ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU DEN ANTEILEN / ANTEILSKLASSEN Musterklauseln

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU DEN ANTEILEN / ANTEILSKLASSEN. Die Anteile werden nur buchmässig geführt, d.h. es werden keine Zertifikate ausgegeben. Der AIFM ist ermächtigt, innerhalb des AIF Anteile verschiedener Klassen zu bilden sowie bestehende Klassen aufzuheben oder zu vereinen. Gemäss Art. 19 des Fondsvertrages des AIF können künftig Anteilsklassen gebildet werden, die sich hinsichtlich der Ertragsverwendung, des Ausgabeaufschlags, der Referenzwährung und des Einsatzes von Währungssicherungsgeschäften, der Verwaltungsvergütung, der Mindestanlagesumme bzw. einer Kombination dieser Merkmale von den bestehenden Anteilsklassen unterscheiden. Die Rechte der Anleger, die Anteile aus bestehenden Anteilsklassen erworben haben, bleiben jedoch unberührt. Die Anteilsklassen, die in Zusammenhang mit dem AIF aufgelegt werden können, sowie die in Zusammenhang mit den Anteilen des AIF entstehenden Gebühren und Vergütungen sind im Anhang A „AIF im Überblick“ genannt. Überdies können bestimmte andere Gebühren, Vergütungen und Kosten aus den Vermögenswerten des AIF beglichen werden (vgl. Ziffer 12 und 13 Steuervorschriften sowie Kosten und Gebühren).
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU DEN ANTEILEN / ANTEILSKLASSEN. Die Anteile werden nur buchmässig geführt. Gemäss Art. 21 des Treuhandvertrages des AIF können künftig Anteilsklassen gebildet werden, die sich hinsichtlich der Ertragsverwendung, des Ausgabeaufschlags, der Referenzwährung und des Einsatzes von Währungssicherungsgeschäften, der Verwaltungsvergütung, der Mindestanlagesumme bzw. einer Kombination dieser Merkmale von den bestehenden Anteilsklassen unterscheiden. Die Rechte der Anleger, die Anteile aus bestehenden Anteilklassen erworben haben, bleiben davon jedoch unberührt. Die Anteilsklassen, die in Zusammenhang mit dem AIF aufgelegt sind, sowie die in Zusammenhang mit den Anteilen des AIF entstehenden Gebühren und Vergütungen sind in Anhang A "Fonds im Überblick" genannt. Überdies können bestimmte andere Gebühren, Vergütungen und Kosten aus den Vermögenswerten des AIF beglichen werden (vgl. unten Steuervorschriften sowie Kosten und Gebühren).

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  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………