ANDERE BESTIMMUNGEN, BEDINGUNGEN UND HINWEISE Musterklauseln

ANDERE BESTIMMUNGEN, BEDINGUNGEN UND HINWEISE. 6.1. Keine Lizenz: Sofern nicht ausdrücklich in diesen Teilnahmebedingungen angegeben, gilt keine Lizenz und kein Recht an geistigem Eigentum als hierin gewährt, bereitgestellt oder übertragen, und jede der Parteien behält alle Rechte, Titel und Anteile an deren jeweiligem geistigem Eigentum, einschließlich aller Patente, Marken und Urheberrechte.

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  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.