Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Erteilung eines Werbeauftrages erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen und die zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Anbieters an.
Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen unsere Bedingungen zugrunde; sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich andere Vereinbarungen getroffen worden sind. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge, sofern ihrer Geltung nicht im Einzelfall ausdrücklich widersprochen wird. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt. Sie werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. I. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der RFID Konsortium GmbH (RFID Konsortium) gelten für alle zwischen dem Besteller / Auftraggeber und dem RFID Konsortium abgeschlossenen Verträge über den Verkauf, die Herstellung und Verarbeitung von Waren, Hardware, Software und Verbrauchsmaterial, sowie die Erbringung von Dienstleistungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Bestellers / Auftraggebers, die das RFID Konsortium nicht ausdrücklich anerkennt, sind für das RFID Konsortium unverbindlich, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
II. Alle nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichneten Angebote erfolgen freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Material bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
III. Aufträge, die nicht von beiden Vertragspartnern unterschrieben sind, gelten erst mit schriftlicher Bestätigung des RFID Konsortiums als geschlossen. Ergänzungen, Abänderungen, Nebenabreden und mündliche Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von beiden Vertragsparteien schriftlich bestätigt werden.
IV. Die in Prospekten und Katalogen enthaltenen Angaben und Abbildungen sind branchenübliche Näherungswerte, es sei denn, sie sind von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden.
Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie das Preis- und Leistungsverzeichnis für Metzler Fonds-Depots/Konten habe(n) ich/wir zur Kenntnis genommen und anerkannt.
Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Club-Mitgliedschaft
Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), für Eintrittskarten der Bäder Sport- und Erlebnisbad „Wananas“ und Kombibad „Südpool“, werden für den Kunden/die Kundin1 beim Kauf einer Eintrittskarte (gleich welcher Art) Vertragsbestandteil mit der Herner Bädergesellschaft mbH (HBG) (im Nachfolgenden: HBG) als Betreiber der Bäder und werden vom Nutzer und von den von ihm eingeladenen Gästen anerkannt. Sie sind im Eingangsbereich der jeweiligen Bäder ausgehängt.
Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Xxxxx Xxxxxxxxxxx und Leistungen liegen unsere Bedingungen zugrunde, sie gelten durch Auftragserteilung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 1.1 Vertragspartner des Auftraggebers ist die DPD Direct Parcel Distribution Austria GmbH (im Folgenden kurz „DPD“). Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gel- ten für sämtliche Leistungen, die DPD erbringt bzw. besorgt. Sie gelten für die Übernahme, die Abfertigung, den Transport, den Umschlag, die Lagerung und jede hiermit zusammenhängende Behandlung von grenz- überschreitenden Paketen sowie für die gesamte sonstige Leistung im DPD.
1.2 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch den Abschluss des Vertrages auch ohne die Übergabe von Paketen anerkannt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die nicht ausdrücklich anerkannt werden, sind unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
1.3 Die Vereinbarung der allgemeinen Geschäftsbedin- gungen berührt nicht die Geltung von Konventionen in ihrer jeweils gültigen Fassung, soweit deren Bestim- mungen zwingend eine abweichende Regelung vor- schreiben, wie z. B.: • Straßentransport: Übereinkommen über den Beför- derungsvertrag im internationalen Straßengüterver- kehr (CMR) • Luftverkehr: Warschauer Abkommen • Seeschifffahrt: Internationales Abkommen zur Ver- einheitlichung der Regeln über Konnossemente, er- gänzt durch die Visby- und SDR-Protokolle • Eisenbahn: Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) einschließlich der Einheitli- chen Richtlinien über den Beförderungsvertrag im in- ternationalen Eisenbahngüterverkehr (Anlage b – CIM)
Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle Leistungen der Firma KLI Kaufleute(n) Inkasso (nachstehend kurz IKU [= Inkassounternehmen] genannt), erfolgen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist, aus- schließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen.