Allgemeine Haftungsbegrenzung. Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen, insbesondere wegen der Verletzu ng von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubten Handlungen, sind ausgeschlossen. Das gilt nicht, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, eine Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit oder Verzug, soweit ein fixer Xxxxxxxxxxxx vereinbart war, zur Last fällt oder wir wegen der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes, der Übernahme eines Beschaffungsrisikos, nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei sonstiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften; im letzten Fall ist der Anspruch auf Ersatz des Schadens auf den typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. „Wesentliche Vertragspflichten“ sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Haftungsbegrenzung. Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen, insbesondere wegen der Verletzu ng Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubten Handlungen, sind ausgeschlossen. Das gilt nicht, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, eine Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit oder Verzug, soweit ein fixer Xxxxxxxxxxxx vereinbart war, zur Last fällt oder wir wegen der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes, der Übernahme eines Beschaffungsrisikos, nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei sonstiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften; im letzten Fall ist der Anspruch auf Ersatz des Schadens auf den typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. „Wesentliche Vertragspflichten“ sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
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Allgemeine Haftungsbegrenzung. Schadensersatzansprüche 8.1 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des KundenKäufers (nachfolgend: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchen Rechtsgründenwelchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzu ng Verletzung von Pflichten aus dem einem Schuldverhältnis und aus unerlaubten Handlungenunerlau b- ter Handlung, sind ausgeschlossen. Das Dies gilt nicht, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, eine Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit oder Verzug, soweit ein fixer Xxxxxxxxxxxx vereinbart war, zur Last fällt oder wir wegen nicht in Fällen der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes, der Übernahme oder eines Beschaffungsrisikos. Dies gilt ferner nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz Produkthaftungsgesetz, in Fällen von Vorsatz und groben Verschuldens, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder bei sonstiger der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften; im letzten Fall ist der Anspruch auf Ersatz des Schadens auf den typischerweise eintretenden Schaden begrenztVertragspflichten. „Wesentliche Vertragspflichten“ Vertragswesentliche Pflichten sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Wesentlich ; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf. Der Scha- densersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorher- sehbaren Schaden begrenzt, soweit kein Vorsatz oder grobes Verschulden vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen damit nicht verbunden.
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Allgemeine Haftungsbegrenzung. Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen, insbesondere wegen der Verletzu ng Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubten Handlungen, sind ausgeschlossen. Das gilt nicht, wenn uns Vorsatz soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, insbesondere in Fällen der Arglist, des Vorsatzes oder grobe grober Fahrlässigkeit, eine bei Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit oder VerzugGesundheit, im Falle des Verzugs, soweit ein fixer Xxxxxxxxxxxx Liefertermin vereinbart war, zur Last fällt oder wir wegen der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes, der Übernahme eines Beschaffungsrisikos, nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei sonstiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftenVertragspflichten; im letzten in diesem Fall ist der Anspruch auf Ersatz des Schadens auf den typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. „Wesentliche Vertragspflichten“ sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Das Warengeschäft
Allgemeine Haftungsbegrenzung. Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründenwelchem Rechts- grund, insbesondere wegen der Verletzu ng aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis bei Vertragsverhandlungen und aus unerlaubten Handlungen, unerlaubter Handlung sind für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, eine nicht bei einer Verletzung von LeibLeben, Leben Körper oder Gesundheit oder Verzug, soweit ein fixer Xxxxxxxxxxxx vereinbart war, zur Last fällt oder wir wegen der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes, der Übernahme eines Beschaffungsrisikos, nach dem Produkthaftungsgesetz oder und bei sonstiger leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In Fällen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften; im letzten Fall ist der Anspruch die Haftung auf den Ersatz des bei Vertragsschluss voraussehbaren, typischen Schadens auf den beschränkt. Mittelbare Schäden oder Folgeschäden sind nur ersatzfähig, soweit sie bei bestimmungsgemäßem Gebrauch der Sache typischerweise eintretenden Schaden begrenztzu erwarten sind. „Wesentliche Vertragspflichten“ sind solche VerpflichtungenDie vorstehenden Haftungs- ausschlüsse und –beschränkungen gelten in gleichem Umfange zu Gunsten der Organe, die vertragswesentliche Rechtspositionen gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Kunden schützenUnternehmens. Soweit dieses technische Aus- künfte gibt oder beratend tätig wird, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt ohne dass dies vertraglich ge- schuldet ist, geschieht dies unentgeltlich und Zweck gerade zu gewähren hat. Wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbundenunter Ausschluss jegli- cher Haftung.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Haftungsbegrenzung. Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche des Kundengeltend macht, gleich aus welchen Rechtsgründen, insbesondere wegen der Verletzu ng von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubten Handlungen, sind ausgeschlossen. Das gilt nicht, wenn uns die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, eine Verletzung von Leib, Leben einschließlich Vorsatz oder Gesundheit grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Verzug, soweit ein fixer Xxxxxxxxxxxx vereinbart war, zur Last fällt oder wir wegen Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haftet der Übernahme einer Garantie Verkäufer für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes, der Übernahme eines Beschaffungsrisikos, nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei sonstiger Verletzung schuldhafte Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten haften; im letzten Fall ist der Anspruch auf Ersatz des Schadens auf nach den typischerweise eintretenden Schaden begrenztgesetzlichen Bestimmungen. „Wesentliche Vertragspflichten“ Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Wesentlich sind ferner solche Vertragspflichtendabei solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde Vertragspartner regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf. Soweit dem Verkäufer kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, bei Verträgen dieser Art typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen damit nicht verbunden. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen dies gilt auch, soweit der Käufer anstelle des Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangt.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen