Allgemeine Teilnahmevoraussetzungen. Die allgemeinen Voraussetzungen für die Einschreibung Versicherter sind in § 3 dieser Richtlinie geregelt. Die Ausführungen in § 3 dieser Richtlinie gelten entsprechend mit der Maßgabe, dass die Teilnahmeerklärung für Versicherte bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres durch ihre gesetzlichen Vertreter abgegeben wird.
Appears in 4 contracts
Samples: Vereinbarung Über Die Durchführung Der Strukturierten Behandlungsprogramme Nach § 137f SGB V, Vertrag Nach § 137f SGB V, Vertrag Nach § 137f SGB V
Allgemeine Teilnahmevoraussetzungen. Die allgemeinen Voraussetzungen für die Einschreibung Versicherter sind in § 3 dieser Richtlinie geregelt. Die Ausführungen in zu § 3 dieser Richtlinie gelten entsprechend mit der Maßgabe, dass die Teilnahmeerklärung für Versicherte bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres Lebensjahrs durch ihre gesetzlichen Vertreter abgegeben wird.
Appears in 2 contracts
Samples: Vertrag, Vertrag Über Die Durchführung Eines Strukturierten Behandlungsprogramms
Allgemeine Teilnahmevoraussetzungen. Die allgemeinen Voraussetzungen für die Einschreibung Versicherter sind in § 3 dieser Richtlinie geregelt. Die Ausführungen in zu § 3 dieser Richtlinie gelten entsprechend mit der Maßgabe, dass die Teilnahmeerklärung für Versicherte bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres durch ihre gesetzlichen gesetz- lichen Vertreter abgegeben wird.
Appears in 1 contract
Samples: Behandlungsprogrammvertrag