Ambulante Psychotherapie Musterklauseln

Ambulante Psychotherapie. Voraussetzung für unsere Erstattung ist, dass die Heilbe- handlung von einem Psychiater, einem Psychotherapeuten oder einem auf dem Gebiet der Psychiatrie, Psychotherapie oder Psychoanalyse entsprechend weitergebildeten Facharzt durchgeführt wird. Die Heilbehandlung muss vor Beginn von einem Arzt verord- net werden und Diagnose, Art und Anzahl der Maßnahmen enthalten. Zudem erstatten wir diese Aufwendungen nur dann, wenn wir der Kostenerstattung vor Beginn der Heilbe- handlung schriftlich zugestimmt haben. Arznei- und Verbandmittel Arznei- und Verbandmittel müssen von einem Arzt/Zahnarzt oder von einem gesetzlich dazu berechtigten Behandler ver- ordnet sein, Arzneimittel außerdem aus der Apotheke oder von einer anderen behördlich zugelassenen Abgabestelle bezogen werden. Nährmittel, Stärkungsmittel, Mineralwäs- ser, kosmetische Mittel, Mittel zur Hygiene und Körperpflege sowie Badezusätze gelten nicht als Arzneimittel. Globality CoGenio® | Allgemeine Versicherungsbedingungen 19 Das sind physikalisch-medizinische Leistungen (Inhalatio- nen, Krankengymnastik und Bewegungsübungen, Massagen, Packungen, Hydrotherapie und medizinische Bäder, Kälte- und Wärmebehandlung, Elektrotherapie oder Lichttherapie). Diese müssen von einem Arzt in eigener Praxis oder einem in eigener Praxis tätigen Inhaber eines staatlich anerkannten Diploms für medizinische Assistenzberufe (Masseur, Mas- seur und medizinischen Bademeister, Krankengymnast oder Physiotherapeut) ausgeführt werden und von einem Arzt verordnet worden sein. Die Verordnung muss vor Behand- lungsbeginn ausgestellt worden sein und Diagnose, Art und Anzahl der Maßnahmen enthalten. Werden für eine einzelne Diagnose mehr als 20 Sitzungen für Physiotherapie verschrieben erstatten wir diese Aufwen- dungen nur dann, wenn wir der Kostenerstattung von mehr als 20 Sitzungen vorher schriftlich zugestimmt haben. Nicht als Heilmittel/Physiotherapie gelten sonstige Leistungen wie zum Beispiel Thermal-, Sauna- und ähnliche Bäder. Nicht erstattungsfähig sind Mehraufwendungen für die Heilbehand- lung in der Wohnung der versicherten und mitversicherten Personen Hilfsmittel im Rahmen einer ambulanten Heilbehandlung Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Körperersatzstücke sowie orthopädische und andere Hilfsmittel, die dazu dienen, körperlichen Behinderungen vorzubeugen, diese unmittel- bar zu mildern oder auszugleichen. Hilfsmittel müssen von einem Arzt verordnet sein und dürfen nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände angesehen w...
Ambulante Psychotherapie. Voraussetzung für die Erstattung ist, dass die Behandlung von einem Psychiater, einem Psychotherapeuten oder einem auf dem Gebiet der Psychiatrie, Psychotherapie oder Psychoanalyse entsprechend weitergebildeten Facharzt durchgeführt wird. Der Versicherer erstattet die Aufwendungen für ambulante Psychotherapien, sofern der Versicherer der Erstattung dieser Kosten vor Beginn der Heilbehandlung schriftlich zugestimmt hat. Es besteht eine Wartezeit von 10 Monaten. Arznei- und Verbandmittel Arznei- und Verbandmittel müssen von einem Arzt, Zahnarzt oder von einem dazu berechtigten Behandler verordnet sein, Arzneimittel außerdem aus der Apotheke oder von einer anderen behördlich zugelassenen Abgabestelle bezogen werden. Nährmittel, Stärkungsmittel, Mineralwässer, kosmetische Mittel, Mittel zur Hygiene und Körperpflege sowie Badezusätze gelten nicht als Arzneimittel.
Ambulante Psychotherapie. Voraussetzung für die Erstattung der Kosten für eine ambu- lante Psychotherapie ist, dass die Heilbehandlung von einem Psychiater, einem Psychotherapeuten oder einem auf dem Gebiet der Psychiatrie, Psychotherapie oder Psychoanalyse entsprechend weitergebildeten Facharzt durchgeführt wird. Zudem erstatten wir diese Aufwendungen nur dann, wenn wir der Kostenerstattung vor Beginn der Behandlung schrift- lich zugestimmt haben. Es besteht eine Wartezeit von 10 Monaten. Arznei- und Verbandmittel müssen von einem Arzt oder Zahn- arzt verordnet worden sein. Die Arzneimittel müssen außer- dem aus einer Apotheke oder von einer anderen behördlich zugelassenen Abgabestelle bezogen werden.

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