Angebotszeitraum. Die Schuldverschreibungen werden während des folgenden Angebotszeitraums wie folgt angeboten: Das Öffentliche Angebot wird über die Emittentin voraussichtlich am 6. Oktober 2023 (12:00 Uhr MESZ) begin- nen und am 2. Oktober 2024 (12:00 Uhr MESZ) (der "Angebotszeitraum") enden. Die Privatplatzierung wird voraussichtlich vom 6. Oktober 2023 bis zum 2. Oktober 2024 durchgeführt werden. Anlegern, die bis zum 20. November 2023 die Schuldverschreibungen zeichnen und den Kaufpreis überweisen, werden die Schuldverschreibungen voraussichtlich am 22. November 2023 über das Clearingsystem geliefert wer- den. Die Emittentin ist jederzeit und nach ihrem alleinigen und freien Ermessen berechtigt, ohne Angabe von Gründen den Angebotszeitraum, insbesondere im Fall einer Überzeichnung, zu verkürzen, oder das Öffentliche Angebot und/oder die Privatplatzierung zurücknehmen. Das Öffentliche Angebot setzt die Billigung des Prospektes durch die CSSF und die Notifizierung bei der BaFin und der FMA voraus. Eine Verkürzung des Angebotszeitraums wird von der Emittentin auf ihrer Internetseite (xxx.xxx.xxxxxx/green-bond-2023) bekanntgegeben und der CSSF mitgeteilt. Zudem wird die Emittentin, soweit erforderlich, die Zustimmung der CSSF zu Nachträgen dieses Prospekts gemäß Art. 23 Prospektverordnung und die notwendige Notifizierung einholen und diese in derselben Weise wie diesen Prospekt veröffentlichen. Die Emittentin wird das Ergebnis des Angebots spätestens zwei Wochen nach Ablauf des Angebotszeitraum, auf ihrer Internetseite unter (xxx.xxx.xxxxxx/green-bond-2023) veröffentlichen und der CSSF mitteilen. 5. Oktober 2023 Billigung des Wertpapierprospekts durch die CSSF Im Anschluss an die Billigung unverzügliche Veröffentlichung des gebilligten Prospekts auf der Internetseite der Emittentin (xxx.xxx.xxxxxx/green-bond-2023) und auf der In- ternetseite der Börse Luxemburg (xxx.xxxxx.xxx) 6. Oktober 2023 Beginn des Öffentlichen Angebots und der Privatplatzierung 22. November 2023 Ausgabetag und Lieferung der Schuldverschreibungen, die bis zum 16. November 2023 gezeichnet und zugeteilt worden sind. 29. Xxxx 2024 Einbeziehung der Schuldverschreibungen zum Handel im Open Market der Deutsche Börse AG (Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse) 2. Oktober 2024 Ende des Öffentlichen Angebots und der Privatplatzierung, sofern das Öffentliche An- gebot nicht zuvor wegen Vollplatzierung durch die Emittentin beendet wird 22. November 2028 Rückzahlung und Fälligkeit der Schuldverschreibungen Im Rahmen der Privatplatzierung wird die Emittentin evtl. bei entsprechender Nachfrage auch über die im Rahmen des Öffentlichen Angebots angebotenen Schuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 30 Mio. hinausgehend weitere Schuldverschreibungen zuteilen und den Gesamtnennbetrag der Anleihe erhöhen. Die Privatplatzierung ist nicht Teil des Öffentlichen Angebots. Die Emittentin ist gemäß Anleihebedingungen berech- tigt, ohne Zustimmung der Anleihegläubiger den Gesamtnennbetrag der angebotenen Schuldverschreibungen zu erhöhen (sog. Aufstockung).
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Angebotszeitraum. Die Schuldverschreibungen werden Der Zeitraum während des folgenden Angebotszeitraums wie folgt angeboten: Das Öffentliche Angebot wird dessen die Anleger die Möglichkeit erhalten, Kaufanträge über die Emittentin voraussichtlich Zeichnungsfunktionalität abzugeben, beginnt am 628. Oktober 2023 (12:00 Uhr MESZ) begin- nen November 2012 und endet am 24. Oktober 2024 (12:00 Uhr MESZ) (De- zember 2012 um 17.00 Uhr. Der Zeitraum des Öffentlicher Abverkaufs beginnt ab Einbe- ziehung der "Angebotszeitraum") endenInhaberteilschuldverschreibungen in das Handelssegment Bondm an der Ba- den-Württembergischen Wertpapierbörse, der für den 5. Die Privatplatzierung wird voraussichtlich vom 6. Oktober 2023 Dezember 2012 geplant ist und läuft bis zur Vollplatzierung der Anleihe, längstens jedoch bis zum 228. Oktober 2024 durchgeführt werdenFebruar 2013. Anlegern, die bis zum 20Der Zeitraum der Privatplatzierung beginnt am 28. November 2023 2012 und ist nicht durch die Schuldverschreibungen zeichnen Emittentin begrenzt. Im Falle einer Überzeichnung endet der Angebotszeitraum jedoch bereits an dem Tag, an dem eine Überzeichnung eingetreten ist. Eine Überzeichnung liegt vor, wenn der Gesamt- nennbetrag der angebotenen Inhaberteilschuldverschreibungen durch den Gesamtbetrag der im Wege des Öffentlichen Angebots über die Zeichnungsfunktionalität beantragten und den Kaufpreis überweisen, werden bestätigten Kaufanträge und der über die Schuldverschreibungen voraussichtlich am 22. November 2023 über das Clearingsystem geliefert wer- denPrivatplatzierung erworbenen Anleihen überstie- gen wird („Überzeichnung“). Die Emittentin ist jederzeit behält sich vor, Kaufanträge abzulehnen und nach ihrem alleinigen und freien Ermessen berechtigt, ohne Angabe von Gründen den Angebotszeitraum, insbesondere die Angebotsfrist zu verkür- zen oder zu verlängern oder eine oder weitere Angebotsfristen festzulegen. Jedwede Ver- kürzung oder Verlängerung der Angebotsfrist sowie die Festlegung weiterer Angebotsfris- ten wird auf der Website des Selling Agents sowie der Emittentin bekannt gegeben. Jeder wichtige neue Umstand oder jede wesentliche Unrichtigkeit in Bezug auf die im Fall einer ÜberzeichnungProspekt enthaltenen Angaben, zu verkürzen, oder das Öffentliche Angebot und/oder die Privatplatzierung zurücknehmen. Das Öffentliche Angebot setzt die Beurteilung der Inhaberteilschuldverschreibungen beeinflus- sen könnten und die zwischen Billigung des Prospektes durch die CSSF Prospekts und die Notifizierung bei der BaFin und der FMA voraus. Eine Verkürzung des Angebotszeitraums wird von der Emittentin auf ihrer Internetseite (xxx.xxx.xxxxxx/green-bond-2023) bekanntgegeben und der CSSF mitgeteilt. Zudem wird die Emittentin, soweit erforderlich, die Zustimmung der CSSF zu Nachträgen dieses Prospekts gemäß Art. 23 Prospektverordnung und die notwendige Notifizierung einholen und diese in derselben Weise wie diesen Prospekt veröffentlichen. Die Emittentin wird das Ergebnis des Angebots spätestens zwei Wochen nach Ablauf des Angebotszeitraum, auf ihrer Internetseite unter (xxx.xxx.xxxxxx/green-bond-2023) veröffentlichen und der CSSF mitteilen. 5. Oktober 2023 Billigung des Wertpapierprospekts durch die CSSF Im Anschluss an die Billigung unverzügliche Veröffentlichung des gebilligten Prospekts auf der Internetseite der Emittentin (xxx.xxx.xxxxxx/green-bond-2023) und auf der In- ternetseite der Börse Luxemburg (xxx.xxxxx.xxx) 6. Oktober 2023 Beginn vor dem endgültigen Schluss des Öffentlichen Angebots und auftreten bzw. festgestellt werden, werden in einem Nachtrag zu diesem Prospekt veröffentlicht, der Privatplatzierung 22. November 2023 Ausgabetag und Lieferung der Schuldverschreibungen, die bis zum 16. November 2023 gezeichnet und zugeteilt worden sind. 29. Xxxx 2024 Einbeziehung der Schuldverschreibungen zum Handel im Open Market der Deutsche Börse AG (Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse) 2. Oktober 2024 Ende des Öffentlichen Angebots und der Privatplatzierung, sofern das Öffentliche An- gebot nicht zuvor wegen Vollplatzierung nach seiner Billigung durch die BaFin auf der Web- seite der Emittentin beendet wird 22. November 2028 Rückzahlung und Fälligkeit der Schuldverschreibungen Im Rahmen der Privatplatzierung wird die Emittentin evtl. bei entsprechender Nachfrage auch über die im Rahmen des Öffentlichen Angebots angebotenen Schuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 30 Mio. hinausgehend weitere Schuldverschreibungen zuteilen und den Gesamtnennbetrag der Anleihe erhöhen. Die Privatplatzierung ist nicht Teil des Öffentlichen Angebots. Die Emittentin ist gemäß Anleihebedingungen berech- tigt, ohne Zustimmung der Anleihegläubiger den Gesamtnennbetrag der angebotenen Schuldverschreibungen zu erhöhen (sog. Aufstockung)bekannt gemacht wird.
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Samples: Wertpapierprospekt
Angebotszeitraum. Die Schuldverschreibungen werden während des folgenden Angebotszeitraums wie folgt angeboten: Das Der Angebotszeitraum für das Öffentliche Angebot wird über die Website der Emittentin voraussichtlich beginnt am 612. Oktober 2023 (12:00 Uhr MESZ) begin- nen April 2024 und endet am 2. Oktober Mai 2024 (12:00 Uhr MESZ) (der "„Angebotszeitraum") enden“). Die Privatplatzierung wird voraussichtlich vom 6. Oktober 2023 bis zum 2. Oktober 2024 durchgeführt werden. Anlegern, Der Angebotszeitraum für das Öffentliche Angebot über die bis zum 20. November 2023 die Schuldverschreibungen zeichnen und den Kaufpreis überweisen, werden die Schuldverschreibungen voraussichtlich Zeichnungsfunktionalität beginnt am 22. November 2023 über das Clearingsystem geliefert wer- denApril 2024 und endet am 2. Mai 2024 (12:00 Uhr MESZ). Die Emittentin ist jederzeit und nach ihrem alleinigen und behält sich das Recht vor, im freien Ermessen berechtigt, ohne Angabe von Gründen den Angebotszeitraum, insbesondere im Fall einer Überzeichnung, zu verkürzen, oder Angebotszeitraum (sowohl für das Öffentliche Angebot und/über die Website der Emittentin als auch für das Öffentliche Angebot über die Zeichnungs- funktionalität) zu verändern (insbesondere eine vorzeitige Beendigung). Jede Verkürzung oder Verlängerung des Angebotszeitraums oder die Privatplatzierung zurücknehmenBeendigung des Öffentlichen Angebots über die Zeichnungsfunktionalität oder des Öffentlichen Angebots über die Website der Emittentin wird auf der Internetseite der Emittentin (xxx.xxx-xxxx.xxx/xxxxxxx) bekanntgegeben. Das Öffentliche Angebot setzt Zu- dem wird die Billigung des Prospektes durch die CSSF und die Notifizierung bei der BaFin und der FMA voraus. Eine Verkürzung des Angebotszeitraums wird Emittentin erforderlichenfalls einen Nachtrag zu diesem Prospekt gemäß Arti- kel 23 (EU) Prospektverordnung von der Emittentin auf ihrer Internetseite (xxx.xxx.xxxxxx/green-bond-2023) bekanntgegeben CSSF billigen lassen und der CSSF mitgeteilt. Zudem wird die Emittentin, soweit erforderlich, die Zustimmung der CSSF zu Nachträgen dieses Prospekts gemäß Art. 23 Prospektverordnung und die notwendige Notifizierung einholen und diese in derselben Art und Weise wie diesen Prospekt veröffentlichen. Die Emittentin wird das Ergebnis Schuldverschreibungen werden öffentlich über die Zeichnungsfunktionalität angeboten. Anleger, die Zeichnungsanträge für die Schuldverschreibungen stellen möchten, müssen diese über ihre jeweilige Depotbank während des Angebots spätestens zwei Wochen nach Ablauf des AngebotszeitraumAngebotszeitraums vom 22. April 2024 bis zum 2. Mai 2024 (12:00 Uhr MESZ) stellen. Dies setzt voraus, auf ihrer Internetseite unter dass die Depotbank (xxx.xxx.xxxxxx/green-bond-2023i) veröffentlichen als Han- delsteilnehmer an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen ist (der „Handelsteilnehmer“) oder über einen an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassenen Handelsteilnehmer Zugang zum Handel hat, (ii) einen XETRA-Anschluss hat und (iii) zur Nutzung der CSSF mitteilen. 5. Oktober 2023 Billigung des Wertpapierprospekts durch die CSSF Im Anschluss an die Billigung unverzügliche Veröffentlichung des gebilligten Prospekts Zeichnungsfunktio- nalität auf der Internetseite Grundlage der Emittentin (xxx.xxx.xxxxxx/green-bond-2023) und auf der In- ternetseite der Börse Luxemburg (xxx.xxxxx.xxx) 6. Oktober 2023 Beginn des Öffentlichen Angebots und der Privatplatzierung 22. November 2023 Ausgabetag und Lieferung der Schuldverschreibungen, die bis zum 16. November 2023 gezeichnet und zugeteilt worden sind. 29. Xxxx 2024 Einbeziehung der Schuldverschreibungen zum Handel im Open Market Nutzungsbedingungen der Deutsche Börse AG (Freiverkehr für die XETRA- Zeichnungsfunktionalität berechtigt und in der Lage ist. Der Handelsteilnehmer stellt für den Anleger auf dessen Aufforderung Zeichnungsanträge über die Zeichnungsfunktionalität. Zeichnungsanträge, die über die Zeichnungsfunktionalität gestellt werden, gelten als zugegan- gen, sobald der Skontroführer im Auftrag des Emittenten eine Bestätigung abgegeben hat, die diese Zeichnungsanträge während des Angebotszeitraums berücksichtigt. Die Zeichnungsan- träge der Anleger sind bis zum Ablauf des Angebotszeitraums frei widerrufbar. Nach erfolgter Zuteilung ist ein Widerruf jedoch ausgeschlossen. Anleger, deren depotführende Stelle kein Handelsteilnehmer an der Frankfurter WertpapierbörseWertpapierbörse ist, können über ihre depotführende Stelle einen Handelsteilnehmer beauftragen, der zusammen mit der depotführenden Stelle des Anlegers den Zeichnungsantrag nach Bestätigung durch den Orderbuchmanager ICF BANK AG Wertpapierhandelsbank, Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx (der „Order- buchmanager“) 2abwickelt. Oktober 2024 Ende Anleger in Luxemburg, deren depotführende Stelle kein Handels- teilnehmer ist, können über ihre depotführende Stelle einen Handelsteilnehmer (wie vorste- hend definiert) beauftragen, der für den Anleger den Zeichnungsantrag einstellt und nach An- nahme durch den Skontroführer in seiner Funktion als Orderbuchmanager zusammen mit der depotführenden Stelle des Öffentlichen Angebots Anlegers abwickelt. Die Schuldverschreibungen werden auch in Deutschland, Luxemburg und der Privatplatzierung, sofern das Öffentliche An- gebot nicht zuvor wegen Vollplatzierung durch die Emittentin beendet wird 22. November 2028 Rückzahlung und Fälligkeit der Schuldverschreibungen Im Rahmen der Privatplatzierung wird die Emittentin evtl. bei entsprechender Nachfrage auch Österreich über die im Rahmen Zeichnungsmöglichkeit auf der Website der Emittentin (xxx.xxx-xxxx.xxx/xxxxxxx) öffentlich angeboten. Anleger können während des Öffentlichen Angebots angebotenen Schuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von Angebotszeitraums vom 12. April 2024 bis zu EUR 30 Mio. hinausgehend weitere Schuldverschreibungen zuteilen und den Gesamtnennbetrag der Anleihe erhöhen. Die Privatplatzierung ist nicht Teil des Öffentlichen Angebots. Die Emittentin ist gemäß Anleihebedingungen berech- tigt, ohne Zustimmung der Anleihegläubiger den Gesamtnennbetrag der angebotenen Schuldverschreibungen zu erhöhen (sog. Aufstockung).zum
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Samples: Wertpapierprospekt