Angebot – Angebotsunterlagen. 2.1. Angebote von Lieferanten gelten als verbindlich, sie sind vollständig und umfassend zu erstellen. Der Lieferant hat sich vor Angebotserstellung selbständig über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. Zusätzliche, aus der Nichterfüllung dieser Verpflichtung resultierende Kosten, gehen zu Lasten des Lieferanten. 2.2. Zusätzlicher Aufwand, der nach Erteilung von Zusatzaufträgen notwendig wird, ist nicht bereits durch die Grundbestellung in Auftrag gegeben und genehmigt, sondern muss gesondert fixiert und verhandelt werden. 2.3. Der Lieferant ist verpflichtet, uns auf kostengünstigere bzw. technisch sinnvollere oder innovative Alternativen hinzuweisen. 2.4. An Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, Entwürfen, Mustern und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind ausschließlich für die Fertigung aufgrund unserer Bestellung zu verwenden. Nach Abwicklung der Bestellung sind sie uns unaufgefordert zurückzugeben. Dritten gegenüber sind sie geheim zu halten. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Abwicklung dieses Vertrages. Sie erlischt, wenn und soweit das in den überlassenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen enthaltene Fertigungswissen allgemein bekannt geworden ist. 2.5. Sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte bezüglich uns vom Lieferanten überlassener Unterlagen gehen auf uns über.
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Samples: Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen
Angebot – Angebotsunterlagen. 2.1. Angebote von Lieferanten gelten als verbindlich, sie sind vollständig und umfassend zu erstellen. Der Lieferant hat sich vor Angebotserstellung selbständig über die örtlichen Gegebenheiten zu informierenin- formieren. Zusätzliche, aus der Nichterfüllung dieser Verpflichtung resultierende Kosten, gehen zu Lasten des Lieferanten.
2.2. Zusätzlicher Aufwand, der nach Erteilung von Zusatzaufträgen notwendig wird, ist nicht bereits durch die Grundbestellung in Auftrag gegeben und genehmigt, sondern muss gesondert fixiert und verhandelt werden.
2.3. Der Lieferant ist verpflichtet, uns auf kostengünstigere bzw. technisch sinnvollere oder innovative innovati- vere Alternativen hinzuweisen.
2.4. An Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, Entwürfen, Mustern und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind ausschließlich für die Fertigung aufgrund unserer Bestellung zu verwenden. Nach Abwicklung der Bestellung sind sie uns unaufgefordert unaufgefor- dert zurückzugeben. Dritten gegenüber sind sie geheim zu halten. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Abwicklung dieses Vertrages. Sie erlischt, wenn und soweit das in den überlassenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen enthaltene Fertigungswissen allgemein bekannt geworden ist.
2.5. Sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte bezüglich uns vom Lieferanten überlassener Unterlagen gehen auf uns über.
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