Common use of Andere Hilfsmittel Clause in Contracts

Andere Hilfsmittel. Die Versicherung kann an ein notwendiges, dem Gesundheitszustand an- gepasstes Hilfsmittel, an das aus BASIS keine Leistung erbracht wird, auf ärztliche Verordnung 50% der Kosten, bis CHF 250 pro Kalenderjahr leisten. Die Leistung wird erbracht für Hilfsmittel, die den Gebrauch eingeschränkter Körperfunktionen verbessern, wirtschaftlich sind und dem Stand der medizi- nischen Forschung entsprechen. Der Versicherer bezeichnet die anerkannten Hilfsmittel. Nicht versichert sind Kosten, die durch Betrieb, Unterhalt und Reparatur dieser Hilfsmittel anfallen.

Appears in 2 contracts

Samples: kkeinsiedeln.ch, licezina.myhostpoint.ch

Andere Hilfsmittel. Die Versicherung kann an ein notwendiges, dem Gesundheitszustand an- gepasstes angepass- tes Hilfsmittel, an das aus BASIS keine Leistung erbracht wird, auf ärztliche Verordnung 50% der Kosten, bis CHF 250 pro Kalenderjahr leisten. Die Leistung wird erbracht für Hilfsmittel, die den Gebrauch eingeschränkter Körperfunktionen Körperfunk- tionen verbessern, wirtschaftlich sind und dem Stand der medizi- nischen Forschung medizinischen For- schung entsprechen. Der Versicherer bezeichnet die anerkannten Hilfsmittel. Nicht versichert sind Kosten, die durch Betrieb, Unterhalt und Reparatur dieser Hilfsmittel anfallen.

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