Common use of Angebote und Vertragsschluss Clause in Contracts

Angebote und Vertragsschluss. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Der uns erteilte Auftrag wird erst durch unsere schriftliche Auftragsbe- stätigung bindend. Die schriftliche Auftragsbestätigung hat innerhalb von vier Wochen ab Auftragserteilung zu erfolgen, bis dahin ist der Vertragspartner an die Auftragserteilung gebunden. Unsere Auftragsbestätigung ist für Gegenstand, Umfang, Preis und sonstige Vertragsvereinbarungen maßge- bend, falls der Vertragspartner ihrem Inhalt nicht schriftlich innerhalb von zwei Wochen, ab Zugang der Auftrags- bestätigung, widerspricht. Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Be- lastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellung der selben (z.B. Zeichnungen und Ab- bildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, son- dern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferungen oder Leistungen. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen und den berechtigten Interessen unserer Vertragspartner nicht unzumutbar zuwiderlaufen. MET ALLBAU + SANIERUNG D A CH +F ASSADE Rolli Metallbau GmbH & Co. KG Xxxxx Xxxxxxx 0, X-00000 Xxxxxx Fon 0 00 00-00 03 72 Fax 0 00 00-00 03 73 xxxx@xxxxx-xxxxxx.xx xxx.xxxxx-xxxxxx.xx 1/7 Wir behalten uns das Eigentum und/oder Urheberrecht an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kos- tenvoranschlägen, sowie den zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Vertragspartner darf die- se Gegenstände nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung Dritten zugänglich machen, sie bekanntgeben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Auf Verlangen hat der Vertragspartner diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn diese von ihm im ord- nungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Kündigt der Vertragspartner bei Bauleistungen den Vertrag ohne dass hierfür ein wichtiger Grund, den wir zu vertreten hätten, vorliegt, sind wir berechtigt, vor Baubeginn 5% der Bruttoauftragssumme und nach Baubeginn 10% der Bruttoauftragssumme, zur Abgeltung der noch nicht erbrachten Leistungen zu verlangen. Dem Vertrags- partner ist es gestattet nachzuweisen, dass kein entsprechender Anspruch entstanden ist, oder dieser wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Bereits erbrachte Leistungen werden nach den vertraglich vereinbarten Preisen abgerechnet.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angebote und Vertragsschluss. Unsere 1. Angebote von BE werden schriftlich abgegeben und sind stets freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind, oder eine konkrete Annahmefrist ent- halten. Der uns erteilte Auftrag wird erst durch unsere schriftliche Auftragsbe- stätigung bindendFür Waren ab Lager behält sich BE Zwischenverkauf vor. Die schriftliche Auftragsbestätigung hat Erste Angebote werden in der Regel kostenlos abgegeben. Weitere Angebote und Ent- wurfsarbeiten werden nur dann unentgeltlich ausgeführt, wenn ein Liefervertrag zwischen BE und dem Vertragspartner wirksam zustande kommt. 2. Irrtümer in Angeboten, Kalkulationen, Auftragsbestätigungen, Rechnungen usw. sowie Kalkulations- und Schreibfehler binden BE nicht. Für die Folgen nicht rechtzeitiger Zusen- dung von Versandanzeigen, Auszügen usw. übernimmt BE keine Verantwortung. 3. Bestellungen oder Aufträge kann BE innerhalb von vier Wochen ab Auftragserteilung zu erfolgen, bis dahin ist der Vertragspartner an die Auftragserteilung gebunden. Unsere Auftragsbestätigung ist für Gegenstand, Umfang, Preis und sonstige Vertragsvereinbarungen maßge- bend, falls der Vertragspartner ihrem Inhalt nicht schriftlich innerhalb von zwei Wochen, 14 Tagen ab Zugang der Auftrags- bestätigungannehmen. 4. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind Mitarbeiter von BE nicht be- rechtigt, widersprichtmündliche Abreden zu treffen. Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Be- lastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellung der selben (z.B. Zeichnungen und Ab- bildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetztschriftliche Bestätigung durch BE maßgebend. 5. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, son- dern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferungen oder LeistungenAlle BE erteilten Aufträge werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch BE wirksam. 6. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen und den berechtigten Interessen unserer Vertragspartner nicht unzumutbar zuwiderlaufen. MET ALLBAU + SANIERUNG D A CH +F ASSADE Rolli Metallbau GmbH & Co. KG Xxxxx Xxxxxxx 0, X-00000 Xxxxxx Fon 0 00 00-00 03 72 Fax 0 00 00-00 03 73 xxxx@xxxxx-xxxxxx.xx xxx.xxxxx-xxxxxx.xx 1/7 Wir behalten uns BE behält sich das Eigentum und/oder Urheberrecht an allen von uns ihr abgegebenen Angeboten Angebo- ten und Kos- tenvoranschlägen, Kostenvoranschlägen sowie den dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten ZeichnungenZeich- nungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, /Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Vertragspartner Auftraggeber darf die- se diese Gegenstände nur mit unserer ausdrücklichen ohne ausdrückliche Zustimmung von BE Dritten zugänglich weder als solche noch inhaltlich zugäng- lich machen, sie bekanntgebenbekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Auf Er hat auf Verlangen hat der Vertragspartner von BE diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben diese herauszugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn diese sie von ihm im ord- nungsgemäßen Geschäftsgang ordnungsgemäßen Ge- schäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Kündigt der Vertragspartner bei Bauleistungen den Vertrag ohne dass hierfür ein wichtiger Grund, den wir zu vertreten hätten, vorliegt, sind wir berechtigt, vor Baubeginn 5% der Bruttoauftragssumme und nach Baubeginn 10% der Bruttoauftragssumme, zur Abgeltung der noch nicht erbrachten Leistungen zu verlangen. Dem Vertrags- partner ist es gestattet nachzuweisen, dass kein entsprechender Anspruch entstanden ist, oder dieser wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Bereits erbrachte Leistungen werden nach den vertraglich vereinbarten Preisen abgerechnet.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Avb)

Angebote und Vertragsschluss. Unsere 2.1 Diese allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingun- gen (im Folgenden nur „Ver- kaufsbedingungen“ genannt) gelten für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leis- tungen, wenn der Besteller ein Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentli- chen Rechts oder ein öffent- lich-rechtliches Sondervermögen ist. 2.2 Es gelten ausschließlich un- sere Verkaufsbedingungen. Ge- schäftsbedingungen des Ver- tragspartners gelten nicht. Unser Stillschweigen gegenüber ab- weichenden oder ergänzenden Bedingungen gilt nicht als Aner- kennung oder Zustimmung. Sie werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen ausdrücklich zugestimmt haben. Diese Verkaufsbedin- gungen gelten auch für alle zu- 2.3 Alle unsere Angebote sind stets freibleibendfreibleibend und unver- bindlich, sofern sie nicht aus- drücklich als verbindlich ge- kennzeichnet sind oder eine Annahmefrist enthalten. Der uns erteilte Auftrag wird Be- stellungen und Aufträge und Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbe- stätigung bindendmit unserer schriftlichen Bestä- tigung verbindlich. Die schriftliche Auftragsbestätigung hat Bestellun- gen und Aufträge können wir innerhalb von vier Wochen ab Auftragserteilung zu erfolgen14 Tagen nach Zugang annehmen. 2.4 Im Einzelfall getroffene, bis dahin ist der Vertragspartner an die Auftragserteilung gebundenindi- viduelle Vereinbarungen mit dem Besteller haben Vorrang vor die- sen Verkaufsbedingungen. Unsere Auftragsbestätigung ist für Gegenstand, Umfang, Preis und sonstige Vertragsvereinbarungen maßge- bend, falls der Vertragspartner ihrem Inhalt nicht schriftlich innerhalb von zwei Wochen, ab Zugang der Auftrags- bestätigung, widerspricht. Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Be- lastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellung der selben (z.B. Zeichnungen und Ab- bildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, son- dern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferungen oder Leistungen. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen und den berechtigten Interessen unserer Vertragspartner nicht unzumutbar zuwiderlaufen. MET ALLBAU + SANIERUNG D A CH +F ASSADE Rolli Metallbau GmbH & Co. KG Xxxxx Xxxxxxx 0, X-00000 Xxxxxx Fon 0 00 00-00 03 72 Fax 0 00 00-00 03 73 xxxx@xxxxx-xxxxxx.xx xxx.xxxxx-xxxxxx.xx 1/7 Wir behalten uns das Eigentum und/oder Urheberrecht an allen Mündliche Zusagen von uns abgegebenen Angeboten und Kos- tenvoranschlägen, sowie den zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Vertragspartner darf die- se Gegenstände nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung Dritten zugänglich machen, sie bekanntgeben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Auf Verlangen hat der Vertragspartner diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn diese von ihm im ord- nungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum vor Abschluss eines Vertrages führenVertrags sind rechtlich unverbindlich. Kündigt Mündli- che Abreden zwischen uns und dem Besteller werden durch einen schriftlichen Vertrag ein- schließlich dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen ersetzt, sofern sich nicht jeweils aus- drücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. 2.5 Ergänzungen und Abände- rungen der Vertragspartner bei Bauleistungen den Vertrag ohne dass hierfür ein wichtiger Grund, den wir getroffenen Verein- barungen einschließlich dieser Verkaufsbedingungen bedürfen zu vertreten hätten, vorliegt, ihrer Wirksamkeit der Schrift- form. Mit Ausnahme von Ge- schäftsführern und Prokuristen sind wir unsere Mitarbeiter nicht berechtigt, vor Baubeginn 5% von der Bruttoauftragssumme und nach Baubeginn 10% schriftlichen Vereinbarung abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der BruttoauftragssummeSchriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, zur Abgeltung der noch nicht erbrachten Leistungen zu verlangen. Dem Vertrags- partner ist es gestattet nachzuweisen, dass kein entsprechender Anspruch entstanden ist, insbesondere per Fax oder dieser wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Bereits erbrachte Leistungen werden nach den vertraglich vereinbarten Preisen abgerechnetE-Mail.

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Samples: Sales Contracts

Angebote und Vertragsschluss. Unsere 2.1 Angebote des Verkäufers sind stets freibleibendfreibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot gekennzeichnet sind. Sie stellen nur die Einladung an den Käufer dar, ein entsprechendes Angebot durch Übersendung einer Bestellung an den Verkäufer anzunehmen. Alle Angaben und Beschreibungen in Broschüren, Katalogen und Prospekten, die Präsentation von Waren im E-Commerce als auch in üblichen anderen werblichen Medien, sind dafür gedacht, dem Käufer einen Überblick über das Warenangebot zu verschaffen. Sie werden nicht Gegenstand des Ver- trages. 2.2 Bestellungen des Käufers sind grundsätzlich verbindlich. Der uns erteilte Auftrag wird erst durch unsere schriftliche Auftragsbe- stätigung bindendVerkäufer kann Bestellungen innerhalb von 14 Tagen nach ihrem Zugang annehmen. Die schriftliche Auftragsbestätigung hat innerhalb Annahme von vier Wochen ab Auftragserteilung zu erfolgen, bis dahin ist der Vertragspartner an die Auftragserteilung gebunden. Unsere Auftragsbestätigung ist für Gegenstand, Umfang, Preis und sonstige Vertragsvereinbarungen maßge- bend, falls der Vertragspartner ihrem Inhalt nicht schriftlich innerhalb von zwei Wochen, ab Zugang der Bestellungen erfolgt durch eine gesonderte Auftrags- bestätigung, widersprichtLieferung der bestellten Ware, Rechnungsstellung oder Aus- führung der Leistung. 2.3 Maßgeblich für den Zeitpunkt des Vertragsschlusses ist der Zugang der Auftragsbestätigung des Verkäufers beim Käufer bzw. Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Be- lastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellung der selben (z.B. Zeichnungen und Ab- bildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, son- dern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferungen oder Leistungen. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungenbei sofortiger Aus- führung des Auftrags, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen Auslieferung der bestellten Ware an den Käufer. 2.4 Hat der Käufer Einwendungen gegen den Inhalt der Auftragsbestätigung bzw. die übersandte Ware, so muss er dieser unverzüglich widersprechen bzw. den Erhalt der Ware reklamieren. Ansonsten kommt der Vertrag nach Maßgabe und Inhalt der Auftragsbestätigung zustande. 2.5 Alle Bestellungen von Waren, die der Verkäufer als kein Standardprodukt oder technische Verbesserungen darstellenmit dem Hinweis „NC/NR“ (nicht stornierbar/nicht returnierbar) kennzeichnet, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen und den berechtigten Interessen unserer Vertragspartner nicht unzumutbar zuwiderlaufen. MET ALLBAU + SANIERUNG D A CH +F ASSADE Rolli Metallbau GmbH & Co. KG Xxxxx Xxxxxxx 0, X-00000 Xxxxxx Fon 0 00 00-00 03 72 Fax 0 00 00-00 03 73 xxxx@xxxxx-xxxxxx.xx xxx.xxxxx-xxxxxx.xx 1/7 Wir behalten uns das Eigentum und/oder Urheberrecht an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kos- tenvoranschlägen, sowie den zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vorkönnen vom Käufer weder storniert noch zurückgegeben werden. Der Vertragspartner darf die- se Gegenstände Verkäufer kann die Waren auf unterschiedliche Weise als kein Standardprodukt oder „NC/NR“ (nicht stornierbar/nicht returnierbar) be- zeichnen, z. B. durch Hinweis in Angeboten, Produktlisten oder Auftrags- bestätigungen. Der Käufer ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung Dritten zugänglich machendes Verkäufers berech- tigt, sie bekanntgebenBestellungen von Standardprodukten zu ändern, selbst zu stornieren oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Auf Verlangen hat der Vertragspartner diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben Liefertermine zu verschieben. 2.6 Der Vertragsschluss und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn diese von ihm im ord- nungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Kündigt der Vertragspartner bei Bauleistungen den Vertrag ohne dass hierfür ein wichtiger Grund, den wir zu vertreten hätten, vorliegt, sind wir berechtigt, vor Baubeginn 5% der Bruttoauftragssumme und nach Baubeginn 10% der Bruttoauftragssumme, zur Abgeltung der noch nicht erbrachten Leistungen zu verlangen. Dem Vertrags- partner ist es gestattet nachzuweisendie Vertragserfüllung stehen unter dem Vorbe- halt, dass kein entsprechender Anspruch entstanden istkeine Hindernisse aufgrund von deutschen, US-amerikanischen sowie sonstigen anwendbaren nationalen, EU- oder dieser wesentlich niedriger als die Pauschale istinternationalen Vor- schriften des Außenwirtschaftsrechts bzw. Bereits erbrachte Leistungen werden nach den vertraglich vereinbarten Preisen abgerechnet.Embargos oder sonstige Sank- tionen entgegenstehen. Der Käufer ist verpflichtet, alle Informationen und Unterlagen beizubringen und erforderlichen Erlaubnisse, Genehmi-

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Samples: Allgemeine Liefer Und Verkaufsbedingungen

Angebote und Vertragsschluss. Unsere 2.1 Alle unsere Angebote sind stets freibleibend. An Bestellungen hält sich der Käufer 2 Wochen gebunden. Der uns erteilte Auftrag wird Vertrag kommt ausschließlich durch unsere Auftragsbestätigung innerhalb von 2 Wochen seit Bestelleingang oder alternativ auch durch Ausführung der Bestellung innerhalb der gleichen Frist zustande. Mündliche Nebenabreden, Zusagen etc. unserer Mitarbeiter werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbe- stätigung bindend. Die schriftliche Auftragsbestätigung hat innerhalb von vier Wochen ab Auftragserteilung zu erfolgen, bis dahin ist der Vertragspartner an die Auftragserteilung gebunden. Unsere Auftragsbestätigung ist für Gegenstand, Umfang, Preis und sonstige Vertragsvereinbarungen maßge- bend, falls der Vertragspartner ihrem Inhalt nicht schriftlich innerhalb von zwei Wochen, ab Zugang der Auftrags- bestätigung, widerspricht. Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Be- lastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellung der selben (z.B. Zeichnungen und Ab- bildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, son- dern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferungen oder Leistungen. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen und den berechtigten Interessen unserer Vertragspartner nicht unzumutbar zuwiderlaufen. MET ALLBAU + SANIERUNG D A CH +F ASSADE Rolli Metallbau GmbH & Co. KG Xxxxx Xxxxxxx 0, X-00000 Xxxxxx Fon 0 00 00-00 03 72 Fax 0 00 00-00 03 73 xxxx@xxxxx-xxxxxx.xx xxx.xxxxx-xxxxxx.xx 1/7 Wir behalten uns das Eigentum Bestätigung in Textform verbindlich. 2.2 Prospektangaben und/oder Urheberrecht an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kos- tenvoranschlägen, sowie den zur Verfügung gestellten sonstige zum Angebot gehörende Unterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungentechnische Daten, ProspektenBezugnahmen auf Normen, KatalogenWerkstoff-Datenblätter, ModellenAussagen in Werbemitteln etc. sind keine Beschaffenheitsangaben. Eigenschafts- zusicherungen oder Garantien sind damit nicht verbunden, Werkzeugen sondern nur dann, wenn diese Rechtswirkungen gesondert in Textform vereinbart wird. Dies gilt insbesondere auch für vorab angegebene Glasmaße. Diese unverbindlichen Probenmuster gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessung und anderen Farben. Für Art und Umfang der Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung in Textform maßgeblich. Die Auftragsbestätigung ist vom Besteller sofort nach Erhalt auf Richtigkeit (vornehmlich der technischen Daten und Maße) zu prüfen. Unstimmigkeiten sind unverzüglich zu reklamieren. Verspätet eingehende Beanstandungen können nicht anerkannt werden. Unser Lieferumfang schließt bauseitige Montage der Liefergegenstände nicht ein. 2.3 Dem Besteller obliegt es , insbesondere bei Anfertigungen nach Maß, die als verbindlich vereinbarten Ausführungen und Maße der Liefergegenstände sowie die dabei verwendeten Seriengegenstände nach den vorliegenden Unterlagen, Zeichnungen usw. zu überprüfen und die Einbaumöglichkeiten festzustellen. Der Besteller hat sich ferner vor Auftragserteilung davon zu überzeugen, dass die Liefergegenstände in Konstruktion und Ausführung den örtlichen, gesetzlichen und/oder behördlichen Vorschriften entsprechen. 2.4 Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte, technische Empfehlungen oder Beratungen und sonstige Angaben unserer Mitarbeiter (anwendungstechnische Beratung) erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Sie befreien den Käufer und dessen Abnehmer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen auf die Eignung der Produkte für die beabsichtigte Nutzung. Eine anwendungstechnische Beratung begründet kein gesondertes vertragliches Rechtsverhältnis / Beraterverhältnis. 2.5 Unsere Angebote gelten nur für Lieferungen innerhalb Deutschlands. Der Käufer hat uns für alle Nachteile und Verbindlichkeiten einzustehen, die durch die Verwendung der Ware außerhalb Deutschlands entstehen. 2.6 An Abbildungen, Präsentationsobjekten, Zeichnungen, Kalkulationen, Daten und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Hilfsmitteln Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht ohne unsere vorherige Zustimmung in Textform zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche Informationen und Unterlagen, die nicht extra als vertraulich bezeichnet sind. 2.7 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Dokumentationen, Werkszeugnisse, Zertifizierungen, wenn dies bei Vertragsabschluss nicht besonders vereinbart ist oder sich eine solche Nachweispflicht aus gesetzlichen Vorschriften oder in Deutschland geltenden DIN-Vorschriften ergibt. 2.8 Auch für technische Ausarbeitungen, die wir im Kundenauftrage erstellen, gelten unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Hier behalten wir uns alle Rechte aus unseren Urheberrechten vor. Der Vertragspartner darf die- se Gegenstände Kunde ist zur Nutzung unserer Ausarbeitungen nur nach entsprechender Vereinbarung mit unserer ausdrücklichen Zustimmung Dritten zugänglich machenuns, sie bekanntgebendie mindestens in Textform getroffen werden muss, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigenautorisiert. Auf Verlangen hat der Vertragspartner diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn diese von ihm Technische Ausarbeitungen für Xxxxxx überprüfen wir ausdrücklich nicht im ord- nungsgemäßen Geschäftsgang Hinblick auf statische Anforderungen und deren Umsetzbarkeit für konkrete Bauvorhaben, soweit nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Kündigt der Vertragspartner bei Bauleistungen den Vertrag ohne dass hierfür ein wichtiger Grund, den wir zu vertreten hätten, vorliegt, ausdrücklich in Textform verabredet. 2.9 Wir sind wir berechtigt, vor Baubeginn 5% an unseren Produkten Firmen- oder sonstige Kennzeichnungen anzubringen und die verkauften und montierten Produkte zum Zweck der Bruttoauftragssumme und nach Baubeginn 10% der Bruttoauftragssumme, zur Abgeltung der noch nicht erbrachten Leistungen werblichen Verwertung zu verlangen. Dem Vertrags- partner ist es gestattet nachzuweisen, dass kein entsprechender Anspruch entstanden ist, oder dieser wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Bereits erbrachte Leistungen werden nach den vertraglich vereinbarten Preisen abgerechnetfotografieren.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Angebote und Vertragsschluss. Unsere 1. Alle unsere Angebote sind stets freibleibendfreibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Der uns erteilte Auftrag wird erst durch unsere schriftliche Auftragsbe- stätigung bindend. Die schriftliche Auftragsbestätigung hat innerhalb von vier Wochen ab Auftragserteilung zu erfolgen, bis dahin ist Bestellungen oder Aufträge der Vertragspartner an die Auftragserteilung gebunden. Unsere Auftragsbestätigung ist für Gegenstand, Umfang, Preis sind bindend und sonstige Vertragsvereinbarungen maßge- bend, falls der Vertragspartner ihrem Inhalt nicht schriftlich können innerhalb von zwei WochenWochen nach Zugang durch uns mittels Auftragsbestätigung oder im Wege der Ausführung des Auftrags angenommen werden. 2. Für den Umfang unserer Lieferungen und Leistungen sowie der Rechtsbeziehung zu unseren Vertragspartnern sind ausschließlich die schrift- lichen Verträge und Vereinbarungen einschließlich unserer AGB maßgeblich. Diese geben alle Abreden der Vertragspartner zum Vertragsgegenstand und Vertragsinhalt vollständig wieder. Mündliche Zusagen unsererseits vor Abschluss von Verträgen sind rechtlich unverbindlich. Zusätzlich gelten die zu unseren Produkten entwickelten jeweiligen Produkt- bedingungen in der jeweils gültigen Fassung. Mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch schriftliche Verträge und Vereinbarungen ersetzt, ab Zugang sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten sollen. 3. Ergänzungen und Änderungen der Auftrags- bestätigunggetroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB be- dürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind unsere Mitarbeiter nicht berechtigt, widersprichthiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. 4. Unsere Angaben unsererseits zum Gegenstand der Lieferung Lieferung, Leistungen oder Leistung (z.B. GewichteAngebote, Maße, Gebrauchswerte, Be- lastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellung der selben (z.B. Zeichnungen und Ab- bildungen) derselben sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, son- dern sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferungen oder und Leistungen. Handelsübliche Abweichungen und AbweichungenAb- weichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellendar- stellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige TeileLeistungen, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen und den berechtigten Interessen unserer Vertragspartner nicht unzumutbar zuwiderlaufenbeeinträchtigen. 5. MET ALLBAU + SANIERUNG D A CH +F ASSADE Rolli Metallbau GmbH & Co. KG Xxxxx Xxxxxxx 0, X-00000 Xxxxxx Fon 0 00 00-00 03 72 Fax 0 00 00-00 03 73 xxxx@xxxxx-xxxxxx.xx xxx.xxxxx-xxxxxx.xx 1/7 Wir behalten uns das Eigentum und/oder Urheberrecht die Urheberrechte an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kos- tenvoranschlägenAngeboten, sowie den zur Verfügung gestellten ZeichnungenKostenvoranschlägen, Abbildungen, BerechnungenZeichnungen, Kalkulationen, Prospekten, KatalogenKata- logen, Modellen, Werkzeugen Berechnungen und anderen sonstigen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Vertragspartner darf die- se diese Gegenstände nur mit unserer ausdrücklichen und Unterlagen ohne ausdrückliche Zustimmung unsererseits weder als solche, noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekanntgebenbekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen nutzen, vervielfältigen oder vervielfältigenin sonstiger Form verwenden. Auf Der Vertragspartner hat auf unser Verlangen hat der Vertragspartner diese Gegenstände und Unterlagen vollständig an uns zurückzugeben zurück zu geben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn diese von ihm sie vom Vertragspartner im ord- nungsgemäßen ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. 2. Kündigt der Vertragspartner bei Bauleistungen den Vertrag ohne dass hierfür ein wichtiger Grund, den wir zu vertreten hätten, vorliegt, sind wir berechtigt, vor Baubeginn 5% der Bruttoauftragssumme Preise und nach Baubeginn 10% der Bruttoauftragssumme, zur Abgeltung der noch nicht erbrachten Leistungen zu verlangen. Dem Vertrags- partner ist es gestattet nachzuweisen, dass kein entsprechender Anspruch entstanden ist, oder dieser wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Bereits erbrachte Leistungen werden nach den vertraglich vereinbarten Preisen abgerechnetZahlungsbedingungen 2.01.

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Samples: Allgemeine Geschäfts Und Lieferbedingungen

Angebote und Vertragsschluss. Unsere 1. Die Angebote der Vorlaufer sind stets freibleibendfreibleibend und unverbindlich. Die Vorlaufer behält sich das Recht vor einen Vertrag oder Auftrag abzulehnen. 2. Alle Verträge oder produktbezogenen Aufträge bedürfen der Schriftform, für die allein unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich sind. Für den Umfang der Lieferungen und Leistungen sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen zwischen dem Kunden und Vorlaufer maßgebend. Wird ein Auftrag abweichend von unseren Zahlungs- und Lieferbedingungen erteilt, so gelten diese auch dann, selbst, wenn wir diesen nicht widersprechen. Es sei denn es wird schriftlich anderes vereinbart. Abweichende Geschäfts-und Einkaufsbedingungen, die wir nicht schriftlich anerkennen, sind für uns nicht verbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Änderungen und Nebenabreden im Zusammenhang mit diesem Vertrag werden erst durch eine schriftliche Bestätigung wirksam. 3. Der uns erteilte Auftrag Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass alle Zulieferer Ihre Leistung fristgerecht erfüllen. Wenn eine Leistung, Lieferung aufgrund eines Umstandes, den ein Zulieferer zu vertreten hat, nicht möglich wird erst durch unsere oder sich verzögert, wird Vorlaufer dies dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen. In diesem Fall ist ein Schadensersatz ausgeschlossen, es sei denn die Verzögerung ist vorsätzlich oder grob fahrlässig zustande gekommen. Als ausreichender Nachweis reicht eine schriftliche Auftragsbe- stätigung bindend. Die schriftliche Auftragsbestätigung hat innerhalb von vier Wochen ab Auftragserteilung zu erfolgen(Auftrags-)Bestätigung des Lieferanten, bis dahin ist der Vertragspartner dass Vorlaufer ohne Verschulden an die Auftragserteilung gebunden. Unsere Auftragsbestätigung ist für Gegenstand, Umfang, Preis und sonstige Vertragsvereinbarungen maßge- bend, falls der Vertragspartner ihrem Inhalt nicht schriftlich innerhalb von zwei Wochen, ab Zugang der Auftrags- bestätigung, widerspricht. Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung gehindert ist oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Be- lastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellung der selben (z.B. Zeichnungen und Ab- bildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetztwird. 4. Sie sind Sofern bei Rahmenaufträgen keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, son- dern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferungen oder Leistungen. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen und den berechtigten Interessen unserer Vertragspartner nicht unzumutbar zuwiderlaufen. MET ALLBAU + SANIERUNG D A CH +F ASSADE Rolli Metallbau GmbH & Co. KG Xxxxx Xxxxxxx 0, X-00000 Xxxxxx Fon 0 00 00-00 03 72 Fax 0 00 00-00 03 73 xxxx@xxxxx-xxxxxx.xx xxx.xxxxx-xxxxxx.xx 1/7 Wir behalten uns das Eigentum und/oder Urheberrecht an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kos- tenvoranschlägen, sowie den zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Vertragspartner darf die- se Gegenstände nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung Dritten zugänglich machen, sie bekanntgeben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Auf Verlangen hat der Vertragspartner diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn diese von ihm im ord- nungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Kündigt der Vertragspartner bei Bauleistungen den Vertrag ohne dass hierfür ein wichtiger Grund, den wir zu vertreten hätten, vorliegtgesonderten Vereinbarungen schriftlich getroffen sind, sind wir berechtigt, das Material für den gesamten Rahmenauftrag sofort zu beschaffen und die gesamte Bestellmenge nach eigenem Ermessen sofort herzustellen. Sollten nach Auftragserteilung Änderungswünsche des Kunden durchgeführt werden, welche Änderungen im Material und / oder anderen Leistungen erforderlich machen, so übernimmt der Kunde die dadurch entstehenden Kosten. 5. Wird vor Baubeginn 5% der Bruttoauftragssumme Ausführung einer Reparatur/ Nacharbeit vom Auftraggeber ein Kostenvoranschlag gewünscht, ist dies Vorlaufer schriftlich mitzuteilen. 6. Auftragsänderungen und nach Baubeginn 10% der Bruttoauftragssumme, zur Abgeltung der noch nicht erbrachten Leistungen zu verlangen. Dem Vertrags- partner ist es gestattet nachzuweisen, dass kein entsprechender Anspruch entstanden ist, / oder dieser wesentlich niedriger als die Pauschale istStornierungen durch den Kunden bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung. Bereits erbrachte Leistungen werden nach den vertraglich vereinbarten Preisen abgerechnetentstandene Kosten (z.B. aus Materialbeschaffung und Fertigung) gehen zu Lasten des Kunden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen