Common use of Allgemeine Haftungsbegrenzung Clause in Contracts

Allgemeine Haftungsbegrenzung. 16.1 Xxxxx Xxxxxxx DEKA haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Xxxxx Xxxxxxx DEKA beruhen. Soweit Xxxxx Xxxxxxx DEKA keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 16.2 Xxxxx Xxxxxxx DEKA haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Xxxxx Xxxxxxx DEKA schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 16.3 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei Übernahme einer Garantie, falls ein davon umfasster Mangel die Haftung Xxxxx Xxxxxxx DEKAs auslöst. 16.4 Weitergehende Ansprüche des Bestellers gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Ansprüche aus Verletzung vertraglicher Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen aus § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung sind ausgeschlossen. Dies umfasst insbesondere Ansprüche wegen Schäden außerhalb der gelieferten Ware, den Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns, sowie Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der gelieferten Ware resultieren. 16.5 Soweit die Haftung von Xxxxx Xxxxxxx DEKA ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für mit ihr verbundene Gesellschaften sowie für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Xxxxx Xxxxxxx DEKA und mit ihr verbundener Gesellschaften.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen

Allgemeine Haftungsbegrenzung. 16.1 Xxxxx Xxxxxxx DEKA haftet a) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind sonstige und weitergehende Ansprüche des Bestellers gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung der Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen. b) Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach den gesetzlichen Bestimmungendem Produkthaftungsgesetz, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend machtbei Vorsatz, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder bei grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Xxxxx Xxxxxxx DEKA beruhenleitenden Angestellten sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Soweit Xxxxx Xxxxxxx DEKA keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wirdBei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir – außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten – nur für den vertragstypischen, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 16.2 Xxxxx Xxxxxxx DEKA haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Xxxxx Xxxxxxx DEKA schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sie gilt auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 16.3 Die Haftung wegen schuldhafter nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für und beim Fehlen einer garantierten Beschaffenheit, wenn und soweit die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei Übernahme einer Garantie, falls ein davon umfasster Mangel die Haftung Xxxxx Xxxxxxx DEKAs auslöst. 16.4 Weitergehende Ansprüche des Bestellers gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Ansprüche aus Verletzung vertraglicher Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen aus § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung sind ausgeschlossen. Dies umfasst insbesondere Ansprüche wegen Schäden außerhalb der gelieferten WareGarantie gerade bezweckt, den Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns, sowie AnsprücheBesteller gegen Schäden, die nicht aus der Mangelhaftigkeit an der gelieferten Ware resultierenselbst entstanden sind, abzusichern. 16.5 c) Soweit die unsere Haftung von Xxxxx Xxxxxxx DEKA ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für mit ihr verbundene Gesellschaften sowie für die persönliche Haftung der unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Xxxxx Xxxxxxx DEKA Erfüllungsgehilfen. d) Schadensersatz- und mit ihr verbundener GesellschaftenSachmängelansprüche, die dem Besteller gegen uns zustehen, verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware beim Käufer. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz in §§ 438 Absatz 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen, die üblicherweise in Bauwerken verwendet werden) und 479 Absatz 1 (Rückgriffsansprüche) BGB längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Auch im Falle vorsätzlicher und grob fahrlässiger Pflichtverletzung gelten die gesetzlichen Verjährungsregeln.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Allgemeine Haftungsbegrenzung. 16.1 Xxxxx Xxxxxxx DEKA haftet a) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind sonstige und weitergehende Ansprüche des Bestellers gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung der Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen. b) Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach den gesetzlichen Bestimmungendem Produkthaftungsgesetz, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend machtbei Vorsatz, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder bei grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Xxxxx Xxxxxxx DEKA beruhenleitenden Angestellten sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Soweit Xxxxx Xxxxxxx DEKA keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wirdBei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir - außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten - nur für den vertragstypischen, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 16.2 Xxxxx Xxxxxxx DEKA haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Xxxxx Xxxxxxx DEKA schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sie gilt auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 16.3 Die Haftung wegen schuldhafter nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für und beim Fehlen einer garantierten Beschaffenheit, wenn und soweit die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei Übernahme einer Garantie, falls ein davon umfasster Mangel die Haftung Xxxxx Xxxxxxx DEKAs auslöst. 16.4 Weitergehende Ansprüche des Bestellers gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Ansprüche aus Verletzung vertraglicher Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen aus § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung sind ausgeschlossen. Dies umfasst insbesondere Ansprüche wegen Schäden außerhalb der gelieferten WareGarantie gerade bezweckt, den Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns, sowie AnsprücheBesteller gegen Schäden, die nicht aus der Mangelhaftigkeit an der gelieferten Ware resultierenselbst entstanden sind, abzusichern. 16.5 c) Soweit die unsere Haftung von Xxxxx Xxxxxxx DEKA ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für mit ihr verbundene Gesellschaften sowie für die persönliche Haftung der unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Xxxxx Xxxxxxx DEKA Erfüllungsgehilfen. d) Schadensersatz- und mit ihr verbundener GesellschaftenSachmängelansprüche, die dem Besteller gegen uns zustehen, verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware bei dem Käufer. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz in §§ 438 Absatz 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen, die üblicherweise in Bauwerken verwendet werden) und 479 Absatz 1 (Rückgriffsansprüche) BGB längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Auch im Falle vorsätzlicher und grob fahrlässiger Pflichtverletzungen gelten die gesetzlichen Verjährungsregeln.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Haftungsbegrenzung. 16.1 Xxxxx Xxxxxxx DEKA (1) Soweit sich aus diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet B-SAFETY bei einer Verletzung von vertraglichen und au- ßervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Vorschriften. (2) Auf Schadensersatz haftet B-SAFETY - gleich aus welchem Rechtsgrund - im Rahmen der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Verschul- denshaftung bei Vorsatz oder und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet B-SAFETY, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vor- behaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebli- che Pflichtverletzung), nur a. für Xxxxxxx aus der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Xxxxx Xxxxxxx DEKA beruhen. Soweit Xxxxx Xxxxxxx DEKA keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 16.2 Xxxxx Xxxxxxx DEKA haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Xxxxx Xxxxxxx DEKA schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 16.3 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührtGesundheit, b. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhal- tung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); dies gilt in diesem Fall ist die Haftung von B-SAFETY jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. (3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden B-SAFETY nach gesetzlichen Vorschriften zu vertre- ten hat. Sie gelten nicht, soweit B-SAFETY einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die zwingende Haftung Beschaffenheit der Ware übernommen hat und für Ansprüche des KÄUFERs nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei Übernahme Produkthaf- tungsgesetz (4) Wegen einer Garantie, falls ein davon umfasster Mangel die Haftung Xxxxx Xxxxxxx DEKAs auslöst. 16.4 Weitergehende Ansprüche des Bestellers gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Ansprüche aus Verletzung vertraglicher Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen aus § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung sind ausgeschlossen. Dies umfasst insbesondere Ansprüche wegen Schäden außerhalb der gelieferten Ware, den Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns, sowie AnsprüchePflichtverletzung, die nicht aus in einem Mangel besteht, kann der Mangelhaftigkeit der gelieferten Ware resultierenKÄUFER nur zurücktreten oder kündigen, wenn B-SAFETY die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des KÄUFERs (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzli- chen Voraussetzungen und Rechtsfolgen. 16.5 Soweit die Haftung von Xxxxx Xxxxxxx DEKA ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für mit ihr verbundene Gesellschaften sowie für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Xxxxx Xxxxxxx DEKA und mit ihr verbundener Gesellschaften.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Allgemeine Haftungsbegrenzung. 16.1 Xxxxx Xxxxxxx DEKA haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen12.1 Wir haften auf Schadenersatz und auf Ersatz der vergeblichen Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB (nachfolgend "Schadenersatz") wegen Mängeln der Lieferung oder Leistung oder wegen Verlet- zung sonstiger vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf insbesondere aus unerlaubter Handlung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Ver- letzungen des Lebens, einschließlich von des Körpers oder der Gesundheit, bei der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 12.2 Der Schadenersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den Ersatz vertrags- typischer Schäden beschränkt, die wir bei Vertragsschluss aufgrund für uns erkennbarer Umstände als mögliche Folge hätte voraussehen müssen, soweit nicht Vorsatz oder grober grobe Fahrlässigkeit der Vertreter vorliegt oder Erfüllungsgehilfen von Xxxxx Xxxxxxx DEKA beruhen. Soweit Xxxxx Xxxxxxx DEKA keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 16.2 Xxxxx Xxxxxxx DEKA haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Xxxxx Xxxxxxx DEKA schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 16.3 Die Haftung wegen schuldhafter einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung oder der Übernahme einer Ga- rantie oder eines Beschaffungsrisikos oder nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei Übernahme einer Garantie, falls ein davon umfasster Mangel die Haftung Xxxxx Xxxxxxx DEKAs auslöstgehaftet wird. 16.4 Weitergehende Ansprüche 12.3 Die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden im Sinne des Bestellers gleich aus welchem Rechtsgrundvorstehenden Absatz 2 dieser Ziff. 12 betragen: a) pro Schadenfall: maximal 7.500.000,00 EUR für Personen-, insbesondere Ansprüche aus Verletzung vertraglicher Haupt- Sach- und NebenpflichtenVermögensschäden b) 2-fach maximiert je Versicherungsjahr 12.4 Unabhängig von den vorstehenden Ziff. 12.1 und Ziff. 12.2 sind bei der Bestimmung der Höhe der gegen uns bestehenden Schadenersatzansprüche die wirtschaftlichen Gegebenheiten bei uns, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen aus Art, Um- fang und Dauer der Geschäftsverbindung, etwaige Verursachungs- und Verschuldensbeiträge des Käu- fers nach Maßgabe des § 439 II BGB254 BGB angemessen zu unseren Gunsten zu berücksichtigen. Insbesondere müssen die Schadenersatzleistungen, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung sind ausgeschlossen. Dies umfasst insbesondere Ansprüche wegen Schäden außerhalb der gelieferten Ware, den Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns, sowie AnsprücheKosten und Aufwendungen, die nicht aus wir zu tragen verpflichtet sind, in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der Mangelhaftigkeit der von uns gelieferten Ware resultierenProdukte stehen. 16.5 12.5 Soweit die Haftung von Xxxxx Xxxxxxx DEKA Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder beschränkt eingeschränkt ist, gilt dies auch für mit ihr verbundene Gesellschaften sowie für im Hinblick auf die persönliche Haftung der Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, MitarbeiterMit- arbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen Erfüllungsgehilfen. 12.6 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 12.7 Wesentliche Vertragspflichten im Sinne von Xxxxx Xxxxxxx DEKA Ziff. 12.1 und mit ihr verbundener GesellschaftenZiff. 12.2 sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Käufer vertraut hat und auch vertrauen durfte.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Allgemeine Haftungsbegrenzung. 16.1 Xxxxx Xxxxxxx DEKA haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen10.1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflich- ten, sofern insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir – auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfül- lungsgehilfen – nur in Fällen des Vorsatzes und der Besteller Schadensersatzansprüche geltend machtgroben Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist unsere Haftung, auch für Mangel- und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen. 10.2. Die Beschränkungen aus 10.1 gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten. Vertragswesent- lich sind die Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung sowie die Frei- heit der Ware von Mängeln, die auf Vorsatz ihre Funktionsfähigkeit oder grober FahrlässigkeitGebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträch- AICELLO-HARKE GmbH Xxxxxxxx Xxxxxx 0 00000 Xxxxxxx xx xxx Xxxx Xxxxxxxxxxx HARKE Chemicals GmbH Xxxxxxxx Xxxxxx 0 00000 Xxxxxxx xx xxx Xxxx Xxxxxxxxxxx HARKE PackServ GmbH Xxxxxxxx Xxxxxx 0 00000 Xxxxxxx xx xxx Xxxx Xxxxxxxxxxx HARKE Pharma GmbH Xxxxxxxx Xxxxxx 0 00000 Xxxxxxx xx xxx Xxxx Xxxxxxxxxxx tigen und ferner Beratungs-, einschließlich von Vorsatz Schutz- und Obhutspflichten, die den Schutz des Bestellers oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Xxxxx Xxxxxxx DEKA beruhenseines Personals vor erheb- lichen Schäden bezwecken. Soweit Xxxxx Xxxxxxx DEKA keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wirdDie Beschränkungen gelten ferner nicht in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungs- gesetz, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 16.2 Xxxxx Xxxxxxx DEKA haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Xxxxx Xxxxxxx DEKA schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 16.3 Die Haftung wegen schuldhafter bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies Ge- sundheit und auch dann nicht, wenn und soweit wir Mängel der Sache arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit ga- rantiert haben. Unberührt bleiben die Rückgriffsrechte des Be- stellers nach §§ 478, 479 BGB sowie die Regeln über die Be- weislast. 10.3. Soweit wir nach Ziffer 10.1. dem Grunde nach auf Schaden- ersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverlet- zung vorausgesehen haben oder unter Berücksichtigung der Umstände, die uns bekannt waren oder die wir hätten erkennen müssen, bei Anwendung vertragsüblicher Sorgfalt hätten vor- aussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind außer- dem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungs- gemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind. 10.4. Wir haften nicht, soweit Schäden herrühren aus (a) ungeeigne- ter oder unsachgemäßer Verwendung durch den Besteller oder Dritte, (b) bei fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, (c) ungeeigneten Betriebsmitteln, (d) chemischen, elektrochemi- schen oder elektrischen Einwirkungen, sofern sie nicht in unse- rem Verantwortungsbereich liegen oder (e) soweit die Schäden durch die vom Besteller beigestellten oder beschafften oder von uns im Auftrag des Bestellers beschafften Ausgangsstoffe und/oder Materialien verursacht wurden. Gleiches gilt auch für Mängel im Rahmen der Lohnherstellung, die ganz oder teil- weise auf unvollständige, missverständliche, falsche oder nicht rechtzeitig mitgeteilte Herstellungsanweisungen seitens des Bestellers zurückzuführen sind. Der Besteller trägt die Beweis- last für die zwingende Haftung Ordnungsgemäßheit und die rechtzeitige Mitteilung seiner Herstellungsanweisungen. Wir haften ferner nicht, so- weit die Ware nach dem Produkthaftungsgesetz Gefahrübergang geändert wurde und der Schaden in ursächlichem Zusammenhang mit einer solchen Veränderung steht. 10.5. Mängelansprüche sowie Schadensersatzansprüche verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB; §§ 445b, 478, 479 BGB oder § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreiben sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder bei Übernahme einer Garantie, falls ein davon umfasster Mangel die Haftung Xxxxx Xxxxxxx DEKAs auslöstarglistigem Verschweigen eines Mangels. 16.4 Weitergehende 10.6. Wenn der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor- oder nach- vertraglich erfolgten Vorschlägen oder Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenpflichten, insbeson- dere Anleitung zur Aufbewahrung des Liefergegenstandes, vom Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Ansprüche aus Verletzung vertraglicher Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen aus § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung sind ausgeschlossen. Dies umfasst insbesondere Ansprüche wegen Schäden außerhalb die Regelungen der gelieferten Ware, den Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns, sowie Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der gelieferten Ware resultierenvorstehenden Ziffern entsprechend. 16.5 Soweit die Haftung von Xxxxx Xxxxxxx DEKA ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für mit ihr verbundene Gesellschaften sowie für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Xxxxx Xxxxxxx DEKA und mit ihr verbundener Gesellschaften.

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Samples: General Terms and Conditions of Sale