Angebot/Vertragsabschluss. Angebote und Preisangaben des Verkäufers im Internet, in Prospekten, Anzeigen oder sonstigen Werbematerialien sowie in Beratungsgesprächen sind freibleibend und unverbindlich. Die vom Verkäufer bereitgestellten Prospekte, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Der Käufer gibt mit Unterzeichnung des Auftragsformulars ein verbindliches Angebot, zum Kauf einer Wallbox oder zur Durchführung eines Elektromobilitäts-Checks, bei dem Verkäufer ab. Der Käufer ist an eine von ihm unterzeichnete und vom Verkäufer noch nicht angenommene Bestellung 14 Kalendertage gebunden. Der Verkäufer ist berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Bei Übermittlung des Auftragsformulars an die E-Mailadresse e- xxxxx@xxxxxxxxxx-xx.xx des Verkäufers, erhält der Käufer eine E- Mail, die den Empfang seiner Bestellung bestätigt (Bestätigungs-E- Mail). Diese Bestätigungs-E-Mail stellt keine Annahme des Angebotes des Verkäufers dar, sondern informiert den Käufer nur darüber, dass sein verbindliches Angebot bei dem Verkäufer eingegangen ist. Die Auftragsdaten werden bei dem Verkäufer gespeichert. Der Vertrag über den Einbau, der zuvor von den Stadtwerken Wolfenbüttel erworbenen Wallbox, kommt mit Annahme des Festpreisangebots zustande. Grundlage für das Festpreisangebot ist der zuvor beauftrage und erfolgreich durchgeführte Elektromobilitäts-Check. Dieser wird durch den Servicepartner durchgeführt und beinhaltet die vorherige Prüfung der grundsätzlichen Möglichkeit des elektrischen Anschlusses einer Wallbox/mehrerer Wallboxen an dem vom Kunden gewünschten Einbauort (insb. auch auf die ausreichende Dimensionierung des bestehenden Hausanschlusses) sowie der Möglichkeit der Durchführung der Arbeiten zum Anschluss der Wallbox. Sollte der Elektromobilitäts-Check ergeben, dass die Möglichkeit eines Anschlusses der zuvor von den Stadtwerken Wolfenbüttel erworbenen Wallbox beim Kunden nicht besteht, ist die Bedingung für den Einbau nicht erfüllt. Die Bedingung ist ebenfalls nicht erfüllt, wenn der Kunde das Festpreisangebot nicht annimmt. In beiden Fällen werden dem Käufer die Kosten des Elektromobilitäts-Checks als Pauschalbetrag, für die bis dahin entstandenen Leistungen des Verkäufers, in Rechnung gestellt. Nach erfolgreicher Durchführung des Elektromobilitäts-Checks erhält der Käufer ein verbindliches Festpreisangebot. Bei Annahme des Angebots durch den Käufer, werden die Kosten des Elektromobilitäts-Checks, in der Rechnungslegung gutgeschrieben. Die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch unter xxx.xxxxxxxxxx-xx.xx abrufbar und als Download speicherbar.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Kauf Und Den Einbau Einer Wallbox
Angebot/Vertragsabschluss. 2.1 Sämtliche von Seiten der DigiTrans als „Angebote“, „Kostenvoranschläge“ oder ähnliches bezeichnete Schriftstücke sind zunächst unverbindlich und freibleibend; sie sind als Aufforderung zur Angebotslegung seitens des Kunden zu verstehen und werden erst durch schriftliche Auftragsbestätigung (Annahme des kundenseitigen Angebots) durch DigiTrans verbindlich. „Bestellungen“ gelten als verbindliche Angebote des Kunden an DigiTrans.
2.2 Zusagen, Zusicherungen und Preisangaben des Verkäufers Garantien von Seiten der DigiTrans oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im InternetZusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber Unternehmer-Kunden nur im Falle einer schriftlichen Bestätigung verbindlich.
2.3 In Katalogen, in Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder sonstigen Werbematerialien sowie in Beratungsgesprächen anderen Medien (Informationsmaterial) angeführte Informationen über Produkte und Leistungen der DigiTrans, die der DigiTrans nicht zuzurechnen sind, hat der Kunde – sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauftragung zugrunde legt – der DigiTrans darzulegen. Diesfalls kann DigiTrans zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind freibleibend und derartige Angaben unverbindlich. Die vom Verkäufer bereitgestellten Prospekte, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben diese nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind– gegenüber Unternehmer-Kunden schriftlich – zum Vertragsinhalt erklärt wurden.
2.4 Sämtliche seitens der DigiTrans erstellten Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Der Käufer gibt mit Unterzeichnung Konsumenten im Sinne des Auftragsformulars ein verbindliches Angebot, zum Kauf einer Wallbox oder zur Durchführung eines Elektromobilitäts-Checks, bei dem Verkäufer abösterreichischen Konsumentenschutzgesetzes werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen.
2.5 Vertragssprache und Vertragsabwicklungssprache ist Deutsch. Der Käufer ist an eine von ihm unterzeichnete und vom Verkäufer noch nicht angenommene Bestellung 14 Kalendertage gebunden. Der Verkäufer DigiTrans ist berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Bei Übermittlung sämtliche seitens des Auftragsformulars Kunden (oder im Auftrag des Kunden) im Zuge der Vertragserrichtung und/oder der Vertragsabwicklung in nicht-deutscher Sprache an DigiTrans übergebenen Unterlagen und Dokumente in die E-Mailadresse e- xxxxx@xxxxxxxxxx-xx.xx des Verkäufers, erhält der Käufer eine E- Mail, die den Empfang seiner Bestellung bestätigt (Bestätigungs-E- Mail). Diese Bestätigungs-E-Mail stellt keine Annahme des Angebotes des Verkäufers dar, sondern informiert den Käufer nur darüber, dass sein verbindliches Angebot bei dem Verkäufer eingegangen ist. Die Auftragsdaten werden bei dem Verkäufer gespeichertdeutsche Sprache übersetzen zu lassen. Der Vertrag über den Einbau, Kunde ist zum Ersatz angemessener Übersetzungskosten verpflichtet. Sämtliche Liefer- und Leistungsfristen auf Seiten von DigiTrans werden für die Dauer der zuvor von den Stadtwerken Wolfenbüttel erworbenen Wallbox, kommt mit Annahme des Festpreisangebots zustande. Grundlage für das Festpreisangebot ist der zuvor beauftrage und erfolgreich durchgeführte ElektromobilitätsÜbersetzung gestundet.
2.6 Der Unternehmer-Check. Dieser wird durch den Servicepartner durchgeführt und beinhaltet die vorherige Prüfung der grundsätzlichen Möglichkeit des elektrischen Anschlusses einer Wallbox/mehrerer Wallboxen an dem vom Kunden gewünschten Einbauort (insb. auch auf die ausreichende Dimensionierung des bestehenden Hausanschlusses) sowie der Möglichkeit der Durchführung der Arbeiten zum Anschluss der Wallbox. Sollte der Elektromobilitäts-Check ergebenKunde hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass die Möglichkeit eines Anschlusses bei DigiTrans bestellten Produkte dem Zweck des Kunden entsprechen oder für die vom Kunden beabsichtigte Verwendung geeignet sind. Insbesondere hat der zuvor Kunde dafür Sorge zu tragen (und zu prüfen), dass die seitens des Kunden bestellten Produkte in statischer Hinsicht sowie hinsichtlich der Einhaltung von den Stadtwerken Wolfenbüttel erworbenen Wallbox beim rechtlichen Normen (zB Bauordnungen, Gewerbeordnung, etc.) und/oder technischen Normen (ÖNORM, DIN, etc.) für die vom Kunden beabsichtige Verwendung entsprechend und geeignet sind. DigiTrans trifft dahingehend, wenn nicht bestehtausdrücklich und schriftlich eine bestimmte Eignung oder Eigenschaft zugesichert wird, ist die Bedingung für den Einbau nicht erfülltweder eine Prüf-, noch eine Warn- oder Hinweispflicht. Die Bedingung Nennung und Beschreibung der Produktbezeichnung bzw –anwendung ändert nichts an der vorstehend angeführten Verpflichtung des Unternehmer- Kunden.
2.7 Für die Einhaltung etwaiger öffentlich-rechtlicher Anzeige- oder Bewilligungspflichten ist ebenfalls nicht erfüllt, wenn ausschließlich der Kunde das Festpreisangebot nicht annimmt. In beiden Fällen werden dem Käufer die Kosten des Elektromobilitäts-Checks als Pauschalbetrag, für die bis dahin entstandenen Leistungen des Verkäufers, in Rechnung gestellt. Nach erfolgreicher Durchführung des Elektromobilitäts-Checks erhält der Käufer ein verbindliches Festpreisangebot. Bei Annahme des Angebots durch den Käufer, werden die Kosten des Elektromobilitäts-Checks, in der Rechnungslegung gutgeschrieben. Die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch unter xxx.xxxxxxxxxx-xx.xx abrufbar und als Download speicherbarverantwortlich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebot/Vertragsabschluss. Angebote 2.1 Anfragen von WP beim Lieferanten über dessen Produkte und Preisangaben die Konditionen ihrer Lieferung oder Aufforderungen von WP zur Angebotsab- gabe binden WP in keiner Weise.
2.2 Kostenvoranschläge des Verkäufers im InternetLieferanten sind verbindlich. Vergütungen für Kostenvoranschläge, in ProspektenBesuche, Anzeigen die Ausarbeitung von Angeboten, Projekten oder sonstigen Werbematerialien sowie in Beratungsgesprächen Muster usw. werden nicht gewährt, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
2.3 Bestellungen von WP sind freibleibend nur gültig und unverbindlichbindend, wenn sie schriftlich erfolgen. Eine Unterzeichnung durch WP ist nicht erforderlich. Mündlich oder telefonisch erteilte Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit unserer nachträglichen schriftlichen Bestätigung. Das Gleiche gilt für mündliche Nebenabreden und nachträgliche Änderungen des Vertrages. Die vom Verkäufer bereitgestellten ProspekteSchriftform ist gewahrt, Anzeigen wenn die Übermittlung mittels Telefax, Email oder einem sonstigen elektronischen DFÜ-System erfolgt.
2.4 Ein gültiger und verbindlicher Vertrag zwischen WP und dem Lieferanten kommt zustande durch - die an den Lieferanten übermittelte schriftliche Bestellung von WP und - ihre ausdrückliche schriftliche Annahme (Auftragsbestätigung) durch den Lieferanten, die innerhalb von 5 Werktagen nach dem Datum der Bestellung bei WP eingehen muss oder - durch die Lieferung der bestellten Produkte durch den Lieferanten.
2.5 Der Lieferant ist verpflichtet, WP mit der Auftragsbestätigung zu informieren, wenn eine Lieferung ganz oder zum Teil Exportbeschränkungen nach deutschem oder einem sonstigen Angebotsunterlagen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sindRecht unterliegt. Der Käufer gibt mit Unterzeichnung Abschluss von Einzelverträgen und die jeweilige Vertragserfüllung durch die Parteien stehen unter dem Vorbehalt, dass keine Hindernisse aufgrund nationaler oder internationaler Rechtsvorschriften, insbesondere Exportkontrollvor- schriften, entgegenstehen.
2.6 Jede Auftragsbestätigung des Auftragsformulars ein verbindliches Angebot, zum Kauf einer Wallbox oder zur Durchführung eines Elektromobilitäts-Checks, bei dem Verkäufer ab. Der Käufer ist an eine von ihm unterzeichnete und vom Verkäufer noch nicht angenommene Bestellung 14 Kalendertage gebunden. Der Verkäufer ist berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Bei Übermittlung des Auftragsformulars an die E-Mailadresse e- xxxxx@xxxxxxxxxx-xx.xx des Verkäufers, erhält der Käufer eine E- MailLieferanten, die den Empfang seiner von der Bestellung bestätigt (Bestätigungs-E- Mail)von WP abweicht, stellt ein neues Kaufangebot dar und muss von WP schriftlich angenommen werden. Diese Bestätigungs-E-Mail stellt keine Annahme des Angebotes des Verkäufers darNimmt der Lieferant die Bestellung von WP mit Abweichungen an, sondern informiert den Käufer nur darüber, dass sein verbindliches Angebot bei dem Verkäufer eingegangen ist. Die Auftragsdaten werden bei dem Verkäufer gespeichert. Der so hat er WP deutlich auf diese Abweichun- gen hinzuweisen.
2.7 Sieht der Vertrag über den Einbau, der zuvor von den Stadtwerken Wolfenbüttel erworbenen Wallbox, kommt mit Annahme des Festpreisangebots zustande. Grundlage für das Festpreisangebot ist der zuvor beauftrage und erfolgreich durchgeführte Elektromobilitäts-Check. Dieser wird durch den Servicepartner durchgeführt und beinhaltet oder die vorherige Prüfung der grundsätzlichen Möglichkeit des elektrischen Anschlusses einer Wallbox/mehrerer Wallboxen an dem vom Kunden gewünschten Einbauort (insb. auch auf die ausreichende Dimensionierung des bestehenden Hausanschlusses) sowie der Möglichkeit der Durchführung der Arbeiten zum Anschluss der Wallbox. Sollte der Elektromobilitäts-Check ergebenBestellung vor, dass die Möglichkeit eines Anschlusses der zuvor von den Stadtwerken Wolfenbüttel erworbenen Wallbox beim Kunden nicht bestehtProdukte durch Lieferabruf bestimmt werden, ist die Bedingung für den Einbau nicht erfüllt. Die Bedingung ist ebenfalls nicht erfülltso werden diese Lieferabrufe verbindlich, wenn der Kunde das Festpreisangebot Lieferant nicht annimmtinnerhalb von 3 Werktagen nach Zugang schriftlich widerspricht.
2.8 WP kann auch nach der Bestätigung der Bestellung durch den Lieferanten jederzeit Änderungen der Produkte/ des Liefergegenstandes vom Lieferanten verlangen. In beiden Fällen diesem Fall wird der Lieferant WP unverzüglich über die Auswirkungen dieses Änderungsverlangens, insbesondere im Hinblick auf Mehr- oder Minderkosten sowie den Liefertermin informieren und die Parteien werden eine angemessene Vertragsanpassung verein- baren, soweit erforderlich.
2.9 Der Lieferant ist nicht berechtigt, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von WP die Verpflichtungen aus dem Käufer Auftrag oder wesentliche Teile des Auftrags an Dritte weiterzugeben.
2.10 Der Lieferant hat den Vertragsabschluss vertraulich zu behandeln und darf in sämtlichen Veröffentlichungen, z.B. in Werbematerialien und Referenzlisten, auf geschäftliche Verbindungen mit WP erst nach der von uns erteilten schriftlichen Zustimmung hinweisen.
2.11 Für die Kosten des Elektromobilitäts-Checks als Pauschalbetrag, für Auslegung der Handelsklauseln gelten die bis dahin entstandenen Leistungen des Verkäufers, in Rechnung gestellt. Nach erfolgreicher Durchführung des Elektromobilitäts-Checks erhält der Käufer ein verbindliches Festpreisangebot. Bei Annahme des Angebots durch den Käufer, werden die Kosten des Elektromobilitäts-Checks, Incoterms in der Rechnungslegung gutgeschrieben. Die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch unter xxx.xxxxxxxxxx-xx.xx abrufbar und als Download speicherbarbei Vertragsabschluss gültigen Fassung.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Angebot/Vertragsabschluss. 2.1 Alle Angebote und Preisangaben des Verkäufers im Internet, in Prospekten, Anzeigen oder sonstigen Werbematerialien sowie in Beratungsgesprächen Zusagen von Mitarbeitern seitens NM sind freibleibend und unverbindlich. Die vom Verkäufer bereitgestellten ProspekteAufträge verpflichten NM erst, Anzeigen wenn NM den Abschluss des Vertrages in Textform bestätigt hat oder die Leistung vorbehaltlos ausführt. Bei Ausführung der Leistung gilt ein Lieferschein NMs gleichzeitig als Auftragsbestätigung. Ziffer 1.2 Satz 3 gilt entsprechend.
2.2 Liegen zwischen dem Vertragsschluss und sonstigen Angebotsunterlagen sind nur annähernd maßgebendder Lieferung mehr als zwei Monate und treten in diesem Zeitraum Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen ein, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Der Käufer gibt mit Unterzeichnung insbesondere durch Preiserhö- hungen des Auftragsformulars ein verbindliches AngebotVorlieferanten, zum Kauf einer Wallbox Preisänderungen bei verarbeiteten Rohstoffen oder zur Durchführung eines Elektromobilitäts-ChecksÄnderung oder Neueinführung von Frachten, bei dem Verkäufer ab. Der Käufer Versicherungsprämien oder Einfuhrabgaben, so ist an eine von ihm unterzeichnete und vom Verkäufer noch nicht angenommene Bestellung 14 Kalendertage gebunden. Der Verkäufer ist NM berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmenden Preis anzupassen. Bei Übermittlung Beträgt die Erhöhung mehr als 2% des Auftragsformulars an Gesamtpreises, so wird die E-Mailadresse e- xxxxx@xxxxxxxxxx-xx.xx des Verkäufers, erhält der Käufer eine E- Mail, die den Empfang seiner Bestellung bestätigt (Bestätigungs-E- Mail). Diese Bestätigungs-E-Mail stellt keine Annahme des Angebotes des Verkäufers dar, sondern informiert den Käufer Erhö- hung nur darüber, dass sein verbindliches Angebot bei dem Verkäufer eingegangen ist. Die Auftragsdaten werden bei dem Verkäufer gespeichert. Der Vertrag über den Einbau, der zuvor von den Stadtwerken Wolfenbüttel erworbenen Wallbox, kommt mit Annahme des Festpreisangebots zustande. Grundlage für das Festpreisangebot ist der zuvor beauftrage und erfolgreich durchgeführte Elektromobilitäts-Check. Dieser wird durch den Servicepartner durchgeführt und beinhaltet die vorherige Prüfung der grundsätzlichen Möglichkeit des elektrischen Anschlusses einer Wallbox/mehrerer Wallboxen an dem vom Kunden gewünschten Einbauort (insb. auch auf die ausreichende Dimensionierung des bestehenden Hausanschlusses) sowie der Möglichkeit der Durchführung der Arbeiten zum Anschluss der Wallbox. Sollte der Elektromobilitäts-Check ergeben, dass die Möglichkeit eines Anschlusses der zuvor von den Stadtwerken Wolfenbüttel erworbenen Wallbox beim Kunden nicht besteht, ist die Bedingung für den Einbau nicht erfüllt. Die Bedingung ist ebenfalls nicht erfülltwirksam, wenn der Kunde das Festpreisangebot nicht annimmteinem Preiserhöhungsverlangen von NM zustimmt. In beiden Fällen werden Im Zusam- menhang mit oder in dem Käufer Preiserhöhungsverlangen wird NM dem Kunden die Kosten des Elektromobilitäts-Checks als Pauschalbetrag, Gründe für die bis dahin entstandenen Leistungen Preis- erhöhung darlegen. Verweigert der Kunde die Zustimmung oder erklärt er sich binnen einer Frist von zwei Wochen nach Zugang des VerkäufersPreiserhöhungsverlangen nicht, in Rechnung gestellt. Nach erfolgreicher Durchführung so steht NM das Recht zu, sich binnen einer Woche nach Empfang der Mitteilung über die Ablehnung der Preiserhöhung spä- testens jedoch drei Wochen nach Absendung des Elektromobilitäts-Checks erhält der Käufer ein verbindliches Festpreisangebot. Bei Annahme des Angebots durch den Käufer, werden die Kosten des Elektromobilitäts-Checks, in der Rechnungslegung gutgeschriebenPreiserhöhungsverlangens von dem Vertrag zu lösen. Die Vertragsbestimmungen einschließlich Erklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch Textform.
2.3 Technische Änderungen, die nicht zu einer Einschränkung oder Verschlechterung der Eigen- schaften der vertraglichen vereinbarten Leistungen führen, sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht im Rahmen von handelsüblichen Mengen-, Fertigungs- oder Qualitätstoleranzen bleiben vorbehalten soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Neuromedex GmbH Xxxxxxxxxx 00 X 00000 Xxxxxxx phone +00 (0)00 000 000 000 fax +00 (0)00 000 000 000 web xxx.xxxxxxxxxx.xxx Hamburger Volksbank eG IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00 BIC GEN0DEF1HH2 USt-IdNr. DE 118647409 Amtsgericht Hamburg HRB 19038 Geschäftsführer Xxxxx Xxxxx
2.4 Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten der NM-Produkte, technische Beratung oder sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich unter xxx.xxxxxxxxxx-xx.xx abrufbar und als Download speicherbarAus- schluss jeglicher Haftung für die Hinweise oder die Hilfe oder die hierdurch entstehenden Ergeb- nisse.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebot/Vertragsabschluss. 2.1. Alle Angebote ADWORDS sind bis zu deren Annahme freibleibend.
2.2. Angebote und Preisangaben Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Mündliche und fernmündliche Angebote bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der unverzüglichen schriftlichen Bestätigung durch ADWORDS. Das Vertragsverhältnis kommt erst dann wirksam zustande, wenn ADWORDS das schriftliche Angebot des Verkäufers VERTAGSPARTNERS durch firmenmäßige Zeichnung schriftlich bestätigt. Vor diesem Zeitpunkt ist ADWORDS an Angebote nicht gebunden, die dort genannten Preise sind freibleibend. Zusatzvereinbarungen bedürfen ausdrücklich der Schriftform. Die Verwendung der Begriffe „Schriftform“, „schriftlich“ oder „firmenmäßige Zeichnung“ bedeutet immer Unterschriftlichkeit, wobei Erklärungen auch elektronisch abgegeben werden können.
2.3. Als Vereinbarungsgegenstand gilt das jeweils letztgültige Angebot von ADWORDS. Bei Abweichungen zwischen schriftlicher Bestellung des VERTAGSPARTNERS und dem Angebot von ADWORDS ist letzteres maßgeblich.
2.4. ADWORDS kann den Vertrag – im Internet, in Prospekten, Anzeigen oder sonstigen Werbematerialien sowie in Beratungsgesprächen sind freibleibend Rahmen des Erforderlichen und unverbindlich. Die vom Verkäufer bereitgestellten Prospekte, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen sind nur annähernd maßgebendZumutbaren – jederzeit nach 14tägiger schriftlicher Vorankündigung einseitig ändern, soweit dies aufgrund einer Gesetzesänderung erforderlich ist oder die darin enthaltenen Dienstleistungen ohne die Änderung anderweitig unmöglich werden würden. Im Falle einer solchen Änderung kann der VERTAGSPARTNER die Vereinbarung mit einer Frist von 5 Tagen, ab Kenntnis der Änderungen, schriftlich mit Wirkung zum Ende der 2-wöchigen Frist kündigen. Im Falle einer solchen Kündigung hat der VERTAGSPARTNER Anspruch auf Rückzahlung etwaiger zum Beendigungszeitpunkt nicht aufgebrauchter Auftragszahlungen.
2.5. Werden Angebote nach den Angaben des VERTAGSPARTNERS oder dessen zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, übernimmt ADWORDS keinerlei Haftung für die Richtigkeit der erhaltenen Angaben und Unterlagen. Es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit wird von ADWORDS vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt. Angaben des VERTAGSPARTNERS werden als gültig, die Rechnungslegung und Vertragsabwicklung betreffend, angesehen.
2.6. Angebote, Planungen, Beschreibungen von Konzepten usw. bleiben, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sindschriftlich anders vereinbart, mit allen Rechten im Eigentum von ADWORDS. Der Käufer gibt mit Unterzeichnung des Auftragsformulars ein verbindliches AngebotJede anderweitige Verwertung in sämtlichen Formen ist zu unterlassen, zum Kauf einer Wallbox oder zur Durchführung eines Elektromobilitäts-Checks, bei dem Verkäufer ab. Der Käufer ist an eine von ihm unterzeichnete insbesondere die Vervielfältigung und vom Verkäufer noch nicht angenommene Bestellung 14 Kalendertage gebunden. Der Verkäufer ist berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Bei Übermittlung des Auftragsformulars an die E-Mailadresse e- xxxxx@xxxxxxxxxx-xx.xx des Verkäufers, erhält der Käufer eine E- MailVerbreitung, die Weitergabe an Dritte, sowie die Vornahme von Änderungen ohne die ausdrückliche Zustimmung von ADWORDS.
2.7. Übersteigen die tatsächlichen Kosten, die von ADWORDS veranschlagten Kosten um mehr als 20%, wird ADWORDS den Empfang seiner Bestellung bestätigt (Bestätigungs-E- Mail)VERTAGSPARTNER darüber informieren. Diese Bestätigungs-E-Mail stellt keine Annahme ADWORDS ist nicht verpflichtet den VERTAGSPARTNER über eine Kostenüberschreitung zu informieren, sofern die Kostenüberschreitung aus einer Erweiterung, Abänderung usw. des Angebotes des Verkäufers darAuftrages resultiert. Wird der VERTAGSPARTNER auf eine Kostenüberschreitung hingewiesen, sondern informiert den Käufer nur darüberund widerspricht er dieser nicht binnen 3 Tagen, dass sein verbindliches Angebot bei dem Verkäufer eingegangen ist. Die Auftragsdaten werden bei dem Verkäufer gespeichert. Der Vertrag über den Einbau, der zuvor von den Stadtwerken Wolfenbüttel erworbenen Wallbox, kommt mit Annahme des Festpreisangebots zustande. Grundlage für das Festpreisangebot ist der zuvor beauftrage und erfolgreich durchgeführte Elektromobilitäts-Check. Dieser wird durch den Servicepartner durchgeführt und beinhaltet die vorherige Prüfung der grundsätzlichen Möglichkeit des elektrischen Anschlusses einer Wallbox/mehrerer Wallboxen an dem vom Kunden gewünschten Einbauort (insb. auch auf die ausreichende Dimensionierung des bestehenden Hausanschlusses) sowie der Möglichkeit der Durchführung der Arbeiten zum Anschluss der Wallbox. Sollte der Elektromobilitäts-Check ergeben, dass die Möglichkeit eines Anschlusses der zuvor von den Stadtwerken Wolfenbüttel erworbenen Wallbox beim Kunden nicht besteht, ist die Bedingung für den Einbau nicht erfüllt. Die Bedingung ist ebenfalls nicht erfüllt, wenn der Kunde das Festpreisangebot nicht annimmt. In beiden Fällen werden dem Käufer die Kosten des Elektromobilitäts-Checks dann gilt diese als Pauschalbetrag, für die bis dahin entstandenen Leistungen des Verkäufers, in Rechnung gestellt. Nach erfolgreicher Durchführung des Elektromobilitäts-Checks erhält der Käufer ein verbindliches Festpreisangebot. Bei Annahme des Angebots durch den Käufer, werden die Kosten des Elektromobilitäts-Checks, in der Rechnungslegung gutgeschrieben. Die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch unter xxx.xxxxxxxxxx-xx.xx abrufbar und als Download speicherbargenehmigt.
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Samples: General Terms and Conditions
Angebot/Vertragsabschluss. Angebote Im Zusammenhang mit der Selbstbedienungstankstelle von HWK werden Kraftstoff und Preisangaben des Verkäufers AdBlue® zum bei der Tankstelle angezeigten Preis bedingt angeboten. Bedingt deshalb, weil HWK nur die Menge zum aktuellen Preis anbietet, die noch im Internetjeweiligen Tank der Selbstbedienungstankstelle vorhanden ist. Der Auftraggeber nimmt dieses Angebot mit dem Beginn des Tankvorganges an. Preise verstehen sich, in Prospektenfalls nichts Gegenteiliges vereinbart ist, Anzeigen pro angegebene Mengeneinheit. Sofern Kraftstoff oder sonstigen Werbematerialien sowie in Beratungsgesprächen sind freibleibend und unverbindlichAdBlue® über die Selbstbedienungstankstelle bezogen wird, erfolgt die Abrechnung mit Ende des Tankvorganges. Die vom Verkäufer bereitgestellten ProspekteDer Rechnungsbeträge ist sofort zur Zahlung fällig, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sofern keine abweichenden Zahlungsvereinbarungen (z.B. bei Tankchips) getroffen worden sind. Der Käufer gibt mit Unterzeichnung Bei unternehmerischen Auftraggebern sind abweichende Zahlungsvereinbarungen für HWK nur verbindlich, wenn diese schriftlich vereinbart wurden. Etwaige Einwendungen gegen die Rechnungen sind vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Monaten ab Rechnungsdatum zu erheben. Mit Ablauf dieser Frist gelten die Rechnungen als genehmigt. Mit einem Tankchip von HWK kann 24 h am Tag, 7 Tage die Woche Kraftstoff und AdBlue® bei der Tankstelle von HWK bezogen werden. Es gelten die allgemeinen Abrechnungs- und Zahlungsbedingungen. Bei Verlust oder missbräuchlicher Verwendung des Auftragsformulars ein verbindliches Angebot, zum Kauf einer Wallbox oder zur Durchführung eines Elektromobilitäts-Checks, bei dem Verkäufer abTankchips wird dieser gesperrt. Der Käufer Auftraggeber haftet HWK auch für Schäden, die durch den Verlust oder die missbräuchliche Verwendung des Tankchips entstehen. Verbraucher haften jedoch nur, wenn sie den Verlust oder die missbräuchliche Verwendung nicht umgehend HWK melden. Wenn der Auftraggeber den Tankchip Dritten überlässt, haftet er mit diesen solidarisch für den Kaufpreis des bezogenen Kraftstoffs und ggfls. AdBlue®. Sofern der Auftraggeber mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist, kann HWK den Tankchip ohne Vorankündigung sperren. Für den Fall des Verlustes, der Sperre und Austausch des Tankchips ist HWK berechtigt, pro Anlassfall eine Gebühr in Höhe von € 30,00 einzuheben. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses sind sämtliche Tankchips des Auftraggebers an eine von ihm unterzeichnete HWK zu retournieren. Bis zu Retournierung haftet der Auftraggeber für einen allfälligen Kraftstoff- und ggfls. AdBlue®-Bezug. HWK ist berechtigt vom Verkäufer Auftraggeber vor, während und nach ihrer Lieferung/Leistungserbringung die Erlegung einer Sicherheitsleistung zu verlangen, sofern der Kaufpreis noch nicht angenommene Bestellung 14 Kalendertage gebundenvollständig beglichen wurde. Der Verkäufer HWK ist berechtigt, das Angebot innerhalb zu Recht bestehende und fällig gestellte offene Forderungen aus dem Vertragsverhältnis, nach deren Fälligkeit aus dieser Frist anzunehmenSicherheit abzudecken. Bei Übermittlung des Auftragsformulars Sofern der Auftraggeber den Kaufpreis zur Gänze bezahlt hat und die Sicherheit nicht auf den Kaufpreis angerechnet wurde, wird HWK die vom Auftraggeber erlegte Sicherheit binnen zwei Wochen an die E-Mailadresse e- xxxxx@xxxxxxxxxx-xx.xx des Verkäufers, erhält der Käufer eine E- Mail, die den Empfang seiner Bestellung bestätigt ein vom Auftraggeber bekanntzugebendes Konto überweisen oder allfällige sonstige Sicherheiten (Bestätigungs-E- Mail). Diese Bestätigungs-E-Mail stellt keine Annahme des Angebotes des Verkäufers dar, sondern informiert den Käufer nur darüber, dass sein verbindliches Angebot bei dem Verkäufer eingegangen ist. Die Auftragsdaten werden bei dem Verkäufer gespeichert. Der Vertrag über den Einbau, der zuvor von den Stadtwerken Wolfenbüttel erworbenen Wallbox, kommt mit Annahme des Festpreisangebots zustande. Grundlage für das Festpreisangebot ist der zuvor beauftrage und erfolgreich durchgeführte Elektromobilitäts-Check. Dieser wird durch den Servicepartner durchgeführt und beinhaltet die vorherige Prüfung der grundsätzlichen Möglichkeit des elektrischen Anschlusses einer Wallbox/mehrerer Wallboxen z.B. Bankgarantien) an dem vom Kunden gewünschten Einbauort (insb. auch auf die ausreichende Dimensionierung des bestehenden Hausanschlusses) sowie der Möglichkeit der Durchführung der Arbeiten zum Anschluss der Wallbox. Sollte der Elektromobilitäts-Check ergeben, dass die Möglichkeit eines Anschlusses der zuvor von den Stadtwerken Wolfenbüttel erworbenen Wallbox beim Kunden nicht besteht, ist die Bedingung für den Einbau nicht erfüllt. Die Bedingung ist ebenfalls nicht erfüllt, wenn der Kunde das Festpreisangebot nicht annimmt. In beiden Fällen werden dem Käufer die Kosten des Elektromobilitäts-Checks als Pauschalbetrag, für die bis dahin entstandenen Leistungen des Verkäufers, in Rechnung gestellt. Nach erfolgreicher Durchführung des Elektromobilitäts-Checks erhält der Käufer ein verbindliches Festpreisangebot. Bei Annahme des Angebots durch den Käufer, werden die Kosten des Elektromobilitäts-Checks, in der Rechnungslegung gutgeschrieben. Die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch unter xxx.xxxxxxxxxx-xx.xx abrufbar und als Download speicherbardiesen zurückstellen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebot/Vertragsabschluss. 2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich.
2.2. Zusagen, Zusicherungen und Preisangaben des Verkäufers Garantien unsererseits oder von die- sen AGB abweichende Vereinbarungen im InternetZusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber unternehmerischen Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
2.3. In Katalogen, in Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder sonstigen Werbematerialien sowie in Beratungsgesprächen anderen Medien (Informati- onsmaterial) angeführte Informationen über unsere Produkte und Leis- tungen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde – sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauftragung zugrunde legt – uns darzulegen. Diesfalls können wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind freibleibend derartige Angaben unver- bindlich, soweit diese nicht ausdrücklich – unternehmerischen Kunden gegenüber schriftlich – zum Vertragsinhalt erklärt wurden.
2.4. Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und unverbindlichsind ent- geltlich. Erfolgt eine Beauftragung mit sämtlichen im Kostenvoranschlag umfassten Leistungen, wird der gegenständlichen Rechnung das Entgelt für den Kostenvoranschlag gutgeschrieben.
2.5. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, ist aber unverbindlich und ohne Gewährleistung. Insbesondere können bis zur tatsächlichen Erteilung des Auftrages Preisänderungen aufgrund x.X. xxx Xxxxxxxxxxxxxx oder Materialverteuerungen eintreten.
2.6. Vertreter (Angestellte) der Firma Installateur Xxxxxxxxx Xxxxx sind nicht ermächtigt, Zusagen zu machen und Verpflichtungen einzugehen, die über den Inhalt der schriftlichen Bestellung hinausgehen bzw. von dieser abweichen. Die vom Verkäufer bereitgestellten Prospekte, Anzeigen Bestellung gilt erst dann als endgültig angenom- men und sonstigen Angebotsunterlagen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Der Käufer gibt mit Unterzeichnung des Auftragsformulars ein verbindliches Angebot, zum Kauf einer Wallbox oder zur Durchführung eines Elektromobilitäts-Checks, bei dem Verkäufer ab. Der Käufer ist an eine von ihm unterzeichnete und vom Verkäufer noch nicht angenommene Bestellung 14 Kalendertage gebunden. Der Verkäufer ist berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Bei Übermittlung des Auftragsformulars an die E-Mailadresse e- xxxxx@xxxxxxxxxx-xx.xx des Verkäufers, erhält der Käufer eine E- Mail, die den Empfang seiner Bestellung bestätigt (Bestätigungs-E- Mail). Diese Bestätigungs-E-Mail stellt keine Annahme des Angebotes des Verkäufers dar, sondern informiert den Käufer nur darüber, dass sein verbindliches Angebot bei dem Verkäufer eingegangen ist. Die Auftragsdaten werden bei dem Verkäufer gespeichert. Der Vertrag über den Einbau, der zuvor von den Stadtwerken Wolfenbüttel erworbenen Wallbox, kommt mit Annahme des Festpreisangebots zustande. Grundlage für das Festpreisangebot ist der zuvor beauftrage und erfolgreich durchgeführte Elektromobilitäts-Check. Dieser wird durch den Servicepartner durchgeführt und beinhaltet die vorherige Prüfung der grundsätzlichen Möglichkeit des elektrischen Anschlusses einer Wallbox/mehrerer Wallboxen an dem vom Kunden gewünschten Einbauort (insb. auch auf die ausreichende Dimensionierung des bestehenden Hausanschlusses) sowie der Möglichkeit der Durchführung der Arbeiten zum Anschluss der Wallbox. Sollte der Elektromobilitäts-Check ergeben, dass die Möglichkeit eines Anschlusses der zuvor von den Stadtwerken Wolfenbüttel erworbenen Wallbox beim Kunden nicht besteht, ist die Bedingung für den Einbau nicht erfüllt. Die Bedingung ist ebenfalls nicht erfülltunwiderruflich, wenn der Kunde das Festpreisangebot Geschäftsführer der Firma Installa- teur Xxxxxxxxx Xxxxx nicht annimmtbinnen einer Woche ab Auftragsdatum sei- nen Rücktritt vom Vertrag erklärt. In beiden Fällen werden dem Käufer die Kosten des Elektromobilitäts-Checks als PauschalbetragVon der Auftragsbestätigung abwei- chende oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur rechtswirksam, für die bis dahin entstandenen Leistungen des Verkäufers, in Rechnung gestellt. Nach erfolgreicher Durchführung des Elektromobilitäts-Checks erhält wenn sie auf der Käufer ein verbindliches Festpreisangebot. Bei Annahme des Angebots durch den Käufer, werden die Kosten des Elektromobilitäts-Checks, in Auftragsbestätigung schriftlich niedergelegt und schriftlich vom Geschäftsführer der Rechnungslegung gutgeschrieben. Die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch unter xxx.xxxxxxxxxx-xx.xx abrufbar und als Download speicherbarFirma Installateur Xxxxxxxxx Xxxxx bestätigt sind.
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Samples: Geschäftsbedingungen Für Sanitär , Heizungs Und Lüftungstechniker
Angebot/Vertragsabschluss. 2.1 Angebote und Preisangaben des Verkäufers im Internet, in Prospekten, Anzeigen oder sonstigen Werbematerialien sowie in Beratungsgesprächen sind freibleibend von Xxxxxxxx s ind f reibleibend und unverbindlich, es sei denn, die Angebote sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet oder enthalten eine bestimmte Annahmefrist.
2.2 Alle Vereinbarungen erhalten erst mit der schriftlichen Bestätigung durch Xxxxxxxx Gültigkeit. Mündliche Vereinbarungen vor oder bei Vertragsabschluss sowie Änderungen oder Ergänzungen von getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Die vom Verkäufer bereitgestellten ProspekteSchriftform der Kommunikation wird – mit Ausnahme bei der Beendigung von Verträgen – auch durch Fax, Anzeigen E-Mail und sonstigen Angebotsunterlagen EDI bzw. Web-EDI gewahrt.
2.3 Sofern eine Bestellung des Kunden als Angebot gem. § 145 BGB anzusehen ist, kann Xxxxxxxx diese innerhalb von zwei (2) Wochen annehmen. Der Kunde ist für den gleichen Zeitraum an sein Angebot gebunden.
2.4 Die in den Angeboten von Xxxxxxxx enthaltenen Angaben zu Liefergegenstand oder Leistung (z.B. technische Daten, Gewichts- und Maßangaben, Gebrauchswerte und Toleranzen) sowie die Darstellungen derselben (z.B. Abbildungen, CAD- Daten und Zeichnungen) sind nur annähernd maßgebendverbindlich, soweit die darin enthaltenen Angaben und Darstellungen nicht ausdrücklich als verbindlich unverbindlich bezeichnet worden oder vereinbart sind. Der Käufer gibt mit Unterzeichnung des Auftragsformulars ein verbindliches Angebot, zum Kauf einer Wallbox oder zur Durchführung eines Elektromobilitäts-Checks, bei dem Verkäufer ab. Der Käufer ist an eine von ihm unterzeichnete Gleichwohl stellen diese Angaben und vom Verkäufer noch nicht angenommene Bestellung 14 Kalendertage gebunden. Der Verkäufer ist berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Bei Übermittlung des Auftragsformulars an die E-Mailadresse e- xxxxx@xxxxxxxxxx-xx.xx des Verkäufers, erhält der Käufer eine E- Mail, die den Empfang seiner Bestellung bestätigt (Bestätigungs-E- Mail). Diese Bestätigungs-E-Mail stellt Darstellungen keine Annahme des Angebotes des Verkäufers garantierte Beschaffenheit i. S. v. § 443 BGB dar, sondern informiert den Käufer dienen nur darüberder Beschreibung der Beschaffenheit der Liefergegenstände oder Leistungen.
2.5 Das Eigentum und sämtliche IP-Rechte, insbesondere das Urheberrecht an allen dem Kunden im Zusammenhang mit der Auftragserteilung überlassenen Unterlagen und Daten verbleiben bei Xxxxxxxx, soweit dies nicht im Einzelfall ausdrücklich abweichend vereinbart wurde. Dritten dürfen diese Unterlagen und Daten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxxxx zugänglich gemacht werden. Sofern ein Vertrag nicht zustande kommt, sind die überlassenen Unterlagen und Daten unverzüglich an Xxxxxxxx zurückzusenden oder nach entsprechend schriftlicher Anweisung von Xxxxxxxx so zu zerstören und zu beseitigen bzw. bei Verkörperung auf einem Trägermedium dauerhaft so zu löschen, dass sein verbindliches Angebot bei dem Verkäufer eingegangen eine Wiederherstellung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist. .
2.6 Die Auftragsdaten werden bei dem Verkäufer gespeichert. Der Vertrag über den Einbau, der zuvor von den Stadtwerken Wolfenbüttel erworbenen Wallbox, kommt mit Annahme des Festpreisangebots zustande. Grundlage für das Festpreisangebot ist der zuvor beauftrage und erfolgreich durchgeführte ElektromobilitätsICC-Check. Dieser wird durch den Servicepartner durchgeführt und beinhaltet die vorherige Prüfung der grundsätzlichen Möglichkeit des elektrischen Anschlusses einer Wallbox/mehrerer Wallboxen an dem vom Kunden gewünschten Einbauort (insb. auch auf die ausreichende Dimensionierung des bestehenden Hausanschlusses) sowie der Möglichkeit der Durchführung der Arbeiten zum Anschluss der Wallbox. Sollte der Elektromobilitäts-Check ergeben, dass die Möglichkeit eines Anschlusses der zuvor von den Stadtwerken Wolfenbüttel erworbenen Wallbox beim Kunden nicht besteht, ist die Bedingung für den Einbau nicht erfüllt. Die Bedingung ist ebenfalls nicht erfüllt, wenn der Kunde das Festpreisangebot nicht annimmt. In beiden Fällen werden dem Käufer die Kosten des Elektromobilitäts-Checks als Pauschalbetrag, für die bis dahin entstandenen Leistungen des Verkäufers, in Rechnung gestellt. Nach erfolgreicher Durchführung des Elektromobilitäts-Checks erhält der Käufer ein verbindliches Festpreisangebot. Bei Annahme des Angebots durch den Käufer, werden die Kosten des Elektromobilitäts-Checks, Incoterms® in der Rechnungslegung gutgeschrieben. Die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch unter xxx.xxxxxxxxxx-xx.xx abrufbar und jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Fassung gelten als Download speicherbarvereinbart (aktuell ICC- Incoterms® 2010).
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Angebot/Vertragsabschluss. Angebote Der Vertragsabschluss kommt bei Zahlung mit Kreditkarte, Paypal, Sofort-Überweisung (Bankeinzug) oder einer anderen auf dem Marktplatz angebotenen Zahlungsart wie folgt zustande: Die Produktanzeige des*der Händler*in lädt den Nutzer dazu ein, dem*der Händler*in ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags über das zu bestellende Produkt zu machen. Mittels Klick auf ein Kontrollkästchen erklärt sich der Nutzer mit den Händler*in-AGB einverstanden. Diesen Klick macht der Nutzer vor Abschluss des Bestellvorgangs und Preisangaben der damit verbundenen Abgabe eines verbindlichen Kaufanbotes. Die Bestellung ist somit ein verbindliches Angebot des Verkäufers Nutzers an den anbietenden Händler*in, einen Kaufvertrag über das bestellte Produkt abzuschließen. Mit Eingang der Bestellung beim Marktplatz-Betreiber erhält der Nutzer per E-Mail eine vom Marktplatz generierte Nachricht an die von ihm hinterlegte E-Mail-Adresse mit detaillierten Angaben zum bestellten Produkt sowie dem Gesamtpreis inklusive aller Nebenkosten (insbesondere USt, Versandkosten, etc.) (kurz „Bestellbestätigung“). Die Bestellbestätigung sendet der Marktplatz-Betreiber dem Nutzer im Internet, in Prospekten, Anzeigen oder sonstigen Werbematerialien sowie in Beratungsgesprächen sind freibleibend Namen und unverbindlichAuftrag des*der jeweiligen Händler*in. Die vom Verkäufer bereitgestellten Prospekte, Anzeigen Mit Eingang der Bestellbestätigung beim Nutzer kommt der Kaufvertrag zwischen dem Nutzer und sonstigen Angebotsunterlagen sind nur annähernd maßgebend, soweit dem*der jeweiligen Händler*in zustande. Sobald die darin enthaltenen Angaben nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Der Käufer gibt mit Unterzeichnung des Auftragsformulars ein verbindliches Angebot, zum Kauf einer Wallbox oder zur Durchführung eines Elektromobilitäts-Checks, bei dem Verkäufer ab. Der Käufer ist an eine von ihm unterzeichnete und vom Verkäufer noch nicht angenommene Bestellung 14 Kalendertage gebunden. Der Verkäufer ist berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Bei Übermittlung des Auftragsformulars an die E-Mailadresse e- xxxxx@xxxxxxxxxx-xx.xx des Verkäufersbestellte Ware versendet wird, erhält der Käufer Nutzer eine E- vom Marktplatz-Betreiber automatisch generierte Bestätigung über den Versand des bestellten Produktes an die von ihm hinterlegte E-Mail, die den Empfang seiner Bestellung bestätigt -Adresse (Bestätigungs-E- Mailkurz „Versandbestätigung“). Diese BestätigungsDer Marktplatz-E-Mail stellt Betreiber versendet die Versandbestätigung im Namen und Auftrag des*der jeweiligen Händler*in, wobei er*sie keine Annahme des Angebotes des Verkäufers dar, sondern informiert den Käufer nur darüber, dass sein verbindliches Angebot bei dem Verkäufer eingegangen ist. Die Auftragsdaten werden bei dem Verkäufer gespeichertinhaltlichen Kontrollen vornimmt - weder hinsichtlich der Kommunikation noch hinsichtlich der Angaben des*der Händler*in (siehe Punkt 3 dieser Anlage). Der Vertrag über den Einbau, der zuvor von den Stadtwerken Wolfenbüttel erworbenen Wallbox, kommt mit Annahme des Festpreisangebots zustande. Grundlage Marktplatz-Betreiber wird zu keinem Zeitpunkt Vertragspartner und haftet weder für das Festpreisangebot (Nicht-) Zustandekommen eines Vertrags noch für Sach- oder Rechtsmängel am bestellten Produkt. Der*die Händler*in ist der zuvor beauftrage und erfolgreich durchgeführte Elektromobilitäts-Check. Dieser wird durch den Servicepartner durchgeführt und beinhaltet die vorherige Prüfung der grundsätzlichen Möglichkeit des elektrischen Anschlusses einer Wallbox/mehrerer Wallboxen an dem vom Kunden gewünschten Einbauort (insb. auch auf die ausreichende Dimensionierung des bestehenden Hausanschlusses) sowie der Möglichkeit der Durchführung der Arbeiten zum Anschluss der Wallbox. Sollte der Elektromobilitäts-Check ergeben, dass die Möglichkeit eines Anschlusses der zuvor von den Stadtwerken Wolfenbüttel erworbenen Wallbox beim Kunden nicht besteht, ist die Bedingung für den Einbau nicht erfüllt. Die Bedingung ist ebenfalls nicht erfüllt, wenn der Kunde das Festpreisangebot nicht annimmt. In beiden Fällen werden dem Käufer die Kosten des Elektromobilitäts-Checks als Pauschalbetrag, verantwortlich für die bis dahin entstandenen Leistungen des VerkäufersProduktanzeige und sämtliche mit der Produktanzeige und dem Kaufvertrag verbundenen Pflichten. Sämtliche Ansprüche aus dem (Nicht-) Zustandekommen eines Kaufvertrags hat der Nutzer daher ausschließlich gegenüber dem*der Händler*in zu erheben. Wird eine Bestellung in mehreren Teillieferungen versendet, in Rechnung gestellt. Nach erfolgreicher Durchführung des Elektromobilitäts-Checks erhält der Käufer ein verbindliches Festpreisangebot. Bei Annahme des Angebots durch den Käufer, werden die Kosten des Elektromobilitäts-Checks, in der Rechnungslegung gutgeschrieben. Die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch unter xxx.xxxxxxxxxx-xx.xx abrufbar und als Download speicherbarNutzer für jede Teillieferung eine separate Versandbestätigung.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebot/Vertragsabschluss. 2.1. Angebote von Xxxxxxxx an Auftraggeber sind bis zu ihrer Annahme unverbind- lich und Preisangaben des Verkäufers werden ohne Gewähr für ihre Richtigkeit erstellt.
2.2. Zusagen, Zusicherungen und Garantien, insbesondere mündliche Zusagen der für Wilfling tätig werdenden Personen an Auftraggeber bzw. Auftragnehmer, werden erst durch schriftliche Bestätigung von Wilfling verbindlich.
2.3. Kostenvoranschläge von Wilfling an Auftraggeber sind grundsätzlich unver- bindlich.
2.4. Kostenvoranschläge von Xxxxxxxx an Auftraggeber sowie die damit im Internet, in Prospekten, Anzeigen oder sonstigen Werbematerialien sowie in Beratungsgesprächen Zusam- menhang stehenden Begutachtungen sind freibleibend und unverbindlichstets entgeltlich.
2.5. Die vom Verkäufer bereitgestellten Prospekte, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen sind nur annähernd maßgebend, soweit Aufträge eines Auftraggebers gelten erst durch die darin enthaltenen Angaben nicht ausdrücklich schriftliche Auftragsbestä- tigung von Xxxxxxxx als verbindlich bezeichnet worden sindangenommen. Der Käufer gibt mit Unterzeichnung des Auftragsformulars ein verbindliches Angebot, zum Kauf einer Wallbox oder zur Durchführung eines Elektromobilitäts-Checks, bei dem Verkäufer ab. Der Käufer ist an eine von ihm unterzeichnete und vom Verkäufer noch nicht angenommene Bestellung 14 Kalendertage gebunden. Der Verkäufer Wilfling ist berechtigt, das Bestellungen auch nur zum Teil anzunehmen bzw. abzulehnen.
2.6. Von Wilfling beigestellte Zeichnungen/Fotomontagen, Pläne, Muster, Leis- tungsbeschreibungen etc. sind auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit vom Auf- traggeber/Auftragnehmer zu kontrollieren und gelten als angenommen, wenn keine gegenteilige schriftliche Rückmeldung vom Vertragspartner erfolgt. In Bezug auf patent-, muster- und markenrechtlichen Schutz erfolgt die Annahme und Aus- führung der Aufträge sowie die Lieferung auf Gefahr und Haftung des Vertragspart- ners.
2.7. Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten etc. enthaltenen Angaben über Gewicht, Maß, Fassungsvermögen, Preis, Leistung und dergleichen sind nur maßgeblich, wenn im Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmenund/oder Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen worden ist.
2.8. Bei Übermittlung des Auftragsformulars Für Lieferungen, Werk- oder Dienstleistungen an die E-Mailadresse e- xxxxx@xxxxxxxxxx-xx.xx des Verkäufers, erhält der Käufer eine E- Mail, die den Empfang seiner Bestellung bestätigt (Bestätigungs-E- Mail). Diese Bestätigungs-E-Mail stellt keine Annahme des Angebotes des Verkäufers dar, sondern informiert den Käufer nur darüberWilfling gilt, dass sein verbindliches Angebot bei Kostenvor- anschläge grundsätzlich verbindlich sind und hierfür vom beauftragten Unterneh- men kein gesondertes Entgelt verrechnet werden kann, sodass diese unentgeltlich vorzulegen und zu erstellen sind. In diesen Fällen haftet der Auftragnehmer gegen- über Wilfling für die freie Verfügbarkeit der mit dem Verkäufer eingegangen ist. Die Auftragsdaten werden bei dem Verkäufer gespeichertLeistungsinhalt verbundenen Rechte so insbesondere Patent-, Muster- und Markenrechte. Der Vertrag über den EinbauAuftragnehmer ist verpflichtet, der zuvor auf eigene Kosten zu prüfen, ob die von den Stadtwerken Wolfenbüttel erworbenen Wallbox, kommt mit Annahme des Festpreisangebots zustande. Grundlage für das Festpreisangebot ihm angebotene Leistung oder Ware zu dem bedungenen Zwecke tauglich ist der zuvor beauftrage und erfolgreich durchgeführte Elektromobilitäts-Check. Dieser wird durch den Servicepartner durchgeführt erforderlichenfalls entsprechende Test und beinhaltet die vorherige Prüfung der grundsätzlichen Möglichkeit des elektrischen Anschlusses einer Wallbox/mehrerer Wallboxen an dem vom Kunden gewünschten Einbauort (insb. auch Versuche auf die ausreichende Dimensionierung des bestehenden Hausanschlusses) sowie der Möglichkeit der Durchführung der Arbeiten zum Anschluss der Wallbox. Sollte der Elektromobilitäts-Check ergeben, dass die Möglichkeit eines Anschlusses der zuvor von den Stadtwerken Wolfenbüttel erworbenen Wallbox beim Kunden nicht besteht, ist die Bedingung für den Einbau nicht erfüllt. Die Bedingung ist ebenfalls nicht erfüllt, wenn der Kunde das Festpreisangebot nicht annimmt. In beiden Fällen werden dem Käufer die eigene Kosten des Elektromobilitäts-Checks als Pauschalbetrag, für die bis dahin entstandenen Leistungen des Verkäufers, in Rechnung gestellt. Nach erfolgreicher Durchführung des Elektromobilitäts-Checks erhält der Käufer ein verbindliches Festpreisangebot. Bei Annahme des Angebots durch den Käufer, werden die Kosten des Elektromobilitäts-Checks, in der Rechnungslegung gutgeschrieben. Die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch unter xxx.xxxxxxxxxx-xx.xx abrufbar und als Download speicherbarvorab durchzuführen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebot/Vertragsabschluss. 1.14.1.1 Angebote durch Unterbichler sind freibleibend. Für den Umfang der Lie- fer- und Preisangaben des Verkäufers Leistungspflichten von Unterbichler ist allein die schriftliche Auftragsbestäti- gung von Unterbichler maßgebend. Unterbichler behält sich das Recht vor, eine Be- stellung abzulehnen, wenn Produkte nicht vorrätig sind. Ein Vertragsabschluss kommt nur nach ausdrücklicher Bestätigung der Bestellung durch Unterbichler per E- Mail zustande.
1.14.1.2 Im Falle eines Vertragsabschlusses über den Webshop von Unterbichler gilt folgendes:
(1) Der Kunde kann aus dem Sortiment von Unterbichler insbesondere Lebensmittel- und Ballongas auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb legen“ in ei- nem sog. Warenkorb sammeln. Über den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Internet, in Prospekten, Anzeigen oder sonstigen Werbematerialien sowie in Beratungsgesprächen sind freibleibend Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und unverbindlicheinsehen. Die vom Verkäufer bereitgestellten Prospekte, Anzeigen Bestellung kann jedoch nur abgegeben und sonstigen Angebotsunterlagen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Der Käufer gibt mit Unterzeichnung des Auftragsformulars ein verbindliches Angebot, zum Kauf einer Wallbox oder zur Durchführung eines Elektromobilitäts-Checks, bei dem Verkäufer ab. Der Käufer ist an eine von ihm unterzeichnete und vom Verkäufer noch nicht angenommene Bestellung 14 Kalendertage gebunden. Der Verkäufer ist berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Bei Übermittlung des Auftragsformulars an die E-Mailadresse e- xxxxx@xxxxxxxxxx-xx.xx des Verkäufers, erhält der Käufer eine E- Mail, die den Empfang seiner Bestellung bestätigt (Bestätigungs-E- Mail). Diese Bestätigungs-E-Mail stellt keine Annahme des Angebotes des Verkäufers dar, sondern informiert den Käufer nur darüber, dass sein verbindliches Angebot bei dem Verkäufer eingegangen ist. Die Auftragsdaten werden bei dem Verkäufer gespeichert. Der Vertrag über den Einbau, der zuvor von den Stadtwerken Wolfenbüttel erworbenen Wallbox, kommt mit Annahme des Festpreisangebots zustande. Grundlage für das Festpreisangebot ist der zuvor beauftrage und erfolgreich durchgeführte Elektromobilitäts-Check. Dieser wird durch den Servicepartner durchgeführt und beinhaltet die vorherige Prüfung der grundsätzlichen Möglichkeit des elektrischen Anschlusses einer Wallbox/mehrerer Wallboxen an dem vom Kunden gewünschten Einbauort (insb. auch auf die ausreichende Dimensionierung des bestehenden Hausanschlusses) sowie der Möglichkeit der Durchführung der Arbeiten zum Anschluss der Wallbox. Sollte der Elektromobilitäts-Check ergeben, dass die Möglichkeit eines Anschlusses der zuvor von den Stadtwerken Wolfenbüttel erworbenen Wallbox beim Kunden nicht besteht, ist die Bedingung für den Einbau nicht erfüllt. Die Bedingung ist ebenfalls nicht erfülltübermittelt werden, wenn der Kunde durch Xxxxxxx auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzep- tiert und diese dadurch Teil seiner Bestellung geworden sind.
(2) Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot an Unterbichler zum Abschluss ei- nes Kaufvertrages dar. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn Unterbich- ler das Festpreisangebot nicht annimmtbestellte Produkt an den Kunden versendet bzw. In beiden Fällen werden dem Käufer die Kosten des Elektromobilitätsden Versand an den Kunden mit einer zweiten E-Checks als Pauschalbetrag, für die bis dahin entstandenen Leistungen des Verkäufers, Mail bestätigt.
1.14.1.3 Der Vertragsschluss erfolgt in Rechnung gestellt. Nach erfolgreicher Durchführung des Elektromobilitäts-Checks erhält der Käufer ein verbindliches Festpreisangebot. Bei Annahme des Angebots durch den Käufer, werden die Kosten des Elektromobilitäts-Checks, in der Rechnungslegung gutgeschrieben. Die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch unter xxx.xxxxxxxxxx-xx.xx abrufbar und als Download speicherbardeutscher Sprache.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebot/Vertragsabschluss. 2.1 Aufträge an PKE kommen durch Annahme eines von PKE an den Kunden gelegten Angebots inner- halb der Anbotsgültigkeit zustande. Inhaltliche Ab- weichungen vom Angebot der PKE werden nicht akzeptiert und daher auch nicht Vertragsinhalt, au- ßer derartige Abweichungen werden von PKE aus- drücklich und schriftlich anerkannt bzw. bestätigt. Sofern keine solche Anerkennung oder Bestäti- gung durch PKE erfolgt, kommt das Rechtsge- schäft mit dem Kunden entsprechend dem Ange- bot der PKE zustande.
2.2 Angebote von PKE sind, sofern nichts anderes an- gegeben ist, drei Monate lang gültig.
2.3 Art und Preisangaben des Verkäufers Umfang der vereinbarten Leistung erge- ben sich aus dem vom Kunden angenommenen Angebot der PKE und/oder dem bestätigten Auf- trag, dem Vertrag sowie diesen AGB. Neben dem vertraglich vereinbarten Leistungsspektrum orien- tiert sich der Leistungsumfang an dem zum Zeit- punkt der Anbotslegung vorherrschenden Zu- stand. Sofern der PKE vom Kunden in weiterer Folge Zusatzaufträge erteilt werden, die im Internetur- sprünglichen Angebot bzw. Auftrag („Hauptauf- trag“) keine Deckung finden, so gelten hinsichtlich dieser Zusatzaufträge dieselben vertraglichen Re- gelungen als vereinbart wie für den Hauptauftrag.
2.4 Zusatzaufträge im Sinne des Punktes 2.3 können vom Kunden grundsätzlich nur in Prospektenschriftlicher Form erteilet werden. Mündliche Zusatzaufträge werden nur dann Vertragsinhalt, Anzeigen oder sonstigen Werbematerialien sowie in Beratungsgesprächen sind freibleibend und unverbindlich. Die vom Verkäufer bereitgestellten Prospekte, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Der Käufer gibt mit Unterzeichnung des Auftragsformulars ein verbindliches Angebot, zum Kauf einer Wallbox oder zur Durchführung eines Elektromobilitäts-Checks, bei dem Verkäufer ab. Der Käufer ist an eine wenn diese von ihm unterzeichnete und vom Verkäufer noch nicht angenommene Bestellung 14 Kalendertage gebunden. Der Verkäufer ist berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Bei Übermittlung des Auftragsformulars an die PKE schriftlich bestätigt werden (z.B. per E-Mailadresse e- xxxxx@xxxxxxxxxx-xx.xx des Verkäufers, erhält der Käufer eine E- Mail, die den Empfang seiner Bestellung bestätigt (Bestätigungs-E- Mail). Diese Bestätigungs-E-Mail stellt keine Annahme des Angebotes des Verkäufers darDer Kunde ist binnen zwei Tagen ab Erhalt einer sol- chen schriftlichen Bestätigung berechtigt, sondern informiert Wider- spruch gegen den Käufer nur darüberZusatzauftrag zu erheben, dass sein verbindliches Angebot bei dem Verkäufer eingegangen ist. Die Auftragsdaten werden bei dem Verkäufer gespeichertwodurch dieser als nicht erteilt gilt und eine Leis- tungserbringung seitens PKE unterbleibt. Der Vertrag über den EinbauWi- derspruch des Kunden hat ebenfalls in schriftlicher Form zu erfolgen.
2.5 Zusagen, der zuvor Zusicherungen, Garantien oder von den Stadtwerken Wolfenbüttel erworbenen Wallbox, kommt die- sen AGB abweichende Vereinbarungen im Zu- sammenhang mit Annahme des Festpreisangebots zustande. Grundlage für das Festpreisangebot ist der zuvor beauftrage und erfolgreich durchgeführte Elektromobilitäts-Check. Dieser wird durch den Servicepartner durchgeführt und beinhaltet die vorherige Prüfung der grundsätzlichen Möglichkeit des elektrischen Anschlusses einer Wallbox/mehrerer Wallboxen an dem vom Kunden gewünschten Einbauort (insb. auch auf die ausreichende Dimensionierung des bestehenden Hausanschlusses) sowie der Möglichkeit der Durchführung der Arbeiten zum Anschluss der Wallbox. Sollte der Elektromobilitäts-Check ergeben, dass die Möglichkeit eines Anschlusses der zuvor von den Stadtwerken Wolfenbüttel erworbenen Wallbox beim Kunden nicht besteht, ist die Bedingung für den Einbau nicht erfüllt. Die Bedingung ist ebenfalls nicht erfüllt, wenn der Kunde das Festpreisangebot nicht annimmt. In beiden Fällen werden dem Käufer die Kosten des Elektromobilitäts-Checks als Pauschalbetrag, für die bis dahin entstandenen Leistungen des Verkäufers, Vertragsabschluss sind all- gemein nur in Rechnung gestellt. Nach erfolgreicher Durchführung des Elektromobilitäts-Checks erhält der Käufer ein verbindliches Festpreisangebot. Bei Annahme des Angebots durch den Käufer, werden die Kosten des Elektromobilitäts-Checks, in der Rechnungslegung gutgeschrieben. Die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch unter xxx.xxxxxxxxxx-xx.xx abrufbar und als Download speicherbarschriftlicher Form gültig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebot/Vertragsabschluss. 1) Die Firma Laubfrei Spannemann e.k. hält sich an abgegebene Angebote 2 Wochen gebunden, ausgenommen sind Materialpreise und Preisangaben des Verkäufers im InternetPflanzen, in Prospektendie extremen Schwankungen unterliegen, Anzeigen auf deren Entwicklung wir keinen Einfluss ausüben können.
2) Mit der Bestellung von Waren und/ oder sonstigen Werbematerialien sowie in Beratungsgesprächen Bau und/oder Dienstleistungen erklärt der Kunde/Endverbraucher oder Leistungsempfänger verbindlich diese erwerben zu wollen. Wir sind freibleibend und unverbindlich. Die vom Verkäufer bereitgestellten Prospekte, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Der Käufer gibt mit Unterzeichnung des Auftragsformulars ein verbindliches Angebot, zum Kauf einer Wallbox oder zur Durchführung eines Elektromobilitäts-Checks, bei dem Verkäufer ab. Der Käufer ist an eine von ihm unterzeichnete und vom Verkäufer noch nicht angenommene Bestellung 14 Kalendertage gebunden. Der Verkäufer ist berechtigt, das Angebot in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb dieser Frist von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Bei Übermittlung des Auftragsformulars an Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Beginn der Dienstleistung erklärt werden.
3) Bestellt der Verbraucher die E-Mailadresse e- xxxxx@xxxxxxxxxx-xx.xx des VerkäufersWare/ oder Dienstleistung auf elektronischem Wege, erhält werden wir den Zugang der Käufer eine E- Mail, die den Empfang seiner Bestellung bestätigt (Bestätigungs-E- Mail)unverzüglich bestätigen. Diese Bestätigungs-E-Mail Die Zugangsbestätigung stellt jedoch noch keine verbindliche Annahme des Angebotes des Verkäufers der Bestellung dar, sondern informiert kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden sein.
4) Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Lieferung durch unsere Zulieferer. Im Falle von Verzögerungen bzw. Nichtverfügbarkeit informieren wir den Käufer Kunden umgehend.
5) Die von der Firma Laubfrei Spannemann e.k. unterbreiteten Angebote und Preise gelten bis zur Auftragserteilung als freibleibend.
6) Alle im Angebot angegebenen Preise sind objekt- und mengengebunden und gelten nur darüberbei Einhaltung der kompletten Massen. Sollten die Mengen nicht erreicht werden, dass sein verbindliches Angebot behalten wir uns das Recht einer Preiskorrektur vor.
7) Für die Erstellung von Angeboten im Zusammenhang mit der Regulierung von Schäden aus . Versicherungsfällen, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 120,00 € zzgl. 19% MwSt., welche bei einer Beauftragung zur Ausführung als Gutschrift verrechnet wird.
8) Ideen, Planungen, Entwürfe und Zeichnungen sowie Leistungsbeschreibungen bleiben im Eigentum der Firma Laubfrei Spannemann e.k. und dürfen ohne deren schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden. Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand und wird mit einem Stundenverrechnungssatz in Höhe von 60,00 €/Std. zzgl. MwSt. angesetzt. Bei ausbleibender Auftragserteilung dürfen diese weder vom Auftraggeber noch von Dritten weiter genutzt werden, sofern nicht andere Vereinbarungen getroffen wurden und sind dem Verkäufer eingegangen Auftragnehmer unaufgefordert zurück zu geben. Hier behält sich die Firma Laubfrei Spannemann e.k. das Recht vor, dem Auftraggeber den Planungsaufwand mit dem o. g. Stundenverrechnungssatz zzgl. MwSt. in Rechnung zu stellen, ggf. Schadensersatz geltend zu machen.
9) Der Auftraggeber hat für die Vertragsdurchführung einen vertretungsberechtigten Ansprechpartner zu benennen, der bei Abwesenheit des Auftraggebers, zur Anweisung von Stundenlohnarbeiten und zur Beauftragung von zusätzlichen Leistungen und Lieferungen berechtigt ist. • 3 Leistungs-/Ausführungs- und Lieferfristen sowie Pflichten des Kunden
1) Vor Tätigkeitsaufnahme der Firma Laubfrei Spannemann e.k. ist der Auftraggeber verpflichtet, einen von der Firma Laubfrei Spannemann e.k. benannten Mitarbeiter in sämtliche vorhandenen technischen Einrichtungen des Auftragsobjektes und in die Gesamtanlage einzuweisen, sowie auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen.
2) Leistungs-/Ausführungs- und Lieferfristen/-Termine gelten im Zweifel als annähernd und unverbindlich, sofern nicht individuell vertraglich etwas anderes vereinbart worden ist; sie stehen insbesondere unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen, ordnungsgemäßen und ausreichenden Belieferung der Firma Laubfrei Spannemann e.k. durch etwaige Zulieferanten.
3) Im Falle von Wetterkatastrophen/höhere Gewalt, wie Dürre, Frost oder Hagel oder anderen unvorhersehbaren und unverschuldeten Umständen wie Seuche, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen jeglicher Art, Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse, Währungsveränderungen oder behördliche Eingriffe, verlängert sich die Liefer- und/oder Ausführungsfrist für die Dauer der Behinderung. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung und/oder Ausführung erschwert oder unmöglich, so werden wir von der Ausführungs- und/oder Lieferpflicht frei. In diesen Fällen kann der Kunde Schadensersatz nicht geltend machen.
4) Die Auftragsdaten Ausführung der Arbeiten und der Leistungen der Firma Laubfrei Spannemann e.k. richtet sich nach dem zugrundeliegenden Vertrag und erfolgt nach den anerkannten Regeln im Garten und Landschaftsbau Sport sowie der gegenwärtigen Technik unter Einhaltung der Material- und Produktfreigaben.
5) Aufträge und Bestellungen verpflichten die Firma Laubfrei Spannemann e.k. erst nach der erteilten Auftragsbestätigung, bzw. nach Vertragsunterzeichnung.
6) Teilleistungen und Teillieferungen werden ausdrücklich vorbehalten.
7) Die Auswahl der Mitarbeiter und des Weisungsrechtes liegt – ausgenommen bei dem Verkäufer gespeichertGefahr im Verzug – allein bei der Firma Laubfrei Spannemann e.k. . Der Vertrag Auftraggeber wird davon absehen, den Mitarbeitern von der Firma Laubfrei Spannemann e.k. Weisungen zu erteilen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtungen stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von dadurch entstandenen Nachteilen frei.
8) Der Auftraggeber hat für die Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung auf der Baustelle zu sorgen und das Zusammenwirken der verschiedenen Unternehmer zu regeln. Er hat dem Auftragnehmer alle die zur Ausführung erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, Pläne und Leitungsauskünfte über den Einbaualle Gas-, der zuvor von den Stadtwerken Wolfenbüttel erworbenen WallboxWasser-, kommt mit Annahme Abwasser-, Strom-, Telefon-, Computer- und andere Versorgungsleitungen im Bereich des Festpreisangebots zustandeBauvorhabens rechtzeitig und unentgeltlich in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen. Grundlage für das Festpreisangebot ist der zuvor beauftrage und erfolgreich durchgeführte Elektromobilitäts-CheckLeistungen hierzu, zu denen die Firma Laubfrei Spannemann e.k. Dieser wird durch den Servicepartner durchgeführt und beinhaltet die vorherige Prüfung der grundsätzlichen Möglichkeit des elektrischen Anschlusses einer Wallbox/mehrerer Wallboxen an dem vom Kunden gewünschten Einbauort (insb. auch auf die ausreichende Dimensionierung des bestehenden Hausanschlusses) sowie der Möglichkeit der Durchführung der Arbeiten zum Anschluss der Wallbox. Sollte der Elektromobilitäts-Check ergebenbeauftragt wird, dass die Möglichkeit eines Anschlusses der zuvor von den Stadtwerken Wolfenbüttel erworbenen Wallbox beim Kunden nicht besteht, ist die Bedingung für den Einbau nicht erfüllt. Die Bedingung ist ebenfalls nicht erfüllt, wenn der Kunde das Festpreisangebot nicht annimmt. In beiden Fällen werden dem Käufer die Kosten des Elektromobilitäts-Checks als Pauschalbetrag, für die bis dahin entstandenen Leistungen des Verkäufers, Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
9) Die zur Vertragsausführung benötigten Anschlüsse (Wasserversorgung, Strom u. a.) und Lagerplätze (für Arbeitsmittel, Gerätschaften, Liefergegenstände u. a.) werden vom Auftraggeber am Bestimmungsort der Lieferung bzw. Nach erfolgreicher Durchführung des Elektromobilitäts-Checks erhält der Käufer ein verbindliches FestpreisangebotBaustelle unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Sollte dieses nicht möglich sein, trägt allein der Auftraggeber die Kosten der Bereitstellung.
10) Bei Annahme des Angebots den Mengenangaben in unseren Angeboten handelt es sich um vorab ca. ermittelte Werte; die Abrechnung erfolgt anhand der örtlich aufgemessenen tatsächlich ausgeführten Leistungen. Eine tagesgenaue Nachkalkulation durch den Käufer, werden die Kosten des Elektromobilitäts-Checks, Auftragnehmer ist nicht immer möglich. Evtl. Bedarfs- und/oder Alternativpositionen in unseren Angeboten sind üblicherweise nicht in der Rechnungslegung gutgeschriebenvorläufigen Angebotsendsumme enthalten. Bedarfs- und/oder Alternativpositionen wechseln bei Auftragserteilung und Ausführung zur sogenannten Standardleistung und werden anhand der örtlich aufgemessenen Werte anhand des genannten Einzel- und/oder Einheitspreises berechnet.
11) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die im Vertrag und im Ausführungsangebot vereinbarten Leistungen ggf. auch durch einen von der Firma Laubfrei Spannemann e.k. beauftragten Subunternehmer aus- und/oder durchführen zu lassen. • 4 Preise, Zahlungs- und Eigentumsbedingungen
1) Der Kunde verpflichtet sich nach Erhalt der Waren und/oder Dienstleistungen binnen von 7 Tagen, bzw. der auf der Rechnung ausgewiesenen Frist, ab Rechnungsdatum die Rechnungssumme ohne Abzug zu zahlen.
2) Die Vertragsbestimmungen einschließlich Rechnungsstellung erfolgt auf Basis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch unter xxx.xxxxxxxxxx-xx.xx abrufbar tatsächlich gelieferten und als Download speicherbarörtlich verbauten Materialmengen; nach Aufmaß, Einheitspreisvertrag.
3) Die Firma Laubfrei Spannemann e.k. behält sich das Recht vor, bei Vertragsabschluss eine Sicherheitsleistung in Höhe von 75% des Netto-Auftragswertes vor Beginn der Baumaßnahmen Auftragswertes zu verlangen.4) Der Auftraggeber zahlt bei Vertragsabschluss eine Vorauszahlung/Abschlagszahlung für die zu liefernden Materialien in Höhe von mind. 50 % des Netto Auftragswertes, zahlbar innerhalb von 7 Tagen, bzw. innerhalb der auf der Rechnung ausgewiesenen Frist, ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Weitere Abschlagszahlungen nach Projektfortschritt bis zu 90 % des Netto-Auftragswertes können folgen. Hier gelten die auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsfristen/Zahlungsvereinbarungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebot/Vertragsabschluss. 2.1 Alle Angebote und Preisangaben des Verkäufers im Internet, in Prospekten, Anzeigen oder sonstigen Werbematerialien sowie in Beratungsgesprächen sind freibleibend und unverbindlich. Die vom Verkäufer bereitgestellten Prospekte, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen sind nur annähernd maßgebendfreibleibend, soweit die darin enthaltenen Angaben das Angebot nicht ausdrücklich als verbindlich bindend bezeichnet worden sindist.
2.2 Kostenvoranschläge sind zu vergüten. Wenn es zur Ausführung des Auftrages kommt, auf den sich der Kostenvoranschlag bezog, werden die insoweit entstandenen Kosten in der Schlussrechnung angerechnet. Kostenvoranschläge sind keine Festpreise. Für eine Überschreitung des Kostenvoranschlages muss der Auftragnehmer nur einstehen, wenn diese wesentlich ist. Vorstehendes gilt nicht, wenn dem Auftraggeber die zu erwartende Überschreitung unverzüglich angezeigt wurde und er sich gleichwohl mit der Durchführung des Auftrages einverstanden erklärt hat.
2.3 Technische Angaben, Baubeschreibungen, Angaben über Leistungen, Verbrauchswerte usw. sind nur dann verbindlich, wenn sie einem verbindlichen Angebot beiliegen oder deren Verbindlichkeit ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Xxxxxxx Xxxxx & Söhne GmbH behält sich an allen Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Mustern und sonstigen Informationen, auch in elektronischer Form, Eigentum und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen oder bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.
2.4 Bei Aufträgen für Reparaturen wird Xxxxxxx Xxxxx & Söhne GmbH den Auftraggeber bei der Festlegung des Reparaturumfanges nach bestem Wissen beraten. Der Käufer gibt mit Unterzeichnung des Auftragsformulars ein verbindliches Angebot, zum Kauf einer Wallbox oder zur Durchführung eines Elektromobilitäts-Checks, bei dem Verkäufer ab. Der Käufer ist an eine von ihm unterzeichnete und vom Verkäufer noch nicht angenommene Bestellung 14 Kalendertage gebunden. Der Verkäufer ist berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Bei Übermittlung des Auftragsformulars an die E-Mailadresse e- xxxxx@xxxxxxxxxx-xx.xx des Verkäufers, erhält der Käufer eine E- Mail, die den Empfang seiner Bestellung bestätigt (Bestätigungs-E- Mail). Diese Bestätigungs-E-Mail stellt keine Annahme des Angebotes des Verkäufers dar, sondern informiert den Käufer nur darüber, dass sein verbindliches Angebot bei dem Verkäufer eingegangen ist. Die Auftragsdaten werden bei dem Verkäufer gespeichert. Der Vertrag Auftraggeber hat jedoch über den Einbau, Umfang und die Zweckmäßigkeit der zuvor von den Stadtwerken Wolfenbüttel erworbenen Wallbox, kommt mit Annahme des Festpreisangebots zustandeReparatur selbst zu entscheiden und trägt insoweit dafür das Risiko. Grundlage für das Festpreisangebot ist der zuvor beauftrage und erfolgreich durchgeführte Elektromobilitäts-Check. Dieser wird durch den Servicepartner durchgeführt und beinhaltet die vorherige Prüfung der grundsätzlichen Möglichkeit des elektrischen Anschlusses einer Wallbox/mehrerer Wallboxen an dem vom Kunden gewünschten Einbauort (insb. auch auf die ausreichende Dimensionierung des bestehenden Hausanschlusses) sowie der Möglichkeit der Durchführung der Arbeiten zum Anschluss der Wallbox. Sollte der Elektromobilitäts-Check ergebenStellt sich heraus, dass die Möglichkeit eines Anschlusses Instandsetzung wegen der zuvor von Mängel des Reparaturgegenstandes unmöglich oder unwirtschaftlich ist, so ist Xxxxxxx Xxxxx & Söhne GmbH berechtigt, die bis zu dieser Feststellung geleisteten Arbeiten in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch, soweit eine durchgeführte Fehlersuche erfolglos blieb.
2.5 Der Vertrag kommt – mangels besonderer Vereinbarung – mit der schriftlichen Auftrags- bestätigung durch Xxxxxxx Xxxxx & Söhne GmbH zustande.
2.6 Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Für den Stadtwerken Wolfenbüttel erworbenen Wallbox beim Kunden nicht besteht, Umfang der Lieferungen und Leistungen ist die Bedingung für den Einbau nicht erfülltVereinbarung der Parteien maßgebend, wie sie in der Auftragsbestätigung zum Ausdruck gekommen ist.
2.7 Nicht verwendete Teile und ausgetauschte Baugruppen/Reparaturgegenstände gehen in das Eigentum des Auftragnehmers über, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Bedingung ist ebenfalls nicht erfüllt, wenn der Kunde das Festpreisangebot nicht annimmt. In beiden Fällen werden dem Käufer die Kosten des Elektromobilitäts-Checks als Pauschalbetrag, für die bis dahin entstandenen Leistungen des Verkäufers, in Rechnung gestellt. Nach erfolgreicher Durchführung des Elektromobilitäts-Checks Eine gesonderte Entschädigung erhält der Käufer ein verbindliches Festpreisangebot. Bei Annahme des Angebots durch Auftraggeber hierfür nicht, da der Eigentumsübergang an den Käufer, werden die Kosten des Elektromobilitäts-Checks, Teilen und Baugruppen/Reparaturgegenständen bereits in der Rechnungslegung gutgeschrieben. Die Vertragsbestimmungen einschließlich Kalkulation der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch unter xxx.xxxxxxxxxx-xx.xx abrufbar und als Download speicherbarAngebotspreise zugunsten des Auftraggebers berücksichtigt wurde.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebot/Vertragsabschluss. Angebote Der Vertragsabschluss kommt bei Zahlung mit Kreditkarte, Paypal, Sofort-Überweisung (Bankeinzug) oder einer anderen auf dem Marktplatz angebotenen Zahlungsart wie folgt zustande: Die Produktanzeige des Händlers lädt den Nutzer dazu ein, dem Händler ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags über das zu bestellende Produkt zu machen. Mittels Klick auf ein Kontrollkästchen erklärt sich der Nutzer mit den Händler-AGB einverstanden. Diesen Klick macht der Nutzer vor Abschluss des Bestellvorgangs und Preisangaben der damit verbundenen Abgabe eines verbindlichen Kaufanbotes. Die Bestellung ist somit ein verbindliches Angebot des Verkäufers Nutzers an den anbietenden Händler, einen Kaufvertrag über das bestellte Produkt abzuschließen. Mit Eingang der Bestellung beim Marktplatz-Betreiber erhält der Nutzer per E-Mail eine vom Marktplatz generierte Nachricht an die von ihm hinterlegte E-Mail-Adresse mit detaillierten Angaben zum bestellten Produkt sowie dem Gesamtpreis inklusive aller Nebenkosten (insbesondere USt, Versandkosten, etc.) (kurz „Bestellbestätigung“). Die Bestellbestätigung sendet der Marktplatz-Betreiber dem Nutzer im Internet, in Prospekten, Anzeigen oder sonstigen Werbematerialien sowie in Beratungsgesprächen sind freibleibend Namen und unverbindlichAuftrag des jeweiligen Händlers. Die vom Verkäufer bereitgestellten Prospekte, Anzeigen Mit Eingang der Bestellbestätigung beim Nutzer kommt der Kaufvertrag zwischen dem Nutzer und sonstigen Angebotsunterlagen sind nur annähernd maßgebend, soweit dem jeweiligen Händler zustande. Sobald die darin enthaltenen Angaben nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Der Käufer gibt mit Unterzeichnung des Auftragsformulars ein verbindliches Angebot, zum Kauf einer Wallbox oder zur Durchführung eines Elektromobilitäts-Checks, bei dem Verkäufer ab. Der Käufer ist an eine von ihm unterzeichnete und vom Verkäufer noch nicht angenommene Bestellung 14 Kalendertage gebunden. Der Verkäufer ist berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Bei Übermittlung des Auftragsformulars an die E-Mailadresse e- xxxxx@xxxxxxxxxx-xx.xx des Verkäufersbestellte Ware versendet wird, erhält der Käufer Nutzer eine E- vom Marktplatz-Betreiber automatisch generierte Bestätigung über den Versand des bestellten Produktes an die von ihm hinterlegte E-Mail, die den Empfang seiner Bestellung bestätigt -Adresse (Bestätigungs-E- Mailkurz „Versandbestätigung“). Diese BestätigungsDer Marktplatz-E-Mail stellt Betreiber versendet die Versandbestätigung im Namen und Auftrag des jeweiligen Händlers, wobei er keine Annahme inhaltlichen Kontrollen vornimmt - weder hinsichtlich der Kommunikation noch hinsichtlich der Angaben des Angebotes des Verkäufers dar, sondern informiert den Käufer nur darüber, dass sein verbindliches Angebot bei dem Verkäufer eingegangen ist. Die Auftragsdaten werden bei dem Verkäufer gespeichertHändlers (siehe Punkt 3 dieser Anlage). Der Vertrag über den Einbau, der zuvor von den Stadtwerken Wolfenbüttel erworbenen Wallbox, kommt mit Annahme des Festpreisangebots zustande. Grundlage Marktplatz-Betreiber wird zu keinem Zeitpunkt Vertragspartner und haftet weder für das Festpreisangebot (Nicht-) Zustandekommen eines Vertrags noch für Sach- oder Rechtsmängel am bestellten Produkt. Der Händler ist der zuvor beauftrage und erfolgreich durchgeführte Elektromobilitäts-Check. Dieser wird durch den Servicepartner durchgeführt und beinhaltet die vorherige Prüfung der grundsätzlichen Möglichkeit des elektrischen Anschlusses einer Wallbox/mehrerer Wallboxen an dem vom Kunden gewünschten Einbauort (insb. auch auf die ausreichende Dimensionierung des bestehenden Hausanschlusses) sowie der Möglichkeit der Durchführung der Arbeiten zum Anschluss der Wallbox. Sollte der Elektromobilitäts-Check ergeben, dass die Möglichkeit eines Anschlusses der zuvor von den Stadtwerken Wolfenbüttel erworbenen Wallbox beim Kunden nicht besteht, ist die Bedingung für den Einbau nicht erfüllt. Die Bedingung ist ebenfalls nicht erfüllt, wenn der Kunde das Festpreisangebot nicht annimmt. In beiden Fällen werden dem Käufer die Kosten des Elektromobilitäts-Checks als Pauschalbetrag, verantwortlich für die bis dahin entstandenen Leistungen des VerkäufersProduktanzeige und sämtliche mit der Produktanzeige und dem Kaufvertrag verbundenen Pflichten. Sämtliche Ansprüche aus dem (Nicht-) Zustandekommen eines Kaufvertrags hat der Nutzer daher ausschließlich gegenüber dem Händler zu erheben. Wird eine Bestellung in mehreren Teillieferungen versendet, in Rechnung gestellt. Nach erfolgreicher Durchführung des Elektromobilitäts-Checks erhält der Käufer ein verbindliches Festpreisangebot. Bei Annahme des Angebots durch den Käufer, werden die Kosten des Elektromobilitäts-Checks, in der Rechnungslegung gutgeschrieben. Die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch unter xxx.xxxxxxxxxx-xx.xx abrufbar und als Download speicherbarNutzer für jede Teillieferung eine separate Versandbestätigung.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebot/Vertragsabschluss. Angebote und Preisangaben des Verkäufers im InternetDer Auftragnehmer bietet auf seiner Webseite (xxxxxxxxxxx.xxx) in der Rubrik „Digital“ Beratungsleistungen an, in Prospekten, Anzeigen die per Telefon oder sonstigen Werbematerialien sowie in Beratungsgesprächen sind freibleibend und unverbindlichVideokonferenz durchgeführt werden. Die vom Verkäufer bereitgestellten Prospekte, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sindauf der Webseite des Auftragnehmers stellen unverbindliche Angebote zur Abgabe einer Bestellung dar. Der Käufer gibt Auftraggeber bucht die dargestellten Leistungen entsprechend der Beschreibung zu den aufgeführten Preisen: Eine Kurz- bzw. Erstberatung ist kostenfrei (Digitale Sprechstunde). Alle weiteren virtuellen Beratungsleistungen sind kostenpflichtig buchbar (Virtuelles Beratungszentrum). Dabei kann der Auftraggeber das elektronische Terminbuchungsportal nutzen. Nach Eingabe der Daten des Auftraggebers, der Auswahl des Wunschtermins sowie der gewünschten Beratungsleistung bestätigt der Auftraggeber seine Bestellung über den Button „Kostenpflichtig buchen“. Soweit es sich um eine kostenpflichtige Beratungsleistung handelt, wird der Auftraggeber zur Zahlungsabwicklung weitergeleitet. Es ist die Auswahl zwischen verschiedenen Zahlungsweisen möglich. Die Zahlungsabwicklung erfolgt in Zusammenarbeit mit Unterzeichnung des Auftragsformulars ein verbindliches Angebotden dort aufgeführten Zahlungsabwicklungsdiensten. Dort muss der Auftraggeber seine Zahlungsdaten eingeben. Erst nach dem Klick auf den Butten „Bezahlen“ oder ähnliche Bezeichnung (je nach Anbieter), zum wird der Kauf einer Wallbox oder zur Durchführung eines Elektromobilitäts-Checks, bei dem Verkäufer abverbindlich getätigt. Damit übermittelt der Auftraggeber das Kaufangebot an den Auftragnehmer. Erst mit Zahlungseingang beim Auftragnehmer ist der Kauf rechtsverbindlich. Der Käufer ist an eine von ihm unterzeichnete und vom Verkäufer noch nicht angenommene Bestellung 14 Kalendertage gebunden. Der Verkäufer ist berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Bei Übermittlung des Auftragsformulars an die E-Mailadresse e- xxxxx@xxxxxxxxxx-xx.xx des Verkäufers, erhält der Käufer eine E- Mail, die den Empfang seiner Bestellung bestätigt (Bestätigungs-E- Mail). Diese Bestätigungs-Auftragnehmer übermittelt dem Auftraggeber per E-Mail stellt keine Annahme eine Termin- und Buchungsbestätigung (einschl. Link zum Download der Rechnung). Soweit nach den Vorschriften des Angebotes des Verkäufers darRechtsdienstleistungsgesetzes oder anderen Auftragshindernissen eine Beratung nicht durchführbar ist, sondern informiert wird der Auftraggeber durch den Käufer nur darüberAuftragnehmer telefonisch oder per E-Mail informiert, dass sein verbindliches Angebot bei dem Verkäufer eingegangen isteine Beratung nicht stattfinden kann. Die Auftragsdaten werden bei dem Verkäufer gespeichert. Der Vertrag über Darüber hinaus besteht für beide Vertragspartner zusätzlich zu den Einbau, der zuvor von den Stadtwerken Wolfenbüttel erworbenen Wallbox, kommt mit Annahme Regelungen des Festpreisangebots zustande. Grundlage für das Festpreisangebot ist der zuvor beauftrage und erfolgreich durchgeführte Elektromobilitäts-Check. Dieser wird durch den Servicepartner durchgeführt und beinhaltet die vorherige Prüfung der grundsätzlichen Möglichkeit des elektrischen Anschlusses einer Wallbox/mehrerer Wallboxen an dem vom Kunden gewünschten Einbauort (insb. auch auf die ausreichende Dimensionierung des bestehenden Hausanschlusses) sowie der Möglichkeit der Durchführung der Arbeiten zum Anschluss der Wallbox. Sollte der Elektromobilitäts-Check ergeben, dass Widerspruchsrechts die Möglichkeit eines Anschlusses der zuvor von bis maximal jedoch bis drei Tage vor Beratungsbeginn, den Stadtwerken Wolfenbüttel erworbenen Wallbox beim Kunden nicht besteht, ist die Bedingung für den Einbau nicht erfüllt. Die Bedingung ist ebenfalls nicht erfüllt, wenn der Kunde das Festpreisangebot nicht annimmtTermin zu stornieren. In beiden Fällen entstehen keine Kosten. Bereits gezahlte Beträge werden dem Käufer zurückerstattet. Soweit wichtige Gründe die Kosten des Elektromobilitäts-Checks als Pauschalbetragtermingemäße Durchführung der Beratungsleistung nach Ablauf der Stornofrist verhindern, für die bis dahin entstandenen Leistungen des Verkäufers, in Rechnung gestelltkann eine Terminverlegung vereinbart werden. Nach erfolgreicher Durchführung des Elektromobilitäts-Checks erhält der Käufer ein verbindliches Festpreisangebot. Bei Annahme des Angebots durch den Käufer, werden die Kosten des Elektromobilitäts-Checks, in der Rechnungslegung gutgeschrieben. Die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch unter xxx.xxxxxxxxxx-xx.xx abrufbar und als Download speicherbarEine kostenfreie Stornierung ist nicht möglich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen