Common use of Allgemeine Hinweise im Leistungsfall Clause in Contracts

Allgemeine Hinweise im Leistungsfall. Für alle Leistungsarten mit Kostenersatz gelten folgende Grundsätze: Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger einzutre- ten hat (Krankenversicherer, Unfallverursacher und dergleichen), kann der Leistungsanspruch gegen uns nur in Höhe der von dort nicht über- nommenen restlichen Kosten geltend gemacht werden. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, kann der gesamte Erstat- tungsanspruch gegen uns geltend gemacht werden, wenn Ihre Forderungen gegen andere Ersatzpflichtige an uns abgetreten werden. Die in diesen Allgemeinen Unfall-Versiche- rungsbedingungen und Besonderen Bedingun- gen genannten Leistungen und Kosten müs- sen uns durch Originalrechnungen mit dem Erstattungs- oder Ablehnungsvermerk eines anderen Ersatzpflichtigen (Krankenversicherer, Unfallverursacher und dergleichen) sowie ggf. ärztliche Atteste über die Notwendigkeit und die Verordnung nachgewiesen werden.

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Allgemeine Hinweise im Leistungsfall. Für alle Leistungsarten mit Kostenersatz gelten folgende Grundsätze: Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger einzutre- ten einzutreten hat (Krankenversicherer, Unfallverursacher und dergleichen), kann der Leistungsanspruch gegen uns nur in Höhe der von dort nicht über- nommenen übernomme- nen restlichen Kosten geltend gemacht werden. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, kann der gesamte Erstat- tungsanspruch Erstattungs- anspruch gegen uns geltend gemacht werden, wenn Ihre Forderungen gegen andere Ersatzpflichtige Ersatz- pflichtige an uns abgetreten werden. Die in diesen Allgemeinen Unfall-Versiche- rungsbedingungen und Besonderen Bedingun- gen genannten Leistungen und Kosten müs- sen uns durch Originalrechnungen mit dem Erstattungs- oder Ablehnungsvermerk eines anderen Ersatzpflichtigen (Krankenversicherer, Unfallverursacher und dergleichen) sowie ggf. ärztliche Atteste über die Notwendigkeit und die Verordnung nachgewiesen werden.

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Allgemeine Hinweise im Leistungsfall. Für alle Leistungsarten mit Kostenersatz gelten folgende fol- gende Grundsätze: Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger einzutre- ten einzutreten hat (Krankenversicherer, Unfallverursacher und dergleichenderglei- chen), kann der Leistungsanspruch gegen uns nur in Höhe der von dort nicht über- nommenen übernommenen restlichen Kosten geltend gemacht werden. Bestreitet der andere an- dere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, kann der gesamte Erstat- tungsanspruch Erstattungsanspruch gegen uns geltend gemacht ge- macht werden, wenn Ihre Deine Forderungen gegen andere an- dere Ersatzpflichtige an uns abgetreten werden. Die in diesen Allgemeinen Unfall-Versiche- rungsbedingungen und Besonderen Bedingun- gen Versicherungsbe- dingungen genannten Leistungen und Kosten müs- sen müssen uns durch Originalrechnungen mit dem Erstattungs- oder Ablehnungsvermerk eines anderen Ersatzpflichtigen Ersatzpflich- tigen (Krankenversicherer, Unfallverursacher Haftpflichtversicherer und dergleichen) sowie ggf. ärztliche Atteste über die Notwendigkeit und die Verordnung nachgewiesen werden.

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