Altlasten. Aus dem Bereich Werftstraße / Yachthafen insgesamt sind flächenhafte Auffüllungen mit Schlacken und Ziegelstücken sowie diverse punktuelle Schadensfälle bzw. Schadstoffbelas- tungen bekannt. Diese Auffüllungen weisen unterschiedliche Mächtigkeiten auf. Angrenzend an das Bebauungsplangebiet befindet sich auf dem Grundstück Nordring 8 eine Verdachtsfläche. Hier sind in den Auffüllungen (bis 1,30 m mächtig) Belastungen des Bo- dens mit polycyclischen Kohlenwasserstoffen (PAK) festgestellt worden. Punktuell ist die Bodenluft mit chlorierten Kohlenwasserstoffen (CKW) belastet. Ob auch das Grundwasser betroffen ist, ist unklar. Innerhalb des Bebauungsplangebietes befindet sich ferner auf dem Grundstück Nordring 6 eine weitere Verdachtsfläche. Bis 1945 wurde diese Fläche militärisch, mindestens seit 1964 durch eine Maschinenbaufirma genutzt. Orientierende Untersuchungen von 1996 ergaben hier Auffüllungsmächtigkeiten von 2,20 m. Das Auffüllungsmaterial ist mit PAK belastet. Fer- ner wurden punktuell Bodenluftbelastungen durch CKW festgestellt. Die Herkunft der CKW- Belastung ist unklar, evtl. ist auf dem Grundstück ein punktueller Schadstoffeintrag. Aktuell besteht kein Handlungsbedarf, bei Baumaßnahmen oder Umnutzung ist diese Problematik jedoch in beiden Fällen zu berücksichtigen. Für das Grundstück der derzeitigen Kleingärten, auf dem die Wohnbebauung geplant ist, wurde aufgrund des Auffüllungsverdachtes eine Baugrunderkundung inkl. orientierender Untersuchungen durchgeführt. Es wurden 10 Rammkernsondierungen bis in 7 – 11 m Tiefe durchgeführt. Teilweise wurde an sechs Sondierungen Auffüllungen bis max. 70 cm Tiefe festgestellt. Die Untersuchung hat keine bis unerhebliche Belastungen durch polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe ergeben. (max. 1,8 mg/kg). Da die geplanten Wohngebäude auf dem Gelände alle unterkellert, bzw. die Freiflächen als Tiefgarage ausgebaut werden sollen, ist weiterhin davon auszugehen, dass das Auffül- lungsmaterial ohnehin während der Baumaßnahmen vollständig entnommen wird. Es erge- ben sich daher keine Einschränkungen für die geplante Nutzung. Während der Baumaß- nahme sind allerdings die abfallrechtlichen Fragestellungen zu berücksichtigen und dafür zu sorgen, dass die geplanten Vorgärten nur sauberer, d.h. für diese Nutzung zulässiger Boden verwendet wird.
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Altlasten. Aus dem Bereich Werftstraße / Yachthafen insgesamt sind flächenhafte Auffüllungen mit Schlacken und Ziegelstücken sowie diverse punktuelle Schadensfälle bzwDas gesamte durch den ehemaligen „Spreepark“ beanspruchte Grundstück ist im Bodenbe- lastungskataster als Altlastenverdachtsfläche Nr. Schadstoffbelas- tungen bekannt6156 ausgewiesen. Diese Auffüllungen weisen unterschiedliche Mächtigkeiten auf. Angrenzend an das Bebauungsplangebiet befindet Der Altlastenverdacht gründet sich auf dem Grundstück Nordring 8 eine Verdachtsflächedie gewerbliche Nutzung des Areals als Baumschule (etwa 1920 – 1945) sowie als Freizeitpark (seit 1962; u. a. mit hydraulischen Fahrgeschäften, Werkstattbereich, Öl- und Farblager). Hier sind in den Auffüllungen (bis 1,30 Weiterhin ist bekannt, dass im mächtig) Belastungen des Bo- dens mit polycyclischen Kohlenwasserstoffen (PAK) festgestellt worden. Punktuell ist die Bodenluft mit chlorierten Kohlenwasserstoffen (CKW) belastet. Ob auch das Grundwasser betroffen ist, ist unklarBereich der spreeseitigen Grundstücksgrenze ver- schiedentlich Erdstoffe unbekannter Herkunft zur Geländenivellierung aufgeschüttet wurden. Innerhalb des Bebauungsplangebietes Spreeparkgeländes erfolgte vermutlich in den 1990er Jahren eine ca. 5 m hohe Aufschüttung nordwestlich des Riesenrads. Diese künstliche Erhebung wurde durch insgesamt 4 Rammkernbohrungen erkundet. Dabei zeigte sich eine sehr heterogene Auffüllung (u.a. Beton, Ziegel, Asphalt) und z.T. massive Bohrhindernisse. Die Auffüllungs- mächtigkeit beträgt dabei > 6,5 m. Die Analysen wiesen jedoch keine besonders auffälligen Schadstoffkonzentrationen auf. Sollte diese künstliche Erhebung baulich verändert werden, sollten diese Maßnahmen mit dem Umweltamt abgestimmt werden. Das Grundstück befindet sich ferner in den weiteren Trinkwasserschutzzonen III A und III B des Wasserschutzgebietes Johannisthal. In den Jahren 2001/2002 fanden auf dem Grundstück Nordring 6 gesamten Spreeparkareal orientierende Bodenun- tersuchungen statt. Dabei wurden ca. 50 Rammkernbohrungen bis etwa 3 m unter Gelände- oberkante (GOK) abgeteuft. Im Ergebnis dieser Untersuchungen wurde eine weitere Verdachtsflächeca. Bis 1945 wurde diese Fläche militärisch0,5 bis 2 m mächtige, mindestens seit 1964 durch eine Maschinenbaufirma genutzt. Orientierende Untersuchungen von 1996 ergaben hier Auffüllungsmächtigkeiten von 2,20 m. Das Auffüllungsmaterial ist mit PAK belastet. Fer- ner wurden punktuell Bodenluftbelastungen durch CKW deutlich anthropogen beeinflusste Auffüllungsschicht festgestellt. Die Herkunft Sie ist deutlich heterogen ausgebildet und mit lokal stark differierenden Anteilen an Bauschutt sowie ande- ren Fremdbestandteilen (u.a. Schlacken, Ascheresten) durchsetzt. Ebenso heterogen wie die Auffüllung ist auch die Schadstoffverteilung zu bewerten, wobei die Schadstoffe in aller Regel an den Auffüllungshorizont gebunden sind. In erster Linie wurden erhöhte PAK- und Schwermetallgehalte festgestellt. Der geogene Untergrund ist weitgehend schadstofffrei. In einem Bereich waren insbesondere die stark erhöhten Arsengehalte auffällig. Dieser Bereich wurde vertiefend untersucht. Detaillierte Aussagen zum Schadensumfang sind den weitergehenden vertiefenden Unter- suchungen zu entnehmen. Eine Hot-Spot-Sanierung der CKW- Belastung ist unklar, evtl. ist auf vorhandenen arsenbelasteten Böden wird in Abstimmung mit dem Grundstück ein punktueller Schadstoffeintrag. Aktuell besteht kein Handlungsbedarf, bei Baumaßnahmen oder Umnutzung ist diese Problematik jedoch in beiden Fällen zu berücksichtigen. Für das Grundstück der derzeitigen Kleingärten, auf dem die Wohnbebauung geplant ist, wurde aufgrund des Auffüllungsverdachtes eine Baugrunderkundung inkl. orientierender Untersuchungen Fachbereich Umweltschutz derzeit durchgeführt. Es Bei früheren Begehungen und Untersuchungen wurden 10 Rammkernsondierungen bis lokal eng begrenzte Ölverunreini- gungen festgestellt, die insbesondere der obersten Bodenmeter betrafen und offenkundig auf Hydrauliköl- oder Schmiermittelverluste zurückzuführen waren. Diese Schäden wurden auf Veranlassung des Liegenschaftsfonds bereits beseitigt. Unter Berücksichtigung des orientierenden Charakters der Untersuchungen ist zudem nicht hinreichend sicher auszuschließen, dass auf kleinräumigen Teilflächen durchaus sehr hohe Schadstoffkonzentrationen anzutreffen sind, die gegebenenfalls auch sanierungswürdig sein können. Andererseits liegen keine Hinweise für die Existenz flächenübergreifend ausge- dehnter Areale mit nach Art und Stärke unzulässigen Kontaminationen vor. Gemessen an den in 7 – 11 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vorgegebenen Prüf- werten für Sport- und Freizeitanlagen steht einer zukünftigen Weiternutzung der Fläche in der bisherigen Art grundsätzlich nichts entgegen. Soweit bei Erdbewegungen weitere belastete Bodenschichten angetroffen werden, ist der Fachbereich Umweltschutz (Sachgebiet Bodenschutz und Altlasten) darüber unverzüglich zu informieren. Die weitere Verfahrensweise ist dann mit dem Sachgebiet Bodenschutz abzu- stimmen. Eine Neubewertung ist immer dann erforderlich, wenn Teilflächen zukünftig eine besonders sensible Nutzung (Liege- oder Kinderspielflächen) zugewiesen werden. Die hierfür zulässi- gen Schadstoffbelastungen des Oberbodens werden gemäß BBodSchV an verschiedenen Beprobungspunkten der vorliegenden Untersuchungen deutlich überschritten. Geplante Flä- chen mit sensibler Nutzung müssen daher eingehend nach den Vorgaben der BBodSchV untersucht werden. Werden im Tiefe durchgeführtErgebnis dieser Untersuchungen die Prüfwerte nach BBodSchV nicht eingehalten, ist i.d.R. auf zukünftigen Flächen sensibler Nutzung ein Aus- tausch der Bodendeckschicht (mindestens ca. Teilweise wurde 0,3 m) gegen schadstofffreies Bodenmaterial erforderlich. Im Grundwasser wurden in früheren Untersuchungen lokal erhöhte Gehalte an sechs Sondierungen Auffüllungen bis max. 70 cm Tiefe einzelnen Schwermetallen, Ammonium und Sulfat festgestellt. Die Untersuchung hat Daraus ergaben sich jedoch keine bis unerhebliche Belastungen durch polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe ergebenSa- nierungserfordernisse. (max. 1,8 mg/kg). Da die geplanten Wohngebäude auf dem Gelände alle unterkellert, bzw. die Freiflächen als Tiefgarage ausgebaut werden sollen, ist weiterhin davon auszugehen, dass Aktuelle Grundwasseruntersuchungen liegen für das Auffül- lungsmaterial ohnehin während der Baumaßnahmen vollständig entnommen wird. Es erge- ben sich daher keine Einschränkungen für die geplante Nutzung. Während der Baumaß- nahme sind allerdings die abfallrechtlichen Fragestellungen zu berücksichtigen und dafür zu sorgen, dass die geplanten Vorgärten nur sauberer, d.h. für diese Nutzung zulässiger Boden verwendet wirdGesamtareal nicht vor.
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Altlasten. Aus dem Bereich Werftstraße / Yachthafen insgesamt Eine Betrachtung der Altlasten erfolgte. Da es sich bei den Vorhabenflachen Flugplatz Zerbst und Munitionslager Flugplatz Zerbst um militärische und bei anderen Teilflachen um zivile Altlastverdachtsflächen handelt, bei denen Belastungen in unterschiedlichem Umfang bereits nachgewiesen wurden, sind flächenhafte Auffüllungen Untersuchungen des Erdaushubs bei Baumaßnahmen unerlässlich. Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Umweltamt, verfügt als zuständige Behörde über ein flächendeckendes Kataster von altlastverdächtigen Flachen und schädlichen Bodenveränderungen. Das Gelände des ehemaligen Militärflugplatzes Zerbst ist unter der Katasternummer 13835 im Altlastenkataster des Landkreises erfasst. Im Jahre 1993 wurde durch die Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH Ottobrunn (IABG) die Ermittlung von Altlastverdachtsflächen (ALVF) auf den Liegenschaften der Westgruppe der sowjetischen Truppe (WGT) durchgeführt. Für den Flugplatz Zerbst mit Schlacken Wohn- und Ziegelstücken sowie diverse punktuelle Schadensfälle Technikbereich wurden zum damaligen Zeitpunkt 70 Kontaminationsverdachtsflächen (KVF) registriert. Aktuell sind auf der Fläche 78 KVF ausgewiesen. Bei den meisten der erfassten Flächen handelt es sich um Ablagerungen mit geringer bzw. Schadstoffbelas- tungen bekanntkeiner Umweltgefährdung. Diese Auffüllungen weisen unterschiedliche Mächtigkeiten aufAuf ausgewählten Flächen waren Maßnahmen zur Gefahrenerkundung notwendig. Angrenzend an das Bebauungsplangebiet befindet sich Dabei wurden teilweise Belastungen des Bodens und des Grundwassers festgestellt. An zwei Kontaminationsflachen (KF) im mittleren Teil der Liegenschaft, KF 37 (Tanklager) und KF 42/43 (Tagestanklager), sind Treibstoffe in den Untergrund eingetragen worden, die zur Ausbildung von zwei separaten Leichtphasenkörpern auf dem Grundstück Nordring 8 Grundwasser führten. Bei Untersuchungen im Jahr 2002 wurde außerdem an der KF 71 (Vorstartlinie) eine Verdachtsfläche. Hier sind in den Auffüllungen (bis 1,30 m mächtig) Belastungen des Bo- dens mit polycyclischen Kohlenwasserstoffen (PAK) festgestellt worden. Punktuell ist die Bodenluft mit chlorierten Kohlenwasserstoffen (CKW) belastet. Ob auch das Grundwasser betroffen ist, ist unklar. Innerhalb des Bebauungsplangebietes befindet sich ferner auf dem Grundstück Nordring 6 eine weitere Verdachtsfläche. Bis 1945 wurde diese Fläche militärisch, mindestens seit 1964 durch eine Maschinenbaufirma genutzt. Orientierende Untersuchungen von 1996 ergaben hier Auffüllungsmächtigkeiten von 2,20 m. Das Auffüllungsmaterial ist mit PAK belastet. Fer- ner wurden punktuell Bodenluftbelastungen durch CKW aufschwimmende Ölphase festgestellt. Die Herkunft Im Ergebnis der CKW- Belastung ist unklar, evtl. ist auf dem Grundstück ein punktueller Schadstoffeintrag. Aktuell besteht kein Handlungsbedarf, bei Baumaßnahmen oder Umnutzung ist diese Problematik jedoch in beiden Fällen zu berücksichtigen. Für das Grundstück der derzeitigen Kleingärten, auf dem die Wohnbebauung geplant ist, bis zum Jahr 2002 durchgeführten regelmäßigen Untersuchungen wurde aufgrund des Auffüllungsverdachtes eine Baugrunderkundung inkl. orientierender Untersuchungen durchgeführt. Es wurden 10 Rammkernsondierungen bis in 7 – 11 m Tiefe durchgeführt. Teilweise wurde an sechs Sondierungen Auffüllungen bis max. 70 cm Tiefe festgestellt. Die Untersuchung hat keine bis unerhebliche Belastungen durch polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe ergeben. (max. 1,8 mg/kg). Da die geplanten Wohngebäude auf dem Gelände alle unterkellert, bzw. die Freiflächen als Tiefgarage ausgebaut werden sollen, ist weiterhin davon auszugehen, dass das Auffül- lungsmaterial ohnehin während der Baumaßnahmen vollständig entnommen wird. Es erge- ben sich daher keine Einschränkungen für die geplante Nutzung. Während der Baumaß- nahme sind allerdings die abfallrechtlichen Fragestellungen zu berücksichtigen und dafür zu sorgen, dass die geplanten Vorgärten im Untergrund gebildeten Phasenkörper lateral ortsfest waren und nur sauberervertikal innerhalb der Schwankungsbreite des Grundwasserspiegels variierten. Ehemals ausgeprägte Schadstofffahnen haben sich im Laufe der Jahre verkleinert und waren praktisch nicht mehr vorhanden. Für die KF 37 und 71 deutete sich jedoch an, d.hdass sich die fließfähigen Fahnen noch etwas in Grundwasserfließrichtung (nach Westen gerichtet) ausbreiten können. für diese Nutzung zulässiger Boden verwendet wirdNach den Berechnungen des Gutachters im Jahr 2002, schwimmen, je nach Höhe des Grundwasserspiegels, ca. 150 bis 350 m³ freies Kerosin auf dem Grundwasser auf.
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Samples: Bauantrag
Altlasten. Aus Aufgrund früherer Nutzungen im Plangebiet bestand ein Kontaminationsverdacht im Boden und Untergrund. Im Bereich des Plangebietes wurden flächendeckend historische Recherchen und bei einem Verdacht auf Verunreinigungen im Boden und Untergrund auch technische Untersuchungen durchgeführt (Xx. Xxxxxxxxx Xxxxxxxxx, Büro für Boden- und Grundwasserschutz; "Bebauungsplangebiet 2391 in Bremen Schwachhausen - Orientierende Altlastenuntersuchungen", 2009). Im Zuge der weiteren Planung wurde ein noch eine Untersuchung durchgeführt („Untersuchung von Bodenproben nach LAGA – Neubau von Mehrfamilienhäusern – Xxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxxx. 000 in Bremen-Schwachhausen“, Ingenieurgeologisches Büro underground, 2015). Die technischen Untersuchungen im Bereich des Bebauungsplanes erfolgten auf den zugänglichen und nicht überbauten Flächen. Im gesamten Untersuchungsgebiet wurde flächendeckend Auffüllungen aus Sand vermischt mit Ziegelbruch, Schotter und Schlackenbestandteilen in einer Mächtigkeit von 0,15 m bis 2,40 m festgestellt. Im Zuge der Untersuchungen wurden Bohrungen abgeteuft und Bodenproben chemisch analysiert sowie drei Proben aus dem oberflächennahen Grundwasser entnommen und ebenfalls analysiert. Die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen zeigen, dass in nahezu allen Proben beim Chrom und Benzo(a)pyren sowohl der Prüfwert für Kinderspielen als auch der Prüfwert für Wohnnutzung überschritten wird. In den untersuchten Grundwasserproben wurden keine sanierungsbedürftigen Schadstoffgehalte ermittelt. Außerhalb des Plangebiets wurde in früheren Untersuchungen eine Grundwasserbelastung durch Benzol Toluol und Xylol (BTEX) festgestellt, deren Schadstofffahne das Plangebiet im Bereich Werftstraße / Yachthafen insgesamt sind flächenhafte Auffüllungen mit Schlacken und Ziegelstücken sowie diverse punktuelle Schadensfälle der Zufahrt von der Schwachhauser Heerstraße tangiert. Das Plangebiet ist dadurch nicht bzw. Schadstoffbelas- tungen bekannt. Diese Auffüllungen weisen unterschiedliche Mächtigkeiten auf. Angrenzend an das Bebauungsplangebiet befindet sich auf dem Grundstück Nordring 8 eine Verdachtsfläche. Hier sind in den Auffüllungen (bis 1,30 m mächtig) Belastungen des Bo- dens mit polycyclischen Kohlenwasserstoffen (PAK) festgestellt worden. Punktuell ist die Bodenluft mit chlorierten Kohlenwasserstoffen (CKW) belastet. Ob auch das Grundwasser betroffen ist, ist unklar. Innerhalb des Bebauungsplangebietes befindet sich ferner auf dem Grundstück Nordring 6 eine weitere Verdachtsfläche. Bis 1945 wurde diese Fläche militärisch, mindestens seit 1964 durch eine Maschinenbaufirma genutzt. Orientierende Untersuchungen von 1996 ergaben hier Auffüllungsmächtigkeiten von 2,20 m. Das Auffüllungsmaterial ist mit PAK belastet. Fer- ner wurden punktuell Bodenluftbelastungen durch CKW festgestellt. Die Herkunft der CKW- Belastung ist unklar, evtl. ist auf dem Grundstück ein punktueller Schadstoffeintrag. Aktuell besteht kein Handlungsbedarf, bei Baumaßnahmen oder Umnutzung ist diese Problematik jedoch in beiden Fällen zu berücksichtigen. Für das Grundstück der derzeitigen Kleingärten, auf dem die Wohnbebauung geplant ist, wurde aufgrund des Auffüllungsverdachtes eine Baugrunderkundung inkl. orientierender Untersuchungen durchgeführtnur minimal direkt betroffen. Es wurden 10 Rammkernsondierungen bis kann aber bei Grundwasserabsenkungen im Rahmen von Bauvorhaben im Bereich des Plangebiets nicht ausgeschlossen werden, dass verunreinigtes Grundwasser aus der oben genannten Schadstofffahne in 7 – 11 m Tiefe durchgeführtdas Plangebiet hereingezogen wird. Teilweise wurde an sechs Sondierungen Auffüllungen bis max. 70 cm Tiefe festgestellt. Die Untersuchung hat keine bis unerhebliche Belastungen durch polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe ergeben. Bewertungsmaßstab sind die Prüfwerte der BBodSchV sowie die Bewertungsgrundlagen für "Schadstoffe in Altlasten - Informationsblatt für den Vollzug" der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (max. 1,8 mg/kgLABO). Da Um eine Gefährdung des Grundwassers beurteilen zu können, werden die geplanten Wohngebäude auf dem Gelände alle unterkellertOrientierungswerte der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) herangezogen. Auf eine Kennzeichnung und Festsetzung der belasteten Fläche kann verzichtet werden, bzw. da die Freiflächen als Tiefgarage ausgebaut werden sollen, ist weiterhin davon auszugehen, dass das Auffül- lungsmaterial ohnehin während der Baumaßnahmen vollständig entnommen wird. Es erge- ben sich daher keine Einschränkungen für die geplante Nutzung. Während der Baumaß- nahme sind allerdings die abfallrechtlichen Fragestellungen zu berücksichtigen und dafür zu sorgen, dass die geplanten Vorgärten nur sauberer, d.h. für diese Nutzung zulässiger Boden verwendet wirdSanierung durch einen städtebaulichen Vertrag gesichert ist.
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Altlasten. Aus Im Bodenbelastungskataster des Landes Berlin sind für den Geltungsbereich keine Bodenbelastungen dargestellt. Da allerdings lokal verunreinigte Auffüllungen nicht ausgeschlossen werden konnten, wurde durch das Büro GuD Geotechnik und Dy- namik Consult GmbH in Abstimmung mit dem Bereich Werftstraße / Yachthafen Umweltamt eine orientierende Alt- lastenuntersuchung durchgeführt (Orientierende Altlastenuntersuchung BV: Be- bauungsplan Xxxxxxxxx, 00.00.0000). Es wurden insgesamt sind flächenhafte Auffüllungen mit Schlacken 23 Kleinbohrungen bis zu einer Tiefe von 1,0 Meter durchgeführt und Ziegelstücken sowie diverse punktuelle Schadensfälle bzw. Schadstoffbelas- tungen bekannt. Diese Auffüllungen weisen unterschiedliche Mächtigkeiten auf. Angrenzend an das Bebauungsplangebiet befindet sich auf dem Grundstück Nordring 8 eine Verdachtsfläche. Hier sind in den Auffüllungen (bis 1,30 m mächtig) Belastungen des Bo- dens mit polycyclischen Kohlenwasserstoffen die zu erwartenden Parameter Schwermetalle und Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) festgestellt wordenim Fest- stoff nach Bundes-Bodenschutzverordnung untersucht. Punktuell ist die Bodenluft mit chlorierten Kohlenwasserstoffen (CKW) belastet. Ob auch An besonderen Ver- dachtspunkten wurde der Parameterumfang um MKW und das Grundwasser betroffen ist, ist unklar. Innerhalb des Bebauungsplangebietes befindet sich ferner auf dem Grundstück Nordring 6 eine weitere Verdachtsfläche. Bis 1945 wurde diese Fläche militärisch, mindestens seit 1964 durch eine Maschinenbaufirma genutzt. Orientierende Untersuchungen von 1996 ergaben hier Auffüllungsmächtigkeiten von 2,20 m. Das Auffüllungsmaterial ist mit PAK belastet. Fer- ner wurden punktuell Bodenluftbelastungen durch CKW festgestellt. Die Herkunft der CKW- Belastung ist unklar, evtl. ist auf dem Grundstück ein punktueller Schadstoffeintrag. Aktuell besteht kein Handlungsbedarf, bei Baumaßnahmen oder Umnutzung ist diese Problematik jedoch in beiden Fällen zu berücksichtigen. Für das Grundstück der derzeitigen Kleingärten, auf dem die Wohnbebauung geplant ist, wurde aufgrund des Auffüllungsverdachtes eine Baugrunderkundung inkl. orientierender Untersuchungen durchgeführt. Es wurden 10 Rammkernsondierungen bis in 7 – 11 m Tiefe durchgeführt. Teilweise wurde an sechs Sondierungen Auffüllungen bis max. 70 cm Tiefe festgestelltPflanzenschutzmit- tel DDT erweitert. Die Untersuchung hat keine bis unerhebliche Belastungen durch polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe ergebenergab überwiegend Auffälligkeiten in den obersten Bodenhori- zonten im Bereich zwischen den Gewächshäusern des gewerblich als Gärtnerei genutzten Grundstücks. (maxDie Analyse auf das Pflanzenschutzmittel DDT zeigte nachweisbare DDT Konzentrationen, die jedoch weit unterhalb der Prüfwerte nach Bundes-Bodenschutzverordnung liegen. 1,8 mg/kg)Des Weiteren zeigten die unteren halben Meter des obersten Auffüllmeters in der Teilfläche östlich der Kindertagesstätte mit Blei und PAK belastete Auffüllungen. Da Sämtliche Proben waren abgesehen von den auffüllungsspezifischen Beimengun- gen, insbesondere in den Sondierungen auf der Fläche östlich der Kita sensorisch unauffällig. Nutzungsspezifische Verunreinigungen des Bodens, also Verunreinigungen, die geplanten Wohngebäude auf im Gegensatz zu den vorab genannten nicht bereits mit der Auffüllung in den Un- tersuchungsbereich gelangten, können im Bereich der Gärtnerei entstanden sein. Dazu zählen vor allem der Umgang mit Ölen und Kraftstoffen zum Betrieb der Hei- zungsanlage und der gartentechnischen Gerätschaften und Fahrzeuge. In der Auswertung der Proben und auch vor dem Gelände alle unterkellertHintergrund der Genese des Untergrundes der Kleingartensiedlung, bzw. die Freiflächen als Tiefgarage ausgebaut werden sollensich nördlich anschließt, ist weiterhin nach Ein- schätzung der Gutachter davon auszugehen, dass das Auffül- lungsmaterial ohnehin während die Auffüllung im südlichen Grenzbereich an den Koppelweg relativ unbelastet ist. Weiter nach Norden und näher zum Aufschüttungsbereich der Baumaßnahmen vollständig entnommen wirdGleise und Verfüllbereich des Kienpfuhls scheint die Auffüllung stärker belastet zu sein und später mit geringer belastetem Material / Boden überschüttet worden zu sein. Für die Errichtung eines Schul- und Sportstandortes ist ein Austausch der teilweise oberhalb der Prüfwerte der Bundes-Bodenschutzverordnung für Kinderspielflä- chen belasteten Bodenbereiche notwendig. Dies betrifft insbesondere die Teilflä- chen der ehemaligen Gärtnerei zwischen den Gewächshäusern, die straßennahen Flächen auf dem Grundstück Xxxxxxxxx 00 und die östliche Dreiecksfläche. Durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, V C, (Bauherr) sind auf Grundlage der Orientierenden Untersuchung vertiefende Beprobungen vorgesehen. Sollte die Kita-Erweiterungsfläche tatsächlich durch den Eigentümer des Kita- grundstücks erworben / gepachtet werden, sind weitergehende Untersuchungen durch den privaten Bauherrn im Hinblick auf die beabsichtigte Nutzung zu veran- lassen. Die Fläche ist durch ein starkes Gefälle gekennzeichnet und wurde daher in der Vergangenheit weder baulich noch für Lagerzwecke genutzt. Sie ist einge- zäunt, sodass auch kein Sperrmüll, Bauschutt oder ähnliches abgeladen werden konnte. Die durchgeführte Probe an der Böschungsoberkante war unauffällig. Auch für den Kita-Regelbetrieb ist die Fläche nur eingeschränkt nutzbar. Es erge- ben sich daher beste- hen aktuell keine Einschränkungen für die geplante Nutzung. Während der Baumaß- nahme sind allerdings die abfallrechtlichen Fragestellungen zu berücksichtigen und dafür zu sorgen, dass die geplanten Vorgärten nur sauberer, d.h. für diese Nutzung zulässiger Boden verwendet wirdAnhaltspunkte auf einen Altlastenverdacht.
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