) vor Arbeitsbeginn unterrichtet werden, wenn sonst müssen wir vertragswesentliche Pflichten schuldhaft verletzen und dadurch die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird oder wenn der Auftraggeber wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht. In diesen Fällen ist unsere jegliche Haftung aber auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenztablehnen.
8.3 Auf die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nach Abs. 1 und Abs. 2 können wir uns nicht berufen, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, bei Garantien oder Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Allgemeine Haftungsbegrenzung. 8.1 Sämtliche Schadensersatzansprüche Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers aus Pflichtverletzung Käufers (Verzugnachfolgend Schadensersatzansprüche) wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, Unmöglichkeit der Leistungdie über die in diesen Bedingungen zugestandenen hinausgehen, positiver Forderungsverletzungsind auf den vertragstypischen, Verschulden bei Vertragsschluss) oder Verletzung außervertraglicher Pflichten sind ausgeschlossen, soweit die Schäden oder die Folgeschädenvorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand an der Ware selbst entstanden sindsind (Mangelfolgeschäden, nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln unsererseits verursacht wurdeninsbesondere entgangener Gewinn). Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
8.2 Der Haftungsausschluss nach Abs. 1 Dies gilt nicht, soweit die Pflichtverletzung durch uns zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes oder unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Ebenso gilt der Haftungsausschluss nicht, wenn wir vertragswesentliche Pflichten schuldhaft verletzen und dadurch die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird oder wenn der Auftraggeber grober Fahrlässigkeit wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht. In diesen Fällen ist unsere Haftung aber auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
8.3 Auf die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nach Abs. 1 und Abs. 2 können wir uns nicht berufen, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus Verletzungen Verletzung des Lebens, des Körpers und oder der Gesundheit. Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften haften wir darüber hinaus auf Schadensersatz auch bei einfacher Fahrlässigkeit, bei Garantien oder Ansprüchen wenn die Zusicherung gerade den Zweck verfolgt, den Käufer gegen die eingetretenen Schäden abzusichern. Für grob fahrlässiges Verhalten wird die Haftung auf den Ersatz des zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schadens begrenzt. Durch uns wurde eine angemessene, weltweit gültige Produkt- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden abgeschlossen. Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden aus Produkt- und Betriebshaftung beschränken sich daher auf die von der Versicherung geschuldeten Beträge. Soweit zulässig, treten wir diese Versicherungsansprüche an den Käufer ab. Der Betriebshaftpflichtversicherung liegen die Allgemeinen Haftpflicht bedingungen (AHB) zugrunde. Schadensersatzansprüche des Käufers verjähren in zwölf Monaten; für die Haftung nach dem ProdukthaftungsgesetzProdukthaftungsgesetz oder für Arglist bzw. Vorsatz gilt die gesetzliche Regelung.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Allgemeine Haftungsbegrenzung. 8.1 Sämtliche Schadensersatzansprüche 1. Wir haften in Fällen des Auftraggebers aus Pflichtverletzung (VerzugVorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit - auch für gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen - nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz, Unmöglichkeit wegen der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss) oder Verletzung außervertraglicher Pflichten sind ausgeschlossen, soweit die Schäden oder die Folgeschäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln unsererseits verursacht wurden. Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
8.2 Der Haftungsausschluss nach Abs. 1 gilt nicht, soweit die Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Ebenso gilt der Haftungsausschluss nicht, wenn wir vertragswesentliche Pflichten schuldhaft verletzen und dadurch die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird oder wenn der Auftraggeber wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht. In diesen Fällen ist unsere Haftung aber auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
8.3 Auf die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nach Abs. 1 und Abs. 2 können wir uns nicht berufen, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers und oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Unsere Haftung ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der oben in Satz 1 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
2. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Käufers, z.B. Schäden an anderen Sachen, ist ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit.
3. Die Regelungen der vorstehenden Absätze 1 und 2 erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, bei Garantien gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis (insbesondere Verzug oder Ansprüchen nach dem ProdukthaftungsgesetzUnmöglichkeit) oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
4. Diese Haftungsregelung gilt auch für rechtgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse im Sinne von § 311 Abs. 2 und 3 BGB.
5. Soweit unsere Produkte Sicherheitsbestimmungen einzuhalten haben, gelten die in Deutschland gültigen Vorschriften. Bei Verbringung der Ware ins Ausland durch den Käufer haften wir für Nichteinhaltung dort geltender Bestimmungen nicht; hierfür ist der Käufer verantwortlich.
6. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Allgemeine Haftungsbegrenzung. 8.1 Sämtliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus Pflichtverletzung (Verzug1. Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, Unmöglichkeit sofern der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss) oder Verletzung außervertraglicher Pflichten sind ausgeschlossen, soweit die Schäden oder die Folgeschäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln unsererseits verursacht wurden. Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
8.2 Der Haftungsausschluss nach Abs. 1 gilt nicht, soweit die Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Ebenso gilt der Haftungsausschluss nicht, wenn wir vertragswesentliche Pflichten schuldhaft verletzen und dadurch die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird oder wenn der Auftraggeber wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. In diesen Fällen Ferner haftet der Verkäufer für schuldhafte Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wesentliche Vertragspflichten sind dabei solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Soweit dem Verkäufer kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, ist unsere Haftung aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden Verträgen dieser Art typischerweise eintretenden Schaden, begrenzt.
8.3 Auf die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nach Abs. 1 und Abs. 2 können wir uns Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht berufen, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen habenverbunden. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus Verletzungen Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und oder der Gesundheit, bei Garantien oder Ansprüchen Gesundheit bleibt unberührt. Die Haftung nach dem ProdukthaftungsgesetzProdukthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.
2. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch, soweit der Käufer anstelle des Anspruchs auf Schadensersatz den Ersatz für vergebliche Aufwendungen verlangt.
3. Für die Haftung wegen groben Verschuldens sowie für Schadensersatzansprüche, die auf die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
4. Im Übrigen gelten für Schadensersatzansprüche die Verjährungsfristen gemäß IX. 11.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Zahlungsbedingungen
Allgemeine Haftungsbegrenzung. 8.1 Sämtliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus Pflichtverletzung (1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss) oder Verletzung außervertraglicher Pflichten sind ausgeschlossen, soweit die Schäden oder die Folgeschäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln unsererseits verursacht wurden. Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir - auch für unsere Erfüllungs- leitenden Angestellten und Verrichtungsgehilfen.
8.2 Der Haftungsausschluss nach Abs. 1 gilt nichtsonstigen Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, soweit die Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Ebenso gilt der Haftungsausschluss nicht, wenn wir vertragswesentliche Pflichten schuldhaft verletzen und dadurch die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird oder wenn der Auftraggeber wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht. In diesen Fällen ist unsere Haftung aber beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren voraussehbaren vertragstypischen Schaden, maximal in Höhe des Auftragswertes.
2. Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird und es sich bei dem Schaden um einen bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
8.3 Auf die vorstehenden Haftungsbeschränkungen handelt, in Fällen zwingender Haftung nach Abs. 1 und Abs. 2 können wir uns nicht berufendem Produkthaftungsgesetz, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für bei Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers und der GesundheitGesundheit und auch dann nicht, bei Garantien wenn und soweit wir Mängel der Sache arglistig verschwiegen oder Ansprüchen deren Abwesenheit garantiert haben. Die Regeln über die Beweislast bleiben hiervon unberührt.
3. Soweit nichts anderes vereinbart, verjähren vertragliche Ansprüche, die dem Käufer gegen uns aus Anlass oder im Zusammenhang mit der Lieferung der Ware entstehen, ein Jahr nach dem ProdukthaftungsgesetzAblieferung der Ware, soweit sie nicht den Ersatz für einen Körper- und Gesundheitsschaden oder einen typischen, vorhersehbaren Schaden beinhalten oder auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers beruhen. Davon unberührt bleibt unsere Haftung aus vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen. In den Fällen der Nacherfüllung beginnt die Verjährungsfrist nicht erneut zu laufen. X Nr. 1 bleibt hiervon unberührt.
Appears in 1 contract
Samples: General Terms and Conditions of Sale