Gewerbliche Nutzung Musterklauseln

Gewerbliche Nutzung. A3-6.1. Gewichtsklasse bis 5 kg 23 A3-6.2. Gewichtsklasse ab 5 kg bis maximal 25 kg 23
Gewerbliche Nutzung. A3-6.1. Gewichtsklasse bis 5 kg Mitversicherung von nebenberuflichen Tätigkeiten: Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus einer ohne Beschäftigte ausgeführten selbständigen Tätigkeit mit einem steuerpflichtigen Ertrag bis 6.000 EUR und einem Umsatz bis höchstens 20.000 EUR pro Versicherungsjahr. A3-6.2. Gewichtsklasse ab 5 kg bis maximal 25 kg Mitversicherung von nebenberuflichen Tätigkeiten: Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus einer ohne Beschäftigte ausgeführten selbständigen Tätigkeit mit einem steuerpflichtigen Ertrag bis 12.000 EUR und einem Umsatz bis höchstens 40.000 EUR pro Versicherungsjahr.
Gewerbliche Nutzung. Die gewerbliche Nutzung der Grillhütte ist nicht gestattet.
Gewerbliche Nutzung. Für Veranstaltungen, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen, wird ein Zu- schlag von 100 % erhoben. 1. Die nach den Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Neuhausen anerkannten Vereine erhalten einmal jährlich die Egelsee-Festhalle mit allen Nebenräumen für eine eintägige Veranstaltung mietfrei überlassen. Vereine mit mehr als 2000 Mitgliedern erhalten die Egelsee-Festhalle mit allen Nebenräumen zweimal jährlich für eine eintägige Veranstaltung mietfrei überlassen. 2. Vom Veranstalter sind Auf- und Abbau, die besenreine Hinterlassung der be- legten Räume und Flächen sowie eine Endreinigung bei Benutzung der Küche und der Cafeteria durchzuführen.
Gewerbliche Nutzung. Gewerbeart Gewerbeart Gewerbeanteil % Gewerbeanteil %
Gewerbliche Nutzung. Innerhalb des Geltungsbereiches findet keine gewerbliche Nutzung statt. Die nächstgelegene gewerbliche Nutzung befindet sich innerhalb der Ortschaft Brokhausen in Form einer Tischlerei.
Gewerbliche Nutzung. Abweichend zu Abschnitt A1 Ziff. 1 und Abschnitt A3 Ziff. 5 gilt die freiberufliche und wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigenen Rechnung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung mit dem Pferd betrieben wird als mitversichert. Die Jahresumsatzsumme ist auf 12.000 Euro begrenzt.
Gewerbliche Nutzung. Gewerblich ist eine Nutzung, wenn Sie das versicherte Fahrzeug zur Ausübung Ihres Gewerbes einsetzen. Gewerblich ist jede auf Dauer angelegte, gesetzlich erlaubte, selbständige, gewinnorientierte Tätigkeit mit Ausnahme der freiberuflichen Tätigkeit. Außerdem gelten alle auf Firmen zugelassen Fahrzeuge als gewerblich genutzt.
Gewerbliche Nutzung. Bei einer gewerblichen Fahrzeugnutzung kommt das versicherte Fahrzeug ausschließlich im Rahmen der von Ihnen benannten und im Versicherungsschein ausgewiesenen Tätigkeiten zum Einsatz. Für Ihren Vertrag ist in Abhängigkeit einer privaten oder gewerblichen Fahrzeugnutzung eine Zuordnung in nachfolgenden Verwendungs- zweck/Berufsgruppe möglich: 1 Agrarier und Landwirte a. Landwirtschaftliche Unternehmer im Sinne des § 123 Absatz 1 Nr.1 Sozialgesetzbuch VII, die Mitglieder einer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft oder der Gartenbauberufsgenossenschaft sind. Betriebe der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft müs- sen eine Mindestgröße von ½ ha haben, Betriebe der Gartenbauberufsgenossenschaft eine Mindestgröße von 2 ha. Die Betriebe müssen von Ihnen selbst bewirtschaftet werden; b. ehemalige landwirtschaftliche Unternehmer, wenn sie die Voraussetzungen nach 1 a unmittelbar vor Übergabe des Betriebes erfüllt haben und nicht anderweitig erwerbstätig sind; c. Personen, die selbstständig bzw. als freie Mitarbeiter oder als Angestellte bzw. als Arbeiter mindestens 50% ihrer durchschnittlichen Arbeitszeit (Erwerbstätigkeit) in der Landwirtschaft oder Forstwirtschaft verbringen.
Gewerbliche Nutzung. Eine Nutzung der Leistungen im Rahmen von ZINSPILOT-Marktradar zu gewerblichen Zwecken ist ausgeschlossen.