Allgemeine Haftungsbegrenzung. 10.1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (nachfolgend Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Dies gilt ferner nicht, soweit wir zwingend haften, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des groben Verschuldens, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit uns kein grobes Verschulden vorzuwerfen ist oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist damit nicht verbunden. 10.2. Diese Regelung gilt für den Käufer entsprechend.
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Allgemeine Haftungsbegrenzung. 10.1. 8.1 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (nachfolgend Schadensersatzansprüchenachfolgend: Schadenser- satzansprüche), gleich aus welchem RechtsgrundRechnungsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossenausgeschlos- sen. Dies gilt nicht in Fällen der Übernahme einer Garantie oder eines BeschaffungsrisikosBeschaffungsrisi- kos. Dies gilt ferner nicht, soweit wir zwingend haftengehaftet wird, z. z.B. nach dem ProdukthaftungsgesetzProdukthaftungs- gesetz, in Fällen des groben Verschuldens, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch Schadensersatz- anspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischenvertragstypi- schen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit uns kein grobes Verschulden vorzuwerfen ist vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung Än- derung der Beweislast zum Nachteil des Kunden Käufers ist damit nicht verbunden.
10.2. 8.2 Diese Regelung gilt für den Käufer entsprechend.
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Allgemeine Haftungsbegrenzung. 10.19.1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (nachfolgend nachfolgend: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Dies gilt ferner nicht, soweit wir zwingend haftengehaftet wird, z. z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des groben Verschuldens, Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers Körpers, oder der Gesundheit Gesundheit, sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit uns kein grobes Verschulden vorzuwerfen ist vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden Käufers ist damit nicht verbunden.
10.2. Diese Regelung gilt für den Käufer entsprechend.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Haftungsbegrenzung. 10.1. 8.01 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (( nachfolgend SchadensersatzansprücheSchadensersatzansprüche ), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis Schuldver- hältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Dies gilt ferner nicht, soweit wir zwingend haften, z. z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des groben Verschuldens, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit Gesundheit, sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch Schadensersatz- anspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren vorher- sehbaren Schaden begrenzt, soweit uns kein grobes Verschulden vorzuwerfen ist oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden Käufers ist damit nicht verbunden.
10.2. 8.02 Diese Regelung gilt für den Käufer entsprechend.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Haftungsbegrenzung. 10.1. 10.1 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (nachfolgend nachfolgend: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Dies gilt ferner nicht, soweit wir zwingend haftengehaftet wird, z. z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des groben Verschuldens, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit uns kein grobes Verschulden vorzuwerfen ist vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden Käufers ist damit nicht verbunden.
10.2. 10.2 Diese Regelung gilt für den Käufer entsprechend.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Haftungsbegrenzung. 10.1. 8.01 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (( nachfolgend SchadensersatzansprücheSchadenser- satzansprüche ), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossenausgeschlos- sen. Dies gilt nicht in Fällen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Dies gilt ferner nicht, soweit wir zwingend haften, z. z.B. nach dem ProdukthaftungsgesetzProdukthaftungsge- setz, in Fällen des groben Verschuldens, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers Kör- pers oder der Gesundheit Gesundheit, sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit uns kein grobes Verschulden vorzuwerfen ist oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden Käufers ist damit nicht verbunden.
10.2. 8.02 Diese Regelung gilt für den Käufer entsprechend.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Haftungsbegrenzung. 10.1. 9.01 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (nachfolgend Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Dies gilt ferner nicht, soweit wir zwingend haften, z. z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des groben Verschuldens, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit Gesundheit, sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit uns kein grobes Verschulden vorzuwerfen ist oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum zu Nachteil des Kunden Käufers ist damit nicht verbunden.
10.2. 9.02 Diese Regelung gilt für den Käufer entsprechend.
9.03 Aufgrund der besonderen Eigenschaft von Glas („Sprödigkeit als unterkühlte Schmelze“) kann unsererseits für das Glasbruchrisiko grundsätzlich nicht gehaftet werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Haftungsbegrenzung. 10.1. 8.1 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (nachfolgend Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Dies gilt ferner nicht, soweit wir zwingend haften, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des groben Verschuldens, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit uns kein grobes Verschulden vorzuwerfen ist oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden Käufers ist damit nicht verbunden.
10.2. Diese Regelung gilt für den Käufer entsprechend.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Haftungsbegrenzung. 10.1. 8.1 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (nachfolgend Schadensersatzansprüche( nachfolgend: Schadensersatzansprüche ), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Dies gilt ferner nicht, soweit wir zwingend haftengehaftet wird, z. z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des groben Verschuldens, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher wesentli- cher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit uns kein grobes Verschulden vorzuwerfen ist vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden Käufers ist damit nicht verbunden.
10.2. 8.2 Diese Regelung gilt für den Käufer entsprechend.
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Allgemeine Haftungsbegrenzung. 10.19.1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (nachfolgend nachfolgend: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Dies gilt ferner nicht, soweit wir zwingend haftengehaftet wird, z. z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des groben Verschuldens, Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers Körpers, oder der Gesundheit Gesundheit, sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit uns kein grobes Verschulden vorzuwerfen ist vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden Käufers ist damit nicht verbunden.
10.29.2. Diese Regelung gilt für den Käufer entsprechend.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Allgemeine Haftungsbegrenzung. 10.1. 8.1 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers Bestellers (nachfolgend SchadensersatzansprücheSchadenersatzansprüche), gleich aus welchem welchen Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Dies gilt ferner nicht, soweit wir zwingend haften, z. z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des groben Verschuldens, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit Gesundheit, sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit uns kein ein grobes Verschulden vorzuwerfen ist oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden Bestellers ist damit hiermit nicht verbunden.
10.2. 8.2 Diese Regelung gilt für den Käufer Besteller entsprechend.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Haftungsbegrenzung. 10.1. 8.01 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (nachfolgend Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen fällen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Dies gilt ferner nicht, soweit wir zwingend haften, z. z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des groben Verschuldens, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit Gesundheit, sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit uns kein grobes Verschulden vorzuwerfen ist oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist damit nicht verbunden.,
10.2. 8.02 Diese Regelung gilt für den Käufer entsprechend.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Lieferung Und Leistungen