Wie kommt der Vertrag zustande? Musterklauseln
Wie kommt der Vertrag zustande?. Soweit wir mit Ihnen nichts anderes vereinbart haben, kommt der Vertrag mit Zugang unserer Auftragsbestätigung zustande. Falls wir unsere Leistung früher bereitstellen, kommt der Vertrag schon mit Bereitstellung der Leistung zustande.
Wie kommt der Vertrag zustande?. Der Stromliefervertrag kommt dadurch zustande, dass der vom Kunden schriftlich erteilte Auftrag zur Lieferung elektrischer Energie (Stromlieferung) vom Stromlieferanten binnen 14 Tagen ab Zugang oder mit Einverständnis des Kunden auch noch danach angenommen wird. Die Annahme kann mündlich, schriftlich oder auch – soweit es sich beim Kunden nicht um einen Verbraucher handelt – konkludent durch Aufnahme der Stromlieferung erfolgen. Hat der Stromlieferant dem Kunden ein schriftliches Angebot über die Lieferung elektrischer Energie gestellt, kommt der Vertrag dadurch zustande, dass der Kunde das Angebot schriftlich annimmt und diese Annahmeerklärung dem Stromlieferanten binnen 14 Tagen zugeht oder der Kunde, mit dem Willen, einen Liefervertrag mit dem Stromlieferanten abzuschließen, elektrische Energie bezieht. Für Endverbraucher ohne Lastprofilzähler ist ein Vertragsabschluss auch elektronisch und formfrei über das vom Stromlieferanten auf seiner Website zur Verfügung gestellte Online-Wechselverfahren möglich.
Wie kommt der Vertrag zustande?. Soweit wir mit dir nichts anderes verein- bart haben, kommt der Vertrag mit Zu- gang unserer Auftragsbestätigung zu- stande. Falls wir unsere Leistung früher bereitstellen, kommt der Vertrag schon mit Bereitstellung der Leistung (Frei- schaltung der SIM-Karte) zustande. Bitte beachte, dass die SIM-Karte nur freige- schaltet werden kann, wenn eine Identi- tätsprüfung anhand eines nach § 172 des Telekommunikationsgesetzes vorge- schriebenen Ausweisdokumentes erfolgt ist.
Wie kommt der Vertrag zustande?. Der Versicherungsvertrag kommt zustande, wenn wir Ihren Antrag mit einem Versicherungsschein angenommen haben. Eine Frist, während der Sie an Ihren Antrag gebunden sind, besteht nicht.
Wie kommt der Vertrag zustande?. Der Stromliefervertrag kommt dadurch zustan- de, dass der vom Kunden schriftlich erteilte Auf- trag zur Lieferung elektrischer Energie (Stromlie- ferung) vom Stromlieferanten binnen 14 Tagen ab Zugang oder mit Einverständnis des Kunden auch noch danach angenommen wird. Die An- nahme kann mündlich, schriftlich oder auch – so- weit es sich beim Kunden nicht um einen Verbrau- cher handelt – konkludent durch Aufnahme der Stromlieferung erfolgen. Hat der Stromlieferant dem Kunden ein schriftliches Angebot über die Lieferung elektrischer Energie gestellt, kommt der Vertrag dadurch zustande, dass der Kunde das Angebot schriftlich annimmt und diese An- nahmeerklärung dem Stromlieferanten binnen 14 Tagen zugeht oder der Kunde, mit dem Wil- len, einen Liefervertrag mit dem Stromlieferanten abzuschließen, elektrische Energie bezieht. Für Endverbraucher ohne Lastprofilzähler ist ein Vertragsabschluss auch elektronisch und formfrei über das vom Stromlieferanten auf seiner Web- site zur Verfügung gestellte Online-Wechselver- fahren möglich.
Wie kommt der Vertrag zustande?. Mit dem Buchen des Beratungstermins geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Servicevertrages mit GGFINANZ ab.
Wie kommt der Vertrag zustande?. Der Vertrag kommt zustande, sobald wir Ihren Antrag angenommen haben. Die Annahme setzt ein positives Ergebnis unserer Risiko- und Bonitätsprüfung voraus. Die Annahme erklären wir in der Regel durch die Übersendung des Versicherungsscheins.
Wie kommt der Vertrag zustande?. Sie müssen den Vertrag vor Antritt der Reise für die gesamte Reisedauer ab- schließen. Der Abschluss der Versicherung ist nur in Deutschland möglich. Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag an- nehmen. Dies geschieht durch Zugang einer gesonderten Versicherungsbestäti- gung.
Wie kommt der Vertrag zustande?. Der Energieliefervertrag kommt dadurch zustande, dass der vom Kunden schriftlich erteilte Auftrag zur Lieferung elektrischer Energie (Energielieferung) vom Energielieferanten binnen 14 Tagen ab Zu- gang oder mit Einverständnis des Kunden auch noch danach ange- nommen wird. Die Annahme kann mündlich, schriftlich oder auch – soweit es sich beim Kunden nicht um einen Verbraucher handelt – konkludent durch Aufnahme der Energielieferung erfolgen. Hat der Energielieferant dem Kunden ein schriftliches Angebot über die Lie- ferung elektrischer Energie gestellt, kommt der Vertrag dadurch zu- stande, dass der Kunde das Angebot schriftlich annimmt und diese Annahmeerklärung dem Energielieferanten binnen 14 Tagen zugeht oder der Kunde, mit dem Willen, einen Liefervertrag mit dem Ener- gielieferanten abzuschließen, elektrische Energie bezieht. Für Endverbraucher ohne Lastprofilzähler ist ein Vertragsabschluss auch elektronisch und formfrei über das vom Energielieferanten auf seiner Website zur Verfügung gestellte Online-Wechselverfahren möglich.
Wie kommt der Vertrag zustande?. Der Vertragsabschluss erfolgt mit unserer Annahme Ihres Antrags. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt. Dies setzt voraus, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich nach Fälligkeit zahlen. Näheres finden Sie in den AKBSpezial.