Anfragen Musterklauseln

Anfragen. Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. Alzey, den 10.07.2012 gez. Xxxxx Xxxxxx Verbandsvorsteher
Anfragen. 9. Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. Mit freundlichen Grüßen Xxxxxx Xxxxxxxx Ortsbürgermeister Ortsbürgermeister Xxxxxx Xxxxxx Dienstag 19.00 – 19.30 Uhr und nach Vereinbarung Gemeindebüro, An der Turnhalle 4 Telefon 0 67 31 / 76 55 Ortsbürgermeisterin Xxxxxxxx Xxxxx Xxxxxx 16.30 - 18.30 Uhr Xxxxxxxxxxx 00 Telefon 0 67 33 / 2 81 Am Xxxxxxx, den 03.08.2012 um 19.00 Uhr, findet im Rathaus eine Sitzung des Ortsgemeinderates statt. Tagesordnung
Anfragen. Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. Alzey, 04.03.2011 gez. Xxxxxxx Xxxxx, Verbandsvorsteher Ortsbürgermeister Xxxxxxx Xxxxxxxxx Dienstag 19.00 - 20.00 Uhr Donnerstag 19.00 - 20.00 Uhr Xxxxxxx, Xxxxxxxxx 00 Telefon 0 67 31 / 23 01 01 71 / 2 21 37 42 xxxxxxxxxxxx-xxxxx@x-xxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxx-xxxxx.xx Gemeindestraße „Im Vogelgesang“
Anfragen. Ein nichtöffentlicher Sitzungsteil schließt sich an. Oppenheim, 4. 3. 2010 gez. Xxxxxxx Xxxxx, Verbandsvorsteher Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2.141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Juni 2004 (BGBl. I S. 1.359), geändert durch Gesetz zur Er- leichterung von Planungsvorhaben für die Innen- entwicklung der Städte vom 21. 12. 2006 (BGBl. I Nr. 64 vom 27. 12. 2006) und geändert durch Gesetz zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG) vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986) wird Folgendes bekannt gemacht: Der Entwurf der Änderung Nr. 19/12 des Flächennut- zungsplans 0000 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxx wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Mo- nats in der Zeit vom 22. 3. bis zum 23. 4. 2010 (ein- schließlich) während der Dienststunden zur Einsicht- nahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey- Land, Weinrufstr. 38, 55232 Alzey, Xxxxxx 117, öf- fentlich ausgelegt. Während der Offenlegungsfrist können Stellungnah- men schriftlich oder zur Niederschrift bei der vorge- nannten Stelle vorgebracht werden. Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen sind von der Ver- bandsgemeinde zu prüfen; das Ergebnis wird schrift- lich mitgeteilt. Nicht fristgerecht vorgetragene Stel- lungnahmen müssen von der Verbandsgemeinde nicht behandelt werden. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Offenlegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Mit der Änderung Nr. 19/12 des Flächennutzungspla- nes 0000 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxx soll im Gewerbegebiet „Im Baumfeld“ in Flonheim eine Son- derbaufläche „Großflächiger Einzelhandel“ auf dem Grundstück Flur 10 Nr. 149 dargestellt werden. Alzey, den 2. 3. 2010 Xxxxxxx Xxxxx Bürgermeister Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2.141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Juni 2004 (BGBl. I S. 1.359), geändert durch Gesetz zur Er- leichterung von Planungsvorhaben für die Innen- entwicklung der Städte vom 21. 12. 2006 (BGBl. I Nr. 64 vom 27. 12. 2006) und geändert durch Gesetz zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG) vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986) wird Folgendes beka...
Anfragen. 4.4.1. Nach einer Anfrage des Auftraggebers bedürfen die von dotSource zu erbringenden Leistungen mit einem Umfang von jeweils bis zu vier (4) Stunden keiner Schätzung und gesonderten Freigabe durch den Auftraggeber über die jeweilige Anfrage hinaus. Leistungen mit einem Einzelumfang über vier (4) Stunden hinaus bis geschätzt jeweils 5 Personentage werden über die elektronischen Kollaborationswerkzeuge oder per E-Mail vom Auftraggeber freigegeben. Für darüber hinaus gehende Anfragen wird dem Auftraggeber von dotSource ein separates Angebot in Textform unterbreitet.
Anfragen. Anfragen sind schriftlich auf dem entsprechenden Formular einzureichen: - xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx Kontakt / Raummiete Aarepark / Gesuch um Raumbenützung.
Anfragen. (1) Jede Vertragspartei unterhält geeignete Mechanismen für die Beantwortung von Anfragen von Personen zu Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, die unter dieses Abkommen fallende Angelegenheiten betreffen.
Anfragen. Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. Alzey, den 23.12.2013 gez. Xxxxx Xxxxxx, Verbandsvorsteher über die Feststellung des Jahresabschlusses 2011 Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.12.2013 die Feststellung des Jahresabschlusses 2011 beschlossen und dem Bürgermeister und Bei- geordneten der Verbandsgemeinde Alzey-Land fur̈ die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2011 Entlas- tung erteilt. Der Beschluss wird gemäß § 114 Abs. 2 der Ge- meindeordnung fur̈Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, hiermit bekanntgemacht. Die Unterlagen des Jahresabschlusses liegen in der Zeit vom zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindever- waltung Alzey-Land, 55232 Alzey, Xxxxxxxxxxxxx 00, Xxxxxx 000 öffentlich aus. Alzey, den 17.12.2013 Verbandsgemeinde Alzey-Land gez.: X. Xxxxx Bürgermeister Die Verbandsversammlung hat am 25.02.2013 auf- grund des § 7 Abs. 1 Nr. 8 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBI. 76) i.V. §§ 78 ff der Gemeindeord- nung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.2004, zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.03.2006 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Aufsicht- und Dienstleistungsdirektion in Trier als Aufsichtsbehörde von 14. Mai 2013 hiermit bekannt gemacht wird: Festgesetzt werden:

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.