Anerkennung der Teilnahmebedingungen Musterklauseln

Anerkennung der Teilnahmebedingungen. Gesundheitszustand / Trainingstauglichkeit
Anerkennung der Teilnahmebedingungen. Ich/Wir bestätigen hiermit rechtsverbindlich, dass wir die Allgemeinen und Besonderen Teilnahmebedingungen für Beteiligungen des Bundes an Messen und Ausstellungen im Ausland anerkennen. IEC Inter Expo Consult GmbH Xxxxxxxxx 000 00000 Xxxxxx xxxx://xxx.xxxxxxxxx.xx Tel: +00 00 000000-0 Xxxxxxxx Xxxxx xxxxxx@xxxxxxxxx.xx Tel: +00 00 000000-00 Fax: +00 00 000000-00 Company: Person in charge: Address: Phone: ZipCode Town: Fax: Bundesland/Country: E-Mail: Company: Person in charge: Address: Phone: ZipCode Town: Fax: Bundesland/Country E-Mail: Internet For registration of a sub-exhibitor a registration fee of EUR 500,00 / sub-exhibitor will be due. Admission to the internet presence and brochure to the German joint stand is requested yes no The data collection form will be filled in by the main-exhibitor the sub-exihibitor As soon as we have received the application for co-exhibitors we will send you the data collection form as stated above. • not applicable.
Anerkennung der Teilnahmebedingungen. Mit der Teilnahme an dem Wettbewerb erkennt der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich diese Teilnahmebedingungen an.
Anerkennung der Teilnahmebedingungen. Mit der Teilnahme an der Aktion erklären Sie sich ausdrücklich mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.
Anerkennung der Teilnahmebedingungen. Mit seiner Unterschrift auf der Anmel- dung anerkennt der Aussteller für sich und seine Angestellten oder Beauftragten die vorliegenden Bedingungen als ver- bindlich und verpflichtet sich ferner, auch die Vorschriften der Messebetriebs- ordnung, die mit der Platzzuteilung zuge- stellt wird, in allen Teilen einzuhalten. mung der Messeleitung. Mitaussteller sind Firmen, die in irgendeiner Form am Stand einer anderen Firma in Erscheinung treten, sei es durch Anschriften, Objekte oder Prospekte. Bei der Aufnahme von Mitausstellern haftet der Standinhaber gegenüber der Messeleitung auch für Verpflichtungen der Mitaussteller. Für jeden Mitaussteller hat der Standinhaber die festgesetzte Mindestmiete zu ent- richten. nach Möglichkeit berücksichtigt. Xxxxxxx- xxxx gegen die Platzierung sind der Mes- seleitung innert 8 Tagen nach Versand- datum schriftlich mitzuteilen, andernfalls gilt die Platzierung als angenommen, womit der Ausstellervertrag zustande kommt. Die Messeleitung kann die Stand- bestätigung durch den Aussteller gegen- zeichnen lassen. Die Messeleitung ist berechtigt, falls erfor- derlich, abweichend von einer schon erfolgten Bestätigung dem Mieter einen
Anerkennung der Teilnahmebedingungen. Mit der Teilnahme an der Aktion erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich mit diesen Teilnahmebe- dingungen einverstanden.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.