Common use of Angebote und Vertragsschluss Clause in Contracts

Angebote und Vertragsschluss. Sämtliche Angebote und allfällige Auftragsbestätigungen der Lieferantin müssen unverzüglich nach Eingang durch den Besteller geprüft werden. Abweichungen von seiner Bestellung hat der Besteller der Lieferantin unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten sie als angenommen gelten. Die Bestellung muss mittels Brief, Fax oder E-Mail erfolgen. Abbildungen, Zeichnungen, Pläne, Muster, Raumskizzen, Spezifikationen und Ähnliches, die dem Besteller im Vorfeld eines allfälligen Vertragsabschlusses als Beispiele überlassen werden, sind unverbindlich. Die Lieferantin behält sich das Recht vor, vor der endgültigen Ausführung und Erbringung der Lieferungen und Leistungen andere technische Wege zu beschreiten, die zum gleichen Resultat führen. Die Lieferantin behält sich an sämtlichen Abbildungen, Zeichnungen, Plänen, Mustern, Raumskizzen, Spezifikationen, Angeboten und Drucksachen jeder Art, die sie dem Besteller oder einem vom Besteller genannten Dritten aushändigt, das Urheberrecht vor. Sie werden dem Besteller oder der von ihm bestimmten Drittpartei persönlich anvertraut und verbleiben jederzeit Eigentum der Lieferantin. Ohne ihre schriftliche Genehmigung dürfen sie weder kopiert noch anderweitig vervielfältigt werden, auch niemals Drittpersonen mitgeteilt oder zugänglich gemacht oder zur Selbstanfertigung der betreffenden Objekte gebraucht werden. Die Lieferantin ist nur verpflichtet, diejenigen Konstruktionszeichnungen abzugeben, die für den Betrieb, d.h. den vertraglich vorgesehenen Gebrauch oder Einsatz der Produkte und Apparaturen, notwendig sind oder sich auf Teile beziehen, die dem normalen Verschleiss während des Betriebes unterworfen sind. Andere Zeichnungen oder Dokumente als das Layout, das Verfahrens- und Elektroschema müssen dem Besteller von der Lieferantin nur dann überlassen werden, wenn dies schriftlich vereinbart worden ist. Auf Verlangen der Lieferantin hat der Besteller oben genannte Dokumente sofort zurückzugeben.

Appears in 2 contracts

Samples: www.faerber-schmid.ch, www.riag.ch

Angebote und Vertragsschluss. Sämtliche Angebote und allfällige Auftragsbestätigungen der Lieferantin müssen unverzüglich nach Eingang durch den Besteller geprüft werden. Abweichungen von seiner Bestellung hat der Besteller der Lieferantin unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten sie als angenommen gelten. Die Bestellung muss mittels Brief, Fax Brief oder E-Mail erfolgen. Abbildungen, Zeichnungen, Pläne, Muster, Raumskizzen, Spezifikationen und Ähnliches, die dem Besteller im Vorfeld eines allfälligen Vertragsabschlusses als Beispiele überlassen werden, sind unverbindlich. Die Lieferantin behält sich das Recht vor, vor der endgültigen Ausführung und Erbringung der Lieferungen und Leistungen andere technische Wege zu beschreiten, die zum gleichen Resultat führen. Die Lieferantin behält sich an sämtlichen Abbildungen, Zeichnungen, Plänen, Mustern, Raumskizzen, Spezifikationen, Angeboten und Drucksachen jeder Art, die sie dem Besteller oder einem vom Besteller genannten Dritten aushändigt, das Urheberrecht vor. Sie werden dem Besteller oder der von ihm bestimmten Drittpartei persönlich anvertraut und verbleiben jederzeit Eigentum der Lieferantin. Ohne ihre schriftliche Genehmigung dürfen sie weder kopiert noch anderweitig vervielfältigt werden, auch niemals Drittpersonen mitgeteilt oder zugänglich gemacht oder zur Selbstanfertigung der betreffenden Objekte gebraucht werden. Die Lieferantin ist nur verpflichtet, diejenigen Konstruktionszeichnungen abzugeben, die für den Betrieb, d.h. den vertraglich vorgesehenen Gebrauch oder Einsatz der Produkte und Apparaturen, notwendig sind oder sich auf Teile beziehen, die dem normalen Verschleiss während des Betriebes unterworfen sind. Andere Zeichnungen oder Dokumente als das Layout, das Verfahrens- und Elektroschema müssen dem Besteller von der Lieferantin nur dann überlassen werden, wenn dies schriftlich vereinbart worden ist. Auf Verlangen der Lieferantin hat der Besteller oben genannte Dokumente sofort zurückzugeben.

Appears in 1 contract

Samples: www.electroless.ch

Angebote und Vertragsschluss. Sämtliche Angebote Der Lieferant ist verpflichtet sich bei der Angebotserstellung genau an die Anfrage und allfällige Auftragsbestätigungen die darin beschriebenen Vorgaben zu halten. Auf Abweichungen von unseren Anfragen ist ausdrücklich hinzuweisen. Vergütungen oder Entschädigungen für die Ausarbeitung von Angeboten werden auch dann nicht gewährt, wenn keine Bestellung der Lieferantin müssen unverzüglich nach Eingang durch den Besteller geprüft Schulte-Tengler GmbH erfolgt. Die zur Angebotserstellung überlassenen Unterlagen (bspw. Zeichnungen, Abbildungen, Materialien etc.) unterliegen der Geheimhaltungsverpflichtung und dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden. Abweichungen von seiner Bestellung hat der Besteller der Lieferantin unverzüglich Der Lieferant verpflichtet sich, Bestellungen spätestens eine Woche nach deren Zugang schriftlich zu melden, ansonsten sie bestätigen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Bestellung als vom Lieferanten stillschweigend angenommen geltenund Änderungen in Bezug auf Liefertermin oder Preis sind nicht mehr möglich. Die Bestellung muss mittels Brief, Fax oder E-Mail erfolgen. Abbildungen, Zeichnungen, Pläne, Muster, Raumskizzen, Spezifikationen und Ähnliches, die dem Besteller im Vorfeld eines allfälligen Vertragsabschlusses als Beispiele überlassen werden, sind unverbindlich. Die Lieferantin Des Weiteren behält sich die Schulte-Tengler GmbH das Recht vor, vor Bestellungen innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu widerrufen. Der in der endgültigen Ausführung Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend. Dies gilt auch für Verträge mit Lieferfristen von mehr als vier Monaten. Sofern es keine andere schriftliche Vereinbarung zwischen der Schulte-Tengler GmbH und Erbringung dem Lieferanten gibt, gilt der Lieferungen und Leistungen andere technische Wege zu beschreitenPreis „frei Haus, die zum gleichen Resultat führeneinschl. Verpackung“. Die Lieferantin behält Schulte-Tengler GmbH hat dauerhaft eine kostenoptimierte Belieferung ihrer Kunden zu bestmöglicher Qualität zu sichern. Hierzu sind Preisanpassungen vorzunehmen, welche sich an sämtlichen Abbildungen, Zeichnungen, Plänen, Mustern, Raumskizzen, Spezifikationen, Angeboten am Marktgeschehen orientieren und Drucksachen jeder Art, die sie dem Besteller oder einem vom Besteller genannten Dritten aushändigt, das Urheberrecht vor. Sie werden dem Besteller oder der bereits von ihm bestimmten Drittpartei persönlich anvertraut und verbleiben jederzeit Eigentum der Lieferantin. Ohne ihre schriftliche Genehmigung dürfen sie weder kopiert noch anderweitig vervielfältigt werden, auch niemals Drittpersonen mitgeteilt oder zugänglich gemacht oder zur Selbstanfertigung der betreffenden Objekte gebraucht den OEM regelmäßig vorgegeben werden. Die Lieferantin ist nur verpflichtet, diejenigen Konstruktionszeichnungen abzugeben, die für den Betrieb, d.h. den vertraglich vorgesehenen Gebrauch oder Einsatz der Produkte und Apparaturen, notwendig sind oder sich auf Teile beziehen, die dem normalen Verschleiss während des Betriebes unterworfen sind. Andere Zeichnungen oder Dokumente als das Layout, das Verfahrens- und Elektroschema müssen dem Besteller von der Lieferantin nur dann überlassen werden, wenn dies schriftlich vereinbart worden ist. Auf Verlangen der Lieferantin Diesen Preisanpassungen hat der Besteller oben genannte Dokumente sofort zurückzugebenLieferant, soweit seine Produkte betroffen sind, im Rahmen des vorliegenden Vertrages, Folge zu tragen. Soweit ein Produkt in qualitativer, technischer und preislicher Hinsicht bei Wettbewerbern günstiger zu erhalten ist, ist eine entsprechende Anpassung unter Wertung der Belange des Bestellers vorzunehmen.

Appears in 1 contract

Samples: www.schulte-tengler.com