Allgemeine Haftungsbegrenzung. 7.1 Soweit sich aus diesen ALZ einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. 7.2 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaß- stabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. 7.3 Die sich aus Ziffer 7.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz. 7.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
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Samples: Allgemeine Lieferungs Und Zahlungsbedingungen, Allgemeine Lieferungs Und Zahlungsbedingungen
Allgemeine Haftungsbegrenzung. 7.1 Soweit sich aus diesen ALZ einschließlich 1. Im Falle der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibtbloßen Lieferung von Waren (Kaufvertrag) haften wir nur für Gewährleistung. Sollte uns bei einem beauftragten Einbau (Werklieferungsvertrag) ein Fehler unterlaufen, der auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder auf Seiten unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beim Einbau basiert, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
7.2 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Regeln; Bei einfacher leichter Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaß- stabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in vertraglichen Hauptleistungspflicht. In diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenztbe- grenzt.
7.3 Die sich aus Ziffer 7.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw2. zugunsten Das Vorliegen von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften leichter und grober Fahrlässigkeit hat der Besteller zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetzbeweisen.
7.4 Wegen einer Pflichtverletzung3. Regressforderungen gemäß § 12 Produkthaftungsgesetz und Schadenersatzansprüche, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. auf den Besteller gemäß §§ 6511358, 649 BGB) wird 1422 f ABGB übergegangen sind, sind ebenfalls bei leicht fahrlässiger Ver- ursachung ausgeschlossen.
4. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und RechtsfolgenSoweit vorstehend nicht ausdrücklich anderes geregelt ist, ist unsere Haftung für Mangelfolgeschä- den ausgeschlossen.
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Samples: General Terms and Conditions
Allgemeine Haftungsbegrenzung. 7.1 Soweit sich aus diesen ALZ einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibtWegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Ver- tragsabschluss und unerlaubter Handlung haften wir - auch für un- sere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen VorschriftenVertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden.
7.2 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeitschuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertrags- zwecks gefährdet wird, sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaß- stabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung Die Re- geln über die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenztBeweislast bleiben hiervon unberührt.
7.3 Die sich Vertragliche Ansprüche, die dem Käufer gegen uns aus Ziffer 7.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit Anlass und im Zusammenhang mit der Lieferung der Ware übernommen haben und entstehen, ver- jähren 12 Monate nach Ablieferung der Ware beim Käufer. Diese Frist gilt auch für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.4 Wegen einer Pflichtverletzungsolche Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und des- sen Mangelhaftigkeit verursacht haben, es sei denn, diese Ver- wendungsweise wurde schriftlich vereinbart. Davon unberührt bleibt unsere Haftung aus vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie die Verjährung von gesetzlichen Rück- griffsansprüchen. In den Fällen der Nacherfüllung beginnt die Ver- jährungsfrist nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung erneut zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgenlaufen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Haftungsbegrenzung. 7.1 a) Soweit sich aus diesen ALZ AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
7.2 b) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir wir, vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaß- stabs nach gesetzlichen Vorschriften gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) ; unerhebliche Pflichtverletzung), nur ai) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bGesundheit, ii) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
7.3 c) Die sich aus Ziffer 7.2 Buchstabe b) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.4 d) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 651650, 649 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Haftungsbegrenzung. 7.1 (1) Soweit sich aus diesen ALZ Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir haftet BREUELL bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen au- ßervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
7.2 (2) Auf Schadensersatz haften wir – haftet BREUELL - gleich aus welchem Rechtsgrund – - im Rahmen der Verschuldenshaftung Verschul- denshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaß- stabs nach gesetzlichen Vorschriften haftet BREUELL, vor- behaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur a) ; unerhebli- che Pflichtverletzung), nur
a. für Schäden Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und b) Gesundheit,
b. für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Einhal- tung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); darf); in diesem Fall ist unsere die Haftung von XXXXXXX jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
7.3 (3) Die sich aus Ziffer 7.2 Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir BREUELL nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten habenvertre- ten hat. Sie gelten nicht, soweit wir BREUELL einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben hat und für Ansprüche des Käufers KÄUFERs nach dem Produkthaftungsgesetz.Produkthaf- tungsgesetz
7.4 (4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer KÄUFER nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir XXXXXXX die Pflichtverletzung zu vertreten habenhat. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers KÄUFERs (insbesondere gem. §§ 651650, 649 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen gesetzli- chen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
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Allgemeine Haftungsbegrenzung. 7.1 Soweit sich aus diesen ALZ einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
7.2 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaß- stabs Haf- tungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur a) für Schäden Schä- den aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und b) für Schäden aus der nicht unerheblichen uner- heblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
7.3 Die sich aus Ziffer 7.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere insbe- sondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
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