Angebot, Vertragsschluss. 3.1 Angebote des Lieferanten erfolgen unentgeltlich. Der Lieferant muss auf etwaige Abweichungen von unserer zugrundeliegenden An- frage ausdrücklich hinweisen. Angebotsannahme, Bestellungen und Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen oder durch uns schriftlich bestätigt werden. 3.2 Der Lieferant ist verpflichtet, unsere Bestellung innerhalb einer Frist von zwei (2) Arbeitstagen nach Abgabe der Bestellung schriftlich und unter Angabe des Liefertermins, des Preises, unserer Bestelldaten und der Artikelnummer zu bestätigen. Sofern die Bestellung nicht über einen festen Preis lautet, werden wir nur dann verpflichtet, wenn wir nicht innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen nach Eingang der Bestätigung den vom Lieferanten in der Annahme genannten Preis beanstanden. 3.3 Geht uns innerhalb der Frist gem. Abs. 3.2 Satz 1 keine Bestätigung zu, behalten wir uns vor, die Auftragserteilung zu widerrufen oder von einem bereits abgeschlossenen Vertrag ohne Kostenübernahme zurückzutreten. 3.4 Uns steht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu, wenn Umstände, die bei Vertragsschluss noch nicht erkennbar waren, ein anerkennens- wertes Interesse am Rücktritt begründen. Solche Umstände liegen z. B. vor bei erheblichen Betriebsstörungen, Arbeitskämpfen oder Versorgungsschwierigkeiten; der Rücktritt kann bis 10 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin erklärt werden. 3.5 Der Lieferant ist verpflichtet, uns im Falle von Produkt- bzw. Verfahrensumstellungen sowie bei Änderungen der Analysemethoden in Bezug auf die Lieferungen frühzeitig zu informieren und von uns diese Änderung freigeben zu lassen. 3.6 Soweit nicht branchenüblich nach Tages- oder Börsenpreisen abgerechnet wird, sind angebotene Preise des Lieferanten ab dem Datum seines Angebotes für 12 Monate Festpreise. Zwischenzeitliche Preisreduzierungen oder Verbesserungen der Konditionen kom- men mit ihrer Einführung durch den Lieferanten auch uns zugute. 3.7 Mit der Auftragsannahme und Auftragsbestätigung verpflichtet sich der Lieferant zur Einhaltung aller zum Zeitpunkt der Annahme gültigen nationalen und internationalen Gesetze, Normen und Pflichten.
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Angebot, Vertragsschluss. 3.1 AEB_DE.docx
2.1. Alle unsere Anfragen sind freibleibend und unverbindlich. Sie sind eine unverbindliche Bitte, ein Angebot abzugeben und stellen insbesondere keinen Antrag auf Abschluss eines Vertrages dar. Alle Anfragen basieren technisch auf unseren jeweils übermittel- ten technischen Zeichnungen und sonstigen technischen Spezifikationen.
2.2. Alle Angebote des Lieferanten erfolgen unentgeltlichsind – soweit nicht etwas anderes ausdrücklich in Text- form vereinbart wird – für uns kostenlos und unverbindlich. Der Auf jede Abweichung von unseren Anfragen ist im Angebot ausdrücklich hinzuweisen, gegebenenfalls sind Ab- weichungen durch entsprechende Zeichnungen zu illustrieren.
2.3. Sofern im Angebot nicht etwas anderes angegeben wird, gelten Angebote des Liefe- ranten für diesen als bindend mit einer Bindungsfrist von 14 Tagen.
2.4. Ein Vertrag über die jeweilige Lieferung oder Leistung kommt mit Zugang unserer ent- sprechenden schriftlichen Bestellung (die Textform, z.B. Fax oder E-Mail sind zur Wah- rung der Schriftlichkeit ausreichend) zustande, wenn die Bestellung keine Abweichun- gen zum jeweiligen Angebot des Lieferanten enthält und dem Lieferanten innerhalb der Bindungsfrist zugeht. Auf unseren Wunsch wird der Lieferant muss unverzüglich, spätestens jedoch drei Arbeitstage nach Eingang der Bestellung, den Auftrag (zum Zweck der Klarstellung) schriftlich bestätigen.
2.5. Geht unsere Bestellung außerhalb der Bindungsfrist bei dem Lieferanten ein und ent- hält die Bestellung keine Abweichung zum Angebot des Lieferanten, kommt ein Vertrag mit dem Zugang der entsprechenden Auftragsbestätigung des Lieferanten bei uns zu- stande.
2.6. Enthält unsere Bestellung Abweichungen zum Angebot des Lieferanten, gilt sie als neue unverbindliche Anfrage im Sinne der Ziffer 2.1., d.h. als Bitte, ein geändertes An- gebot abzugeben. Vorstehender Satz 1 gilt nicht, sofern die Bestellung ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet ist; in diesem Fall kommt ein Vertrag mit dem Zugang der entsprechenden Auftragsbestätigung des Lieferanten bei uns zustande.
2.7. Allein maßgeblich für den Inhalt und den Umfang der Lieferung oder Leistung ist unsere schriftliche Bestellung einschließlich dieser AEB. Mündliche Abreden der Vertragspar- teien werden durch den schriftlichen Inhalt der Bestellung ersetzt, sofern sich nicht je- weils ausdrücklich aus den mündlichen Abreden ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
2.8. Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern in Bestellungen besteht für uns keine Verbindlichkeit.
2.9. Wir können im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Zumutbarkeit für den Lie- feranten Änderungen der zu liefernden Produkte, insbesondere im Hinblick auf etwaige Abweichungen Spezi- fikation, Zeichnung, Design, Konstruktion und Ausführung verlangen. In diesem Fall sind die Parteien einander verpflichtet, die Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der Mehr- und Minderkosten, Produktionszyklen, Umlaufmengen und der Lieferter- mine, angemessen einvernehmlich zu regeln.
2.10. Ergänzungen oder Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich die- ser AEB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Textform bzw. telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail.
2.11. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind unsere Mitarbeiter nicht be- rechtigt, Ergänzungen oder Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen ein- schließlich dieser AEB zu treffen. Solche abweichenden Vereinbarungen oder mündli- chen Erklärungen unserer zugrundeliegenden An- frage ausdrücklich hinweisen. Angebotsannahme, Bestellungen und Vereinbarungen Mitarbeiter sind für uns nur gültigverbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen oder durch uns schriftlich bestätigt werden.
3.2 Der Lieferant ist verpflichtet, unsere Bestellung innerhalb einer Frist von zwei (2) Arbeitstagen nach Abgabe der Bestellung schriftlich und unter Angabe des Liefertermins, des Preises, unserer Bestelldaten und der Artikelnummer zu bestätigen. Sofern die Bestellung nicht über einen festen Preis lautet, werden wir nur dann verpflichtet, wenn wir nicht innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen nach Eingang der Bestätigung den vom Lieferanten in der Annahme genannten Preis beanstanden.
3.3 Geht uns innerhalb der Frist gem. Abs. 3.2 Satz 1 keine Bestätigung zu, behalten wir uns vor, die Auftragserteilung zu widerrufen oder von einem bereits abgeschlossenen Vertrag ohne Kostenübernahme zurückzutreten.
3.4 Uns steht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu, wenn Umstände, die bei Vertragsschluss noch nicht erkennbar waren, ein anerkennens- wertes Interesse am Rücktritt begründen. Solche Umstände liegen z. B. vor bei erheblichen Betriebsstörungen, Arbeitskämpfen oder Versorgungsschwierigkeiten; der Rücktritt kann bis 10 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin erklärt werden.
3.5 Der Lieferant ist verpflichtet, uns im Falle von Produkt- bzw. Verfahrensumstellungen sowie bei Änderungen der Analysemethoden in Bezug auf die Lieferungen frühzeitig zu informieren und von uns diese Änderung freigeben zu lassenbestätigt oder in einem Verhandlungsprotokoll niedergelegt worden sind.
3.6 Soweit nicht branchenüblich nach Tages- oder Börsenpreisen abgerechnet wird, sind angebotene Preise des Lieferanten ab dem Datum seines Angebotes für 12 Monate Festpreise. Zwischenzeitliche Preisreduzierungen oder Verbesserungen der Konditionen kom- men mit ihrer Einführung durch den Lieferanten auch uns zugute.
3.7 Mit der Auftragsannahme und Auftragsbestätigung verpflichtet sich der Lieferant zur Einhaltung aller zum Zeitpunkt der Annahme gültigen nationalen und internationalen Gesetze, Normen und Pflichten.
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Angebot, Vertragsschluss. 3.1 2.1. Die Angebote von BAUER MAT stehen unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit und sind freibleibend und unverbindlich hinsicht- lich der Lieferzeit und Liefermenge.
2.2. Die Bestellung des Lieferanten erfolgen unentgeltlichKunden ist ein bindendes Angebot, das BAUER MAT innerhalb von vier Wochen schriftlich annehmen kann. Der Lieferant muss auf etwaige Abweichungen Inhalt und Umfang des Vertrages ergeben sich aus der Auftragsbestäti- gung von unserer zugrundeliegenden An- frage ausdrücklich hinweisenBAUER MAT. Angebotsannahme, Bestellungen Mündliche Nebenabreden sowie nachträgli- che Vertragsänderungen und Vereinbarungen sind –ergänzungen haben nur gültigGültigkeit, wenn sie schriftlich erfolgen oder durch uns von XXXXX MAT schriftlich bestätigt werden. Der Kunde hat XXXXX MAT in der Bestellung über weitere Gesetze und Vor- schriften zu informieren, welche die Vertragsgegenstände erfüllen sollen (zum Beispiel Gesetze und Vorschriften im Land der Nutzung gemäß Ziff. 2.4 der AVB, am Geschäftssitz des Kunden und/oder dem vom Kunden benannten Bestimmungsort der Vertragsgegen- stände).
3.2 Der Lieferant ist verpflichtet, unsere Bestellung innerhalb einer Frist von zwei (2) Arbeitstagen nach Abgabe der Bestellung schriftlich und unter Angabe des Liefertermins, des Preises, unserer Bestelldaten und der Artikelnummer zu bestätigen2.3. Sofern XXXXX MAT technische Auskünfte erteilt oder beratend tätig wird, erfolgt dies unentgeltlich unter Ausschluss jeglicher Haftung. Im Übrigen übernimmt XXXXX MAT Beratungspflichten – insbesondere zu Dimensionierung und Ausstattung der Vertragsgegenstände – nur in dem Umfang, als hierzu eine ausdrückliche schriftliche und ent- geltliche Beratungsvereinbarung getroffen wird. Eine Beratung durch XXXXX MAT entbindet den Kunden in keinem Fall von seiner Ver- pflichtung, die Bestellung nicht über einen festen Preis lautet, werden wir nur dann verpflichtet, wenn wir nicht innerhalb Eignung der Vertragsgegenstände für den von zehn (10) Arbeitstagen nach Eingang ihm beabsichtigten Zweck zu prüfen und die Auswahl und Dimensionie- rung der Bestätigung Vertragsgegenstände in Bezug auf den vom Lieferanten in der Annahme genannten Preis beanstandenEinsatzzweck selbst festzulegen.
3.3 Geht uns innerhalb der Frist gem2.4. Abs. 3.2 Satz 1 keine Bestätigung zu, behalten wir uns BAUER MAT behält sich das Recht vor, die Auftragserteilung Vertragsgegenstände im Hinblick auf Konstruktion, Material und/oder Ausführung abzuändern, sofern dadurch die vereinbarte Beschaffenheit der Vertragsgegen- stände nicht nachteilig verändert wird. XXXXX MAT behält sich ins- besondere vor, die Vertragsgegenstände an seit Vertragsschluss veränderte Gesetze und Vorschriften in dem – sofern im Vertrag vereinbart - definierten Land der Nutzung („Land der Nutzung“) an- zupassen; hierdurch anfallende Mehrkosten sind vom Kunden zu widerrufen oder von einem bereits abgeschlossenen Vertrag ohne Kostenübernahme zurückzutretentragen.
3.4 Uns steht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu, wenn Umstände, die bei Vertragsschluss noch nicht erkennbar waren, ein anerkennens- wertes Interesse am Rücktritt begründen2.5. Solche Umstände liegen z. B. vor bei erheblichen Betriebsstörungen, Arbeitskämpfen oder Versorgungsschwierigkeiten; der Rücktritt kann bis 10 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin erklärt werden.
3.5 Der Lieferant ist verpflichtet, uns Sofern BAUER MAT im Falle von Produkt- bzw. Verfahrensumstellungen sowie bei Änderungen Zusammenhang mit der Analysemethoden in Bezug auf Lieferung der Ver- tragsgegenstände zur Übernahme der Kosten für Zölle, insbesonde- re Einführzölle verpflichtet ist, behält sich XXXXX MAT das Recht vor, den Preis für die Lieferungen frühzeitig zu informieren und von uns diese Änderung freigeben zu lassenVertragsgegenstände entsprechend der Mehr- oder Minderkosten aufgrund der seit Vertragsschluss geänderten anwendbaren Zollsätze anzupassen.
3.6 Soweit nicht branchenüblich nach Tages- oder Börsenpreisen abgerechnet wird, sind angebotene Preise des Lieferanten ab dem Datum seines Angebotes für 12 Monate Festpreise. Zwischenzeitliche Preisreduzierungen oder Verbesserungen der Konditionen kom- men mit ihrer Einführung durch den Lieferanten auch uns zugute.
3.7 Mit der Auftragsannahme und Auftragsbestätigung verpflichtet sich der Lieferant zur Einhaltung aller zum Zeitpunkt der Annahme gültigen nationalen und internationalen Gesetze, Normen und Pflichten.
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Angebot, Vertragsschluss. 3.1 Alle unsere Angebote des Lieferanten erfolgen unentgeltlichsind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als v erbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge der Kunden können wir innerhalb v on 14 Tagen nach Zugang annehmen. Mündliche Erklärungen durch uns v or Abschluss eines Vertrages sind rechtlich unv erbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schrif tlichen Vertrag ersetzt, sof ern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie v erbindlich fortgelten. Angaben zum Gegenstand der Lief erung oder Leistung (z. B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen, Haltbarkeit und technische Daten) sowie unsere Darstellung derselben (z. B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum v ertraglich v orgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung v oraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lief erung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die auf grund rechtlicher Vorschrif ten erf olgen oder technische Verbesserungen darstellen sowie die Ersetzbarkeit von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum v ertraglich v orgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. Technische Weiterentwicklungen unserer Produkte behalten wir uns v or. Wir behalten uns das Eigentum oder Urheberrecht an allen von uns angegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verf ügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilf smitteln v or. Der Lieferant muss Kunde darf diese Gegenstände ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf etwaige Abweichungen von unserer zugrundeliegenden An- frage ausdrücklich hinweisen. Angebotsannahme, Bestellungen unser Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und Vereinbarungen sind nur gültigev entuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie schriftlich erfolgen oder durch uns schriftlich bestätigt werden.
3.2 Der Lieferant ist verpflichtet, unsere Bestellung innerhalb einer Frist von zwei (2) Arbeitstagen nach Abgabe der Bestellung schriftlich und unter Angabe des Liefertermins, des Preises, unserer Bestelldaten und der Artikelnummer zu bestätigen. Sofern die Bestellung nicht über einen festen Preis lautet, werden wir nur dann verpflichtet, wenn wir nicht innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen nach Eingang der Bestätigung den vom Lieferanten in der Annahme genannten Preis beanstanden.
3.3 Geht uns innerhalb der Frist gem. Abs. 3.2 Satz 1 keine Bestätigung zu, behalten wir uns vor, die Auftragserteilung zu widerrufen oder von einem bereits abgeschlossenen Vertrag ohne Kostenübernahme zurückzutreten.
3.4 Uns steht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu, wenn Umstände, die bei Vertragsschluss noch nicht erkennbar waren, ein anerkennens- wertes Interesse am Rücktritt begründen. Solche Umstände liegen z. B. vor bei erheblichen Betriebsstörungen, Arbeitskämpfen oder Versorgungsschwierigkeiten; der Rücktritt kann bis 10 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin erklärt werden.
3.5 Der Lieferant ist verpflichtet, uns v on ihm im Falle von Produkt- bzw. Verfahrensumstellungen sowie bei Änderungen der Analysemethoden in Bezug auf die Lieferungen frühzeitig zu informieren und von uns diese Änderung freigeben zu lassenordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.
3.6 Soweit nicht branchenüblich nach Tages- oder Börsenpreisen abgerechnet wird, sind angebotene Preise des Lieferanten ab dem Datum seines Angebotes für 12 Monate Festpreise. Zwischenzeitliche Preisreduzierungen oder Verbesserungen der Konditionen kom- men mit ihrer Einführung durch den Lieferanten auch uns zugute.
3.7 Mit der Auftragsannahme und Auftragsbestätigung verpflichtet sich der Lieferant zur Einhaltung aller zum Zeitpunkt der Annahme gültigen nationalen und internationalen Gesetze, Normen und Pflichten.
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Angebot, Vertragsschluss. 3.1 1. Unsere Angebote des Lieferanten erfolgen unentgeltlichsind freibleibend. Technische Änderungen, sowie Änderungen in Farbe, Form und/oder Gewicht bleiben vorbehalten, sofern sie für den Vertragspartner zumutbar sind.
2. Abbildungen und Beschreibungen in Katalogen, Prospekten und Preislisten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. An derartigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.
3. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Vertragspartner verbindlich die bestellte Ware erwerben zu wollen. Ist die Bestellung als Angebot nach § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von vier Wochen annehmen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot entweder schriftlich, oder durch Auslieferung der Ware an den Vertragspartner anzunehmen.
4. Der Lieferant muss Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und mangelfreier Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Das gilt allerdings nur für den Fall, dass wir mit unserem Zulieferer ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben und wir die nicht rechtzeitige Belieferung bzw. die nicht mangelfreie Selbstbelieferung nicht zu vertreten haben. Der Vertragspartner wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unseres Zulieferers umgehend informiert. Eine eventuell bereits erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich erstattet.
5. Werden bei Anfertigungen nach Zeichnungen, Mustern oder sonstigen Angaben unseres Vertragspartners Schutzrechte Dritter verletzt, so stellt uns unser Vertragspartner von Ansprüchen Dritter frei. Unser Vertragspartner hat sicherzustellen, dass durch derartige Vorgaben keine Rechte Dritter verletzt werden und auch keine gesetzlichen Bestimmungen.
6. Die Beistellung von Mustern erfolgt grundsätzlich gegen Berechnung. Bemusterungen dienen nur der Beschaffenheitsvereinbarung und stellen keine Garantie dar.
7. Bestellt ein Vertragspartner Ware auf etwaige Abweichungen von unserer zugrundeliegenden An- frage ausdrücklich hinweisenelektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung baldmöglichst bestätigen. Angebotsannahme, Bestellungen und Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen oder durch uns schriftlich bestätigt Eine derartige Zugangsbestätigung stellt jedoch noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann allerdings mit einer Annahmeerklärung verbunden werden.
3.2 Der Lieferant 8. Werkzeuge gehen auch bei Vollkostenberechnung – sofern nichts Abweichendes vereinbart ist verpflichtet, unsere Bestellung innerhalb einer Frist von zwei (2) Arbeitstagen nach Abgabe der Bestellung schriftlich und unter Angabe des Liefertermins, des Preises, unserer Bestelldaten und der Artikelnummer zu bestätigen. Sofern die Bestellung – nicht über einen festen Preis lautet, werden wir nur dann verpflichtet, wenn wir nicht innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen nach Eingang der Bestätigung den vom Lieferanten in der Annahme genannten Preis beanstandendas Eigentum unseres Vertragspartners über.
3.3 Geht uns innerhalb der Frist gem. Abs. 3.2 Satz 1 keine Bestätigung zu, behalten wir uns vor, die Auftragserteilung zu widerrufen oder von einem bereits abgeschlossenen Vertrag ohne Kostenübernahme zurückzutreten.
3.4 Uns steht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu, wenn Umstände, die bei Vertragsschluss noch nicht erkennbar waren, ein anerkennens- wertes Interesse am Rücktritt begründen. Solche Umstände liegen z. B. vor bei erheblichen Betriebsstörungen, Arbeitskämpfen oder Versorgungsschwierigkeiten; der Rücktritt kann bis 10 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin erklärt werden.
3.5 Der Lieferant ist verpflichtet, uns im Falle von Produkt- bzw. Verfahrensumstellungen sowie bei Änderungen der Analysemethoden in Bezug auf die Lieferungen frühzeitig zu informieren und von uns diese Änderung freigeben zu lassen.
3.6 Soweit nicht branchenüblich nach Tages- oder Börsenpreisen abgerechnet wird, sind angebotene Preise des Lieferanten ab dem Datum seines Angebotes für 12 Monate Festpreise. Zwischenzeitliche Preisreduzierungen oder Verbesserungen der Konditionen kom- men mit ihrer Einführung durch den Lieferanten auch uns zugute.
3.7 Mit der Auftragsannahme und Auftragsbestätigung verpflichtet sich der Lieferant zur Einhaltung aller zum Zeitpunkt der Annahme gültigen nationalen und internationalen Gesetze, Normen und Pflichten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebot, Vertragsschluss. 3.1 2.1. Verträge kommen auf Grundlage der von uns erstellten Angebote durch schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferanten erfolgen unentgeltlichKunden zustande.
2.2. Der Lieferant muss auf etwaige Abweichungen von unserer zugrundeliegenden An- frage ausdrücklich hinweisenUmfang des konkreten Auftrages wird im Einzelfall vertraglich ver- einbart.
2.3. AngebotsannahmeDie Propstei behält es sich vor, Bestellungen und Vereinbarungen sind nur gültigPersonen als Kunden abzulehnen bzw. auszuschließen, wenn sie schriftlich erfolgen durch diese Personen die im Leitbild der Propstei be- schriebene Kultur oder die Sicherheit des Hauses oder Gäste gefährdet wird, die physische oder psychische Unversehrtheit anderer Personen nicht ge- währleistet werden kann oder Personen die Kurs- bzw. Seminarvoraussetzun- gen nicht erfüllen (Kontraindikationen). Seminarleiter sind verpflichtet, allfällige Kontraindikationen umgehend der Propstei zu melden.
2.4. Der Kunde hat der Propstei vor bzw. spätestens bei der Auftragsertei- lung eine/n für ihn vertretungsbefugte/n Ansprechpartner/in namhaft zu ma- chen, über welche/n die Propstei mit dem Kunden kommunizieren kann. Sollte die namhaft gemachte Person aus dem Unternehmen des Kunden ausschei- den oder sonst verhindert sein, ist eine Ersatzperson namhaft zu machen. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird die Propstei im Zusammen- hang mit der Buchung ausschließlich mit der namhaft gemachten Person kommunizieren.
2.5. Sofern nach Vertragsabschluss zusätzliche Leistungen oder Leistungs- änderungen durch uns schriftlich bestätigt gesetzliche bzw. behördliche Vorschreibungen oder tat- sächliche (technische) Gegebenheiten erforderlich werden, wird der Kunde von der Propstei unter Bekanntgabe der voraussichtlichen Mehrkosten dar- über verständigt und sind diese vom Kunden zur Zahlung zu übernehmen. Selbiges gilt bei Maßnahmen wegen Gefahr im Verzug sowie bei Todesfällen (zB. Arztkosten, Transport- und Überführungskosten, Reinigung, Desinfektion, Ersatzbeschaffung sowie alle sonstigen Schäden und Kosten).
2.6. Dem Kunden steht kein Auflösungs-, Kündigungs- und/oder Rücktritts- recht zu. Davon ausgenommen sind lediglich abweichende Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (zB. Storno) sowie gesetzlich zwingend vorgesehene Auflösungs-, Kündigungs- und/oder Rücktrittsrechte. Bei Endverbrauchern gelten sohin insbesondere die in § 3 KSchG genannten Rücktrittsrechte. Erfolgt eine Buchung im Fernabsatz, also telefonisch, per Fax, E-Mail oder Internet, steht dem Kunden als Konsument im Sinne des KSchG ein gesetzliches Rücktrittsrecht binnen 14 Tagen im Sinne des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) zu. Wünscht der Kunde, dass mit den beauftragten Leistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, wird damit gleichzeitig die Propstei ermächtigt, umgehend mit den Arbeiten zu be- ginnen. Dem Kunden ist bekannt, dass er dadurch das Rücktrittsrecht nach dem FAGG verliert und sämtliche Vertragsbestimmungen durch seine Ver- tragsannahme unmittelbar rechtswirksam werden.
3.2 Der Lieferant ist verpflichtet, unsere Bestellung innerhalb einer Frist von zwei (2) Arbeitstagen nach Abgabe der Bestellung schriftlich und unter Angabe des Liefertermins, des Preises, unserer Bestelldaten und der Artikelnummer zu bestätigen. Sofern die Bestellung nicht über einen festen Preis lautet, werden wir nur dann verpflichtet, wenn wir nicht innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen nach Eingang der Bestätigung den vom Lieferanten in der Annahme genannten Preis beanstanden.
3.3 Geht uns innerhalb der Frist gem. Abs. 3.2 Satz 1 keine Bestätigung zu, behalten wir uns vor, die Auftragserteilung zu widerrufen oder von einem bereits abgeschlossenen Vertrag ohne Kostenübernahme zurückzutreten.
3.4 Uns steht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu, wenn Umstände, die bei Vertragsschluss noch nicht erkennbar waren, ein anerkennens- wertes Interesse am Rücktritt begründen. Solche Umstände liegen z. B. vor bei erheblichen Betriebsstörungen, Arbeitskämpfen oder Versorgungsschwierigkeiten; der Rücktritt kann bis 10 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin erklärt werden.
3.5 Der Lieferant ist verpflichtet, uns im Falle von Produkt- bzw. Verfahrensumstellungen sowie bei Änderungen der Analysemethoden in Bezug auf die Lieferungen frühzeitig zu informieren und von uns diese Änderung freigeben zu lassen.
3.6 Soweit nicht branchenüblich nach Tages- oder Börsenpreisen abgerechnet wird, sind angebotene Preise des Lieferanten ab dem Datum seines Angebotes für 12 Monate Festpreise. Zwischenzeitliche Preisreduzierungen oder Verbesserungen der Konditionen kom- men mit ihrer Einführung durch den Lieferanten auch uns zugute.
3.7 Mit der Auftragsannahme und Auftragsbestätigung verpflichtet sich der Lieferant zur Einhaltung aller zum Zeitpunkt der Annahme gültigen nationalen und internationalen Gesetze, Normen und Pflichten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebot, Vertragsschluss. 3.1 1.) Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge gelten als zustande gekommen, wenn unsere schriftliche Bestätigung vorliegt oder Versandanzeige, Lieferschein oder Rechnung erteilt worden ist.
2.) Wir sind nach unserer Xxxx berechtigt, entweder eine papierhafte Rechnung über den Postweg oder nach Angabe einer E-Mail-Adresse des Lieferanten erfolgen unentgeltlichKäufers für den elektronischen Rechnungsversand eine Rechnung an die vom Käufer angegebene E-Mail-Adresse zu stellen. Der Lieferant Käufer verzichtet für diesen Fall auf eine postalische Zusendung der Rechnungen.
3.) Die Beschreibungen der Baustoffe - z.B. in Warenbeschreibungen, Prospekten oder der Verweis auf Normen - ist keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie. Die Beschreibung bietet lediglich Anhaltspunkte für die durchschnittliche Warenbeschaffenheit, sofern nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Eine Zusage über die Beschaffenheit wird nur im Ausnahmefall übernommen und muss auf etwaige Abweichungen von unserer zugrundeliegenden An- frage ausdrücklich hinweisen. Angebotsannahme, Bestellungen und Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen oder durch uns schriftlich bestätigt als solche bezeichnet werden.
3.2 Der Lieferant 4.) Muster zeigen nur die allgemeine Farbe und Struktur des Baustoffs. Abweichungen, die in der Natur des Baustoffs liegen, müssen vorbehalten bleiben; Natursteinprodukte können weder in Farbe, Stärke noch in Beschaffenheit und Bearbeitung einheitlich geliefert werden.
5.) Für die Auswahl der richtigen Sorte des Baustoffs und der Menge ist verpflichtet, unsere allein der Käufer verantwortlich.
6.) Die Bestellung innerhalb einer Frist von zwei (2) Arbeitstagen nach Abgabe der Baustoffe durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung schriftlich und unter Angabe des Lieferterminsnichts anderes ergibt, des Preisessind wir berechtigt, unserer Bestelldaten und der Artikelnummer zu bestätigen. Sofern die Bestellung nicht über einen festen Preis lautet, werden wir nur dann verpflichtet, wenn wir nicht dieses Vertragsangebot innerhalb von zehn 3 Tagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich (10z.B. durch Auftragsbestätigung) Arbeitstagen nach Eingang oder durch Auslieferung der Bestätigung Ware an den vom Lieferanten in der Annahme genannten Preis beanstanden.
3.3 Geht uns innerhalb der Frist gem. Abs. 3.2 Satz 1 keine Bestätigung zu, behalten wir uns vor, die Auftragserteilung zu widerrufen oder von einem bereits abgeschlossenen Vertrag ohne Kostenübernahme zurückzutreten.
3.4 Uns steht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu, wenn Umstände, die bei Vertragsschluss noch nicht erkennbar waren, ein anerkennens- wertes Interesse am Rücktritt begründen. Solche Umstände liegen z. B. vor bei erheblichen Betriebsstörungen, Arbeitskämpfen oder Versorgungsschwierigkeiten; der Rücktritt kann bis 10 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin Käufer erklärt werden.
3.5 Der Lieferant ist verpflichtet, uns im Falle von Produkt- bzw. Verfahrensumstellungen sowie bei Änderungen der Analysemethoden in Bezug auf die Lieferungen frühzeitig zu informieren und von uns diese Änderung freigeben zu lassen.
3.6 Soweit nicht branchenüblich nach Tages- oder Börsenpreisen abgerechnet wird, sind angebotene Preise des Lieferanten ab dem Datum seines Angebotes für 12 Monate Festpreise. Zwischenzeitliche Preisreduzierungen oder Verbesserungen der Konditionen kom- men mit ihrer Einführung durch den Lieferanten auch uns zugute.
3.7 Mit der Auftragsannahme und Auftragsbestätigung verpflichtet sich der Lieferant zur Einhaltung aller zum Zeitpunkt der Annahme gültigen nationalen und internationalen Gesetze, Normen und Pflichten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebot, Vertragsschluss. 3.1 1. Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich ge- kennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
2. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber ist der zumindest in Textform (§ 126b BGB) abgeschlossene Liefervertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingun- gen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen einer Vertragspartei vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den Vertrag in Textform ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus der mündlichen Zusage ergibt, dass sie verbindlich fortgelten soll.
3. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Lie- ferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Hierfür genügt insbesondere die telekommu- nikative Übermittlung per Telefax oder per E-Mail aus.
4. Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (zB. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (zB. Zeichnungen und Abbil- dungen) sind keine fixen Werte im Sinne garantierter Eigenschaften, sondern vielmehr nur Beschreibungen oder Kennzeichnungen des Lieferanten Liefer- oder Leistungsgegenstands, es sei denn sie wurden in unseren Ange- boten oder Auftragsbestätigungen ausdrücklich als exakte Werte zugesichert oder eine genaue Überein- stimmung ist Voraussetzung, um den Liefer- oder Leistungsgegenstand zum vertraglich vorgesehenen Zweck verwenden zu können. Handelsübliche Abweichungen sowie Abweichungen, die auf Basis rechtli- cher Vorschriften erfolgen unentgeltlichoder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
5. Wir behalten uns das Eigentum und Urheberrecht an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kosten- voranschlägen sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnun- gen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Prototypen, Werkzeugen, Software und ähnlichen Unterlagen, Da- ten und Hilfsmitteln vor. Der Lieferant muss auf etwaige Abweichungen von unserer zugrundeliegenden An- frage ausdrücklich hinweisenAuftraggeber darf diese Gegenstände ohne unsere ausdrückliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Angebotsannahme, Bestellungen Auf unser Verlangen sind diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und Vereinbarungen sind nur gültigeventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie schriftlich erfolgen oder durch uns schriftlich bestätigt werden.
3.2 Der Lieferant ist verpflichtet, unsere Bestellung innerhalb einer Frist von zwei (2) Arbeitstagen nach Abgabe der Bestellung schriftlich und unter Angabe des Liefertermins, des Preises, unserer Bestelldaten und der Artikelnummer zu bestätigen. Sofern die Bestellung nicht über einen festen Preis lautet, werden wir nur dann verpflichtet, wenn wir nicht innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen nach Eingang der Bestätigung den vom Lieferanten in der Annahme genannten Preis beanstanden.
3.3 Geht uns innerhalb der Frist gem. Abs. 3.2 Satz 1 keine Bestätigung zu, behalten wir uns vor, die Auftragserteilung zu widerrufen oder von einem bereits abgeschlossenen Vertrag ohne Kostenübernahme zurückzutreten.
3.4 Uns steht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu, wenn Umstände, die bei Vertragsschluss noch nicht erkennbar waren, ein anerkennens- wertes Interesse am Rücktritt begründen. Solche Umstände liegen z. B. vor bei erheblichen Betriebsstörungen, Arbeitskämpfen oder Versorgungsschwierigkeiten; der Rücktritt kann bis 10 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin erklärt werden.
3.5 Der Lieferant ist verpflichtet, uns im Falle von Produkt- bzwordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Verfahrensumstellungen sowie bei Änderungen der Analysemethoden in Bezug auf Ausgenommen hiervon ist die Lieferungen frühzeitig zu informieren und von uns diese Änderung freigeben zu lassenSpeiche- rung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.
3.6 Soweit nicht branchenüblich nach Tages- oder Börsenpreisen abgerechnet wird, sind angebotene Preise des Lieferanten ab dem Datum seines Angebotes für 12 Monate Festpreise. Zwischenzeitliche Preisreduzierungen oder Verbesserungen der Konditionen kom- men mit ihrer Einführung durch den Lieferanten auch uns zugute.
3.7 Mit der Auftragsannahme und Auftragsbestätigung verpflichtet sich der Lieferant zur Einhaltung aller zum Zeitpunkt der Annahme gültigen nationalen und internationalen Gesetze, Normen und Pflichten.
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Angebot, Vertragsschluss. 3.1 1 Unsere Angebote des Lieferanten erfolgen unentgeltlichsind freibleibend bis zur Annahme durch den Besteller. Aufträge durch den Besteller gelten für diesen als unwiderruflich abgegeben. Der Lieferant muss auf etwaige Abweichungen von Lieferumfang wird erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. Ein Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung beim Besteller zustande. Bis dahin gilt unser Angebot als unverbindlich. Inhalt des Vertrages sind unser schriftliches Angebot sowie eventuell abweichende Regelungen in der schriftlichen Auftragsbestätigung.
2 Von unseren Lieferbedingungen abweichende Vereinbarungen oder mündliche Erklärungen unserer zugrundeliegenden An- frage ausdrücklich hinweisen. Angebotsannahme, Bestellungen und Vereinbarungen Mitarbeiter sind für uns nur gültigverbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen von uns bestätigt oder durch uns in einem Verhandlungsprotokoll niedergelegt worden sind. Spätere Abweichungen oder Vereinbarungen werden nur Bestandteil des Vertrages, wenn dies im Einzelnen und erkennbar schriftlich bestätigt werdenvereinbart wird. Abreden, die diesen Voraussetzungen nicht genügen, sind unwirksam.
3.2 Der Lieferant ist verpflichtet3 Die zum Angebot gehörenden Zeichnungen und andere Abbildungen unserer Produkte dienen nur der Veranschaulichung und sind für deren Konstruktion sowie äußere Erscheinung nicht maßgebend. Die darin angegebenen Abmessungen und Gewichte sind unverbindlich, unsere Bestellung innerhalb einer Frist von zwei (2) Arbeitstagen nach Abgabe sofern nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Verbindliche Unterlagen erhält der Bestellung schriftlich Besteller bei Lieferung im Rahmen der Dokumentation. 4 Bei Neukonstruktionen und unter Angabe des Liefertermins, des Preises, unserer Bestelldaten und der Artikelnummer zu bestätigen. Sofern die Bestellung nicht über einen festen Preis lautet, werden wir nur dann verpflichtet, wenn wir nicht innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen nach Eingang der Bestätigung den vom Lieferanten in der Annahme genannten Preis beanstanden.
3.3 Geht uns innerhalb der Frist gem. Abs. 3.2 Satz 1 keine Bestätigung zu, Sonderausführungen behalten wir uns ausdrücklich vor, die Auftragserteilung zu widerrufen Möglichkeit der Ausführung offenzulassen. Treten wir in einem solchen Fall vom Vertrag zurück, sind Schadensersatzansprüche mit den Einschränkungen nach Ziffer X. uns gegenüber ausgeschlossen.
5 Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. Aufforderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Besteller nicht unzumutbar sind.
6 Nimmt der Besteller unberechtigt von einem bereits abgeschlossenen Vertrag ohne Kostenübernahme zurückzutretenerteilten Auftrag Abstand, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, mindestens die je nach Fertigungsstand durch Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten zuzüglich 5 % des Preises für entgangenen Gewinn verlangen. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Gleiches gilt für die einvernehmliche Aufhebung eines Vertrages, sofern nichts anderes vereinbart ist.
3.4 Uns steht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu, wenn Umstände, die bei Vertragsschluss noch nicht erkennbar waren, ein anerkennens- wertes Interesse am Rücktritt begründen. Solche Umstände liegen z. B. vor bei erheblichen Betriebsstörungen, Arbeitskämpfen oder Versorgungsschwierigkeiten; der Rücktritt kann bis 10 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin erklärt werden.
3.5 Der Lieferant ist verpflichtet, uns im Falle von Produkt- bzw. Verfahrensumstellungen sowie bei Änderungen der Analysemethoden in Bezug auf die Lieferungen frühzeitig zu informieren und von uns diese Änderung freigeben zu lassen.
3.6 Soweit nicht branchenüblich nach Tages- oder Börsenpreisen abgerechnet wird, sind angebotene Preise des Lieferanten ab dem Datum seines Angebotes für 12 Monate Festpreise. Zwischenzeitliche Preisreduzierungen oder Verbesserungen der Konditionen kom- men mit ihrer Einführung durch den Lieferanten auch uns zugute.
3.7 Mit der Auftragsannahme und Auftragsbestätigung verpflichtet sich der Lieferant zur Einhaltung aller zum Zeitpunkt der Annahme gültigen nationalen und internationalen Gesetze, Normen und Pflichten.
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Samples: General Terms and Conditions
Angebot, Vertragsschluss. 3.1 1. Ein Angebot des Auftraggebers, die als Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu qualifizieren ist, können wir innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Erbringung der beauftragten Leistung innerhalb der gleichen Frist annehmen.
2. Unsere Angebote des Lieferanten erfolgen unentgeltlichsind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben.
3. An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums-, Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor. Der Lieferant muss auf etwaige Abweichungen Auftraggeber darf diese nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob wir diese als vertraulich gekennzeichnet haben.
4. Die von unserer zugrundeliegenden An- frage uns abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich hinweisenetwas anderes vereinbart wird. AngebotsannahmeGegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, Bestellungen und Vereinbarungen nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere wird nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis geschuldet. Unsere Leistungen sind nur gültigerbracht, wenn sie schriftlich erfolgen oder durch die beauftragten Leistungen gemäß der Auftragsbestätigung erbracht sind. Rechtliche und steuerliche Beratungsleistungen werden von uns schriftlich bestätigt werdenweder zugesagt noch erbracht.
3.2 5. Schönfeld Unternehmensberatung ist berechtigt, zur Durchführung des Auftrages Hilfskräfte, sachverständige Dritte oder andere Erfüllungsgehilfen heranzuziehen. Der Lieferant Auftragnehmer entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter er einsetzen wird. Auch bei Benennung eines Mitarbeiters in der Auftragsbestätigung bleibt der Auftragnehmer berechtigt, andere Mitarbeiter einzusetzen.
6. Nach Übersendung der Auftragsbestätigung an den Auftraggeber bedürfen Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages zur Wirksamkeit der Schriftform. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, unsere Bestellung innerhalb einer Frist von zwei (2) Arbeitstagen nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers auszuführen, sofern dies ohne zusätzlichen Kostenaufwand oder Terminverschiebungen möglich ist. Andernfalls teilt den Auftragnehmer binnen 14 Tagen nach Abgabe Zugang des Änderungswunsches den damit verbundenen Mehraufwand mit. Bestätigt der Bestellung Auftraggeber nicht binnen 14 Tagen schriftlich und unter Angabe des Lieferterminsdie Änderung, des Preises, unserer Bestelldaten und der Artikelnummer zu bestätigen. Sofern gilt die Bestellung Änderung als nicht über einen festen Preis lautet, werden wir nur dann verpflichtet, wenn wir nicht innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen nach Eingang der Bestätigung den vom Lieferanten in der Annahme genannten Preis beanstandenbeauftragt.
3.3 Geht uns innerhalb der Frist gem. Abs. 3.2 Satz 1 keine Bestätigung zu, behalten wir uns vor, die Auftragserteilung zu widerrufen oder von einem bereits abgeschlossenen Vertrag ohne Kostenübernahme zurückzutreten.
3.4 Uns steht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu, wenn Umstände, die bei Vertragsschluss noch nicht erkennbar waren, ein anerkennens- wertes Interesse am Rücktritt begründen. Solche Umstände liegen z. B. vor bei erheblichen Betriebsstörungen, Arbeitskämpfen oder Versorgungsschwierigkeiten; der Rücktritt kann bis 10 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin erklärt werden.
3.5 Der Lieferant ist verpflichtet, uns im Falle von Produkt- bzw. Verfahrensumstellungen sowie bei Änderungen der Analysemethoden in Bezug auf die Lieferungen frühzeitig zu informieren und von uns diese Änderung freigeben zu lassen.
3.6 Soweit nicht branchenüblich nach Tages- oder Börsenpreisen abgerechnet wird, sind angebotene Preise des Lieferanten ab dem Datum seines Angebotes für 12 Monate Festpreise. Zwischenzeitliche Preisreduzierungen oder Verbesserungen der Konditionen kom- men mit ihrer Einführung durch den Lieferanten auch uns zugute.
3.7 Mit der Auftragsannahme und Auftragsbestätigung verpflichtet sich der Lieferant zur Einhaltung aller zum Zeitpunkt der Annahme gültigen nationalen und internationalen Gesetze, Normen und Pflichten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebot, Vertragsschluss. 3.1 Angebote des Lieferanten erfolgen unentgeltlich1. Der Erstellt der Lieferant muss auf etwaige Abweichungen aufgrund einer Anfrage von unserer zugrundeliegenden An- frage ausdrücklich hinweisen. AngebotsannahmeHTD ein Angebot, Bestellungen so hat er sich dabei genau an die Anfrage zu halten und Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen oder durch uns schriftlich bestätigt werden.
3.2 Der Lieferant ist verpflichtet, unsere Bestellung innerhalb einer Frist von zwei (2) Arbeitstagen nach Abgabe der Bestellung schriftlich und unter Angabe des Liefertermins, des Preises, unserer Bestelldaten und der Artikelnummer zu bestätigen. Sofern die Bestellung nicht über einen festen Preis lautet, werden wir nur dann verpflichtet, wenn wir nicht innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen nach Eingang der Bestätigung den vom Lieferanten in der Annahme genannten Preis beanstanden.
3.3 Geht uns innerhalb der Frist gem. Abs. 3.2 Satz 1 keine Bestätigung zu, behalten wir uns vor, die Auftragserteilung zu widerrufen oder von einem bereits abgeschlossenen Vertrag ohne Kostenübernahme zurückzutreten.
3.4 Uns steht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu, wenn Umstände, die bei Vertragsschluss noch nicht erkennbar waren, ein anerkennens- wertes Interesse am Rücktritt begründen. Solche Umstände liegen z. B. vor bei erheblichen Betriebsstörungen, Arbeitskämpfen oder Versorgungsschwierigkeiten; der Rücktritt kann bis 10 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin erklärt werden.
3.5 Der Lieferant ist verpflichtet, uns im Falle von Produkt- bzwAbweichungen ausdrücklich darauf hinzuweisen. Verfahrensumstellungen sowie bei Änderungen Soweit HUHN nicht ausdrücklich auf das Angebot Bezug nimmt, wird dieses nicht Bestandteil der Analysemethoden in Bezug auf die Lieferungen frühzeitig zu informieren Bestellung.
2. Kostenvoranschläge des Lieferanten sind verbindlich und von uns diese Änderung freigeben HTD nicht zu lassenvergüten, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
3.6 Soweit 3. Nimmt der Lieferant die Bestellung nicht branchenüblich nach Tages- innerhalb von 5 Arbeitstagen an, ist HTD zum Widerruf berechtigt. Bestellung im Sinne dieser Bedingungen ist jede schriftliche Aufforderung von HTD an den Lieferanten zur Bereitstellung eines Produkts oder Börsenpreisen abgerechnet zur Erbringung einer Dienstleistung.
4. Besteht mit dem Lieferanten eine regelmäßige Geschäftsbeziehung in der auf Basis von Lieferabru- fen bestellt wird, sind angebotene Preise gilt folgendes: Ein Lieferabruf wird spätestens verbindlich, wenn der Lieferant nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen seit Zugang schriftlich widerspricht. Der Lieferant hat die erforderlichen Kapazitäten vorzuhalten, um die Mengen inklusive Vorschaumengen (für 6 Monate ab Zugang des Lieferanten Lieferabrufs) erfüllen zu können. Lieferabrufe sind, wenn nicht anderweitig geregelt, verbunden mit einer Fertigungsfreigabe von 4 Wochen ab dem Datum seines Angebotes Zugang des Abrufs sowie einer Materialfreigabe für 12 Monate Festpreiseweitere 8 Wochen. Zwischenzeitliche Preisreduzierungen Darüber hinaus stellen Abrufe oder Verbesserungen der Konditionen kom- men mit ihrer Einführung durch den Lieferanten auch uns zuguteLieferpläne nur eine unverbindliche Vorschau dar.
3.7 Mit 5. HTD kann Änderungen des Liefergegenstandes auch nach Vertragsabschluss verlangen. Der Liefe- rant ist verpflichtet, Änderungen unverzüglich vorzunehmen, soweit ihm die Änderung zumutbar ist. Führt die Änderung zu Mehr- oder Minderkosten oder ist eine Anpassung der Auftragsannahme und Auftragsbestätigung verpflichtet sich der Lieferant zur Einhaltung aller zum Zeitpunkt der Annahme gültigen nationalen und internationalen GesetzeLiefertermine notwen- dig, Normen und Pflichtenwerden die Parteien dies einvernehmlich angemessen regeln.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Angebot, Vertragsschluss. 3.1 1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Dies gilt auch wenn wir unserem Vertragspartner technische Dokumentationen (Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen - auch in elektronischer Form - überlassen haben.
2) Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbeaussagen unsererseits oder des Lieferanten erfolgen unentgeltlich. Der Lieferant muss auf etwaige Abweichungen Herstellers stellen dagegen keine Beschaffenheitsvereinbarung der Ware dar.
3) Bestellungen oder Aufträge unseres Vertragspartners können wir innerhalb von unserer zugrundeliegenden An- frage ausdrücklich hinweisen. Angebotsannahme, Bestellungen und Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie 14 Tagen nach Zugang annehmen.
4) Die Annahme kann entweder schriftlich erfolgen (z. B. durch Auftragsbestätigung) oder durch uns schriftlich bestätigt werden.
3.2 Der Lieferant ist verpflichtet, unsere Bestellung innerhalb einer Frist von zwei (2) Arbeitstagen nach Abgabe Auslieferung der Bestellung schriftlich und unter Angabe des Liefertermins, des Preises, unserer Bestelldaten und der Artikelnummer zu bestätigen. Sofern die Bestellung nicht über einen festen Preis lautet, werden wir nur dann verpflichtet, wenn wir nicht innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen nach Eingang der Bestätigung Xxxx an den vom Lieferanten in der Annahme genannten Preis beanstanden.
3.3 Geht uns innerhalb der Frist gem. Abs. 3.2 Satz 1 keine Bestätigung zu, behalten wir uns vor, die Auftragserteilung zu widerrufen oder von einem bereits abgeschlossenen Vertrag ohne Kostenübernahme zurückzutreten.
3.4 Uns steht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu, wenn Umstände, die bei Vertragsschluss noch nicht erkennbar waren, ein anerkennens- wertes Interesse am Rücktritt begründen. Solche Umstände liegen z. B. vor bei erheblichen Betriebsstörungen, Arbeitskämpfen oder Versorgungsschwierigkeiten; der Rücktritt kann bis 10 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin Vertragspartner erklärt werden.
3.5 5) Der Lieferant Vertragsschluss erfolgt jeweils unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und mangelfreier Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Das gilt allerdings nur für den Fall, dass wir mit unseren Zulieferern kongruente Deckungsgeschäfte abgeschlossen haben und wir die nicht rechtzeitige Belieferung bzw. die nicht mangelfreie Selbstbelieferung nicht zu vertreten haben. Wir werden unseren Vertragspartner über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unserer Zulieferer umgehend informieren.
6) Allein maßgebend für die Rechtsbeziehung zwischen uns und unserem Vertragspartner ist verpflichtetder schriftlich geschlossene Vertrag einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Diese geben alle Abreden zwischen uns und unserem Vertragspartner vollständig wieder. Mündliche Zusagen unsererseits vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich. Mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
7) Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarung einschließlich dieser Verkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern und Prokuristen sind unsere Mitarbeiter nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen.
8) Angaben unsererseits zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung, z. B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und sonstige technische Daten sowie unsere Darstellungen derselben, z. B. in Zeichnungen und sonstigen Abbildungen, sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Die vorbezeichneten Angaben sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen unserer Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. Änderungen in Farbe, Form und/oder Gewicht bleiben gleichfalls vorbehalten, sofern sie für den Vertragspartner zumutbar sind.
9) Wir behalten uns das Eigentum bzw. Urheberrecht an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie an unserem Vertragspartner zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Werkzeugen und anderen Unterlagen oder Hilfsmitteln vor. Unser Vertragspartner darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung unsererseits weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Unser Vertragspartner hat auf Verlangen unsererseits derartige Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben, eventuell gefertigte Kopien zu vernichten und elektronisch gespeicherte Informationen der vorbeschriebenen Artikel zu löschen.
10) Die Zurverfügungstellung von Mustern erfolgt grundsätzlich gegen Berechnung. Bemusterungen dienen nur der Beschaffenheitskonkretisierung und stellen keine Garantie dar.
11) Ein freies Kündigungsrecht des Auftraggebers insbesondere gemäß §§ 641, 649 BGB wird ausgeschlossen.
12) Werkzeuge und Vorrichtungen, soweit sie nicht von unseren Vertragspartnern beigestellt werden, sind und bleiben unser Eigentum. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen gilt dies auch dann, wenn sich unser Vertragspartner an Werkzeugkosten beteiligt oder diese im Falle Rahmen einer Vollkostenberechnung von Produkt- bzw. Verfahrensumstellungen sowie bei Änderungen der Analysemethoden in Bezug auf die Lieferungen frühzeitig zu informieren und von uns diese Änderung freigeben zu lassenihm getragen werden.
3.6 Soweit nicht branchenüblich nach Tages- oder Börsenpreisen abgerechnet wird, sind angebotene Preise des Lieferanten ab dem Datum seines Angebotes für 12 Monate Festpreise. Zwischenzeitliche Preisreduzierungen oder Verbesserungen der Konditionen kom- men mit ihrer Einführung durch den Lieferanten auch uns zugute.
3.7 Mit der Auftragsannahme und Auftragsbestätigung verpflichtet sich der Lieferant zur Einhaltung aller zum Zeitpunkt der Annahme gültigen nationalen und internationalen Gesetze, Normen und Pflichten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Verkaufsbedingungen