Allgemeine Haftungsbegrenzung. 10.1 Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzan- sprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haftet der Verkäufer für schuldhafte Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wesentliche Vertrags- pflichten sind dabei solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Soweit dem Verkäufer kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, bei Verträgen dieser Art typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht verbunden. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsge- setz bleibt ebenfalls unberührt. 10.2 Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausge- schlossen. Dies gilt auch, soweit der Käufer anstelle des Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangt. 10.3 Für die Haftung wegen groben Verschuldens sowie für Schadensersatzansprüche, die auf die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, gelten die gesetzlichen Verjährungs- vorschriften. 10.4 Im Übrigen gelten für Mangelansprüche die Verjährungsfristen der Ziff. 9.11.
Appears in 3 contracts
Samples: Allgemeine Lieferbedingungen, Allgemeine Lieferbedingungen, Allgemeine Lieferbedingungen
Allgemeine Haftungsbegrenzung. 10.1 Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzan- sprüche Schadensersatzansprü- che geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Fahrläs- sigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haftet der Verkäufer für schuldhafte Verletzungen Verlet- zungen wesentlicher Vertragspflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wesentliche Vertrags- pflichten Vertragspflichten sind dabei solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht ermög- licht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Soweit dem Verkäufer kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbarenvorherseh- baren, bei Verträgen dieser Art typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine Änderung der Beweislast Beweis- last zum Nachteil des Käufers ist damit nicht verbunden. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsge- setz Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.
10.2 Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausge- schlossen. Dies gilt auch, soweit der Käufer anstelle des Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Leis- tung Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangt.
10.3 Für die Haftung wegen groben Verschuldens sowie für Schadensersatzansprüche, die auf die Verletzung Verlet- zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, gelten die gesetzlichen Verjährungs- vorschriftenVerjährungsvorschrif- ten.
10.4 Im Übrigen gelten für Mangelansprüche die Verjährungsfristen der Ziff. 9.11.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Lieferbedingungen, General Terms and Conditions of Sale
Allgemeine Haftungsbegrenzung. 10.1 Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzan- sprüche Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haftet der Verkäufer für schuldhafte Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wesentliche Vertrags- pflichten Vertragspflichten sind dabei solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Soweit dem Verkäufer kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, bei Verträgen dieser Art typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht verbunden. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsge- setz Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.
10.2 Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausge- schlossenausgeschlossen. Dies gilt auch, soweit der Käufer anstelle des Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangt.
10.3 Für die Haftung wegen groben Verschuldens sowie für Schadensersatzansprüche, die auf die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, gelten die gesetzlichen Verjährungs- vorschriftenVerjährungsvorschriften.
10.4 Im Übrigen gelten für Mangelansprüche die Verjährungsfristen der Ziff. 9.11.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Lieferbedingungen, Allgemeine Lieferbedingungen
Allgemeine Haftungsbegrenzung. 10.1 Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzan- sprüche Schadenser- satzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haftet der Verkäufer für schuldhafte Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wesentliche Vertrags- pflichten Vertragspflichten sind dabei solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße ordnungs- gemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Soweit dem Verkäufer kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, bei Verträgen Verträ- gen dieser Art typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht verbunden. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsge- setz Produkthaf- tungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.
10.2 Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausge- schlossenausgeschlossen. Dies gilt auch, soweit der Käufer anstelle des Anspruchs auf Ersatz des Schadens Scha- dens statt der Leistung Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangt.
10.3 Für die Haftung wegen groben Verschuldens sowie für Schadensersatzansprüche, die auf die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, gelten die gesetzlichen Verjährungs- vorschriftenVerjährungsvorschriften.
10.4 Im Übrigen gelten für Mangelansprüche die Verjährungsfristen der Ziff. 9.11.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Allgemeine Haftungsbegrenzung. 10.1 Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzan- sprüche geltend machtSchadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (nachfolgend Schadensersat- zansprüche) wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, die über die in diesen Bedingungen zugestandenen hinausgehen, sind auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeitden vertragstypischen, einschließlich Vorsatz vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden, insbesondere entgangener Gewinn). Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haftet der Verkäufer für schuldhafte Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wesentliche Vertrags- pflichten sind dabei solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Soweit dem Verkäufer kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, bei Verträgen dieser Art typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht verbunden. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührtGesundheit. Die Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften haften wir darüber hinaus auf Schadensersatz auch bei einfacher Fahrlässigkeit, wenn die Zusicherung gerade den Zweck verfolgt, den Käufer gegen die eingetretenen Schäden abzusichern. Für grob fahrlässiges Verhalten wird die Haftung auf den Ersatz des zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schadens begrenzt. Durch uns wurde eine angemessene, weltweit gültige Produkt- bzw. Betriebshaftpflicht- versicherung für Personen- und Sachschäden abgeschlossen. Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden aus Produkt- und Betriebshaftung beschränken sich daher auf die von der Versicherung geschuldeten Beträge. Soweit zulässig, treten wir diese Versi- cherungsansprüche an den Käufer ab. Der Betriebshaftpflichtversicherung liegen die Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) zugrunde. Schadensersatzansprüche des Käufers verjähren in zwölf Monaten; für die Haftung nach dem Produkthaftungsge- setz bleibt ebenfalls unberührtProdukthaftungsgesetz oder für Arglist bzw. Vorsatz gilt die gesetzliche Regelung.
10.2 Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausge- schlossen. Dies gilt auch, soweit der Käufer anstelle des Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangt.
10.3 Für die Haftung wegen groben Verschuldens sowie für Schadensersatzansprüche, die auf die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, gelten die gesetzlichen Verjährungs- vorschriften.
10.4 Im Übrigen gelten für Mangelansprüche die Verjährungsfristen der Ziff. 9.11.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Allgemeine Haftungsbegrenzung. 10.1 9.1 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (nachfolgend: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Dies gilt ferner nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen groben Verschuldens, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzan- sprüche geltend macht, Schadensersatzanspruch für die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haftet der Verkäufer für schuldhafte Verletzungen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wesentliche Vertrags- pflichten sind dabei solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Soweit dem Verkäufer kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung jedoch auf den vorhersehbarenvertragstypischen, bei Verträgen dieser Art typischerweise eintretenden vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit kein grobes Verschulden vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht verbunden. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsge- setz bleibt ebenfalls unberührt.
10.2 Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausge- schlossen. Dies 9.2 Diese Regelung gilt auch, soweit der für den Käufer anstelle des Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangtentsprechend.
10.3 9.3 Für die Haftung wegen groben Verschuldens Vorsatzes sowie für die Schadensersatzansprüche, die auf die der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, gelten die gesetzlichen Verjährungs- vorschriften.
10.4 Verjährungsvorschriften. Im Übrigen gelten beträgt die Verjährungsfrist für Mangelansprüche die Verjährungsfristen der Ziff. 9.11Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer 2 Jahre.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Haftungsbegrenzung. 10.1 Der Verkäufer Lieferant haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzan- sprüche Schadensersatzansprü- che geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Fahrläs- sigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haftet der Verkäufer für schuldhafte Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wesentliche Vertrags- pflichten sind dabei solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Soweit dem Verkäufer kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, bei Verträgen dieser Art typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht verbunden. .
10.2 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsge- setz Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.
10.2 Darüberhinausgehende 10.3 Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausge- schlossen. Dies gilt auch, soweit der Käufer anstelle des Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangt.
10.3 10.4 Für die Haftung wegen groben Verschuldens sowie für Schadensersatzansprüche, die auf die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, gelten die gesetzlichen Verjährungs- vorschriften.
10.4 10.5 Im Übrigen gelten für Mangelansprüche die Verjährungsfristen der Ziff. 9.11des 9.8.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Allgemeine Haftungsbegrenzung. 10.1 Der Verkäufer haftet 8.1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung haften wir - auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den Vertragsabschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden.
8.2. Dieser Ausschluss gilt nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird, sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzan- sprüche geltend machtdem Produktionshaftungsgesetz. Die Regeln über die Beweislast bleiben hiervon unberührt.
8.3. Vertragliche Ansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeitdem Käufer gegen uns aus dem Anlass und im Zusammenhang mit der Lieferung der Ware entstehen, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haftet verjähren 12 Monate nach Ablieferung der Verkäufer für schuldhafte Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wesentliche Vertrags- pflichten sind dabei solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Soweit dem Verkäufer kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, bei Verträgen dieser Art typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht verbundenWare beim Käufer. Die Frist gilt auch für solche Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursache haben, es sei denn, diese Verwendungsweise wurde schriftlich vereinbart. Davon unberührt bleiben unsere Haftung aus vorsätzlichen und grobfahrlässigen Pflichtverletzungen sowie die Verjährung von gesetzlichen Rückgriffsrechtsansprüchen. In den Fällen der Nacherfüllung beginnt die Verjährungsfrist nicht erneut zu laufen.
8.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche, die wegen schuldhafter arglistigen Verhaltens von GMAS entstanden sind, so wie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührtGesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsge- setz bleibt ebenfalls unberührt.
10.2 Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausge- schlossen. Dies gilt auch, soweit der Käufer anstelle des Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangt.
10.3 Für Soweit die Haftung wegen groben Verschuldens sowie von GMAS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für SchadensersatzansprücheAngestellte, die auf die Verletzung des LebensArbeitnehmer, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, gelten die gesetzlichen Verjährungs- vorschriften.
10.4 Im Übrigen gelten für Mangelansprüche die Verjährungsfristen der Ziff. 9.11.Vertreter und Erfüllungsgehilfe von GMAS GmbH.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Haftungsbegrenzung. 10.1 Der Verkäufer Lieferant haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzan- sprüche Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhenberuht. Ferner haftet der Verkäufer für schuldhafte Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wesentliche Vertrags- pflichten Vertragspflichten sind dabei solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Soweit dem Verkäufer kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, bei Verträgen dieser Art typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht verbunden. .
10.2 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsge- setz Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.
10.2 Darüberhinausgehende 10.3 Darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausge- schlossenausgeschlossen. Dies gilt auch, soweit der Käufer anstelle des Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangt.
10.3 10.4 Für die Haftung wegen groben Verschuldens sowie für Schadensersatzansprüche, die auf die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, gelten die gesetzlichen Verjährungs- vorschriftenVerjährungsfristen.
10.4 10.5 Im Übrigen gelten für Mangelansprüche Mängelansprüche die Verjährungsfristen der Ziff. 9.11des 9.8.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Haftungsbegrenzung. 10.1 10.1. Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzan- sprüche Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haftet der Verkäufer für schuldhafte Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wesentliche Vertrags- pflichten Vertragspflichten sind dabei solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.
10.2. Soweit dem Verkäufer kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung (mit Ausnahme etwaiger Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz) auf den vorhersehbaren, bei Verträgen dieser Art typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht verbunden. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsge- setz bleibt ebenfalls unberührt.
10.2 Darüberhinausgehende 10.3. Ungeachtet der unter 10.2. vorgenommenen Beschränkung auf den vertragstypischen Schaden ist in den dort genannten Fällen die Haftung auf die Leistungen der Firmenhaftpflichtversicherung bei der Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft AS 0470223295 (Versicherungssumme 0.000.000 €) begrenzt
10.4. Darüber (10.1- 10.3) hinausgehende Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausge- schlossenausgeschlossen. Dies gilt auch, soweit der Käufer anstelle des Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangt.
10.3 Für die Haftung wegen groben Verschuldens sowie für Schadensersatzansprüche, die auf die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, gelten die gesetzlichen Verjährungs- vorschriften.
10.4 Im Übrigen gelten für Mangelansprüche die Verjährungsfristen der Ziff. 9.11.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Allgemeine Haftungsbegrenzung. 10.1 Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen9.1 Wir haften auf Schadenersatz und auf Ersatz der vergeblichen Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB (nachfolgend "Schadenersatz") wegen Mängeln der Lieferung oder Leistung oder wegen Verletzung sonstiger vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, sofern der Käufer Schadensersatzan- sprüche geltend macht, die auf insbesondere aus unerlaubter Handlung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzungen des Lebens, einschließlich des Körpers oder der Gesundheit, bei der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.2 Der Schadenersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den Ersatz vertragstypischer Schäden beschränkt, die wir bei Vertragsschluss aufgrund für uns erkennbarer Umstände als mögliche Folge hätte voraussehen müssen, soweit nicht Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haftet der Verkäufer für schuldhafte Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wesentliche Vertrags- pflichten sind dabei solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Soweit dem Verkäufer kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, bei Verträgen dieser Art typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht verbunden. Die Haftung vorliegt oder wegen schuldhafter einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Die Haftung oder der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos oder nach dem Produkthaftungsge- setz bleibt ebenfalls unberührtProdukthaftungsgesetz gehaftet wird.
10.2 Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche9.3 Die vertragstypischen, gleich aus vorhersehbaren Schäden im Sinne von Xxxx. 9.2 dieser Verkaufsbedingungen betragen
a. pro Schadenfall: maximal das 100% des Nettoeinkaufspreises des jeweils betroffenen Vertrages; und
b. bei mehreren Schadensfällen in Bezug auf den Kunden innerhalb eines Kalenderjahres: maximal das 100% des Nettoumsatzes, zu welchem Rechtsgrund, sind ausge- schlossen. Dies gilt auch, soweit der Käufer anstelle Kunde Produkte in dem jeweiligen Kalenderjahr bis zum Eintritt des Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangtSchadensfalls von uns bezogen hat.
10.3 Für 9.4 Unabhängig von den vorstehenden Ziff. 9.1 und Ziff. 9.2 dieser Verkaufsbedingungen sind bei der Bestimmung der Höhe der gegen uns bestehenden Schadenersatzansprüche die Haftung wegen groben Verschuldens sowie für Schadensersatzansprüchewirtschaftlichen Gegebenheiten bei uns, Art, Umfang und Dauer der Geschäftsverbindung, etwaige Verursachungs- und Verschuldensbeiträge Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden nach Maßgabe des § 254 BGB angemessen zu unseren Gunsten zu berücksichtigen. Insbesondere müssen die Schadenersatzleistungen, Kosten und Aufwendungen, die wir zu tragen verpflichtet sind, in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Produkte stehen.
9.5 Soweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die Verletzung des Lebenspersönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, des Körpers oder der Gesundheit beruhenArbeitnehmer, gelten die gesetzlichen Verjährungs- vorschriftenMitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
10.4 Im Übrigen gelten für Mangelansprüche die Verjährungsfristen 9.6 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen in dieser Ziff. 9.119 dieser Verkaufsbedingungen nicht verbunden.
9.7 Wesentliche Vertragspflichten im Sinne von Ziff. 9.1 und Ziff. 9.2 dieser Verkaufsbedingungen sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen durfte.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Zahlungsbedingungen
Allgemeine Haftungsbegrenzung. 10.1 Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzan- sprüche geltend macht, die auf Vorsatz 9.1 Wegen Verletzung vertraglicher oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner außervertraglicher Pflichten gegenüber dem Besteller haftet der Verkäufer Lieferant – auch für schuldhafte Verletzungen seine leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen – in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit.
9.2 Für Xxxxxxx aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nach den gesetzlichen BestimmungenVertragspflichten, d.h. Wesentliche Vertrags- pflichten sind dabei solchevon Vertragspflichten, deren Erfüllung die dem Vertrag das Gepräge geben und seine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. , haftet der Lieferant auch dann, wenn ihm nur einfache Fahrlässigkeit zur Last fällt.
9.3 Soweit dem Verkäufer Lieferanten in den Fällen der Ziff. 9.1 und 9.2 kein Vorsatz vorsätzliches Verhalten zur Last fällt, haftet er nur auf den Ersatz des typischerweise eintretenden Schadens, den der Lieferant bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder keine grobe Fahrlässigkeit angelastet wird, den er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen.
9.4 Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, Haftung des Lieferanten ausgeschlossen.
9.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verträgen dieser Art typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht verbunden. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung schuldhaft herbeigeführten Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Die und auch dann nicht, wenn und soweit der Lieferant eine Garantie übernommen hat, sowie in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsge- setz bleibt ebenfalls unberührtProdukthaftungsgesetz.
10.2 Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche9.6 Soweit die Haftung des Lieferanten ausgeschlossen oder beschränkt ist, gleich aus welchem Rechtsgrundgilt dies auch für die persönliche Haftung von dessen Angestellten, sind ausge- schlossen. Dies gilt auch, soweit der Käufer anstelle des Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangtgesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
10.3 Für die Haftung wegen groben Verschuldens sowie für Schadensersatzansprüche, die auf die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, gelten die gesetzlichen Verjährungs- vorschriften.
10.4 Im Übrigen gelten für Mangelansprüche die Verjährungsfristen der 9.7 Schadensersatzansprüche nach den vorstehenden Ziff. 9.119.1 bis 9.6 verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Haftungsbegrenzung. 10.1 Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen8.1 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (nachstehend Scha- densersatzansprüche genannt), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht, sofern wir zwingend gesetzlich haften, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes oder der Käufer Schadensersatzan- sprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober groben Fahrlässigkeit, einschließlich wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch des Käufers wegen Verletzung wesentlicher Ver- tragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit wir nicht wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter haften oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haftet uns eine Haftung wegen der Verkäufer für schuldhafte Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wesentliche Vertrags- pflichten sind dabei solcheVerletzung des Lebens, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Körpers der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Soweit dem Verkäufer kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, bei Verträgen dieser Art typischerweise eintretenden Schaden begrenztGesundheit trifft. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit mit den vorste- henden Regelungen nicht verbunden. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsge- setz bleibt ebenfalls unberührt.
10.2 Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche8.2 Soweit dem Käufer nach dieser Ziffer Schadensersatzansprüche zustehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausge- schlossenverjäh- ren diese mit dem Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungs- frist gem. Dies gilt auch, soweit der Käufer anstelle des Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangt.
10.3 Für die Haftung wegen groben Verschuldens sowie für Schadensersatzansprüche, die auf die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, Ziff. 6. Jedoch gelten die gesetzlichen Verjährungs- vorschriftenVerjährungsvorschriften bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.4 Im Übrigen gelten für Mangelansprüche die Verjährungsfristen der Ziff. 9.11.
Appears in 1 contract
Allgemeine Haftungsbegrenzung. 10.1 Der Verkäufer (1) Die Sames Solar GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern in Fällen des Vorsatzes oder der Käufer Schadensersatzan- sprüche geltend macht, die auf Vorsatz groben Fahrlässigkeit der Sames Solar GmbH oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haftet der Verkäufer für schuldhafte Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wesentliche Vertrags- pflichten sind dabei solcheIm Übrigen haftet die Sames Solar GmbH nur nach dem Produkthaftungsgesetz, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung wegen der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Soweit dem Verkäufer kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, bei Verträgen dieser Art typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht verbunden. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührtoder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsge- setz bleibt ebenfalls unberührtder Sames Solar GmbH ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 2 dieses Abs. 1 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
10.2 Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche(2) Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Geschäftspartners, z.B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit gehaftet wird.
(3) Die Regelungen der vorstehenden Abs. 1 und 2 erstrecken sich auf Schadenersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach Ziffer (5) die Haftung für Unmöglichkeit nach Ziffer (6).
(4) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(5) Die Sames Solar GmbH haftet bei Verzögerung der Leistung, in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Sames Solar GmbH, oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung der Sames Solar GmbH ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 5 dieser Bestimmung aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Im Übrigen wird die Haftung der Sames Solar GmbH, wegen Verzögerung der Leistung für den Schadenersatz neben der Leistung, auf 5 % und für den Schadenersatz statt der Leistung, auf 20 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Geschäftspartners sind ausge- schlossen– auch nach Ablauf einer der Sames Solar GmbH etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Dies Die vorstehenden Begrenzungen gelten nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Geschäftspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(6) Die Sames Solar GmbH haftet bei Unmöglichkeit der Lieferung/Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Sames Solar GmbH oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung der Sames Solar GmbH ist in Fällen grober Fahrlässigkeit, jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 5 dieser Bestimmung aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Im Übrigen wird die Haftung der Sames Solar GmbH wegen Unmöglichkeit auf Schadenersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, auf insgesamt 10 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Geschäftspartners wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt auchnicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der Käufer anstelle des Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt groben Fahrlässigkeit oder wegen der Leistung Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangt.
10.3 Für die Haftung wegen groben Verschuldens sowie für Schadensersatzansprüche, die auf die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, gelten die gesetzlichen Verjährungs- vorschriftengehaftet wird. Das Recht des Geschäftspartners zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Geschäftspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
10.4 I(7) Der Geschäftspartner kann im Übrigen gelten für Mangelansprüche Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn die Verjährungsfristen Sames Solar GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat; im Falle von Mängeln verbleibt es jedoch bei den gesetzlichen Voraussetzungen. Der Geschäftspartner hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung der Ziff. 9.11Sames Solar GmbH zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Lieferung besteht.
Appears in 1 contract
Allgemeine Haftungsbegrenzung. 10.1 Der Verkäufer haftet 8.1 Die Haftung des Verkäufers für Schäden des Käufers durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Verkäufers, für Personenschäden und Schäden nach den dem Produkthaftungsgesetz ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzan- sprüche geltend machtBestimmungen unbeschränkt. Dies gilt auch für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeitdurch Erfüllungsgehilfen des Verkäufers verursacht werden.
8.2 Soweit der Verkäufer nicht aufgrund einer übernommenen Garantie haftet, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner ist die Haftung für Schadensersatzansprüche ansonsten wie folgt beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Verkäufer für schuldhafte Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten nach den gesetzlichen Bestimmungennur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Wesentliche Vertrags- pflichten Kardinalpflichten sind dabei solchesolche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags Vertrages überhaupt erst ermöglicht ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Soweit dem Verkäufer kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, bei Verträgen dieser Art typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht verbundendurfte. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Die Haftung Verkäufers für einfache Fahrlässigkeit nach dem Produkthaftungsge- setz bleibt ebenfalls unberührtdieser Regelung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.2 Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche8.3 Für leicht fahrlässig verursachte Verzögerungsschäden ist die Haftung des Verkäufers auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausge- schlossen. Dies gilt auch, soweit der Käufer anstelle maximal jedoch 5 % des Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangtin dem betroffenen Vertrag vereinbarten Gesamtpreises beschränkt.
10.3 Für die Haftung wegen groben Verschuldens sowie 8.4 Die Bestimmungen der vorstehenden Absätze gelten entsprechend auch für Schadensersatzansprüche, die auf die Verletzung des Lebens, des Körpers oder eine Begrenzung der Gesundheit beruhen, gelten die gesetzlichen Verjährungs- vorschriftenErsatzpflicht für vergebliche Aufwendungen (§ 284 BGB).
10.4 Im Übrigen 8.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für Mangelansprüche die Verjährungsfristen auch zugunsten der Ziff. 9.11Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen