Common use of Angebote und Vertragsschluss Clause in Contracts

Angebote und Vertragsschluss. 1. Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge der Vertragspartner sind bindend und können innerhalb von zwei Wochen nach Zugang durch uns mittels Auftragsbestätigung oder im Wege der Ausführung des Auftrags angenommen werden. 2. Für den Umfang unserer Lieferungen und Leistungen sowie der Rechtsbeziehung zu unseren Vertragspartnern sind ausschließlich die schrift- lichen Verträge und Vereinbarungen einschließlich unserer AGB maßgeblich. Diese geben alle Abreden der Vertragspartner zum Vertragsgegenstand und Vertragsinhalt vollständig wieder. Mündliche Zusagen unsererseits vor Abschluss von Verträgen sind rechtlich unverbindlich. Zusätzlich gelten die zu unseren Produkten entwickelten jeweiligen Produkt- bedingungen in der jeweils gültigen Fassung. Mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch schriftliche Verträge und Vereinbarungen ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten sollen. 3. Ergänzungen und Änderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB be- dürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind unsere Mitarbeiter nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. 4. Angaben unsererseits zum Gegenstand der Lieferung, Leistungen oder Angebote, sowie unsere Darstellung derselben sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferungen und Leistungen. Handelsübliche Ab- weichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen dar- stellen, sowie die Ersetzung durch gleichwertige Leistungen, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. 5. Wir behalten uns das Eigentum und/oder die Urheberrechte an allen von uns abgegebenen Angeboten, Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Prospekten, Kata- logen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen vor. Der Vertragspartner darf diese Gegenstände und Unterlagen ohne ausdrückliche Zustimmung unsererseits weder als solche, noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen, vervielfältigen oder in sonstiger Form verwenden. Der Vertragspartner hat auf unser Verlangen diese Gegenstände und Unterlagen vollständig zurück zu geben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie vom Vertragspartner im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. 2. Preise und Zahlungsbedingungen 2.01.

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Samples: Allgemeine Geschäfts Und Lieferbedingungen

Angebote und Vertragsschluss. 1. Alle a. An unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlichhalten wir uns 30 Tage gebunden, sofern im Angebotstext nicht ausdrück-lich eine andere Bindungsfrist genannt ist. Einem Angebot beigefügte Un- terlagen sind nicht Be-standteil dieses Angebots es sei denn, sie nicht sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge der Vertragspartner sind bindend und können innerhalb von zwei Wochen nach Zugang durch uns mittels Auftragsbestätigung oder im Wege der Ausführung des Auftrags angenommen werdenAngebotsbestandteil aus- gewiesen. 2b. Alle Maße, Gewichte, Daten und Abbildungen in Katalo- gen, Prospekten und sonstigen, von der Fa. LaVa-X infor- mationshalber ausgegebener Unterlagen werden nach bestem Wissen angegeben, können sich jedoch aus tech- nischen Gründen – auch kurzfristig – ändern. Für die tech- nischen Daten sind daher allein die in der Auftragsbestäti- gung angegebenen Werte maßgebend. c. Für den Umfang unserer Lieferungen und Leistungen sowie der Rechtsbeziehung zu unseren Vertragspartnern sind ausschließlich vertraglichen Verpflichtungen ist un- sere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Soweit eine solche im Einzelfall nicht erteilt wird, ist das vom Kun- den akzeptierte Angebot für die schrift- lichen Verträge und Vereinbarungen einschließlich unserer AGB maßgeblichBestimmung der Vertrags- pflichten maßgebend. Diese geben alle Abreden der Vertragspartner zum Vertragsgegenstand und Vertragsinhalt vollständig wieder. Mündliche Zusagen unsererseits vor Abschluss von Verträgen sind rechtlich unverbindlich. Zusätzlich gelten In diesem Falle gilt die zu unseren Produkten entwickelten jeweiligen Produkt- bedingungen in der jeweils gültigen Fassung. Mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch schriftliche Verträge und Vereinbarungen ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten sollenRechnungs- stellung als Auftragsbestätigung. 3. Ergänzungen und Änderungen d. Nachträgliche Ergänzungen, Abänderungen oder Neben- abreden bedürfen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB be- dürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind unsere Mitarbeiter nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffenSchriftform. 4e. Soweit der Käufer den ihm obliegenden Teil der Zug-um- Zug-Leistung nicht erbringt sind wir berechtigt die Erfül- lung des Vertrages zu verweigern bis der Käufer die Ge- genleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat. Angaben unsererseits zum Gegenstand Erbringt der Lieferung, Leistungen oder Angebote, sowie unsere Darstellung derselben Käufer die Gegenleistung bzw. die Sicher- heitsleistung nicht innerhalb einer angemessenen Frist sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferungen und Leistungen. Handelsübliche Ab- weichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen dar- stellen, sowie die Ersetzung durch gleichwertige Leistungen, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigenwir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. 5. Wir behalten uns das Eigentum und/oder die Urheberrechte an allen von uns abgegebenen Angeboten, Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Prospekten, Kata- logen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen vor. Der Vertragspartner darf diese Gegenstände und Unterlagen ohne ausdrückliche Zustimmung unsererseits weder als solche, noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen, vervielfältigen oder in sonstiger Form verwenden. Der Vertragspartner hat auf unser Verlangen diese Gegenstände und Unterlagen vollständig zurück zu geben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie vom Vertragspartner im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. 2. Preise und Zahlungsbedingungen 2.01.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angebote und Vertragsschluss. 12.1. Alle unsere Die Angebote von IZT sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich zumindest in Textform als verbindlich gekennzeichnet sind oder bezeichnet werden. Sie stellen lediglich eine bestimmte Annahmefrist enthaltenAufforderung an den Auftraggeber dar, IZT einen Auftrag zu erteilen. 2.2. Bestellungen oder Aufträge der Vertragspartner sind bindend und können Der Auftrag des Auftraggebers ist ein bindendes Angebot. IZT ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zugang seiner Abgabe anzunehmen. Die Annahme erfolgt durch uns mittels Auftragsbestätigung zumindest in Textform seitens eines autorisierten Vertreters von IZT, durch Rechnungsstellung oder im Wege durch Ausführung der Ausführung des Auftrags angenommen Lieferung oder Leistung. 2.3. An Angebotsunterlagen behält sich IZT Eigentums- und Urheberrechte vor. Dritten dürfen die Angebotsunterlagen nur mit vorheriger zumindest in Textform von IZT erteilter Zustimmung zugänglich gemacht werden. 22.4. Für Der Auftraggeber ist gegenüber IZT verantwortlich dafür, dass die vom Auftraggeber übermittelten Konditionen einer Bestellung (einschließlich entsprechender Spezifikationen) fehlerfrei sind und dass der Auftraggeber rechtzeitig alle benötigten Informationen in Bezug auf die Waren erhält, um den Umfang unserer Lieferungen Vertrag entsprechend den Konditionen ausführen zu können. 2.5. Die Annahme des Angebots durch Auftragsbestätigung seitens IZT erfolgt unter der Bedingung, dass die Auslieferung bzw. Erbringung der vertragsgegenständlichen Ware oder Dienstleistung nach den jeweils anwendbaren Sanktionsgesetzen sowie nach den vom US Department of Commerce empfohlenen Sanktionslisten insbesondere wegen des Inhaltes, des Auftraggebers oder aufgrund des Empfangslandes nicht verboten ist. Sanktionsgesetze umfassen alle Gesetze, Bestimmungen und Leistungen sowie Sanktionsmaßnahmen (Handels- und Wirtschaftsbeschränkungen) gegen Länder, Personen/Personengruppen oder Unternehmen, einschließlich Maßnahmen, die insbesondere durch die Vereinten Nationen, die Europäische Union und die Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums verhängt wurden. Sollte sich nach erteilter Auftragsbestätigung ergeben, dass die Auslieferung bzw. Erbringung der Rechtsbeziehung zu unseren Vertragspartnern sind ausschließlich vertragsgegenständlichen Ware oder Dienstleistung nach den jeweils anwendbaren Sanktionsgesetzen oder nach einer der vom US Department of Commerce empfohlenen Sanktionslisten verboten ist, so hat IZT einseitig das Recht, den vertraglichen Pflichten für die schrift- lichen Verträge und Vereinbarungen einschließlich unserer AGB maßgeblich. Diese geben alle Abreden Dauer der Vertragspartner zum Vertragsgegenstand und Vertragsinhalt vollständig wieder. Mündliche Zusagen unsererseits vor Abschluss von Verträgen sind rechtlich unverbindlich. Zusätzlich gelten die zu unseren Produkten entwickelten jeweiligen Produkt- bedingungen in Geltung der jeweils gültigen Fassunganwendbaren Sanktionsgesetze bzw. Mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch schriftliche Verträge und Vereinbarungen ersetzt, sofern sich Sanktionslisten nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibtnachzukommen oder den Vertrag dergestalt anzupassen, dass sie verbindlich fortgelten sollen. 3die jeweils anwendbaren Sanktionsgesetze bzw. Ergänzungen und Änderungen Bestimmungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB be- dürfen zu ihrer Wirksamkeit der TextformSanktionslisten eingehalten werden. Mit Ausnahme von Geschäftsführern Ist dies ausgeschlossen oder Prokuristen sind unsere Mitarbeiter nicht dauert das Verbot länger als vier (4) Wochen ab Inkrafttreten an, so ist IZT einseitig berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden den Vertrag außerordentlich zu treffenkündigen und vom Auftraggeber Vergütung der bis zum Inkrafttreten des Verbots erbrachten Leistungen zu verlangen. 4. Angaben unsererseits zum Gegenstand der Lieferung, Leistungen oder Angebote, sowie unsere Darstellung derselben sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferungen und Leistungen. Handelsübliche Ab- weichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen dar- stellen, sowie die Ersetzung durch gleichwertige Leistungen, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. 5. Wir behalten uns das Eigentum und/oder die Urheberrechte an allen von uns abgegebenen Angeboten, Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Prospekten, Kata- logen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen vor. Der Vertragspartner darf diese Gegenstände und Unterlagen ohne ausdrückliche Zustimmung unsererseits weder als solche, noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen, vervielfältigen oder in sonstiger Form verwenden. Der Vertragspartner hat auf unser Verlangen diese Gegenstände und Unterlagen vollständig zurück zu geben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie vom Vertragspartner im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. 2. Preise und Zahlungsbedingungen 2.01.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angebote und Vertragsschluss. 1. Alle unsere Die Angebote der Vorlaufer sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind . Die Vorlaufer behält sich das Recht vor einen Vertrag oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge der Vertragspartner sind bindend und können innerhalb von zwei Wochen nach Zugang durch uns mittels Auftragsbestätigung oder im Wege der Ausführung des Auftrags angenommen werdenAuftrag abzulehnen. 2. Alle Verträge oder produktbezogenen Aufträge bedürfen der Schriftform, für die allein unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich sind. Für den Umfang unserer der Lieferungen und Leistungen sowie der Rechtsbeziehung zu sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen zwischen dem Kunden und Vorlaufer maßgebend. Wird ein Auftrag abweichend von unseren Vertragspartnern Zahlungs- und Lieferbedingungen erteilt, so gelten diese auch dann, selbst, wenn wir diesen nicht widersprechen. Es sei denn es wird schriftlich anderes vereinbart. Abweichende Geschäfts-und Einkaufsbedingungen, die wir nicht schriftlich anerkennen, sind ausschließlich die schrift- lichen Verträge für uns nicht verbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Änderungen und Vereinbarungen einschließlich unserer AGB maßgeblich. Diese geben alle Abreden der Vertragspartner zum Vertragsgegenstand und Vertragsinhalt vollständig wieder. Mündliche Zusagen unsererseits vor Abschluss von Verträgen sind rechtlich unverbindlich. Zusätzlich gelten die zu unseren Produkten entwickelten jeweiligen Produkt- bedingungen in der jeweils gültigen Fassung. Mündliche Abreden der Vertragsparteien Nebenabreden im Zusammenhang mit diesem Vertrag werden erst durch eine schriftliche Verträge und Vereinbarungen ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten sollenBestätigung wirksam. 3. Ergänzungen und Änderungen Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass alle Zulieferer Ihre Leistung fristgerecht erfüllen. Wenn eine Leistung, Lieferung aufgrund eines Umstandes, den ein Zulieferer zu vertreten hat, nicht möglich wird oder sich verzögert, wird Vorlaufer dies dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen. In diesem Fall ist ein Schadensersatz ausgeschlossen, es sei denn die Verzögerung ist vorsätzlich oder grob fahrlässig zustande gekommen. Als ausreichender Nachweis reicht eine schriftliche (Auftrags-)Bestätigung des Lieferanten, dass Vorlaufer ohne Verschulden an der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB be- dürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern Lieferung gehindert ist oder Prokuristen sind unsere Mitarbeiter nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffenwird. 4. Angaben unsererseits zum Gegenstand der Lieferung, Leistungen oder Angebote, sowie unsere Darstellung derselben sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind Sofern bei Rahmenaufträgen keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferungen und Leistungen. Handelsübliche Ab- weichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen dar- stellen, sowie die Ersetzung durch gleichwertige Leistungengesonderten Vereinbarungen schriftlich getroffen sind, sind zulässigwir berechtigt, soweit sie das Material für den gesamten Rahmenauftrag sofort zu beschaffen und die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigengesamte Bestellmenge nach eigenem Ermessen sofort herzustellen. Sollten nach Auftragserteilung Änderungswünsche des Kunden durchgeführt werden, welche Änderungen im Material und / oder anderen Leistungen erforderlich machen, so übernimmt der Kunde die dadurch entstehenden Kosten. 5. Wir behalten uns das Eigentum und/oder die Urheberrechte an allen von uns abgegebenen AngebotenWird vor der Ausführung einer Reparatur/ Nacharbeit vom Auftraggeber ein Kostenvoranschlag gewünscht, Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Prospekten, Kata- logen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen vor. Der Vertragspartner darf diese Gegenstände und Unterlagen ohne ausdrückliche Zustimmung unsererseits weder als solche, noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen, vervielfältigen oder in sonstiger Form verwenden. Der Vertragspartner hat auf unser Verlangen diese Gegenstände und Unterlagen vollständig zurück zu geben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie vom Vertragspartner im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führenist dies Vorlaufer schriftlich mitzuteilen. 26. Preise Auftragsänderungen und Zahlungsbedingungen 2.01/ oder Stornierungen durch den Kunden bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung. Bereits entstandene Kosten (z.B. aus Materialbeschaffung und Fertigung) gehen zu Lasten des Kunden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angebote und Vertragsschluss. 1. 2.1 Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthaltenfreibleibend. An Bestellungen oder Aufträge hält sich der Vertragspartner sind bindend und können Käufer 2 Wochen gebunden. Der Vertrag kommt ausschließlich durch unsere Auftragsbestätigung innerhalb von zwei 2 Wochen nach Zugang seit Bestelleingang oder alternativ auch durch uns mittels Auftragsbestätigung oder im Wege Ausführung der Ausführung des Auftrags angenommen werdenBestellung innerhalb der gleichen Frist zustande. Mündliche Nebenabreden, Zusagen etc. unserer Mitarbeiter werden erst durch unsere Bestätigung in Textform verbindlich. 2. Für den Umfang unserer Lieferungen und Leistungen sowie der Rechtsbeziehung zu unseren Vertragspartnern sind ausschließlich die schrift- lichen Verträge und Vereinbarungen einschließlich unserer AGB maßgeblich. Diese geben alle Abreden der Vertragspartner zum Vertragsgegenstand und Vertragsinhalt vollständig wieder. Mündliche Zusagen unsererseits vor Abschluss von Verträgen sind rechtlich unverbindlich. Zusätzlich gelten die zu unseren Produkten entwickelten jeweiligen Produkt- bedingungen in der jeweils gültigen Fassung. Mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch schriftliche Verträge und Vereinbarungen ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten sollen. 3. Ergänzungen und Änderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB be- dürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind unsere Mitarbeiter nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. 4. Angaben unsererseits zum Gegenstand der Lieferung, Leistungen oder Angebote, sowie unsere Darstellung derselben sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferungen und Leistungen. Handelsübliche Ab- weichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen dar- stellen, sowie die Ersetzung durch gleichwertige Leistungen, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. 5. Wir behalten uns das Eigentum 2.2 Prospektangaben und/oder die Urheberrechte an allen von uns abgegebenen Angeboten, Kostenvoranschlägensonstige zum Angebot gehörende Unterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Bezugnahmen auf Normen, Werkstoff-Datenblätter, Aussagen in Werbemitteln etc. sind keine Beschaffenheitsangaben. Eigenschafts- zusicherungen oder Garantien sind damit nicht verbunden, sondern nur dann, wenn diese Rechtswirkungen gesondert in Textform vereinbart wird. Dies gilt insbesondere auch für vorab angegebene Glasmaße. Diese unverbindlichen Probenmuster gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessung und Farben. Für Art und Umfang der Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung in Textform maßgeblich. Die Auftragsbestätigung ist vom Besteller sofort nach Erhalt auf Richtigkeit (vornehmlich der technischen Daten und Maße) zu prüfen. Unstimmigkeiten sind unverzüglich zu reklamieren. Verspätet eingehende Beanstandungen können nicht anerkannt werden. Unser Lieferumfang schließt bauseitige Montage der Liefergegenstände nicht ein. 2.3 Dem Besteller obliegt es , insbesondere bei Anfertigungen nach Maß, die als verbindlich vereinbarten Ausführungen und Maße der Liefergegenstände sowie die dabei verwendeten Seriengegenstände nach den vorliegenden Unterlagen, Zeichnungen usw. zu überprüfen und die Einbaumöglichkeiten festzustellen. Der Besteller hat sich ferner vor Auftragserteilung davon zu überzeugen, dass die Liefergegenstände in Konstruktion und Ausführung den örtlichen, gesetzlichen und/oder behördlichen Vorschriften entsprechen. 2.4 Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte, technische Empfehlungen oder Beratungen und sonstige Angaben unserer Mitarbeiter (anwendungstechnische Beratung) erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Sie befreien den Käufer und dessen Abnehmer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen auf die Eignung der Produkte für die beabsichtigte Nutzung. Eine anwendungstechnische Beratung begründet kein gesondertes vertragliches Rechtsverhältnis / Beraterverhältnis. 2.5 Unsere Angebote gelten nur für Lieferungen innerhalb Deutschlands. Der Käufer hat uns für alle Nachteile und Verbindlichkeiten einzustehen, die durch die Verwendung der Ware außerhalb Deutschlands entstehen. 2.6 An Abbildungen, Präsentationsobjekten, Zeichnungen, Kalkulationen, Prospekten, Kata- logen, Berechnungen Daten und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht ohne unsere vorherige Zustimmung in Textform zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche Informationen und Unterlagen, die nicht extra als vertraulich bezeichnet sind. 2.7 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Dokumentationen, Werkszeugnisse, Zertifizierungen, wenn dies bei Vertragsabschluss nicht besonders vereinbart ist oder sich eine solche Nachweispflicht aus gesetzlichen Vorschriften oder in Deutschland geltenden DIN-Vorschriften ergibt. 2.8 Auch für technische Ausarbeitungen, die wir im Kundenauftrage erstellen, gelten unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Hier behalten wir uns alle Rechte aus unseren Urheberrechten vor. Der Vertragspartner darf diese Gegenstände und Unterlagen ohne ausdrückliche Zustimmung unsererseits weder als solcheKunde ist zur Nutzung unserer Ausarbeitungen nur nach entsprechender Vereinbarung mit uns, noch inhaltlich Dritten zugänglich machendie mindestens in Textform getroffen werden muss, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen, vervielfältigen oder in sonstiger Form verwendenautorisiert. Der Vertragspartner hat auf unser Verlangen diese Gegenstände und Unterlagen vollständig zurück zu geben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie vom Vertragspartner Technische Ausarbeitungen für Xxxxxx überprüfen wir ausdrücklich nicht im ordnungsgemäßen Geschäftsgang Hinblick auf statische Anforderungen und deren Umsetzbarkeit für konkrete Bauvorhaben, soweit nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führenausdrücklich in Textform verabredet. 2. Preise 2.9 Wir sind berechtigt, an unseren Produkten Firmen- oder sonstige Kennzeichnungen anzubringen und Zahlungsbedingungen 2.01die verkauften und montierten Produkte zum Zweck der werblichen Verwertung zu fotografieren.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Angebote und Vertragsschluss. 1. 2.1 Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Dies gilt insbesondere für Schätzpreise bei Dienst- oder Werkleistungen, die auf einer nach bestem Wissen und Gewissen von uns durchgeführten Bewertung beruhen. 2.2 Aufträge gelten als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind oder das bestellte Produkt oder Leistung von uns geliefert bzw. erbracht worden ist. Mündliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. 2.3 Bestellungen oder Aufträge der Vertragspartner sind bindend und können innerhalb des Kunden gelten als verbindliches Vertragsangebot, das wir binnen einer Frist von zwei Wochen nach Zugang durch uns mittels Auftragsbestätigung annehmen können, es sei denn, dass sich aus der Bestellung etwas anderes ergibt. Die Ausführung von Werk- oder im Wege Lohnarbeiten erfolgt aufgrund der Ausführung des Auftrags angenommen werdenvom Kunden bereitzustellenden Vorgaben, insbesondere Maße, Zeichnungen und Angaben zu Materialien, die wir nicht zu überprüfen haben. 2. Für den Umfang unserer Lieferungen und Leistungen sowie der Rechtsbeziehung zu unseren Vertragspartnern sind ausschließlich die schrift- lichen Verträge und Vereinbarungen einschließlich unserer AGB maßgeblich. Diese geben alle Abreden der Vertragspartner zum Vertragsgegenstand und Vertragsinhalt vollständig wieder. Mündliche Zusagen unsererseits vor Abschluss von Verträgen sind rechtlich unverbindlich. Zusätzlich gelten die zu unseren Produkten entwickelten jeweiligen Produkt- bedingungen in der jeweils gültigen Fassung. Mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch schriftliche Verträge und Vereinbarungen ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten sollen. 3. Ergänzungen und Änderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB be- dürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind unsere Mitarbeiter nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. 4. 2.4 Unsere Angaben unsererseits zum Gegenstand der LieferungLieferung und Leistung, Leistungen oder Angeboteinsbesondere Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten sowie unsere Darstellung derselben Darstellungen dazu, wie beispielsweise Zeichnungen oder Abbildungen, sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen lediglich Beschreibung oder Kennzeichnungen Kennzeichnung der Lieferungen Lieferung und LeistungenLeistung. Handelsübliche Ab- weichungenAbweichungen und Abweichungen, die sich aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische technischer Verbesserungen dar- stellenergeben, sowie die Ersetzung von Bestandteilen durch gleichwertige LeistungenTeile, sind insoweit zulässig, soweit als sie die mit der Verwendbarkeit zum zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigenvereinbar sind. 5. Wir behalten uns das Eigentum und/oder die Urheberrechte an allen 2.5 Sofern von uns abgegebenen Angeboten, Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Prospekten, Kata- logen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen vor. Der Vertragspartner darf diese Gegenstände und Unterlagen ohne ausdrückliche Zustimmung unsererseits weder als solche, noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen, vervielfältigen oder in sonstiger Form verwenden. Der Vertragspartner hat auf unser Verlangen diese Gegenstände und Unterlagen vollständig zurück zu geben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie vom Vertragspartner eine Leistung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang Sinne eines Dienst- oder Werkvertrages zu erbringen ist, enthält unser Angebot eine Beschreibung der Leistung sowie gegebenenfalls Angaben über die zur Verwendung kommenden Teile, sofern dies nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führenvom Kunden vorgegeben ist. Fernerhin enthält es einen Zeitplan für die Leistungserbringung gemäß den Bestimmungen dieser AVLB. 2. Preise und Zahlungsbedingungen 2.01.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen