Angebot – Angebotsunterlagen. 1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Besteller Kataloge, technische Dokumentationen, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben. 2. Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen. Die Annahme kann schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Besteller erfolgen. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Lieferanten. 3. Die Abgabe jedes Angebots erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, soweit wir die Nichtbelieferung nicht selbst zu vertreten haben, insbesondere rechtzeitig ein kongruentes Deckungsgeschäft mit unserem Lieferanten abgeschlossen haben. Bei Nichtverfügbarkeit der Leistung informieren wir den Besteller unverzüglich und erstatten eine etwaige getätigte Gegenleistung zurück. 4. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen, wie Kostenvoranschläge, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben und sonstige Unterlagen sind freibleibend und nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Eigentums- und Urheberrechte an Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen oder sonstigen Unterlagen bleiben uns vorbehalten. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung zulässig. 5. Anwendungstechnische Ratschläge in Wort und Schrift gelten nur als unverbindliche Hinweise und befreien den Kunden nicht von der eigenen Prüfungspflicht unter Berücksichtigung der beabsichtigten Anwendungszwecke. 6. Kommt der Vertrag mit dem Käufer innerhalb der Angebotsfrist nicht zustande, ist der Besteller verpflichtet, die dem Angebot beigefügten Dokumente auf eigene Kosten unverzüglich zurückzugeben und von ihm angefertigte Kopien der entsprechenden Dokumente und/oder hierzu angefertigte Dateien auf eigene Kosten zu vernichten bzw. zu löschen. 7. Werkzeuge, Muster und andere Vorrichtungen, die anlässlich der Vertragsabwicklung angefertigt wurden, bleiben unser Eigentum, außer der Kunde hat hierfür ein gesondert im Vertrag schriftlich vereinbartes Entgelt entrichtet. 8. Der Käufer steht dafür ein, dass von ihm vorgelegte Ausführungszeichnungen in Schutzrechte Dritter nicht eingreifen. Werden dennoch von Dritten Ansprüche gegen uns wegen Verletzungen von Schutzrechten geltend gemacht, so hat der Käufer uns im vollen Umfang schadlos zu halten.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Zahlungsbedingungen
Angebot – Angebotsunterlagen. 1. Unsere Angebote a) Anfragen von PROPHETE beim Lieferanten über dessen Produkte und die Konditionen ihrer Lieferung oder Aufforderungen von PROPHETE zur Angebotsabgabe binden PROPHETE in keiner Weise.
b) Bestellungen von PROPHETE sind freibleibend nur gültig und unverbindlich. Dies gilt auchbindend, wenn wir dem Besteller Katalogesie schriftlich erfolgen. Eine Unterzeichnung durch PROPHETE ist nicht erforderlich. Die Schriftform ist gewahrt, technische Dokumentationenwenn die Übermittlung mittels Telefax, sonstige Produktbeschreibungen Email oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen habeneinem sonstigen elektronischen DFÜ-System erfolgt.
2c) Kostenvoranschläge oder Angebote des Lieferanten sind verbindlich und nicht zu vergüten, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
d) Ein gültiger und verbindlicher Vertrag zwischen PROPHETE und dem Lieferanten unter Einschluss der AEB kommt zustande durch
(i) die an den Lieferanten übermittelte schriftliche Bestellung von PROPHETE, und
(ii) ihre ausdrückliche schriftliche Annahme (Auftragsbestätigung) durch den Lieferanten, die innerhalb von sieben Tagen nach dem Datum der Bestellung bei PROPHETE eingehen muss, oder
(iii) den Beginn der Lieferung der bestellten Produkte durch den Lieferanten. Ist Jede Auftragsbestätigung des Lieferanten, die von der Bestellung von PROPHETE abweicht, stellt ein neues Kaufangebot dar und muss von PROPHETE schriftlich angenommen werden.
e) PROPHETE kann auch nach der Bestätigung der Bestellung durch den Lieferanten jederzeit Änderungen der Produkte (insbesondere auch bzgl. Konstruktion und Ausführung der Produkte) vom Lieferanten verlangen. In diesem Fall wird der Lieferant PROPHETE unverzüglich über die Auswirkungen dieses Änderungsverlangens, insbesondere im Hinblick auf Mehr- oder Minderkosten sowie den Liefertermin informieren und die Parteien werden eine angemessene Vertragsanpassung vereinbaren, soweit erforderlich.
f) Sieht der Vertrag oder die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizierenvor, können wir dass die Produkte durch Lieferabruf bestimmt werden, so werden diese innerhalb von zwei Wochen annehmen. Die Annahme kann schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware Lieferabrufe 2 Tage nach Übermittlung an den Besteller erfolgen. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Lieferanten.
3. Die Abgabe jedes Angebots erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, soweit wir die Nichtbelieferung nicht selbst zu vertreten haben, insbesondere rechtzeitig ein kongruentes Deckungsgeschäft mit unserem Lieferanten abgeschlossen haben. Bei Nichtverfügbarkeit der Leistung informieren wir den Besteller unverzüglich und erstatten eine etwaige getätigte Gegenleistung zurück.
4. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen, wie Kostenvoranschläge, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben und sonstige Unterlagen sind freibleibend und nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich sofern der Lieferant ihnen bis dahin nicht schriftlich vereinbart wird. Eigentums- und Urheberrechte an Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen oder sonstigen Unterlagen bleiben uns vorbehalten. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung zulässigwidersprochen hat.
5. Anwendungstechnische Ratschläge in Wort und Schrift gelten nur als unverbindliche Hinweise und befreien den Kunden nicht von der eigenen Prüfungspflicht unter Berücksichtigung der beabsichtigten Anwendungszwecke.
6. Kommt der Vertrag mit dem Käufer innerhalb der Angebotsfrist nicht zustande, ist der Besteller verpflichtet, die dem Angebot beigefügten Dokumente auf eigene Kosten unverzüglich zurückzugeben und von ihm angefertigte Kopien der entsprechenden Dokumente und/oder hierzu angefertigte Dateien auf eigene Kosten zu vernichten bzw. zu löschen.
7. Werkzeuge, Muster und andere Vorrichtungen, die anlässlich der Vertragsabwicklung angefertigt wurden, bleiben unser Eigentum, außer der Kunde hat hierfür ein gesondert im Vertrag schriftlich vereinbartes Entgelt entrichtet.
8. Der Käufer steht dafür ein, dass von ihm vorgelegte Ausführungszeichnungen in Schutzrechte Dritter nicht eingreifen. Werden dennoch von Dritten Ansprüche gegen uns wegen Verletzungen von Schutzrechten geltend gemacht, so hat der Käufer uns im vollen Umfang schadlos zu halten.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Angebot – Angebotsunterlagen. 1. Unsere Angebote a) Anfragen von MAHLE beim Lieferanten über des- sen Produkte und die Konditionen ihrer Lieferung oder Aufforderungen von MAHLE zur Angebotsab- gabe binden MAHLE in keiner Weise.
b) Bestellungen von MAHLE sind freibleibend nur gültig und unverbindlich. Dies gilt auchbindend, wenn wir dem Besteller Katalogesie schriftlich erfolgen. Eine Un- terzeichnung durch MAHLE ist nicht erforderlich. Die Schriftform ist gewahrt, technische Dokumentationenwenn die Übermittlung mittels Telefax, sonstige Produktbeschreibungen Email oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen habeneinem sonstigen elektro- nischen DFÜ-System erfolgt.
2c) Kostenvoranschläge des Lieferanten sind ver- bindlich und nicht zu vergüten, es sei denn, es wur- de ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
d) Ein gültiger und verbindlicher Vertrag zwischen MAHLE und dem Lieferanten unter Einschluss der AEB kommt zustande durch
(i) die an den Lieferanten übermittelte schriftliche Bestellung von MAHLE, und
(ii) ihre ausdrückliche schriftliche Annahme (Auf- tragsbestätigung) durch den Lieferanten, die in- nerhalb von sieben Tagen nach dem Datum der Bestellung bei MAHLE eingehen muss, oder
(iii) den Beginn der Lieferung der bestellten Pro- dukte durch den Lieferanten. Ist Jede Auftragsbestätigung des Lieferanten, die von der Bestellung von MAHLE abweicht, stellt ein neu- es Kaufangebot dar und muss von MAHLE schrift- lich angenommen werden.
e) M AH LE kann auch nach der Bestätigung der Bestellung durch den Lieferanten jederzeit Ände- rungen der Produkte (insbesondere auch bzgl. Kon- struktion und Ausführung der Produkte) vom Liefe- ranten verlangen. In diesem Fall wird der Lieferant MAHLE unverzüglich über die Auswirkungen dieses Änderungsverlangens, insbesondere im Hinblick auf Mehr- oder Minderkosten sowie den Lieferter- min informieren und die Parteien werden eine ange- messene Vertragsanpassung vereinbaren, soweit erforderlich.
f) Sieht der Vertrag oder die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizierenvor, können wir dass die Produkte durch Lieferabruf bestimmt werden, so werden diese innerhalb von zwei Wochen annehmen. Die Annahme kann schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware Lieferabrufe 2 Tage nach Über- mittlung an den Besteller erfolgen. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Lieferanten.
3. Die Abgabe jedes Angebots erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, soweit wir die Nichtbelieferung nicht selbst zu vertreten haben, insbesondere rechtzeitig ein kongruentes Deckungsgeschäft mit unserem Lieferanten abgeschlossen haben. Bei Nichtverfügbarkeit der Leistung informieren wir den Besteller unverzüglich und erstatten eine etwaige getätigte Gegenleistung zurück.
4. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen, wie Kostenvoranschläge, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben und sonstige Unterlagen sind freibleibend und nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich sofern der Lieferant ihnen bis dahin nicht schriftlich vereinbart wird. Eigentums- und Urheberrechte an Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen oder sonstigen Unterlagen bleiben uns vorbehalten. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung zulässigwiderspro- chen hat.
5. Anwendungstechnische Ratschläge in Wort und Schrift gelten nur als unverbindliche Hinweise und befreien den Kunden nicht von der eigenen Prüfungspflicht unter Berücksichtigung der beabsichtigten Anwendungszwecke.
6. Kommt der Vertrag mit dem Käufer innerhalb der Angebotsfrist nicht zustande, ist der Besteller verpflichtet, die dem Angebot beigefügten Dokumente auf eigene Kosten unverzüglich zurückzugeben und von ihm angefertigte Kopien der entsprechenden Dokumente und/oder hierzu angefertigte Dateien auf eigene Kosten zu vernichten bzw. zu löschen.
7. Werkzeuge, Muster und andere Vorrichtungen, die anlässlich der Vertragsabwicklung angefertigt wurden, bleiben unser Eigentum, außer der Kunde hat hierfür ein gesondert im Vertrag schriftlich vereinbartes Entgelt entrichtet.
8. Der Käufer steht dafür ein, dass von ihm vorgelegte Ausführungszeichnungen in Schutzrechte Dritter nicht eingreifen. Werden dennoch von Dritten Ansprüche gegen uns wegen Verletzungen von Schutzrechten geltend gemacht, so hat der Käufer uns im vollen Umfang schadlos zu halten.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Angebot – Angebotsunterlagen. 12.1 Unsere Anfrage ist für das Angebot des Lieferanten bindend. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Besteller Kataloge, technische Dokumentationen, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen habenAuf etwaige Abweichungen hat der Lieferant ausdrücklich hinzuweisen.
22.2 Bestellungen und Bestelländerungen gelten frühestens mit schriftlicher Abgabe oder Bestätigung als verbindlich (oder per Fax, E-Mail). Ist die Mündliche Vereinbarungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung (oder per Fax, E-Mail) gültig. Auf offensichtliche Irrtümer (z. X. Xxxxxxx- und Rechenfehler) und Unvollständigkeiten der Bestellung einschließlich der Bestellunterlagen hat uns der Lieferant zum Zwecke der Korrektur bzw. Vervollständigung vor Annahme hinzuweisen; ansonsten gilt der Vertrag als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizierennicht geschlossen.
2.3 Der Lieferant ist verpflichtet, können wir diese unsere Bestellung und jede Bestelländerung innerhalb einer Frist von zwei 2 Wochen annehmen. Die Annahme kann schriftlich (z.B. unter Übersendung einer entsprechenden Auftragsbestätigung anzunehmen oder insbesondere durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung Versendung der Ware an den Besteller erfolgenvorbehaltlos auszuführen (Annahme). Nebenabreden Eine verspätete Annahme gilt als neues Angebot und Änderungen bedürfen bedarf der schriftlichen Bestätigung des LieferantenAnnahme durch uns.
3. Die Abgabe jedes Angebots erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer2.4 Angebote, soweit wir die Nichtbelieferung nicht selbst zu vertreten haben, insbesondere rechtzeitig ein kongruentes Deckungsgeschäft mit unserem Proben und Muster des Lieferanten abgeschlossen haben. Bei Nichtverfügbarkeit der Leistung informieren wir den Besteller unverzüglich sind für uns kostenfrei und erstatten eine etwaige getätigte Gegenleistung zurückbegründen für uns keine Verbindlichkeiten.
4. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen, wie Kostenvoranschläge, 2.5 An Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- Berechnungen und Maßangaben und sonstige sonstigen Unterlagen sind freibleibend und nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte an Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen oder sonstigen Unterlagen bleiben uns vorbehaltenvor; sie dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung zulässigSie sind ausschließlich für die Fertigung auf Grund unserer Bestellung zu verwenden. Dritten gegenüber sind sie geheim zu halten.
52.6 Vergütungen oder Entschädigungen für Besuche oder die Ausarbeitung von Angeboten usw. Anwendungstechnische Ratschläge in Wort und Schrift gelten nur als unverbindliche Hinweise und befreien den Kunden werden mangels anderweitiger ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung nicht von der eigenen Prüfungspflicht unter Berücksichtigung der beabsichtigten Anwendungszweckegewährt.
62.7 Wir können im Rahmen der Zumutbarkeit für den Lieferanten Änderungen der Ware und/oder der zeitlichen Auslieferung auch noch nachträglich verlangen. Kommt Dabei sind Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der Vertrag mit dem Käufer innerhalb Mehr- und Minderkosten, sowie der Angebotsfrist nicht zustandeLiefertermine angemessen einvernehmlich zu regeln.
2.8 Der Lieferant hat uns rechtzeitig und unaufgefordert alle für die bestimmungsgemäße Nutzung des Liefergegenstandes erforderlichen Unterlagen kostenlos zur Verfügung zu stellen.
2.9 Der Lieferant hat unsere aktuellen Werknormen und Richtlinien rechtzeitig anzufordern und der Lieferung bzw. Leistung zugrunde zu legen. Alle von uns angegebenen Normen und Richtlinien sind in der jeweils neuesten Fassung anzuwenden.
2.10 Übernehmen wir die Kosten für die Herstellung von Werkzeugen oder Modellen, werden diese für uns hergestellt, so dass wir originär Eigentum erwerben. Scheitert ein solcher originärer Eigentumserwerb, überträgt uns der Lieferant das Eigentum gemäß §§ 929, 930 BGB. Er nimmt in diesem Fall die Werkzeuge oder Modelle unentgeltlich für uns in Verwahrung und pflegt und versichert sie sachgerecht. Der Lieferant ist der Besteller verpflichtet, die dem Angebot beigefügten Dokumente Werkzeuge und Modelle auf eigene Kosten Anforderung unverzüglich zurückzugeben und von ihm angefertigte Kopien der entsprechenden Dokumente und/oder hierzu angefertigte Dateien auf eigene Kosten zu vernichten bzw. zu löschenan uns herauszugeben.
7. Werkzeuge, Muster und andere Vorrichtungen, die anlässlich der Vertragsabwicklung angefertigt wurden, bleiben unser Eigentum, außer der Kunde hat hierfür ein gesondert im Vertrag schriftlich vereinbartes Entgelt entrichtet.
8. Der Käufer steht dafür ein, dass von ihm vorgelegte Ausführungszeichnungen in Schutzrechte Dritter nicht eingreifen. Werden dennoch von Dritten Ansprüche gegen uns wegen Verletzungen von Schutzrechten geltend gemacht, so hat der Käufer uns im vollen Umfang schadlos zu halten.
Appears in 1 contract
Samples: Einkaufsbedingungen
Angebot – Angebotsunterlagen. (1) Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch ED, spätestens jedoch mit Beginn der Ausführung der Leistung zustande.
(2) Projekt- und Produktbeschreibungen in der Auftragsbestätigung ersetzen das Pflichtenheft oder sonstige Festlegungen, sofern diese nicht vom Kunden vorgelegt werden (solchen geht die Auftragsbestätigung jedoch im Fall eines eventuellen Widerspruchs vor).
(3) Die Angebote von ED sind bis zur Annahme durch den Kunden bzw. Unsere Angebote sind abstimmungsgemäßem Beginn der Ausführung der Leistung freibleibend und unverbindlichwiderruflich. Dies gilt auchSollte sich in einem Angebot ein Fehler (z.B. bei den Angaben zu einem Produkt, wenn wir dem Besteller Katalogeden Preisangaben oder der Lieferbarkeit) eingeschlichen haben, technische Dokumentationen, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – wird der Kunde hierüber schnellstmöglich informiert. Dieser kann dann den geänderten Auftrag neu bestätigen. Ansonsten kann der Auftrag auch in elektronischer Form – überlassen habenvon ED storniert werden. Der Inhalt von Werbeprospekten und öffentlichen Anpreisungen wird nicht Inhalt des Vertrages. Garantien sind ausdrücklich schriftlich als solche zu benennen.
2(4) Wurde in dem von ED unterbreiteten Angebot keine Gültigkeitsdauer angegeben, beträgt die Bindungsfrist maximal 45 Tage. Ist die Soweit eine Bestellung seitens des Kunden als Angebot gemäß zu werten ist (§ 145 BGB zu qualifizierenBGB), können wir diese innerhalb von zwei Wochen dieses binnen 14 Tagen ab Eingang annehmen. Die Annahme kann schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung Frist beginnt mit dem Eingang der Ware an den Besteller erfolgen. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des LieferantenBestellung.
3. Die Abgabe jedes Angebots erfolgt unter dem Vorbehalt (5) Unbeschadet der rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, soweit wir die Nichtbelieferung nicht selbst weiteren in diesen Lieferbedingungen enthaltenen Regelungen zu vertreten haben, insbesondere rechtzeitig ein kongruentes Deckungsgeschäft mit unserem Lieferanten abgeschlossen haben. Bei Nichtverfügbarkeit Vertraulichkeit und Schutzrechten behält sich ED – auch im Angebotsstadium - ungeachtet der Leistung informieren wir den Besteller unverzüglich und erstatten eine etwaige getätigte Gegenleistung zurück.
4. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen, wie Kostenvoranschlägejeweiligen Speicherform an allen ihren Designs, Abbildungen, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen, Kalkulationen und Unterlagen, an den Arbeitsschritten, auftragsgemäßen Ergebnissen sowie an allen Mitteilungen, Dokumenten und gegebenenfalls spezifischer Software die Urheber- und alle Eigentumsrechte für geistiges Eigentum vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte und vor jeglicher vertraglich nicht vorgesehener bzw. gestatteter Nutzung bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von ED. Wenn der Auftrag ED nicht erteilt wird, sind all solche Gegenstände und Informationen auf Verlangen von ED unverzüglich zurückzugeben bzw. zu löschen. Wenn es vom Besteller bei Mitteilung von Informationen nicht ausdrücklich anders erklärt wird, ist ED zur Überlassung an seine Lieferanten insoweit berechtigt, wie es zur Auftragserfüllung notwendig ist.
(6) Die korrekte Auswahl, Konfiguration und Dimensionierung der bestellten Produkte sowie die Festlegung spezifischer technischer Parameter obliegen dem Besteller und ist dessen alleiniges Risiko, sofern nicht ED ausdrücklich schriftlich mit der Beratung und/oder Projektierung beauftragt wurde.
(7) Leistungsänderungen im Interesse des technischen Fortschritts behält sich ED vor, falls diese keine Änderungen der Funktion bzw. des grundlegenden Designs mit sich bringen. Wir würden den Kunden vorher informieren. Die mit dem Angebot übergebenen Unterlagen wie z.B. die vorangehend im Absatz II.4 benannten sowie Gewichts- und Maßangaben und sonstige Unterlagen Informationen sind freibleibend und nur dann verbindlichunverbindlich, wenn dies soweit sie nicht qua Auftragsbestätigung ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet oder vereinbart wird. Eigentums- und Urheberrechte an Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen oder sonstigen Unterlagen bleiben uns vorbehalten. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung zulässigsind.
5. Anwendungstechnische Ratschläge in Wort (8) Die Angestellten und Schrift gelten nur als unverbindliche Hinweise und befreien den Kunden Mitarbeiter von ED sind nicht von der eigenen Prüfungspflicht unter Berücksichtigung der beabsichtigten Anwendungszwecke.
6. Kommt der Vertrag mit dem Käufer innerhalb der Angebotsfrist nicht zustandebefugt, ist der Besteller verpflichtetmündliche Nebenabreden oder Zusicherungen zu geben, die dem Angebot beigefügten Dokumente über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen oder diesen abändern. Schuldbefreiende Zahlungen sind nur auf eigene Kosten unverzüglich zurückzugeben und die angegebenen Bankverbindungen von ihm angefertigte Kopien der entsprechenden Dokumente und/oder hierzu angefertigte Dateien auf eigene Kosten zu vernichten bzw. zu löschenED möglich.
7. Werkzeuge, Muster und andere Vorrichtungen, die anlässlich der Vertragsabwicklung angefertigt wurden, bleiben unser Eigentum, außer der Kunde hat hierfür ein gesondert im Vertrag schriftlich vereinbartes Entgelt entrichtet.
8. Der Käufer steht dafür ein, dass von ihm vorgelegte Ausführungszeichnungen in Schutzrechte Dritter nicht eingreifen. Werden dennoch von Dritten Ansprüche gegen uns wegen Verletzungen von Schutzrechten geltend gemacht, so hat der Käufer uns im vollen Umfang schadlos zu halten.
Appears in 1 contract
Samples: Liefer Und Leistungsbedingungen
Angebot – Angebotsunterlagen. (1) Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch HK, spätestens jedoch mit Beginn der Ausführung der Leistung zustande.
(2) Projekt und Produktbeschreibungen in der Auftragsbestätigung ersetzen das Pflichtenheft oder sonstige Festlegungen, sofern diese nicht vom Kunden vorgelegt werden (die Auftragsbestätigung jedoch im Fall eines eventuellen Widerspruchs immer vor).
(3) Die Angebote von HK sind bis zur Annahme durch den Kunden bzw. Unsere Angebote sind abstimmungsgemäßem Beginn der Ausführung der Leistung freibleibend und unverbindlichwiderruflich. Dies gilt auchSollte sich in einem Angebot ein Fehler (z.B. bei den Angaben zu einem Produkt, wenn wir dem Besteller Katalogeden Preisangaben oder der Lieferbarkeit) eingeschlichen haben, technische Dokumentationen, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – wird der Kunde hierüber schnellstmöglich informiert. Dieser kann dann den geänderten Auftrag neu bestätigen. Ansonsten kann der Auftrag auch in elektronischer Form – überlassen habenvon HK storniert werden. Der Inhalt von Werbeprospekten und öffentlichen Anpreisungen wird nicht Inhalt des Vertrages. Garantien sind ausdrücklich schriftlich als solche zu benennen.
2(4) Wurde in dem von HK unterbreiteten Angebot keine Gültigkeitsdauer angegeben, beträgt die Bindungsfrist maximal 30 Tage. Ist die Soweit eine Bestellung seitens des Kunden als Angebot gemäß zu werten ist (§ 145 BGB zu qualifizierenBGB), können wir diese innerhalb von zwei Wochen dieses binnen 14 Tagen ab Eingang annehmen. Die Annahme kann schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung Frist beginnt mit dem Eingang der Ware an den Besteller erfolgen. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des LieferantenBestellung.
3. Die Abgabe jedes Angebots erfolgt unter dem Vorbehalt (5) Unbeschadet der rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, soweit wir die Nichtbelieferung nicht selbst weiteren in diesen Lieferbedingungen enthaltenen Regelungen zu vertreten haben, insbesondere rechtzeitig ein kongruentes Deckungsgeschäft mit unserem Lieferanten abgeschlossen haben. Bei Nichtverfügbarkeit Vertraulichkeit und Schutzrechten behält sich HK – auch im Angebotsstadium - ungeachtet der Leistung informieren wir den Besteller unverzüglich und erstatten eine etwaige getätigte Gegenleistung zurück.
4. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen, wie Kostenvoranschlägejeweiligen Speicherform an allen ihren Designs, Abbildungen, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen, Kalkulationen und Unterlagen, an den Arbeitsschritten, auftragsgemäßen Ergebnissen, sowie an allen Mitteilungen, Dokumenten und gegebenenfalls spezifischer Software die Urheber- und alle Eigentumsrechte für Geistiges Eigentum vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte und vor jeglicher vertraglich nicht vorgesehener bzw. gestatteter Nutzung bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von HK Wenn der Auftrag HK nicht erteilt wird, sind all solche Gegenstände und Informationen auf Verlangen von HK unverzüglich zurückzugeben bzw. zu löschen. Wenn es vom Besteller bei Mitteilung von Informationen nicht ausdrücklich anders erklärt wird, ist HK zur Überlassung an seine Lieferanten insoweit berechtigt, wie es zur Auftragserfüllung notwendig ist.
(6) Die korrekte Auswahl, Konfiguration und Dimensionierung der bestellten Produkte sowie die Festlegung spezifischer technischer Parameter obliegen dem Besteller und ist dessen alleiniges Risiko, sofern nicht HK ausdrücklich schriftlich mit der Beratung und/oder Projektierung beauftragt wurde.
(7) Bei kleinteiligen stückzahlbezogenen Sonderanfertigungen behält sich HK das Recht einer Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 10 % vor. Die Mehr- oder Mindermenge wird entsprechend berechnet.
(8) Leistungsänderungen im Interesse des technischen Fortschritts behält sich HK vor, falls diese keine Änderungen der Funktion bzw. des grundlegenden Designs mit sich bringen. Wir würden den Kunden vorher informieren. Die mit dem Angebot übergebenen Unterlagen wie z.B. die vorangehend im Absatz II.4 benannten sowie Gewichts- und Maßangaben und sonstige Unterlagen Informationen sind freibleibend und nur dann verbindlichunverbindlich, wenn dies soweit sie nicht qua Auftragsbestätigung ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet oder vereinbart wird. Eigentums- und Urheberrechte an Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen oder sonstigen Unterlagen bleiben uns vorbehalten. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung zulässigsind.
5. Anwendungstechnische Ratschläge in Wort (9) Die Angestellten und Schrift gelten nur als unverbindliche Hinweise und befreien den Kunden Mitarbeiter von HK sind nicht von der eigenen Prüfungspflicht unter Berücksichtigung der beabsichtigten Anwendungszwecke.
6. Kommt der Vertrag mit dem Käufer innerhalb der Angebotsfrist nicht zustandebefugt, ist der Besteller verpflichtetmündliche Nebenabreden oder Zusicherungen zu geben, die dem Angebot beigefügten Dokumente über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen oder diesen abändern. Schuldbefreiende Zahlungen sind nur auf eigene Kosten unverzüglich zurückzugeben und die angegebenen Bankverbindungen von ihm angefertigte Kopien der entsprechenden Dokumente und/oder hierzu angefertigte Dateien auf eigene Kosten zu vernichten bzw. zu löschenHK möglich.
7. Werkzeuge, Muster und andere Vorrichtungen, die anlässlich der Vertragsabwicklung angefertigt wurden, bleiben unser Eigentum, außer der Kunde hat hierfür ein gesondert im Vertrag schriftlich vereinbartes Entgelt entrichtet.
8. Der Käufer steht dafür ein, dass von ihm vorgelegte Ausführungszeichnungen in Schutzrechte Dritter nicht eingreifen. Werden dennoch von Dritten Ansprüche gegen uns wegen Verletzungen von Schutzrechten geltend gemacht, so hat der Käufer uns im vollen Umfang schadlos zu halten.
Appears in 1 contract
Angebot – Angebotsunterlagen. 12.1 Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir sind berechtigt, dieses innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Wenn wir die Bestellung innerhalb dieser Frist weder schriftlich noch mündlich bestätigt haben, so gilt das Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrages als abgelehnt. Als Annahme der Bestellung gilt die schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung, aber auch die Übersendung einer Rechnung oder auch die vollständige oder teilweise Auslieferung der bestellten Ware.
2.2 Unsere Angebote, insbesondere aber auch die in Preislisten, Prospekten, Angeboten gemachten Angaben und zum Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Gewichts- und Maßangaben, Leistungs- und Verbrauchsdaten sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit von Geräten sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder unserem Angebot nichts anderes ergibt. Die Angaben in den genannten Unterlagen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich von uns als verbindlich zugesichert werden. Geringe Abweichungen von solchen produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages, sofern die Abweichung für den Vertragspartner zumutbar ist. Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen.
2.3 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sämtlichen sonstigen Angebotsunterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. 3.Vergütung,Zahlungsmodalitäten, Aufrechnungsausschluss und Tilgungsbestimmungen
3.1 Sämtliche Zahlungen sind ausschließlich an uns zu leisten. Unsere Angebote Vertreter haben keine Abschluss- und Inkassovollmacht.
3.2 Die vom Kunden zu bezahlenden Preise oder die zu zahlende Vergütung für die vereinbarten Leistungen oder Teilleistungen ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Ältere Preislisten verlieren mit Inkrafttreten der neueren Preisliste ihre Gültigkeit.
3.3 Die Preise verstehen sich in EURO. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk, zzgl. den Kosten für Verpackung und Versicherung, sowie Zoll und Nebenabgaben. Alle Preise sind, soweit nicht schriftlich ausdrücklich anders angegeben, Nettopreise zuzüglich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Mehrwertsteuer.
3.4 Es ist das vereinbarte Entgelt zu zahlen. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Entgelte Dritter erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20 % oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.
3.5 Ein Skontoabzug bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Für Zahlungen mit Wechsel wird generell kein Skonto gewährt.
3.6 Wechsel, Schecks und Überweisungen gelten vor endgültiger Gutschrift auf unserem Konto nicht als Erfüllung der Zahlung. Spesen, die durch den entsprechenden Zahlungsverkehr ausgelöst werden, hat der Kunde zu tragen. Dies gilt insbesondere auch für Bankspesen, die durch Rückbelastungen entstehen. Zudem sind freibleibend wir berechtigt, bei Nichteinlösung oder Rückbelastung eines Schecks oder Wechsels eine Aufwandspauschale in Höhe von Euro 25,00 zuzüglich Mehrwertsteuer vom Kunden zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass uns kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.
3.7 Für jedes Mahnschreiben sind wir zur Berechnung einer Pauschale von Euro 15,00 zuzüglich Mehrwertsteuer berechtigt.
3.8 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind unsere Rechnungen innerhalb von 20 Tagen nach Auslieferung der Ware oder Eintritt des Annahmeverzuges ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nach Ablauf von 14 Tagen seit Auslieferung kommt der Kunde in Zahlungsverzug; einer gesonderten Mahnung bedarf es nicht. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Kunde die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.
3.9 Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise länger als 30 Tage in Verzug oder wird der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, sind wir unbeschadet der Geltendmachung weiterer Rechte berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Kunden sofort fällig zu stellen, sämtliche Lieferungen und unverbindlichLeistungen zurückzubehalten und sämtliche Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt gemäß §§ 449, 323, 985 BGB geltend zu machen.
3.10 Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht ihm auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.
3.11 Zahlungseingänge werden zunächst auf Zinsen und Kosten, dann auf die jeweils älteste Forderung angerechnet. Dies gilt auch, wenn wir dem Besteller Kataloge, technische Dokumentationen, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben.
2. Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen. Die Annahme kann schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Besteller erfolgen. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Lieferanten.
3. Die Abgabe jedes Angebots erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, soweit wir die Nichtbelieferung nicht selbst zu vertreten haben, insbesondere rechtzeitig ein kongruentes Deckungsgeschäft mit unserem Lieferanten abgeschlossen haben. Bei Nichtverfügbarkeit der Leistung informieren wir den Besteller unverzüglich und erstatten eine etwaige getätigte Gegenleistung zurück.
4. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen, wie Kostenvoranschläge, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben und sonstige Unterlagen sind freibleibend und nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Eigentums- und Urheberrechte an Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen oder sonstigen Unterlagen bleiben uns vorbehalten. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung zulässig.
5. Anwendungstechnische Ratschläge in Wort und Schrift gelten nur als unverbindliche Hinweise und befreien den Kunden nicht von der eigenen Prüfungspflicht unter Berücksichtigung der beabsichtigten Anwendungszwecke.
6. Kommt der Vertrag mit dem Käufer innerhalb der Angebotsfrist nicht zustande, ist der Besteller verpflichtet, die dem Angebot beigefügten Dokumente auf eigene Kosten unverzüglich zurückzugeben und von ihm angefertigte Kopien der entsprechenden Dokumente und/oder hierzu angefertigte Dateien auf eigene Kosten zu vernichten bzw. zu löschen.
7. Werkzeuge, Muster und andere Vorrichtungen, die anlässlich der Vertragsabwicklung angefertigt wurden, bleiben unser Eigentum, außer der Kunde hat hierfür ein gesondert im Vertrag schriftlich vereinbartes Entgelt entrichteteine entgegenstehende Bestimmung trifft.
8. Der Käufer steht dafür ein, dass von ihm vorgelegte Ausführungszeichnungen in Schutzrechte Dritter nicht eingreifen. Werden dennoch von Dritten Ansprüche gegen uns wegen Verletzungen von Schutzrechten geltend gemacht, so hat der Käufer uns im vollen Umfang schadlos zu halten.
Appears in 1 contract
Angebot – Angebotsunterlagen. 1. 2.1 Unsere Angebote sind freibleibend grundsätzlich unverbindlich und unverbindlichfreibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde. Dies gilt auchAllgemeine Geschäftsbedingungen
2.2 Wenn unsere Angebote ausnahmsweise verbindlich sind, gelten sie für die Dauer von 14 Tagen ab dem Angebotsdatum, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde
2.3 Bestellungen des Kunden sind für uns nur verbindlich, wenn wir dem Besteller Kataloge, technische Dokumentationen, sonstige Produktbeschreibungen sie schriftlich bestätigt oder Unterlagen – schlüssig durch Lieferung oder Rechnungserteilung angenommen haben. Als Bestätigung gilt auch in elektronischer Form – überlassen habender Zugang eines Lieferscheins beim Kunden.
22.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Beschreibungen unserer Lieferungen und Leistungen sorgfältig auf deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Zweckmäßigkeit zu prüfen. Ist Das gilt insbesondere für Projektangebote, in denen wir Annahmen getroffen haben, die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB wir unserer Kalkulation und unseren Lieferungs- und Leistungsbeschreibung zugrunde gelegt haben. Treffen unsere Annahmen nicht zu, hat uns der Kunde davon unverzüglich zu qualifizierenunterrichten, können damit wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen. Die Annahme kann schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Besteller erfolgen. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Lieferantenunsere Darstellung korrigieren können.
3. Die Abgabe jedes Angebots erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer2.5 Sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde, sind wir zu Änderungen einer vereinbarten Konstruktion oder einer vereinbarten Herstellung unserer Produkte berechtigt, soweit wir es sich um geringfügige Änderungen oder handelsübliche Abweichungen handelt, und diese dem Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar sind. Maßstab für die Nichtbelieferung nicht selbst zu vertreten habenZumutbarkeit sind auf Seiten des Kunden die Auswirkungen auf den Wert und die Funktionsfähigkeit der Produkte, auf unserer Seite technische, insbesondere rechtzeitig ein kongruentes Deckungsgeschäft mit unserem Lieferanten abgeschlossen haben. Bei Nichtverfügbarkeit der Leistung informieren wir den Besteller unverzüglich und erstatten eine etwaige getätigte Gegenleistung zurückproduktionstechnische Erfordernisse.
4. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen2.6 Sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde, wie Kostenvoranschläge, behalten wir uns an Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- Kalkulationen und Maßangaben und sonstige Unterlagen sind freibleibend und nur dann verbindlichsonstigen produkt-, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. anwendungs- oder projektbezogene Unterlagen, die schützenswertes Know-how beinhalten, Eigentums- und Urheberrechte an Kostenvoranschlägenvor, Abbildungenauch wenn wir sie dem Kunden überlassen. Sie dürfen ohne unsere vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder weitergegeben, Zeichnungen veröffentlicht oder sonstigen Unterlagen bleiben uns vorbehaltenvervielfältigt noch für einen anderen als den vereinbarten Zweck genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung zulässig.
5. Anwendungstechnische Ratschläge in Wort und Schrift gelten nur als unverbindliche Hinweise und befreien den Kunden nicht von der eigenen Prüfungspflicht unter Berücksichtigung der beabsichtigten Anwendungszwecke.
6. Kommt der Vertrag mit dem Käufer innerhalb der Angebotsfrist nicht zustande, ist der Besteller verpflichtet, die dem Angebot beigefügten Dokumente auf eigene Kosten unverzüglich zurückzugeben und von ihm angefertigte Kopien der entsprechenden Dokumente und/oder hierzu angefertigte Dateien auf eigene Kosten zu vernichten bzw. zu löschen.
7. Werkzeuge, Muster und andere Vorrichtungen, die anlässlich der Vertragsabwicklung angefertigt wurden, bleiben unser Eigentum, außer der Kunde hat hierfür ein gesondert im Vertrag schriftlich vereinbartes Entgelt entrichtet.
8. Der Käufer steht dafür ein, dass von ihm vorgelegte Ausführungszeichnungen in Schutzrechte Dritter nicht eingreifen. Werden dennoch von Dritten Ansprüche gegen uns wegen Verletzungen von Schutzrechten geltend gemacht, so hat der Käufer uns im vollen Umfang schadlos zu halten.Allgemeine Geschäftsbedingungen
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Zahlungsbedingungen
Angebot – Angebotsunterlagen. 1. Unsere 2.1 Sämtliche Angebote sind freibleibend freibleibend. Katalogangaben sowie Abbil- dungen, Gewichts- und Maßangaben sind unverbindlich. Dies gilt auchDie Bestel- lung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, wenn das wir dem Besteller Kataloge, technische Dokumentationen, sonstige Produktbeschreibungen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen habendurch Beginn der Auf- tragsausführung annehmen können.
22.2 Inhalt und Umfang des Vertrages bestimmen sich nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, sofern diese erteilt wird. Ist Vorbe- haltlich abweichender Vereinbarungen sind für den Verwendungs- zweck die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB Angaben in unseren Angeboten maßgeblich. Den Ange- boten zugrundeliegende Unterlagen werden nur bei ausdrücklicher Einbeziehung Vertragsinhalt. Änderungen sind vorbehalten, soweit dadurch der Vertragszweck nicht gefährdet ist und die Änderungen nicht grundlegender Art sind. Mündliche Zusagen vor Abschluss die- ses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag er- setzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. Ergänzungen und Abänderungen der ge- troffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Bedingungen be- dürfen zu qualifizieren, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen. Die Annahme kann schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung ihrer Wirksamkeit der Ware an den Besteller erfolgen. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des LieferantenSchriftform.
3. Die Abgabe jedes Angebots erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, soweit wir die Nichtbelieferung nicht selbst zu vertreten haben, insbesondere rechtzeitig ein kongruentes Deckungsgeschäft mit unserem Lieferanten abgeschlossen haben. Bei Nichtverfügbarkeit der Leistung informieren wir den Besteller unverzüglich und erstatten eine etwaige getätigte Gegenleistung zurück.
4. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen, wie Kostenvoranschläge, 2.3 An Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- Kalkulationen und Maßangaben sonstigen Unter- lagen behalten wir uns Eigentums- und sonstige Unterlagen Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ be- zeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
2.4 Technische Beratungen, insbesondere Beratungen zu Statik oder Montage sind freibleibend und nicht Vertragsgegenstand; sie sind nur dann verbindlich, wenn soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Eigentums- und Urheberrechte an Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen oder sonstigen Unterlagen bleiben uns vorbehalten. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung zulässig.
5. Anwendungstechnische Ratschläge in Wort und Schrift gelten nur als unverbindliche Hinweise und befreien Sie entheben den Kunden nicht von der eigenen Prüfungspflicht unter Berücksichtigung der beabsichtigten AnwendungszweckeVerpflichtung einer sach- und fachgemä- ßen Verwendung unserer Produkte.
6. Kommt der Vertrag mit dem Käufer innerhalb der Angebotsfrist nicht zustande2.5 Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtzeitigkeit vom Bestel- ler zu beschaffender oder zu erstellender Ausführungsunterlagen ist der Besteller verpflichtet, die dem Angebot beigefügten Dokumente auf eigene Kosten unverzüglich zurückzugeben und von ihm angefertigte Kopien der entsprechenden Dokumente und/oder hierzu angefertigte Dateien auf eigene Kosten zu vernichten bzw. zu löschendieser verantwortlich.
7. Werkzeuge, Muster und andere Vorrichtungen, die anlässlich der Vertragsabwicklung angefertigt wurden, bleiben unser Eigentum, außer der Kunde hat hierfür ein gesondert im Vertrag schriftlich vereinbartes Entgelt entrichtet.
8. Der Käufer steht dafür ein, dass von ihm vorgelegte Ausführungszeichnungen in Schutzrechte Dritter nicht eingreifen. Werden dennoch von Dritten Ansprüche gegen uns wegen Verletzungen von Schutzrechten geltend gemacht, so hat der Käufer uns im vollen Umfang schadlos zu halten.
Appears in 1 contract
Samples: General Terms and Conditions of Sale
Angebot – Angebotsunterlagen. 1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlichDer Besteller macht durch seine Unterschrift ein unwiderrufliches Kaufangebot, das der Annahme durch uns bedarf. Dies Die Annahme erfolgt innerhalb von 10 Arbeitstagen durch die Auftragsbestätigung oder durch die Lieferung. Wenn die Auftragsbestätigung vom Kaufangebot abweicht, gilt auchdie Auftragsbestätigung vom Besteller als angenommen, wenn wir dem Besteller Katalogenicht innerhalb von 12 Tagen ab Zugang der Auftragsbestätigung ein schriftlicher Widerspruch von ihm bei uns eingeht, technische Dokumentationen, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen habenspätestens jedoch mit vorbehaltloser Entgegennahme des Kaufgegenstandes.
2. Ist Zumutbare Änderungen in technischer Hinsicht sowie in Form, Farbe und sonstigen Gegebenheiten bleiben vorbehalten, soweit sie die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen. Die Annahme kann schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Besteller erfolgen. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des LieferantenZweckmäßigkeit nicht beeinträchtigen.
3. Die Abgabe jedes Angebots Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, soweit wir jedoch nur für den Fall, dass die Nichtbelieferung Nichtlieferung nicht selbst von uns zu vertreten haben, ist. Dies gilt insbesondere rechtzeitig ein kongruentes Deckungsgeschäft bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Lieferanten abgeschlossen habenZulieferer. Bei Nichtverfügbarkeit oder nicht rechtzeitiger Verfügbarkeit der Leistung informieren werden wir den Besteller unverzüglich und erstatten eine etwaige getätigte Gegenleistung zurücksofort informieren.
4. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen, wie Kostenvoranschläge, An Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- Kalkulationen und Maßangaben und sonstige sonstigen Unterlagen sind freibleibend und nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte an Kostenvoranschlägenvor. Dies gilt auch für solche schriftliche Unterlagen, Abbildungen, Zeichnungen oder sonstigen Unterlagen bleiben uns vorbehaltendie als „vertraulich“ bezeichnet sind. Eine Vor ihrer Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung zulässigbedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
5. Anwendungstechnische Ratschläge in Wort und Schrift gelten nur als unverbindliche Hinweise und befreien den Kunden nicht von der eigenen Prüfungspflicht unter Berücksichtigung der beabsichtigten Anwendungszwecke.
6. Kommt der Vertrag Bei Abrufaufträgen mit dem Käufer innerhalb der Angebotsfrist nicht zustande, oder ohne Zeitbestimmung ist der Besteller verpflichtet, uns den gewünschten Auslieferungstermin mindestens 8 Wochen vorher durch Einschreibebrief anzuzeigen. Es gelten die dem Angebot beigefügten Dokumente auf eigene Kosten unverzüglich zurückzugeben und zum Zeitpunkt der jeweiligen Lieferung dann gültigen Listenpreise. Abweichende Preisgarantien haben nur dann Bestand, wenn sie von ihm angefertigte Kopien der entsprechenden Dokumente und/oder hierzu angefertigte Dateien auf eigene Kosten zu vernichten bzw. zu löschenuns schriftlich bestätigt sind.
7. Werkzeuge, Muster und andere Vorrichtungen, die anlässlich der Vertragsabwicklung angefertigt wurden, bleiben unser Eigentum, außer der Kunde hat hierfür ein gesondert im Vertrag schriftlich vereinbartes Entgelt entrichtet.
8. Der Käufer steht dafür ein, dass von ihm vorgelegte Ausführungszeichnungen in Schutzrechte Dritter nicht eingreifen. Werden dennoch von Dritten Ansprüche gegen uns wegen Verletzungen von Schutzrechten geltend gemacht, so hat der Käufer uns im vollen Umfang schadlos zu halten.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebot – Angebotsunterlagen. 1. Unsere Angebote a) Anfragen von XXXXXXX beim Lieferanten über dessen Produkte und die Konditionen ihrer Liefe- rung oder Aufforderungen von HÖRMANN zur Angebotsabgabe binden HÖRMANN in keiner Weise.
b) Bestellungen von HÖRMANN sind freibleibend nur gültig und unverbindlich. Dies gilt auchbindend, wenn wir dem Besteller Katalogesie schriftlich erfolgen. Eine Unter- zeichnung durch HÖRMANN ist bei Einzelbestellungen bis zu einer Wertgrenze von EUR 1.000,00 für die Wirksamkeit der Bestellung nicht erforderlich. Die Schriftform ist gewahrt, technische Dokumentationenwenn die Über- mittlung mittels Telefax, sonstige Produktbeschreibungen Email oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen habeneinem sonstigen elektronischen DFÜ-System erfolgt.
2c) Kostenvoranschläge des Lieferanten sind verbindlich und nicht zu vergüten, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes zwischen den Vertragsparteien vereinbart.
d) Ein gültiger und verbindlicher Vertrag zwischen HÖRMANN und dem Lieferanten unter Einschluss der AEB kommt zustande durch (i) die an den Lieferanten übermittelte schriftliche Bestellung von XXXXXXX, und (ii) ihre ausdrückliche schriftliche Annahme (Auftragsbestätigung) durch den Liefe- ranten, die innerhalb von 2 Tagen nach dem Datum der Bestellung bei HÖRMANN eingehen muss, oder (iii) den Beginn der Lieferung der bestellten Produkte durch den Lieferanten. Ist Jede Auftragsbe- stätigung des Lieferanten, die von der Bestellung von HÖRMANN abweicht, stellt ein neues Kaufan- gebot dar und muss von HÖRMANN schriftlich angenommen werden.
e) XXXXXXX kann auch nach der Bestätigung der Bestellung durch den Lieferanten jederzeit Ände- rungen der Produkte (insbesondere auch bzgl. Konstruktion und Ausführung der Produkte) vom Lie- feranten verlangen. In diesem Fall wird der Lieferant HÖRMANN unverzüglich über die Auswirkun- gen dieses Änderungsverlangens, insbesondere im Hinblick auf Mehr- oder Minderkosten sowie den Liefertermin informieren und die Parteien werden eine angemessene Vertragsanpassung vereinba- ren, soweit erforderlich.
f) Sieht der Vertrag oder die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizierenvor, können wir dass die Produkte durch Lieferabruf bestimmt werden, so werden diese innerhalb von zwei Wochen annehmen. Die Annahme kann schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware Lieferabrufe 2 Tage nach Übermittlung an den Besteller erfolgen. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Lieferanten.
3. Die Abgabe jedes Angebots erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, soweit wir die Nichtbelieferung nicht selbst zu vertreten haben, insbesondere rechtzeitig ein kongruentes Deckungsgeschäft mit unserem Lieferanten abgeschlossen haben. Bei Nichtverfügbarkeit der Leistung informieren wir den Besteller unverzüglich und erstatten eine etwaige getätigte Gegenleistung zurück.
4. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen, wie Kostenvoranschläge, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben und sonstige Unterlagen sind freibleibend und nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich sofern der Lie- ferant ihnen bis dahin nicht schriftlich vereinbart wirdwidersprochen hat. Eigentums- und Urheberrechte an Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen oder sonstigen Unterlagen bleiben uns vorbehalten. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung zulässig.
5. Anwendungstechnische Ratschläge in Wort und Schrift gelten nur als unverbindliche Hinweise und befreien den Kunden nicht von der eigenen Prüfungspflicht unter Berücksichtigung der beabsichtigten Anwendungszwecke.
6. Kommt der Vertrag mit dem Käufer innerhalb der Angebotsfrist nicht zustande, ist der Besteller verpflichtet, die dem Angebot beigefügten Dokumente auf eigene Kosten unverzüglich zurückzugeben und von ihm angefertigte Kopien der entsprechenden Dokumente und/oder hierzu angefertigte Dateien auf eigene Kosten zu vernichten bzw. zu löschen.
7. Werkzeuge, Muster und andere Vorrichtungen, die anlässlich der Vertragsabwicklung angefertigt wurden, bleiben unser Eigentum, außer der Kunde hat hierfür ein gesondert im Vertrag schriftlich vereinbartes Entgelt entrichtet.
8. Der Käufer steht dafür ein, dass von ihm vorgelegte Ausführungszeichnungen in Schutzrechte Dritter nicht eingreifen. Werden dennoch von Dritten Ansprüche gegen uns wegen Verletzungen von Schutzrechten geltend gemacht, so hat der Käufer uns im vollen Umfang schadlos zu halten.August 2020 | Version 1.0 | HÖRMANN Automotive 2
Appears in 1 contract
Angebot – Angebotsunterlagen. (1) Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch SeioTec, spätestens jedoch mit Beginn der Ausführung der Leistung zustande.
(2) Projekt und Anlagebeschreibungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ersetzen das Pflichtenheft, sofern nicht vom Kunden bereits eine detaillierte Leistungsbeschreibung vorgelegt wird (die Auftragsbestätigung hat jedoch im Fall von Widersprüchen stets Vorrang).
(3) Die Angebote von SeioTec sind bis zur Annahme durch den Kunden bzw. Unsere Angebote sind abstimmungsgemäßem Beginn der Ausführung der Leistung freibleibend und unverbindlichwiderruflich. Dies gilt auchSollte sich in einem Angebot ein Fehler (z.B. bei den Angaben zu einem Produkt, wenn wir dem Besteller Katalogeden Preisangaben oder der Lieferbarkeit) eingeschlichen haben, technische Dokumentationen, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – wird der Kunde hierüber schnellstmöglich informiert. Dieser kann dann den geänderten Auftrag neu bestätigen. Ansonsten kann der Auftrag auch in elektronischer Form – überlassen habenvon SeioTec storniert werden. Der Inhalt von Werbeprospekten und öffentlichen Anpreisungen wird nicht Inhalt des Vertrages. Garantien sind ausdrücklich schriftlich als solche zu benennen.
2(4) Wurde in dem von SeioTec unterbreiteten Angebot keine Gültigkeitsdauer angegeben, beträgt die Bindungsfrist maximal 30 Tage. Ist die Soweit eine Bestellung seitens des Kunden als Angebot gemäß zu werten ist (§ 145 BGB zu qualifizierenBGB), können wir diese innerhalb von zwei Wochen dieses binnen 14 Tagen ab Eingang annehmen. Die Annahme kann schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung Frist beginnt mit dem Eingang der Ware an den Besteller erfolgen. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des LieferantenBestellung.
3. Die Abgabe jedes Angebots erfolgt unter dem Vorbehalt (5) Unbeschadet der rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, soweit wir die Nichtbelieferung nicht selbst weiteren in diesen Lieferbedingungen enthaltenen Regelungen zu vertreten haben, insbesondere rechtzeitig ein kongruentes Deckungsgeschäft mit unserem Lieferanten abgeschlossen haben. Bei Nichtverfügbarkeit Vertraulichkeit und Schutzrechten behält sich SeioTec – auch im Angebotsstadium - ungeachtet der Leistung informieren wir den Besteller unverzüglich und erstatten eine etwaige getätigte Gegenleistung zurück.
4. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen, wie Kostenvoranschlägejeweiligen Speicherform an allen ihren Designs, Abbildungen, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen, Kalkulationen und Unterlagen, an den Arbeitsschritten, auftragsgemäßen Ergebnissen, sowie an allen Mitteilungen, Dokumenten und gegebenenfalls spezifischer Software die Urheber- und alle Eigentumsrechte für Geistiges Eigentum vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte und vor jeglicher vertraglich nicht vorgesehener bzw. gestatteter Nutzung bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von SeioTec. Wenn der Auftrag SeioTec nicht erteilt wird, sind all solche Gegenstände und Informationen auf Verlangen von SeioTec unverzüglich zurückzugeben bzw. zu löschen. Wenn es vom Besteller bei Mitteilung von Informationen nicht ausdrücklich anders erklärt wird, ist SeioTec zur Überlassung an seine Lieferanten insoweit berechtigt, wie es zur Auftragserfüllung notwendig ist.
(6) Die korrekte Auswahl und Dimensionierung der bestellten Produkte obliegt dem Besteller und ist dessen alleiniges Risiko, sofern nicht SeioTec ausdrücklich mit der Beratung und/oder Projektierung beauftragt wurde.
(7) Leistungsänderungen im Interesse des technischen Fortschritts behält sich SeioTec vor, falls diese keine Änderungen der Funktion bzw. des grundlegenden Designs mit sich bringen. Wir würden den Kunden vorher informieren. Die mit dem Angebot übergebenen Unterlagen wie z.B. die vorangehend im Absatz II.4 benannten sowie Gewichts- und Maßangaben und sonstige Unterlagen Informationen sind freibleibend und nur dann verbindlichunverbindlich, wenn dies soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet oder vereinbart wird. Eigentums- und Urheberrechte an Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen oder sonstigen Unterlagen bleiben uns vorbehalten. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung zulässigsind.
5. Anwendungstechnische Ratschläge in Wort (8) Die Angestellten und Schrift gelten nur als unverbindliche Hinweise und befreien den Kunden Mitarbeiter von SeioTec sind nicht von der eigenen Prüfungspflicht unter Berücksichtigung der beabsichtigten Anwendungszwecke.
6. Kommt der Vertrag mit dem Käufer innerhalb der Angebotsfrist nicht zustandebefugt, ist der Besteller verpflichtetmündliche Nebenabreden oder Zusicherungen zu geben, die dem Angebot beigefügten Dokumente über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen oder diesen abändern. Schuldbefreiende Zahlungen sind nur auf eigene Kosten unverzüglich zurückzugeben und die angegebenen Bankverbindungen von ihm angefertigte Kopien der entsprechenden Dokumente und/oder hierzu angefertigte Dateien auf eigene Kosten zu vernichten bzw. zu löschenSeioTec möglich.
7. Werkzeuge, Muster und andere Vorrichtungen, die anlässlich der Vertragsabwicklung angefertigt wurden, bleiben unser Eigentum, außer der Kunde hat hierfür ein gesondert im Vertrag schriftlich vereinbartes Entgelt entrichtet.
8. Der Käufer steht dafür ein, dass von ihm vorgelegte Ausführungszeichnungen in Schutzrechte Dritter nicht eingreifen. Werden dennoch von Dritten Ansprüche gegen uns wegen Verletzungen von Schutzrechten geltend gemacht, so hat der Käufer uns im vollen Umfang schadlos zu halten.
Appears in 1 contract
Angebot – Angebotsunterlagen. 1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlichBestellungen erfolgen in Textform. Dies gilt auch, wenn wir dem Besteller Kataloge, technische Dokumentationen, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch Auch Abweichungen von diesen Einkaufsbedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen Bestätigung in elektronischer Form – überlassen habenText- form. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
2. Ist die Der Lieferant ist verpflichtet, auf offensichtliche Irrtümer und Unvollständigkeit in der Bestellung hinzuweisen; ansonsten gilt der Vertrag als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, können wir diese nicht geschlossen. Unsere Bestellung ist innerhalb von zwei Wochen annehmenfünf Tagen mit verbindlicher Bestätigung der Lieferzeit anzunehmen. Die Maßgeblich für die rechtzeitige Annahme kann schriftlich (z.B. ist der Zugang der Annahmeerklärung in Textform bei uns. Sollte eine Annahme verspätet er- klärt werden, stellt die verspätete Annahme ein neues Angebot dar, welches der ausdrücklichen Annahme durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Besteller erfolgen. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Lieferantenuns in Textform bedarf.
3. An von uns dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildun- gen, Berechnungen, Beschreibungen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt insbesondere auch für Daten auf elektronischen Datenträgern bzw. per Datenfernübertra- gung übermittelte Daten. Der Lieferant darf diese Daten oder Gegenstände ohne unsere ausdrückliche Zustimmung Dritten weder als solche noch inhalt- lich zugänglich machen, noch sie bekannt geben oder selbst oder durch Dritte für andere als die von uns bestimmten Zwecke verwenden. Der Lieferant hat diese Daten unaufgefordert zu löschen und Unterlagen sowie selbst gefer- tigte Ausdrucke und Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsge- mäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden. Auf Verlangen von GDI ist der Lieferant zur Herausgabe der Daten und Datenträger verpflichtet. Die Abgabe jedes Angebots Geheimhaltungspflicht erlischt erst, wenn und soweit das in den überlassenen Unterlagen enthaltene Wissen allgemein bekannt geworden ist. Gleiches gilt entsprechend für bereit gestellte Materialien oder Stoffe sowie für Werkzeuge, Vorlagen, Muster oder sonstige von GDI bereitgestellte Gegen- stände. Eine Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der beigestellten Gegenstände durch den Lieferanten erfolgt unter dem Vorbehalt für GDI. Bleiben dabei Eigentums- rechte Dritter bestehen, so erwirbt GDI an der rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, soweit wir die Nichtbelieferung nicht selbst zu vertreten haben, insbesondere rechtzeitig ein kongruentes Deckungsgeschäft mit unserem Lieferanten abgeschlossen haben. Bei Nichtverfügbarkeit neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Leistung informieren wir den Besteller unverzüglich und erstatten eine etwaige getätigte Gegenleistung zurückbeigestellten Gegenstände zum Wert der neuen Sachen.
4. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen, wie Kostenvoranschläge, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben und sonstige Unterlagen sind freibleibend und nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Eigentums- und Urheberrechte an Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen oder sonstigen Unterlagen bleiben uns vorbehalten. Eine Weitergabe an Dritte Der Lieferant ist nur mit schriftlicher Zustimmung zulässigunserer Einwilligung in Textform berechtigt, den Auftrag oder wesentliche Teile davon durch selbstständig tätige Dritte ausführen zu lassen.
5. Anwendungstechnische Ratschläge in Wort und Schrift gelten nur als unverbindliche Hinweise und befreien GDI kann nachträglich Änderungen des Leistungsgegenstandes unter entsprechender Anpassung der Gegenleistung verlangen, wenn die Ände- rung handelsüblich ist, für den Kunden nicht von der eigenen Prüfungspflicht unter Berücksichtigung der beabsichtigten Anwendungszwecke.
6. Kommt der Vertrag mit dem Käufer innerhalb der Angebotsfrist nicht zustande, ist der Besteller verpflichtet, die dem Angebot beigefügten Dokumente auf eigene Kosten unverzüglich zurückzugeben und von ihm angefertigte Kopien der entsprechenden Dokumente und/oder hierzu angefertigte Dateien auf eigene Kosten zu vernichten bzw. zu löschen.
7. Werkzeuge, Muster und andere Vorrichtungen, die anlässlich der Vertragsabwicklung angefertigt wurden, bleiben unser Eigentum, außer der Kunde hat hierfür ein gesondert Lieferanten im Vertrag schriftlich vereinbartes Entgelt entrichtetEinzelfall zumutbar ist oder GDI wesentliche bei Vertragsschluss unvorhersehbare Gründe vorträgt, wozu auch eine wesentlich geänderte Auftragslage zählt.
8. Der Käufer steht dafür ein, dass von ihm vorgelegte Ausführungszeichnungen in Schutzrechte Dritter nicht eingreifen. Werden dennoch von Dritten Ansprüche gegen uns wegen Verletzungen von Schutzrechten geltend gemacht, so hat der Käufer uns im vollen Umfang schadlos zu halten.
Appears in 1 contract
Samples: Einkaufsbedingungen
Angebot – Angebotsunterlagen. 1. Unsere Angebote a) Anfragen von MAHLE beim Lieferanten über des- sen Produkte und die Konditionen ihrer Lieferung oder Aufforderungen von MAHLE zur Angebotsab- gabe binden MAHLE in keiner Weise.
b) Bestellungen von MAHLE sind freibleibend nur gültig und unverbindlich. Dies gilt auchbindend, wenn wir dem Besteller Katalogesie schriftlich erfolgen. Eine Un- terzeichnung durch MAHLE ist nicht erforderlich. Die Schriftform ist gewahrt, technische Dokumentationenwenn die Übermittlung mittels Telefax, sonstige Produktbeschreibungen Email oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen habeneinem sonstigen elektro- nischen DFÜ-System erfolgt.
2c) Kostenvoranschläge des Lieferanten sind ver- bindlich und nicht zu vergüten, es sei denn, es wur- de ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
d) Ein gültiger und verbindlicher Vertrag zwischen MAHLE und dem Lieferanten unter Einschluss der AEB kommt zustande durch • die an den Lieferanten übermittelte schriftli- che Bestellung von MAHLE, und Jede Auftragsbestätigung des Lieferanten, die von der Bestellung von MAHLE abweicht, stellt ein neu- es Kaufangebot dar und muss von MAHLE schrift- lich angenommen werden.
e) MAHLE kann auch nach der Bestätigung der Bestellung durch den Lieferanten jederzeit Ände- rungen der Produkte (insbesondere auch bzgl. Ist Kon- struktion und Ausführung der Produkte) vom Liefe- ranten verlangen. In diesem Fall wird der Lieferant MAHLE unverzüglich über die Auswirkungen dieses Änderungsverlangens, insbesondere im Hinblick auf Mehr- oder Minderkosten sowie den Lieferter- min informieren und die Parteien werden eine ange- messene Vertragsanpassung vereinbaren, soweit erforderlich.
f) Sieht der Vertrag oder die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizierenvor, können wir dass die Produkte durch Lieferabruf bestimmt werden, so werden diese innerhalb von zwei Wochen annehmen. Die Annahme kann schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware Lieferabrufe 2 Tage nach Über- mittlung an den Besteller erfolgen. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Lieferanten.
3. Die Abgabe jedes Angebots erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, soweit wir die Nichtbelieferung nicht selbst zu vertreten haben, insbesondere rechtzeitig ein kongruentes Deckungsgeschäft mit unserem Lieferanten abgeschlossen haben. Bei Nichtverfügbarkeit der Leistung informieren wir den Besteller unverzüglich und erstatten eine etwaige getätigte Gegenleistung zurück.
4. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen, wie Kostenvoranschläge, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben und sonstige Unterlagen sind freibleibend und nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich sofern der Lieferant ihnen bis dahin nicht schriftlich vereinbart wird. Eigentums- und Urheberrechte an Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen oder sonstigen Unterlagen bleiben uns vorbehalten. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung zulässigwiderspro- chen hat.
5. Anwendungstechnische Ratschläge in Wort und Schrift gelten nur als unverbindliche Hinweise und befreien den Kunden nicht von der eigenen Prüfungspflicht unter Berücksichtigung der beabsichtigten Anwendungszwecke.
6. Kommt der Vertrag mit dem Käufer innerhalb der Angebotsfrist nicht zustande, ist der Besteller verpflichtet, die dem Angebot beigefügten Dokumente auf eigene Kosten unverzüglich zurückzugeben und von ihm angefertigte Kopien der entsprechenden Dokumente und/oder hierzu angefertigte Dateien auf eigene Kosten zu vernichten bzw. zu löschen.
7. Werkzeuge, Muster und andere Vorrichtungen, die anlässlich der Vertragsabwicklung angefertigt wurden, bleiben unser Eigentum, außer der Kunde hat hierfür ein gesondert im Vertrag schriftlich vereinbartes Entgelt entrichtet.
8. Der Käufer steht dafür ein, dass von ihm vorgelegte Ausführungszeichnungen in Schutzrechte Dritter nicht eingreifen. Werden dennoch von Dritten Ansprüche gegen uns wegen Verletzungen von Schutzrechten geltend gemacht, so hat der Käufer uns im vollen Umfang schadlos zu halten.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Angebot – Angebotsunterlagen. (1) Bestellungen werden von HK ausgelöst. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlichDer Lieferant wird den Auftrag von HK innerhalb von 2 Arbeitstagen ab Erhalt schriftlich oder per Fax bzw. Mail bestätigen, wenn nicht nach Lage der Dinge eine kürzere Bestätigungsfrist angezeigt ist. Dies gilt auchauch für Lieferabrufe aus Rahmenbestellungen. Ein Vertrag kommt auch mit der schriftlichen Auftragsbestätigung, deren Inhalte nach den Grundsätzen des kaufmännischen Bestätigungsschreibens maßgeblich sind, durch HK, spätestens jedoch mit der Annahme der Leistung des Lieferanten zustande.
(2) Beginnt der Lieferant innerhalb dieser Frist mit der Erbringung der Leistungen aus der Bestellung, gilt dies als Bestätigung des Erhalts der Bestellung von HK, selbst wenn der Lieferant diesen Erhalt nicht ausdrücklich gemäß vorstehenden Absatz 1 bestätigt hat. Der Vertrag kommt nach den Grundsätzen des kaufmännischen Bestätigungsschreibens auch in diesem Fall mit dem Inhalt einer Auftragsbestätigung von HK zustande.
(3) Die Angebote des Lieferanten an HK sind 14 Tage ab dem auf den Eingang des Angebots folgenden Tag verbindlich und unwiderruflich.
(4) Weicht eine Auftragsbestätigung des Lieferanten vom Inhalt der vorangegangenen Bestellung von HK ab oder bestätigt der Lieferant die Bestellung verspätet, ist HK nur gebunden, wenn wir dem Besteller KatalogeHK der Abweichung oder der verspäteten Auftragsbestätigung, technische Dokumentationendie einem neuen Angebot des Lieferanten entspricht, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen schriftlich zustimmt.
(5) Unbeschadet der weiteren in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen Regelungen zu Vertraulichkeit und Schutzrechten behält sich HK – auch in elektronischer Form – überlassen haben.
2. Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen. Die Annahme kann schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung im vorvertraglichen Stadium - ungeachtet der Ware jeweiligen Speicherform an den Besteller erfolgen. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Lieferanten.
3. Die Abgabe jedes Angebots erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, soweit wir die Nichtbelieferung nicht selbst zu vertreten haben, insbesondere rechtzeitig ein kongruentes Deckungsgeschäft mit unserem Lieferanten abgeschlossen haben. Bei Nichtverfügbarkeit der Leistung informieren wir den Besteller unverzüglich und erstatten eine etwaige getätigte Gegenleistung zurück.
4. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen, wie Kostenvoranschlägeallen Designs, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- Kalkulationen und Maßangaben sonstigen Unterlagen, an den Arbeitsschritten, Grundlagen des Angebots, sowie an allen sonstigen Informationen, Dokumenten und sonstige Unterlagen sind freibleibend gegebenenfalls spezifischer Software die Urheber- und nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wirdalle Eigentumsrechte für Geistiges Eigentum vor. Eigentums- Vor jeglicher vertraglich nicht vorgesehener bzw. gestatteter Nutzung und Urheberrechte an Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen oder sonstigen Unterlagen bleiben uns vorbehalten. Eine ihrer Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher bedarf der Lieferant der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung zulässigvon HK.
5. Anwendungstechnische Ratschläge in Wort (6) Die Angestellten und Schrift gelten nur als unverbindliche Hinweise und befreien den Kunden Mitarbeiter von HK sind nicht von der eigenen Prüfungspflicht unter Berücksichtigung der beabsichtigten Anwendungszwecke.
6. Kommt der Vertrag mit dem Käufer innerhalb der Angebotsfrist nicht zustandebefugt, ist der Besteller verpflichtetmündliche Nebenabreden oder Zusicherungen zu geben, die dem Angebot beigefügten Dokumente über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen oder diesen abändern. Schuldbefreiende Zahlungen sind nur auf eigene Kosten unverzüglich zurückzugeben und die von ihm angefertigte Kopien der entsprechenden Dokumente und/oder hierzu angefertigte Dateien auf eigene Kosten zu vernichten bzw. zu löschenHK angegebenen Bankverbindungen möglich.
7. Werkzeuge, Muster und andere Vorrichtungen, die anlässlich der Vertragsabwicklung angefertigt wurden, bleiben unser Eigentum, außer der Kunde hat hierfür ein gesondert im Vertrag schriftlich vereinbartes Entgelt entrichtet.
8. Der Käufer steht dafür ein, dass von ihm vorgelegte Ausführungszeichnungen in Schutzrechte Dritter nicht eingreifen. Werden dennoch von Dritten Ansprüche gegen uns wegen Verletzungen von Schutzrechten geltend gemacht, so hat der Käufer uns im vollen Umfang schadlos zu halten.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Angebot – Angebotsunterlagen. 1. Unsere Angebote Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt. Alle von uns angegebenen Leistungswerte sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Besteller Kataloge, technische Dokumentationen, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen habennur Circa-Werte.
2. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Gewichts- und Maßangaben sowie Muster sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Angebotsanfragen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Werden Anfragen nicht in deutscher Sprache gestellt, gelten hier insbesondere nur die im Angebot beschriebenen Leistungen und Ausführungen. Bei Ausfuhr der Ware ins Ausland, unabhängig davon, ob wir hierüber Kenntnis haben oder nicht, müssen uns Angaben zu länderspezifischen Vorschriften schriftlich bekannt gemacht werden. Der notwendige Mehraufwand ist kostenpflichtig. Grundsätzlich ist das im Prozess behandelte Produkt als Muster vor Planungsbeginn vorzulegen. Ist dies nicht möglich oder sinnvoll, ist das Produktverhalten detailliert zu beschreiben. Werden unterschiedliche Produkte im Prozess eingesetzt, so ist deren mengenmäßiger Anteil zu definieren. Liefern wir Maschinen und Vorrichtungen als Komponenten einer Gesamtanlage, so ist für die Bestellung Gestaltung und Abwicklung der Gesamtanlage der Besteller verantwortlich. Für erforderliche Genehmigungen, Gefahrenanalysen und andere gesetzliche oder behördliche Auflagen (wie Emmissionen, Explosions- und Brandschutz, statische und/oder andere bauliche Auflagen, etc.) ist der Besteller oder dessen Erfüllungsgehilfe als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizierenAnlagengestalter und- betreiber verantwortlich. Übernehmen wir eine Lieferung nach Zeichnung oder Muster des Bestellers, so hat dieser dafür einzustehen, dass durch und/oder aufgrund dieser Zeichnung oder Muster keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Das gleiche gilt, wenn wir die Vertragsware im Auftrag des Bestellers entwickeln oder konstruieren. Der Besteller stellt uns von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.
3. Bestellungen können wir diese innerhalb von zwei 6 Wochen annehmen. Die Annahme kann schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung Frist beginnt mit dem Eingang der Ware an den Besteller erfolgen. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Lieferanten.
3. Die Abgabe jedes Angebots erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, soweit wir die Nichtbelieferung nicht selbst zu vertreten haben, insbesondere rechtzeitig ein kongruentes Deckungsgeschäft mit unserem Lieferanten abgeschlossen haben. Bei Nichtverfügbarkeit der Leistung informieren wir den Besteller unverzüglich und erstatten eine etwaige getätigte Gegenleistung zurückBestellung.
4. Die Für den Umfang der Lieferung oder Leistung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Zusicherungen von Eigenschaften, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen zu dem Angebot gehörigen Unterlagenihrer Wirksamkeit der Schriftform.
5. Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt, wie Kostenvoranschlägemündliche Nebenabreden oder Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
6. An Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- Kalkulationen und Maßangaben und sonstige sonstigen Unterlagen sind freibleibend und nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte an Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen oder sonstigen Unterlagen bleiben uns vorbehaltenvor. Eine Vor ihrer Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung zulässig.
5. Anwendungstechnische Ratschläge in Wort und Schrift gelten nur als unverbindliche Hinweise und befreien den Kunden nicht von bedarf der eigenen Prüfungspflicht unter Berücksichtigung der beabsichtigten Anwendungszwecke.
6. Kommt der Vertrag mit dem Käufer innerhalb der Angebotsfrist nicht zustande, ist der Besteller verpflichtet, die dem Angebot beigefügten Dokumente auf eigene Kosten unverzüglich zurückzugeben und von ihm angefertigte Kopien der entsprechenden Dokumente und/oder hierzu angefertigte Dateien auf eigene Kosten zu vernichten bzw. zu löschenunserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
7. WerkzeugeWir sind zu Teillieferungen berechtigt, Muster und andere Vorrichtungen, die anlässlich der Vertragsabwicklung angefertigt wurden, bleiben unser Eigentum, außer der Kunde hat hierfür ein gesondert im Vertrag schriftlich vereinbartes Entgelt entrichtetsofern sie für den Käufer zumutbar sind.
8. Der Käufer steht dafür ein, dass von ihm vorgelegte Ausführungszeichnungen in Schutzrechte Dritter nicht eingreifen. Werden dennoch von Dritten Ansprüche gegen uns wegen Verletzungen von Schutzrechten geltend gemacht, so hat der Käufer uns im vollen Umfang schadlos zu halten.
Appears in 1 contract