Angabe über zukünftige Wertentwicklungen der Veranlagung Musterklauseln

Angabe über zukünftige Wertentwicklungen der Veranlagung. Bei Krypto-Assets handelt es sich um Vermögenswerte mit sehr stark schwankenden Marktpreisen. Eine Angabe über die zukünftige Wertentwicklung der Veranlagung ist weder vorhersehbar noch gibt Bitpanda eine solche ab. Die Wertentwicklung des Index-Produkts ist von den Marktpreisen der im Index enthaltenen Krypto- Assets abhängig. Die Wertentwicklung von Krypto-Assets - welche grundsätzlich das Ergebnis aus Angebot und Nachfrage ist - ist derzeit keineswegs vorhersehbar oder prognostizierbar. Allgemein besteht dieses Risiko bei einem Investment in Krypto-Assets, wobei durch die Verteilung auf mehrere Krypto-Assets dieses Risiko verringert werden könnte. Allerdings ist der Anleger sodann unter Umständen stärker den allgemeinen Markt- und Preisrisiken des Krypto-Sektors als Ganzes ausgesetzt als beim Erwerb einzelner Krypto-Assets. Vereinfacht gesagt, ist somit der Wert des Index-Produkts von der allgemeinen Marktentwicklung der Krypto-Assets abhängig. Sowohl die einzelnen Krypto-Assets als auch der gesamte Krypto-Asset-Sektor können stark an Wert verlieren und der Wert kann auch auf oder nahe Null sinken. In einem solchen Fall ist von einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals auszugehen. Siehe den Risikofaktor "Kapitel 1,
Angabe über zukünftige Wertentwicklungen der Veranlagung. Die Gesellschaft ist darauf spezialisiert, Beteiligungen an sorgfältig ausgewählten innovativen, expansions- und wachstumsorientierten Unternehmen, die bei erfolgreichem Geschäftsverlauf auch enorm hohe Renditen er- wirtschaften, zu erwerben. Den Chancen stehen aber auch hohe Risken gegenüber, die insbesondere in den ersten Jahren hohen Anlaufverluste der Beteiligungsunternehmen können bis zu einem Totalverlust der Kom- manditeinlage der Treugeber führen. Eine betragsmäßig genaue Angabe der Wertentwicklung der Beteiligung ist zum Zeitpunkt der Prospekterstellung noch nicht möglich, da zum Zeitpunkt der Prospekterstellung noch keine Beteiligung eingegangen wurde.
Angabe über zukünftige Wertentwicklungen der Veranlagung. Die geplanten monatlichen Entnahmen werden auf Seite 5 "Ausschüttung", Seite 79 "Ausschüttungen und Gewinnanteile", in der Planrechnung auf den Seiten 52 bis 55 und im Finanz- und Investitionsplan auf den Seiten 66 bis 67 "Finanz- und Investitionsplan (Prognose)" samt den Erläuterungen auf den Seiten 68 bis 71 "Erläuterungen zum prognostizierten Finanz- und Investitionsplan" mit Ausnahme der Ausführungen zum "Prognostizierten steuerlichen Ergebnis" auf Seite 70f dargestellt. Die steuerlichen Auswirkungen auf den österreichischen Anleger sind ausschließlich nach den An- gaben in Punkt 2.11. "Die auf die Einkünfte der Veranlagung erhobenen Steuern" zu beurteilen. Eine Sensitivitätsanalyse zur Prognoserechnung wird auf den Seiten 73 und 74 "Sensitivitätsanalyse" dargestellt. Die Einschätzung der Marktverhältnisse in der nächsten Zukunft durch die Emittentin wird auf den Seiten 25f "Markt und Wettbewerb" dargestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass bei allen oben angeführten Berechnungen und Grafiken von einer Vollplatzierung ausge- gangen wird, und es sich bei allen Angaben über zukünftige Wertentwicklungen der Veranlagung um eine subjektive Einschätzung der wirtschaftlichen Entwicklung durch die Geschäftsführung handelt. Es kann keine Gewähr für den Eintritt der wirtschaftlichen Ziele und Erwartungen des beitretenden Anlegers geben. Deshalb wird an dieser Stelle auf sämtliche im Zusammenhang mit dieser Veranlagung stehenden Risiken auf den Seiten 12 bis 18 "Wesentliche Risiken der Vermögensanlage", insbesondere aber auf folgende Risiken samt den Ergänzungen der Risiken in Punkt 5.2. "Sonstige Angaben, die für den Anleger erforderlich sind, um sich ein fundiertes Urteil im Sinne des § 7 Abs. 1 zu bilden" in Abschnitt I dieses Kapitalmarktprospekts, verwiesen: "Allgemeine unternehmerische Risiken" - siehe Seite 12 "Allgemeines" "Kapitalverlustrisiko/Fremdfinanzierungsrisiko" - siehe Seite 17 "Platzierungs- und Rückabwicklungsrisiko" - siehe Seite 15 "Blind-pool-Risiko" - siehe Seite 15 "Spezielle Risiken bei Immobilienanlagen" - siehe Seite 13f "Spezielle Risiken bei Unternehmensbeteiligungen" - siehe Seite 14 "Gesetzgebungs- / Rechtssprechungs- sowie Steuerrechtsänderungsrisiko" - siehe Seite 13 Risiken hinsichtlich der "Prognoserech- nung/Prognoserisiko" - siehe Seite 14 Risiken bei "Fremdfinanzierung des Fondsanteils" - siehe Seite 17 "Schlüsselpersonenrisiko" - siehe Seite 16 Die Ausgabe weiterer Vermögensrechte der Emittentin ist zum gegenwärtigen Zeitpu...
Angabe über zukünftige Wertentwicklungen der Veranlagung. Die Veranlagungen sind grundsätzlich am Ende der Laufzeit zu ihrem Nominale an die Investoren zurückzuzahlen. Aufgrund der qualifizierten Nachrangigkeit des Darlehens kann es allerdings bei einer sich verschlechternden Bonität zu einer negativen Wertentwicklung der Veranlagung kommen.

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  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.

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  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.