Beteiligungspreise Musterklauseln

Beteiligungspreise. Die genannten Beteiligungspreise verstehen sich zuzüglich der ggf. gesetzlich anfallenden deutschen Umsatzsteuer und der ggf. gesetzlich anfallenden ausländischen Steuern (z.B. VAT, Sales Tax, etc.) auf die Leistungen der Durchführungsgesellschaft gegenüber dem Aussteller. Die Beteiligungspreise nach Ziffer 3.1.1. decken nur einen Teil der Gesamtkosten der Leistungen nach Ziffer 5.
Beteiligungspreise. Der Beteiligungspreis beträgt für 1 m2 Ausstellungsfläche Ab 200 m² Einzelstandfläche gilt der Reihenstandspreis für alle Standformen (dies gilt nicht für Stände in den Hallen mit direkter Gleisanbindung: 1.2, 2.2, 3.2 und Jeder angefangene m2 wird voll berechnet. Bei doppelstöckiger Bauweise werden pro 1 m2 effektiv bebauter Oberfläche EURO 130,00 berechnet. Die Standmindestgröße beträgt 12 m2. Wird nachträglich mehr Fläche als gemeldet beansprucht und zugeteilt, so ist der Mehrbetrag unverzüglich nachzuzahlen. Der Beteiligungspreis umfasst: Standflächenmiete, allgemeine Hallenaufsicht und Gangreinigung sowie eine Energiepauschale (Wasser- & Stromverbrauch, Heizung, Hallenbeleuchtung). Die Teilnahmegebühr für Mitaussteller beträgt EURO 651,00. Ein zusätzlicher Betrag von EURO 0,60 pro m2 Ausstellungsfläche wird gemäß den Vereinbarungen mit dem Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der deutschen Wirtschaft (AUMA) erhoben.
Beteiligungspreise. Bei allen im Folgenden aufgeführten Preisen, Kosten und Gebühren handelt es sich um Nettopreise/ -gebühren zzgl. der bei Rechnungslegung gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Hauptsponsoren 9.500 EUR Platin-Partner 7.500 EUR Gold-Partner 5.500 EUR Silber-Partner 3.750 EUR Bronze-Partner 1.250 EUR Die Bestandteile der Industriepartnerpakete sind im Factsheet Industriepartnerpakete aufgeführt. Durch den Industriepartner nicht in Anspruch genom- mene Paketleistungen berechtigen nicht zu einer Reduzierung des Beteiligungspreises.
Beteiligungspreise. Reihenstand € 160,– je m2 Eckstand € 192,– je m2 Kopf-/Blockstand € 208,– je m2
Beteiligungspreise. Der Beteiligungspreis beträgt für 1 m2 Ausstellungsfläch Ab 200 m² Einzelstandfläche gilt der Reihenstandspreis für alle Standformen (dies gilt nicht für Stände in den Hallen mit direkter Gleisanbindung: 1.2, 2.2, 3.2, 4.2 und hub27). Jeder angefangene m² wird voll berechnet. Bei doppelgeschossiger Bauweise werden pro 1 m² effektiv bebauter Oberfläche EURO 145,00 berechnet, wenn die Abgabe der vollständigen Standbauunterlagen fristgemäß erfolgt (vgl. Technische Richtlinien Messe Berlin, 4.2). Bei verspäteter Abgabe nach dem 6. August 2024 wird das Obergeschoss mit EURO 290,00 pro Quadratmeter berechnet. Die Standmindestgröße beträgt 12 m2. Wird nachträglich mehr Fläche als gemeldet beansprucht und zugeteilt, so ist der Mehrbetrag unverzüglich nachzuzahlen. Der Beteiligungspreis umfasst: Standflächenmiete, allgemeine Hallenaufsicht und Gangreinigung sowie eine Energiepauschale (Wasser- & Stromverbrauch, Heizung, Hallenbeleuchtung). Die Teilnahmegebühr für Mitaussteller beträgt EURO 681,00. Ein zusätzlicher Betrag von EURO 0,60 pro m2 Ausstellungsfläche wird gemäß den Vereinbarungen mit dem Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der deutschen Wirtschaft (AUMA) erhoben.
Beteiligungspreise. Für die E-world energy & water sind folgende Netto-Beteiligungspreise für das Grundpaket festgesetzt worden. Die Preise verstehen sich je Quadrat- meter Bodenfläche: 12 m² für 5.225,– €, jeder weitere m² 308,– € 25 m² für 9.220,– €, jeder weitere m² 296,– € 50 m² für 16.505,– €, jeder weitere m² 276,– € 100 m² für 30.175,– €, jeder weitere m² 247,– € 200 m² für 54.545,– €, jeder weitere m² 221,– € Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer. Für Sonderausstellungsflächen gelten die auf den jeweiligen Anmeldeformu- laren abgebildeten Netto-Preise. Bei doppelgeschossiger Bauweise wird für die begehbare Fläche 50 % des Mietpreises der Bodenfläche berechnet. Eine zweigeschossige Bauweise kann nur im Einvernehmen mit der Messeleitung und dem Bauordnungsamt der Stadt Essen genehmigt werden. Sie ist aufgrund unterschiedlicher Hallenhö- he nicht in allen Hallen möglich. Die Mindeststandgröße im Grundpaket liegt bei 12 Quadratmetern. Jeder angefangene Quadratmeter wird voll berechnet. Vorsprünge, Pfeiler, Ins- tallationsanschlüsse und Säulen werden mit einem Quadratmeter in Abzug gebracht. Der Beteiligungspreis schließt keine Standbegrenzungswände ein. Die Kosten für Installation von Wasser-, Elektro-, Druckluft-, und Telekommu- nikationsanschlüssen der einzelnen Stände sowie die Kosten der Verbräuche und aller anderen Dienstleistungen werden dem Aussteller berechnet. Die Entgelte für diese und andere Servicedienstleistungen sind auf der Veranstal- tungshomepage xxx.x-xxxxx-xxxxx.xxx ersichtlich. Zusätzlich benötigte Standpersonalkarten können im Servicebereich unter xxx.x-xxxxx-xxxxx.xxx bestellt werden. Die Ausweise sind ausschließlich für die namentlich benannten Aussteller, deren Standpersonal und Beauftragte bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Missbrauch wird der Ausweis ersatzlos eingezo- gen. Die Einziehung lässt die Geltendmachung weitergehender Ansprüche durch die E-world energy & water GmbH unberührt. Kostenlose Standpersonalkarten, Freikarten oder Gutscheine sind unver- käufliche Karten die nicht weiterverkauft oder versteigert (z.B. Ebay) wer- den dürfen. Bei Zuwiderhandlungen kann die E-world GmbH die infrage stehenden Karten einziehen, vom Vertrag zurücktreten und/oder Schaden- ersatz verlangen. Für den Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) wird zusätzlich ein Betrag von € 0,60 je Quadratmeter erhoben. Der Beteiligungspreis und alle weiteren Entgelte werden in Euro berechnet und sind Net...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.