Common use of Anbot und Annahme Clause in Contracts

Anbot und Annahme. Der Stromlieferungsvertrag kommt in der Regel dadurch zustande, dass der vom Kunden schriftlich erteilte Auftrag zur Lieferung elektrischer Energie (Stromlieferung) vom Stromlieferanten binnen 14 Tagen ab Zugang oder mit Einverständnis des Kunden auch noch danach angenommen wird. Die Annahme kann mündlich, schriftlich oder auch konkludent (schlüssiges Handeln) durch Aufnahme der Stromlieferung erfolgen. Hat der Stromlieferant dem Kunden ein schriftliches Angebot über die Lieferung elektrischer Energie gestellt, kommt der Vertrag dadurch zustande, dass der Kunde das Angebot schriftlich annimmt und diese Annahmeerklärung dem Stromlieferanten binnen 14 Tagen zugeht oder der Kunde, mit dem Willen einen Liefervertrag mit dem Stromlieferanten abzuschließen, elektrische Energie bezieht. Für Endverbraucher ohne Lastprofilzähler ist ein Vertragsabschluss auch elektronisch und formfrei über das vom Stromlieferanten auf seiner Website zur Verfügung gestellte Online-Wechselverfahren möglich. Der Stromlieferant ist zur Ablehnung des Vertragsabschlusses, auch ohne Angabe von Gründen, berechtigt bzw. kann den Vertragsabschluss und/oder die Belieferung von der Erlegung einer angemessenen Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung abhängig machen.

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Samples: www.evu-schoeder.at, ranklleiten.at, www.vulkanlandstrom.at

Anbot und Annahme. Der Stromlieferungsvertrag kommt in der Regel dadurch zustande, dass der vom Kunden schriftlich erteilte Auftrag zur Lieferung elektrischer Energie (Stromlieferung) vom Stromlieferanten binnen 14 Tagen ab Zugang oder mit Einverständnis des Kunden auch noch danach angenommen ange- nommen wird. Die Annahme kann mündlich, schriftlich oder auch – soweit es sich um kei- nen Verbraucher handelt - konkludent (schlüssiges Handeln) durch Aufnahme der Stromlieferung Strom- lieferung erfolgen. Hat der Stromlieferant dem Kunden ein schriftliches Angebot über die Lieferung elektrischer Energie gestellt, kommt der Vertrag dadurch zustande, dass der Kunde das Angebot schriftlich annimmt und diese Annahmeerklärung dem Stromlieferanten Stromliefe- ranten binnen 14 Tagen zugeht oder der Kunde, mit dem Willen einen Liefervertrag mit dem Stromlieferanten abzuschließen, elektrische Energie bezieht. Für Endverbraucher ohne Lastprofilzähler ist ein Vertragsabschluss auch elektronisch und formfrei über das vom Stromlieferanten auf seiner Website zur Verfügung gestellte Online-Wechselverfahren Wechselverfah- ren möglich. Der Stromlieferant ist zur Ablehnung des Vertragsabschlusses, auch ohne Angabe von Gründen, berechtigt bzw. kann den Vertragsabschluss und/oder die Belieferung von der Erlegung einer angemessenen Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung abhängig machen.

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Samples: felixenergie.at, felixenergie.at