Unteraussteller Musterklauseln

Unteraussteller. Für jeden Unteraussteller ist eine Pauschale von 500,00 Euro für eine Teilnahme an dieser Beteiligung zu zahlen. • entfällt
Unteraussteller. Nutzung des Bundesinformationsstandes • Begleitmaßnahmen entsprechend denen für die Aussteller.
Unteraussteller. 5.01 Standflächen werden nur als Ganzes und nur an einen Aussteller überlassen. Die Nutzung der Standfläche durch mehrere Unterneh- men ist nur auf Firmengemeinschaftsausstellungen und nur dann zu- lässig, wenn alle dort vertretenen Unternehmen neben dem Ausstel- ler zusätzlich als Unteraussteller der DFG gemeldet und von ihr zu- gelassen worden sind. Die Zulassung von Unterausstellern richtet sich ebenfalls nach den Kriterien dieser Teilnahmebedingungen.
Unteraussteller. 4.1. Die Zulassung von Unterausstellern ist schriftlich zu beantragen. Unteraussteller sind alle Firmen, die außer dem Antragsteller auf dem gemieteten Stand ausstellen. Sie gelten auch dann als Un- teraussteller, wenn sie zum Antragsteller enge wirtschaftliche o- der organisatorische Bindungen haben.
Unteraussteller. (1) Die Einschaltung, Aufnahme und/oder sonstige Beteili- gung von Unterausstellern, zusätzlich vertretene Unter- nehmen oder sonstigen Dritten („Unteraussteller“) ist dem Partner nur nach vorheriger schriftlicher Zustim- mung der mi connect und gegen Entgelt erlaubt.
Unteraussteller. 4.01 Standflächen werden grundsätzlich nur als Ganzes und nur an einen Vertragspartner überlassen. Dieser ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch ECM berechtigt, die von ihm vorher zu benennenden Unterausstellerfirmen in seinen Stand aufzunehmen. Soweit ECM zustimmt, hat der Aussteller dafür Sorge zu tragen, dass der Unteraussteller die ATB und BTB schriftlich akzeptiert und einhält.
Unteraussteller. 2.6.1 Die Plätze werden grundsätzlich nur als Ganzes und nur an den VP überlassen. Dieser ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von XXX.XXXXXX BUSINESS berechtigt, die von ihm vorher zu benennenden Unterausstellern in seinen Platz aufzu- nehmen. Eine Einwilligung wird nur erteilt, wenn der Unteraussteller schriftlich die Bedingungen dieses Vertrags anerkannt hat und die Voraussetzungen für eine Zulassung erfüllt. Der Unteraussteller unterliegt denselben Regelungen wie der VP.
Unteraussteller. 5.1 Ein Mitaussteller ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der WFBB nicht berechtigt, die ihm zugewiesene Standfläche ganz oder teilweise unter- zuvermieten, anderweitig zu überlas- sen, sie zu tauschen oder Aufträge für andere Firmen anzunehmen.
Unteraussteller. (1) Die Einschaltung, Aufnahme und/oder sonstige Betei- ligung von Unterausstellern, zusätzlich vertretene Un- ternehmen oder sonstigen Dritten („Unteraussteller“) ist dem Partner nur nach vorheriger schriftlicher Zu- stimmung des beauftragten Unternehmens und ge- gen Entgelt erlaubt.
Unteraussteller. 5.1. Standflächen werden grundsätzlich nur als Ganzes und nur an einen Vertragspartner überlassen.