Wie kommt der Vertrag zustande?. Der Stromliefervertrag kommt dadurch zustande, dass der vom Kunden schriftlich erteilte Auftrag zur Lieferung elektrischer Energie (Stromlieferung) vom Stromlieferanten binnen 14 Tagen ab Zugang oder mit Einverständnis des Kunden auch noch danach angenommen wird. Die Annahme kann mündlich, schriftlich oder auch – soweit es sich beim Kunden nicht um einen Verbraucher handelt – konkludent durch Aufnahme der Stromlieferung erfolgen. Hat der Stromlieferant dem Kunden ein schriftliches Angebot über die Lieferung elektrischer Energie gestellt, kommt der Vertrag dadurch zustande, dass der Kunde das Angebot schriftlich annimmt und diese Annahmeerklärung dem Stromlieferanten binnen 14 Tagen zugeht oder der Kunde, mit dem Willen, einen Liefervertrag mit dem Stromlieferanten abzuschließen, elektrische Energie bezieht. Für Endverbraucher ohne Lastprofilzähler ist ein Vertragsabschluss auch elektronisch und formfrei über das vom Stromlieferanten auf seiner Website zur Verfügung gestellte Online-Wechselverfahren möglich. Ein Verbraucher kann von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beginnt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses, wobei der Tag des Vertragsschlusses nicht gezählt wird. Ist die Ausfolgung einer Vertragsurkunde unterblieben bzw. ist der Stromlieferant seiner gesetzlichen Informationspflicht nicht nachgekommen, so verlängert sich die Rücktrittsfrist um zwölf Monate. Xxxx der Stromlieferant die Informationspflicht bzw. die Ausfolgung der Vertragsurkunde innerhalb von zwölf Monaten ab dem Beginn der Frist nach, so endet die Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde diese Information erhält. Die Rücktrittserklärung ist an keine bestimmte Form gebunden. Der Kunde hat dem Stromlieferanten eindeutig seinen Willen, vom Vertrag zurückzutreten, mitzuteilen. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Im Falle des Rücktrittes hat der Stromlieferant alle vom Kunden geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung, zu erstatten. Der Stromlieferant hat für die Rückzahlung dasselbe Zahlungsmittel zu verwenden, dessen sich der Kunde für die Abwicklung seiner Zahlung bedient hat; die Verwendung eines anderen Zahlungsmittels ist aber dann zulässig, wenn dies mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart wurde und dem Kunden dadurch...
Wie kommt der Vertrag zustande?. Soweit wir mit Ihnen nichts anderes vereinbart haben, kommt der Vertrag mit Zugang unserer Auftragsbestätigung zustande. Falls wir unsere Leistung früher bereitstellen, kommt der Vertrag schon mit Bereitstellung der Leistung zustande.
Wie kommt der Vertrag zustande?. Soweit wir mit dir nichts anderes verein- bart haben, kommt der Vertrag mit Zu- gang unserer Auftragsbestätigung zu- stande. Falls wir unsere Leistung früher bereitstellen, kommt der Vertrag schon mit Bereitstellung der Leistung (Frei- schaltung der SIM-Karte) zustande. Bitte beachte, dass die SIM-Karte nur freige- schaltet werden kann, wenn eine Identi- tätsprüfung anhand eines nach § 172 des Telekommunikationsgesetzes vorge- schriebenen Ausweisdokumentes erfolgt ist.
Wie kommt der Vertrag zustande?. Der Versicherungsvertrag kommt zustande, wenn wir Ihren Antrag mit einem Versicherungsschein angenommen haben. Eine Frist, während der Sie an Ihren Antrag gebunden sind, besteht nicht.
Wie kommt der Vertrag zustande?. Der Stromliefervertrag kommt dadurch zustande, dass der vom Kunden schriftlich erteilte Auftrag zur Lieferung elektrischer Energie (Stromlieferung) vom Stromlie- feranten binnen 14 Tagen ab Zugang oder mit Einverständnis des Kunden auch noch danach angenommen wird. Die Annahme kann mündlich, schriftlich oder auch – soweit es sich beim Kunden nicht um einen Verbraucher handelt – kon- kludent durch Aufnahme der Stromlieferung erfolgen. Hat der Stromlieferant dem Kunden ein schriftliches Angebot über die Lieferung elektrischer Energie gestellt, kommt der Vertrag dadurch zustande, dass der Kunde das Angebot schriftlich annimmt und diese Annahmeerklärung dem Stromlieferanten binnen 14 Tagen zugeht oder der Kunde, mit dem Willen, einen Liefervertrag mit dem Stromliefe- ranten abzuschließen, elektrische Energie bezieht. Für Endverbraucher ohne Lastprofilzähler ist ein Vertragsabschluss auch elektro- nisch und formfrei über das vom Stromlieferanten auf seiner Website zur Verfü- gung gestellte Online-Wechselverfahren möglich.
Wie kommt der Vertrag zustande?. Der Vertrag kommt zustande, sobald wir Ihren Antrag angenommen haben. Die Annahme setzt ein positives Ergebnis unserer Risiko- und Bonitätsprüfung voraus. Die Annahme erklären wir in der Regel durch die Übersendung des Versicherungsscheins.
Wie kommt der Vertrag zustande?. Mit dem Buchen des Beratungstermins geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Servicevertrages mit GGFINANZ ab.
Wie kommt der Vertrag zustande?. Sie müssen den Vertrag vor Antritt der Reise abschließen. Der Abschluss der Versicherung ist nur in Deutschland möglich. Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag an- nehmen. Dies geschieht durch Zugang einer gesonderten Versicherungsbestäti- gung.
Wie kommt der Vertrag zustande?. Der Vertragsabschluss erfolgt mit unserer Annahme Ihres Antrags. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt. Dies setzt voraus, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich nach Fälligkeit zahlen. Näheres finden Sie in den AKBSpezial.
Wie kommt der Vertrag zustande?. Ab wann sind Sie versichert? Der Vertrag kommt mit Zugang unserer Annahmeerklärung zustande. Regelmäßig erfolgt dies durch Zusendung des Ver- sicherungsscheins. Online kann der Vertrag bereits durch das Herunterladen des Versicherungsscheins zustande kom- men. Beim telefonischen Abschluss kommt der Vertrag mit dem geführten Telefonat zustande. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn). Er be- ginnt jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages. Darüber hinaus beginnt er nicht vor Ablauf von möglichen Wartezeiten. Bei der Auslandsreise-Krankenversicherung beginnt der Versicherungsschutz zudem nicht vor Beginn des Auslandsaufenthaltes. Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, leisten wir nicht. Wie lange sind Sie an Ihren Antrag gebunden? An Ihren Antrag sind Sie sechs Wochen gebunden. Die Frist beginnt mit dem Tag, an welchem alle notwendigen Unterlagen vorliegen. Fehlen noch Unterlagen, gilt: Die Frist beginnt am Tag nach Ablauf der Einreichfrist. Unsere Hausanschrift: 00000 Xxxx · Xxxxxxxx Xxxxxx 000 Unsere Bankverbindung: Telefon: 0800/0000000 (gebührenfrei) oder aus dem Ausland +49/221/57894005 UniCredit Bank · IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00 Telefax: 01805/786000 (14 Ct./Min. aus dem dt. Festnetz, max. 42 Ct./Min. aus dt. Mobilfunknetzen) BIC XXXXXXXX000 Internet: xxx.xxx.xxx · E-Mail: xxxxxxx@xxx.xxx · weitere Postanschrift: 00000 Xxxxxx · Stresemannstraße 111 DKV Deutsche Krankenversicherung AG Köln · Vorstand: Xx. Xxxxxxx Xxxx, Vorsitzender Xxxxxx Xxxxx Xxxxxxx · Xxxxxxxxx Xxxxxxx · Xxxxxx Xxxxxxx · Xxxxx Xxxxxx · Vorsitzende des Aufsichtsrats: Xxxxx Xxxxxxxxxxxxxx Handelsregister: Amtsgericht Köln HRB 570, USt-IdNr.: DE123489120 Können Sie Ihren Antrag widerrufen? Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen • der Versicherungsschein, • die Vertragsbestimmungen einschließlich der für das Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingun- gen, diese wiederum einschließlich der Tarifbestimmungen, • die Widerrufsbelehrung nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) • sowie die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 VVG in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informations- pflichtenverordnung in diesem Kundeninformationsblatt und im Informationsblatt zu Versiche...