Allgemeine Leistungsbeschreibung Musterklauseln

Allgemeine Leistungsbeschreibung. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein/e Vertragspartner/in ermittelt werden, der/die Beförderung behinderter Kinder und Jugendlicher zur entsprechenden LWL- Förderschule mit angegebenem Förderschwerpunkt übernimmt.
Allgemeine Leistungsbeschreibung. Organisatorische Maßnahmen - Durchführung der Beförderung - Anforderung an die eingesetzten Fahrzeuge
Allgemeine Leistungsbeschreibung. Die Pflege gGmbH ist eine hundertprozentige Tochter des Diakonischen Werkes Mönchengladbach e.V. und Mitglied im Diakonischen Werk der evangelischen Kirche im Rheinland. Sie betreibt das Xxxxxx-Xxxxx-Haus als mehrgliederige Senioreneinrichtung und bietet ihren Mietern folgende Leistungen:
Allgemeine Leistungsbeschreibung. Die TNG stellt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen der Telekommunikationskundenschutzverord- nung (TKV) und im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten dem Kunden einen Netzzu- gang am vom Kunden definierten Standort (Ort der Leistung) über den Telefonanschluss zu einem öffentlichen Tele- kommunikationsfestnetz bereit. Der Kunde kann den Telefonanschluss grundsätzlich zum Anschluss von Sprachtelefon-, Telefax- und sonstigen bestim- mungsgemäßen und gesetzlich zulässigen Telekommunikationsendeinrichtungen nutzen sowie Telekommunikations- verbindungen für Telefonate, Faxe und Datenübertragungen herstellen. Der Anschluss steht in bestimmten Gebieten zur Verfügung. Diese teilt TNG dem Kunden auf Wunsch mit. Der Kunde kann mit TNG die Portierung der Rufnummer/n vereinbaren, die ihm von einem anderen Anbieter zugeteilt wurde/n und in das Telefonnetz der TNG übertragbar ist/sind. Sofern der Kunde nicht bereits über Teilnehmerrufnummern verfügt oder bestehende nicht beibehalten möchte, erhält der Kunde von TNG neue Teilnehmerrufnummern aus dem Rufnummernkontingent, welches die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen der TNG zugewiesen hat. Eine Vergabe fortlaufender Ruf- nummern ist nicht in allen Fällen möglich. Die Produktoptionen Festnetz-Flatrate, International-Flatrate, Wunschland-Flatrate und Festnetz-Flatrate für Deutschland, Euro-Auswahl, Schweiz und USA (jeweils außer Sonderrufnummern, Mobilfunk- und Datenverbindungen) sowie der Festnetz-Mobil-Flatrate (ohne Service- und Sonderrufnummern, Rufumleitungen, SMS und MMS sowie sons- tige Datenverbindungen und Mehrwertdienste; gewerbliche Nutzung und Weiterverkauf nicht zulässig; Verbindungen können nach 60 Minuten unterbrochen werden, Wiedereinwahl jederzeit möglich) sind nur gültig im Zusammenhang mit dem TNG-Anschluss und werden anschlussbezogen gebucht. Alle Einrichtungen bleiben Eigentum von TNG. Instandhaltungs- oder Änderungsarbeiten an diesen technischen Einrich- tungen oder Leitungen darf der Kunde nur durch TNG oder deren Beauftragten ausführen lassen. Hierzu stellt der Kunde unentgeltlich im erforderlichen Umfang eigene Informationen und Pläne sowie Informationen über mögliche Schadens- quellen, insbesondere verdeckte Leitungen und Rohre, zur Verfügung.
Allgemeine Leistungsbeschreibung inexio stellt für den Kunden * die vereinbarte Anbindung, z. B. als DSL- Anbindung, als Zugang zum öffentlichen Telefonnetz, gemäß der Leis- tungsbeschreibung bereit. Die Einzelheiten zur Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung zu dem jeweils gebuchten Produkt. Sofern der Kunde bei Vertragsschluss nicht über eine Teilnehmerruf- nummer verfügt oder seine bestehende nicht beibehalten will, teilt inexio dem Kunden eine Teilnehmerrufnummer zu. inexio ist als Teil- nehmernetzbetreiber zugleich auch ausschließlicher Verbindungs- betreiber des Kunden, sodass eine Verbindung über call-by-call oder preselection mit einem anderen Verbindungsnetzbetreiber nicht mög- lich ist.
Allgemeine Leistungsbeschreibung. 2.1 Unsere Leistungen bestehen entweder einzeln oder in Kombination • aus einer Software, die wir Ihnen für Ihren laufenden Betrieb mittels einer Nutzungslizenz zur Verfügung stellen • aus Maßnahmen zur Installation und zum Systembetrieb einer solchen Software • aus Beratungsleistungen, die in Zusammenhang damit oder unabhängig davon definiert sein können sowie • aus produktbezogenen Bewertungen bzw. Ratings, deren werbliche Nutzung wir Ihnen mittels einer Marketinglizenz zur Verfügung stellen.
Allgemeine Leistungsbeschreibung. Die Kooperationsvereinbarung betrifft insbesondere die Versorgung von Patienten, welche am EndoProthetikZentrum nicht endoprothetisch versorgt werden können, z.B. aufgrund von - schwerwiegenden internistischen Erkrankungen - septischen Komplikationen. Das EndoProthetikZentrum der Maximalversorgung erklärt die Bereitschaft zur Übernahme dieser Patienten des EndoProthetikZentrums bei dringlichem Bedarf bzw. vitaler Indikation. Das EndoProthetikZentrum verpflichtet sich, gemeinsam mit dem EndoProthetikZentrum der Maximalversorgung schriftlich die einzelnen Leistungen und Verfahrensweisen zu beschreiben. Diese sind als Anlage in Ergänzung dieser Vereinbarung zu dokumentieren. Dieses Verfahren muss mindestens folgende Parameter beinhalten: ▪ Gegenseitige Bekanntgabe der Kontaktdaten ▪ Z.B. direkte Erreichbarkeit des Leiters oder Koordinators oder eines jeweils konkret benannten Vertreters ▪ während des Tagdienstes ▪ während der übrigen Dienstzeiten. ▪ Gegenseitige Bekanntgabe der Haupt- bzw. Senior-Hauptoperateure. ▪ Detaillierte Darstellung des Ablaufs bei Verlegung oder Entlassung eines Patienten. Die Partner verpflichten sich im Falle von Patienten-Verlegungen, die Krankenunterlagen (als Kopien oder digital) vollständig zur Verfügung zu stellen. ▪ Verfahren zur Rückmeldung über die weitere Therapie jedes gemeinsam behandelten Patienten Die definierten Parameter sind jährlich auf ihre Umsetzbarkeit zu überprüfen und hinsichtlich ihrer Umsetzung zu bewerten. Um die Kooperation nachhaltig zu fördern, vereinbaren beide Partner regelmäßige Treffen, wenigstens einmal jährlich, zum Erfahrungsaustausch im Sinne eines Qualitätszirkels. Dies dient der ▪ Der Überprüfung und Abstimmung der gemeinsamer Prozesse (z.B. Probleme, Verbesserungen) ▪ Der Auswertung von Komplikationen gemeinsamer Patienten, ▪ Der Weiterentwicklung der Kooperation (z.B. Behandlungspfade, Fortbildung). ▪ Das EndoProthetikZentrum der Maximalversorgung bietet dem EndoProthetikZentrum die Mitwirkung bei bzw. Unterstützung von klinischen Studien an, insofern das EndoProthetikZentrum Bedarf hat. ▪ Das EndoProthetikZentrum der Maximalversorgung bietet die Möglichkeit zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen von Personal, z.B. OP-Personal, Operateure, etc. an. ▪ Fakultativ: Das EndoProthetikZentrum der Maximalversorgung unterstützt im Bedarfsfalle das EndoProthetikZentrum bezüglich der Explantat-Asservierung (ggf. Anlage als Zusatzvereinbarung).

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.