Allgemeinverbindlichkeit Musterklauseln

Allgemeinverbindlichkeit. Die Vertragsparteien streben für den vorliegenden Gesamtarbeits- vertrag die Allgemeinverbindlichkeit an.
Allgemeinverbindlichkeit. Die Branchenorganisation Milch stellt dem Bundesrat ein Gesuch um Allgemeinverbindlich- keit nach Artikel 37 Landwirtschaftsgesetz für das vorliegende „Reglement für den Stan- dardvertrag und für die Modalitäten zum Erst- und Zweitmilchkauf und zur Segmentierung“. • Anhang 1: Vereinbarung zur Liefermenge und zur Segmentierung derselben • Anhang 2: Vereinbarung zum Preis der einzelnen Segmente • Anhang 3: Vereinbarung zur Ausgestaltung der Milchkaufverträge zwischen VMI, Fromarte und SMP • Anhang 4: Umsetzungsbestimmungen und Kontrollpunkte zur Segmentierung • Anhang 5: Milchprodukte in den verschiedenen Segmenten Ort/Datum: ……………………………………………….. Der Präsident: ……………………………………………….. Der Geschäftsführer: ………………………………………………..
Allgemeinverbindlichkeit. Die Parteien reichen unverzüglich nach Unterzeichnung des FAR Gerüstbau das Gesuch um Allgemeinverbindlicherklärung ein. Sie setzen sich mit Nachdruck dafür ein, dass diese so schnell wie möglich vorliegt.
Allgemeinverbindlichkeit. Die Parteien reichen unmittelbar nach Genehmigung und Unterzeichnung des GAV-VRM durch die zuständigen Organe der Vertragsparteien das Gesuch um Allgemeinverbindlichkeit ein.
Allgemeinverbindlichkeit. Die Vertragsparteien verpflichten sich, gemeinsam bei der zuständigen Behörde um die Erweiterung des Geltungsbereiches (Allgemeinverbindlicherklärung) dieses Gesamtarbeitsvertrages zu ersuchen und beauftragen den VWPU, die nötigen Schritte einzuleiten.

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  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.