Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland Musterklauseln

Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland. In der Bundesrepublik Deutschland besteht zum Zeitpunkt des Prospektdatums keine gesetzliche Verpflichtung der Emittentin zur Einbehaltung oder zum Abzug von Steuern oder sonstigen Abgaben gleich welcher Art auf Kapital und/oder Zinsen der Inhaber- Teilschuldverschreibungen (Quellensteuer). Hiervon zu unterscheiden ist die Kapitalertragsteuer, für deren Einbehaltung die auszahlende Stelle verantwortlich ist. Eine über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehend Verpflichtung wird von der auszahlenden Stelle nicht übernommen und die Emittentin übernimmt keine Verantwortung für die Einbehaltung oder den Abzug von Steuern an der Quelle. Potentiellen Anlegern der Schuldverschreibungen wird daher geraten, ihren eigenen steuerlichen Berater zur Klärung der steuerlichen Konsequenzen zu konsultieren, die aus dem Kauf, Halten und der Veräußerung der Schuldverschreibungen folgen. Die seit dem 1. Januar 2009 in Deutschland bestehende Abgeltungssteuer beträgt 25% (ohne Berücksichtigung etwaiger Kirchensteuer). Außerdem wird ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% der Abgeltungssteuer erhoben. Die Abgeltungsteuer wird durch Abzug von Kapitalertragsteuer an der Quelle erhoben. Bezüglich der Einzelheiten der steuerlichen Vorschriften, des jeweils persönlichen Anwendungsbereichs, der Übergangsfristen und der Ausnahmetatbestände (z.B. Sparerfreibeträge) wird jedem Anleger empfohlen, sich von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe beraten zu lassen.
Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland. Derzeit unterliegt die (als Emittentin der Teilschuldverschreibungen und nicht als auszahlende Stelle im Sinne des deutschen Steuerrechts auftretende) Emittentin keiner rechtlichen Verpflichtung, deutsche Quellensteuer von Zins-, Nennbetrag und Ertragszahlungen im Zusammenhang mit der Einlösungen der Teilschuldverschreibungen oder in Zusammenhang mit regelmäßigen Zahlungen an einen Inhaber von Teilschuldverschreibungen abzuziehen oder einzubehalten. Darüber hinaus unterliegen Einkünfte und Kapitalerträge im Zusammenhang mit bestimmten Emissionen von Teilschuldverschreibungen gegebenenfalls der deutschen Einkommensteuer. Die steuerliche Situation kann sich aufgrund zukünftiger Gesetzesänderungen ändern. Potenziellen Anlegern wird geraten, hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen einer Anlage in die Teilschuldverschreibungen ihre eigenen Berater hinzuzuziehen, wobei auch die Steuervorschriften im Wohnsitzland oder angenommenen Wohnsitzland des Anlegers zu berücksichtigen sind. [ggf. Bezugnahme auf weitere steuerliche Bestimmungen] Die Teilschuldverschreibungen dürfen in jedem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR"), der Richtlinie 2003/71/EG (die "Prospektrichtlinie") umgesetzt hat (jeweils ein "Relevanter Mitgliedstaat"), ab dem Datum des Inkrafttretens (einschließlich) der jeweiligen Umsetzung in dem Relevanten Mitgliedstaat öffentlich angeboten werden, soweit dies nach geltendem Recht und den sonstigen Vorschriften zulässig ist und soweit
Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland. 8.2.1 Im Inland ansässige Anleger
Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland. Der folgende Abschnitt beschreibt einige wichtige Besteuerungsgrundsätze, die für den Erwerb, das Halten und die Übertragung von Aktien von Bedeutung sein können. Es handelt sich dabei nicht um eine umfassende oder vollständige Darstellung sämtlicher Aspekte der deutschen Besteuerung, die für Aktionäre relevant werden könnten. Grundlage dieser Zusammenfassung ist das zur Zeit der Erstellung dieses Prospekts geltende nationale deutsche Steuerrecht sowie Bestimmungen der Doppelbesteuerungsabkommen, die derzeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und anderen Staaten bestehen. In beiden Bereichen können sich Bestimmungen – unter Umständen auch rückwirkend – ändern. Potenziellen Käufern von Aktien der Gesellschaft wird dringend empfohlen, wegen der steuerlichen Folgen des Erwerbs, des Haltens und der Übertragung von Aktien sowie des bei einer Erstattung deutscher Quellensteuer (Kapitalertragsteuer) einzuhaltenden Verfahrens ihre steuerlichen Berater zu konsultieren. Nur im Rahmen einer individuellen Steuerberatung können die besonderen steuerlichen Verhältnisse des einzelnen Aktionärs berücksichtigt werden. Die Gesellschaft übernimmt keine Verantwortung für die Einbehaltung der Steuern an der Quelle.
Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland. Einleitung Im Inland ansässige Anleger
Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland. 86 GLOSSAR 89 FINANZTEIL
Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland. Die nachfolgende Darstellung erörtert für Anleger mit unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland die wichtigsten steuerlichen Gesichtspunkte, die für den Erwerb, das Halten oder die Übertragung der Inhaber-Teilschuldverschreibungen von Bedeutung sein können. Dabei ist zu beachten, dass die steuerliche Einnahme- und Ausgaben- gestaltung sich jeweils nach der individuellen Situation eines jeden einzelnen Anle- gers richtet. Die Ausführungen ergeben deshalb keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Vielmehr geben sie lediglich einen Überblick über die Besteuerung des Anleihegläu- bigers. Jedem Interessenten wird daher vor einem Erwerb der Inhaber- Teilschuldverschreibung empfohlen, sich von seinem persönlichen Steuerberater beraten zu lassen.
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