Allgemeine Leistungen Musterklauseln

Allgemeine Leistungen. In Zusammenhang mit den Leistungen nach Ziffer 1, 2 und 4 erstatten wir auch die Kosten für allgemeine Leistungen, beispielsweise: • Beratungen, • Heil- und Kostenpläne, • Anästhesien, • Röntgenbilder, • zahntechnischen Leistungen, die der Zahnarzt selbst erbringt oder in Auftrag gibt (Material- und Laborkosten). Wir erstatten entsprechend der Leistungsart, mit der die allgemeinen Leistungen in Verbindung stehen. Tarifliche Leistungsbegrenzungen rechnen wir entsprechend an. Über Ziffer 5. hinaus ersetzen wir für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung 100 % der erstattungsfähi- gen Kosten. Wir erstatten maximal 200 EUR pro Kalenderjahr. Dazu gehören beispielsweise: • Akupunktur, • Lachgas-Sedierung, • Hypnose, • Vollnarkose.
Allgemeine Leistungen. 2.1 Alle Leistungen müssen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Besondere örtlich bedingte Einflüsse sind zu berücksichtigen. Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit sind zu beach- ten. Nur bei Ingenieurverträgen: Wird eine statische Berechnung ganz oder in Teilen mittels Vergleichsrech- nung geprüft, gilt diese als Bestandteil der Prüfung und ist dem Prüfbericht beizufügen.
Allgemeine Leistungen. Der Assistance-Dienstleister nimmt jederzeit, auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, Ihre Meldungen entgegen, verständigt uns und bietet Ihnen Assistance.
Allgemeine Leistungen. Technisch-organisatorische Betreuung der Aussteller während der Vorbereitung und Durchführung der Beteiligung durch die Durchführungsgesellschaft • Einrichtung eines Informationsstandes mit Serviceeinrichtungen • Aufnahme in den Internetauftritt sowie den Flyer der deutschen Beteiligung bzw. – sofern vorhanden – Eintrag in das Ausstellerverzeichnis der deutschen Beteiligung (für fehlerhafte Eintragungen wird keine Haftung übernommen) • Einheitliche Rahmengestaltung der deutschen Beteiligung gemäß CI-Konzept • Allgemeine Ausleuchtung des Gemeinschaftsstandes • Tägliche Reinigung der Gangflächen innerhalb der deutschen Beteiligung in der Halle (Reinigung der Standfläche, der Exponate und der Exponatträger obliegt dem Aussteller) • Begleitende Maßnahmen: Internetauftritt xxx.xxxxxx-xxxxxxxx.xxx und Flyer
Allgemeine Leistungen. 3.1 Muster und Proben sind regelmäßig unverbindlich. Fertigungen können von VEMA im Rahmen des Zumutbaren geändert werden, d.h. soweit dies mit den Kundenvorgaben vereinbar oder die Abweichung nur geringfügig ist und hierdurch die Verwendbarkeit der Lieferung oder Leistung zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt wird. Ebenfalls zulässig sind zumutbare handelsübliche Abweichungen oder Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Inhaltsstoffen durch gleichwertige Stoffe, soweit sie die Verwendbarkeit der Lieferung oder Leistung zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
Allgemeine Leistungen. Die Verwalterin führt den Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwer- kern und Dritten, für gemeinschaftliche Belange, soweit dieser im Rahmen der aufgeführten Grundleistungen veranlasst wurde. Die Verwaltung ist bereit, über die o. g. Grundleistungen die nachgenannten zusätzlichen Leistungen zu erbringen. Für diese Zusatzleistungen wird folgendes Entgelt vereinbart: Übersendung der Versammlungsniederschriften Die Verwalterin stellt jedem Wohnungseigentümer eine Kopie der o. g. Niederschrift ohne besonderen Nachweis an die letzte, schriftlich gemeldete Adresse zu. Kopiekosten Porti Information des Beirats Von wichtigem Schriftverkehr erhält der Verwaltungsbeirat Kopien, damit er immer über die aktuellen Belange der Gemeinschaft informiert ist und seine Stellungnahme dazu abgeben kann (Beiratskopien). Kopiekosten Porti Instandhaltung und Instandsetzung Mitwirkung bei aufwändigen Instandhaltungen bzw. Instandsetzungen über den in der Grundleistung (Ziffer 11) vereinbarten Umfang hinausgehend (z. B. Überwa- chung von Handwerkerarbeiten anstelle eines Architekten), soweit von der Verwal- terin angeboten und von der Gemeinschaft durch Beschluss genehmigt. Abrechnung nach HOAI Gehaltsabrechnungen Lohn- und Lohnnebenkostenabrechnung für haupt-/nebenberufliche Mitarbeiter der Gemeinschaft ohne Einschaltung eines Steuerberaters unter dem Vorbehalt der Entscheidung zur Übernahme im Einzelfall. Aufwand gemäß Ziffer 2 Beitreibung von Hausgeldforderungen Durchführung von Hausgeldverfahren nach § 43 WEG, gerichtlichen Klage- oder Mahnbescheidsverfahren ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts, unter dem Vor- behalt der Entscheidung zur Übernahme im Einzelfall. Abrechnung nach RVG
Allgemeine Leistungen. Der Verwalter führt den Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten, für gemeinschaftliche Belange, soweit dieser im Rahmen der aufgeführten Grundleistungen veranlasst wurde.
Allgemeine Leistungen. Der Verwalter führt den Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten, für gemeinschaftliche Belange, soweit dieser im Rahmen der aufgeführten Grundleistungen veranlasst wurde. Der Verwalter erbringt, über die o.g. Grundleistungen hinaus, die nachgenannten zusätzlichen Leistungen. Für diese Zusatzleistungen wird folgendes Entgelt vereinbart. Übersenden der Versammlungsniederschriften Der Verwalter stellt jedem Wohnungseigentümer eine Kopie der o.g. Niederschrift ohne besonderen Nachweis an die letzte, schriftlich gemeldete Adresse zu.
Allgemeine Leistungen. Die Produkte „Standard an!schluss“, „Universal an!schluss“, „Komfort an!schluss“, „Premium an!schluss“, „an! DSL 25.000“ „Basis an!schluss“ und „Basis an!schluss plus“ beinhalten einen Telefonanschluss. Der Diens- teanbieter richtet den Telefonanschluss am Netzabschluss (CPE bzw. vor- handenen TAE-Dose) in den Räumen des Kunden ein und überlässt ihn dem Kunden im Rahmen der bestehenden technischen und betriebli- chen Möglichkeiten. Am Telefonanschluss ist kein Call-By-Call sowie kein Pre-Selection mög- lich. Der Telefonanschluss als Standard-Telefonanschluss bietet 2 Analog-An- schlüsse zum Anschluss analoger Telefone [optional können auch an- dere Varianten (ISDN-Anschluss als Basisanschluss oder Primärmultiplex- anschluss oder direkte VoIP-SIP-An-schlüsse beauftragt werden – bitte wenden Sie sich hierzu an den Vertrieb)]. Folgende Anschlussparameter werden bereitgestellt: Folgende Leistungsmerkmale werden vom Diensteanbieter unterstützt: Monatlicher Einzelverbindungsnachweis x Übermittlung der eigenen Rufnummer (CLIP) x Anrufweiterschaltung (direkt) (CFU) x Anrufweiterschaltung (besetzt) (CFB) x Anrufweiterschaltung (Nichtmelden) (CFNR) x Fallweise Rufnummernunterdrückung (CLIR) x Permanente Rufnummernunterdrückung (CLIR) A Anklopfen x* Halten, Makeln, Rückfragen (HOLD) x* Verhinderung abgehender Anrufe A Verhinderung ankommender Anrufe A Identifizieren böswilliger Anrufer A FAX G3 / FAX G4 x / – Modemverbindung analog / Datenverbindung 64 kbit/s x / – Erläuterungen zu den in der Tabelle aufgeführten Kennzeichnungen: x Leistungsmerkmal wird standardmäßig vom Telefonanschluss unterstützt x* Leistungsmerkmal wird standardmäßig vom Telefonanschluss unterstützt; bei einem Teil der zum Einsatz kommenden CPE kann das Leistungsmerkmal nicht durch den Kunden selbst, sondern nur durch den Diensteanbieter nach entsprechender Beauftragung aktiviert oder deaktiviert werden. – Leistungsmerkmal wird nicht unterstützt A Leistungsmerkmal wird nach Beauftragung eingeschaltet (Entgelt laut Preisliste an!)
Allgemeine Leistungen. Die Bank übernimmt die Pflege der Software, wobei sie sich Erfüllungsgehilfen bedienen kann. Im Rahmen der Pflege erfolgen alle notwendigen Anpassungen der Software. Die Bank informiert den Kunden über neue Versionen und stellt diese als Download zur Verfügung. Mit der Überlassung einer neuen Version ersetzt diese die bis zu diesem Zeitpunkt vertragsgegenständliche Software-Version. Eine Software-Anwender-unterstützung des Kunden (Kunden-Hotline) erfolgt ausschließlich für die jeweils aktuelle Version der Software. Allgemeine Fehlersuche und -behebung Lokalinstallation Kurzeinweisung Hinterlegung der Bankverbindung (auch von Fremdbanken) Bereitstellung von Software-Aktualisierungen Hilfestellung bei Durchführung lokaler Software-Aktualisierungen