Common use of Allgemeine Haftungsbegrenzung Clause in Contracts

Allgemeine Haftungsbegrenzung. 8.1 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (nachfolgend Schadenersatzansprüche), gleich aus welchen Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Dies gilt ferner nicht, soweit wir zwingend haften, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des groben Verschuldens, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit uns ein grobes Verschulden vorzuwerfen ist oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden.

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Allgemeine Haftungsbegrenzung. 8.1 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (nachfolgend Schadenersatzansprüche)Käufers, gleich aus welchen wel- chem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis vertraglicher Verpflich- tungen und aus unerlaubter Handlung, sind Handlung werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen nicht, wenn der Übernahme einer Verkäufer eine Garantie oder eines Beschaffungsrisikosein Beschaffungsrisiko übernommen hat. Dies gilt Unberührt bleiben ferner nicht, soweit wir zwingend haften, z.B. Schadensersatzansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen Produkthaftungsgesetz und bei grobem Verschulden des groben VerschuldensVerkäufers, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Gesundheit sowie der wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch begrenzt auf den vertragstypischenvertragstypi- schen, vorhersehbaren Schaden begrenztSchaden, soweit uns ein grobes Verschulden vorzuwerfen ist es sei denn, der Verkäufer haftet wegen gro- ben Verschuldens oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbundenGesundheit.

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Allgemeine Haftungsbegrenzung. 8.1 9.01 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers Käufers (nachfolgend SchadenersatzansprücheSchadensersatzansprüche), gleich aus welchen welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Dies gilt ferner nicht, soweit wir zwingend haften, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des groben Verschuldens, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit uns ein kein grobes Verschulden vorzuwerfen ist oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum zu Nachteil des Bestellers Käufers ist hiermit damit nicht verbunden.

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Allgemeine Haftungsbegrenzung. 8.1 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (nachfolgend Schadenersatzansprüchenachfol- gend: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchen welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis Schuldverhält- nis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Dies gilt ferner nicht, soweit wir zwingend haftengehaftet wird, z.B. nach dem ProdukthaftungsgesetzPro- duktehaftpflichtgesetz, in Fällen des groben Verschuldens, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers Vorsatzes oder der Gesundheit, sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichtengrober Fahrlässig- keit. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten Ver- tragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit uns ein grobes Verschulden vorzuwerfen . Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und – beschränkungen gelten auch für die Haftung des Lieferanten und seiner Organe sowie deren etwaige persönliche Haftung. Jegliche Haftung des Lieferanten für seine Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen ist oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbundenausge- schlossen.

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Allgemeine Haftungsbegrenzung. 8.1 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (nachfolgend Schadenersatzansprüche), gleich aus welchen welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Dies gilt ferner nicht, soweit wir zwingend haften, z.z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des groben Verschuldens, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit uns ein kein grobes Verschulden vorzuwerfen ist oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit damit nicht verbunden.

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Samples: www.glaskeil.de

Allgemeine Haftungsbegrenzung. 8.1 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers Käufers (nachfolgend Schadenersatzansprüchenachfolgend: Schadenser- satzansprüche), gleich aus welchen Rechtsgrundwelchem Rechnungsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossenausgeschlos- sen. Dies gilt nicht in Fällen der Übernahme einer Garantie oder eines BeschaffungsrisikosBeschaffungsrisi- kos. Dies gilt ferner nicht, soweit wir zwingend haftengehaftet wird, z.B. nach dem ProdukthaftungsgesetzProdukthaftungs- gesetz, in Fällen des groben Verschuldens, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch Schadensersatz- anspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischenvertragstypi- schen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit uns ein kein grobes Verschulden vorzuwerfen ist vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung Än- derung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers Käufers ist hiermit damit nicht verbunden.

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Samples: www.jansen-tholen.de

Allgemeine Haftungsbegrenzung. 8.1 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers Käufers (nachfolgend Schadenersatzansprüchenachstehend Scha- densersatzansprüche genannt), gleich aus welchen welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Dies gilt ferner jedoch nicht, soweit sofern wir zwingend gesetzlich haften, z.z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes oder der groben VerschuldensFahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie Gesundheit und wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die des Käufers wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten Ver- tragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit wir nicht wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften oder uns ein grobes Verschulden vorzuwerfen ist oder eine Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wirdtrifft. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers Käufers ist hiermit mit den vorste- henden Regelungen nicht verbunden.

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Samples: rms-stahl.de

Allgemeine Haftungsbegrenzung. 8.1 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers Käufers (nachfolgend SchadenersatzansprücheSchadensersatzansprüche), gleich aus welchen welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Dies gilt ferner nicht, soweit wir zwingend haften, z.z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des groben Verschuldens, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit uns ein kein grobes Verschulden vorzuwerfen ist oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers Käufers ist hiermit damit nicht verbunden. Diese Regelung gilt für den Käufer entsprechend.

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Samples: www.koelling-glas.de

Allgemeine Haftungsbegrenzung. 8.1 8.01 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers Käufers (nachfolgend SchadenersatzansprücheSchadensersatzansprüche), gleich aus welchen welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen fällen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Dies gilt ferner nicht, soweit wir zwingend haften, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des groben Verschuldens, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit uns ein grobes Verschulden vorzuwerfen ist oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden.,

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