Common use of Allgemeine Hinweise im Leistungsfall Clause in Contracts

Allgemeine Hinweise im Leistungsfall. Für alle Leistungsarten mit Kostenersatz gelten folgende Grundsätze: (1) Voraussetzung ist, dass kein Dritter (z. X. Xxxxxxxxxxxx, Haftpflicht- versicherer) zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder er seine Leistungspflicht bestreitet. Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger nicht eintritt, kann der Erstattungs- anspruch gegen uns geltend gemacht werden, wenn Ihre Forderungen gegen andere Ersatzpflichtige an uns abgetreten werden. (2) Die in diesen Allgemeinen Unfall-Versicherungsbedingungen genannten Leistungen und Kosten müssen uns durch Originalrechnungen mit dem Erstattungs- oder Ablehnungsvermerk eines anderen Ersatzpflichtigen (Krankenversicherer, Unfallverursacher und dergleichen) sowie ggf. ärztliche Atteste über die Notwendigkeit und die Verordnung nachgewiesen werden.

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Samples: Private Unfallversicherung (Puv) Tarif T21, Private Unfallversicherung (Puv) Tarif T21

Allgemeine Hinweise im Leistungsfall. Für alle Leistungsarten mit Kostenersatz gelten folgende Grundsätze: (1) Voraussetzung ist, dass kein Dritter (z. X. Xxxxxxxxxxxx, Haftpflicht- versicherer) zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder er seine Leistungspflicht bestreitet. : Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger nicht eintritteinzutre- ten hat (Krankenversicherer, Unfallverursacher und dergleichen), kann der Erstattungs- anspruch Leistungsanspruch gegen uns nur in Höhe der von dort nicht über- nommenen restlichen Kosten geltend gemacht werden. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, kann der gesamte Erstat- tungsanspruch gegen uns geltend gemacht werden, wenn Ihre Forderungen gegen andere Ersatzpflichtige an uns abgetreten werden. (2) . Die in diesen Allgemeinen Unfall-Versicherungsbedingungen Versiche- rungsbedingungen und Besonderen Bedingun- gen genannten Leistungen und Kosten müssen müs- sen uns durch Originalrechnungen mit dem Erstattungs- oder Ablehnungsvermerk eines anderen Ersatzpflichtigen (Krankenversicherer, Unfallverursacher und dergleichen) sowie ggf. ärztliche Atteste über die Notwendigkeit und die Verordnung nachgewiesen werden.

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Samples: Allgemeine Unfall Versicherungsbedingungen, Unfallversicherung

Allgemeine Hinweise im Leistungsfall. Für alle Leistungsarten mit Kostenersatz gelten folgende Grundsätze: (1) Voraussetzung ist, dass kein Dritter (z. X. Xxxxxxxxxxxx, Haftpflicht- versicherer) zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder er seine Leistungspflicht bestreitet. : Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger nicht eintritteinzutreten hat (Krankenversicherer, Unfallverursacher und dergleichen), kann der Leistungsanspruch gegen uns nur in Höhe der von dort nicht übernomme- nen restlichen Kosten geltend gemacht werden. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, kann der gesamte Erstattungs- anspruch gegen uns geltend gemacht werden, wenn Ihre Forderungen gegen andere Ersatzpflichtige Ersatz- pflichtige an uns abgetreten werden. (2) . Die in diesen Allgemeinen Unfall-Versicherungsbedingungen Versiche- rungsbedingungen und Besonderen Bedingun- gen genannten Leistungen und Kosten müssen müs- sen uns durch Originalrechnungen mit dem Erstattungs- oder Ablehnungsvermerk eines anderen Ersatzpflichtigen (Krankenversicherer, Unfallverursacher und dergleichen) sowie ggf. ärztliche Atteste über die Notwendigkeit und die Verordnung nachgewiesen werden.

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Samples: Unfallversicherung Und Haftpflichtversicherung