Andere Hilfsmittel. Die Versicherung leistet 50%, bis CHF 300 pro Kalenderjahr für ärztlich ver- ordnete Hilfsmittel, für die aus der Krankenpflegeversicherung nach KVG nicht geleistet wird. Die Hilfsmittel müssen vom Versicherer anerkannt sein. Nicht versichert sind Betriebs-, Unterhalts- und Reparaturkosten von Hilfs- mitteln.
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Samples: Versicherungsbedingungen Zusatzversicherungen, Versicherungsbedingungen Zusatzversicherungen
Andere Hilfsmittel. Die Versicherung leistet 50%, bis CHF 300 250 pro Kalenderjahr für ärztlich ver- ordnete verordnete Hilfsmittel, für die aus der Krankenpflegeversicherung nach KVG nicht geleistet wird. Die Hilfsmittel müssen vom Versicherer anerkannt sein. Nicht versichert sind Betriebs-, Unterhalts- und Reparaturkosten von Hilfs- mitteln.
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Samples: Versicherungsbedingungen Zusatzversicherungen, Versicherungsbedingungen Zusatzversicherungen
Andere Hilfsmittel. Die Versicherung leistet 50%, bis CHF 300 pro Kalenderjahr für ärztlich ver- ordnete verordnete Hilfsmittel, für die aus der Krankenpflegeversicherung Krankenpflegever- sicherung nach KVG nicht geleistet wird. Die Hilfsmittel müssen vom Versicherer anerkannt sein. Nicht versichert sind Betriebs-, Unterhalts- und Reparaturkosten von Hilfs- mittelnHilfsmitteln.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Andere Hilfsmittel. Die Versicherung leistet 50%, bis CHF 300 250 pro Kalenderjahr für ärztlich ver- ordnete verordnete Hilfsmittel, für die aus der Krankenpflegeversicherung Krankenpflegeversi- cherung nach KVG nicht geleistet wird. Die Hilfsmittel müssen vom Versicherer anerkannt sein. Nicht versichert sind Betriebs-, Unterhalts- und Reparaturkosten von Hilfs- mittelnHilfsmitteln.
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Samples: Versicherungsbedingungen