Anlageberatung. 1 Mit der nachfolgenden Unterschrift bestätigt/bestätigen der/die Kunde/n, dass er/sie von dem Berater/Vermittler im Rahmen der nicht- unabhängigen Anlageberatung ausschließlich in Bezug auf die Geschäfte über Investmentanteile/Beteiligungen informiert und beraten worden ist/sind, die in Deutschland vertrieben werden dürfen. Persönliche Empfehlungen des Beraters/Vermittlers wurden dem/den Kunden nur in Bezug auf Geschäfte über Investmentanteile/Beteiligungen gegeben. Eine Beratung zu anderen Finanzinstrumenten, ins- besondere Aktien, Zertifikate, Rentenpapiere etc. erfolgte nicht. Über diese Vereinbarung hinausgehende oder abweichende mündliche Vereinbarungen wurden nicht getroffen. Über die mit Investmentfondsanlagen verbundenen Risiken und Kosten wurde der/die Kunde/n aufgeklärt. Entsprechende Unterlagen zur Risikoaufklärung wurden dem/den Kunden gemäß den Angaben zur Verfügung gestellt. Die Angaben stellen die Grundlage für den getroffenenAnlagevorschlag dar. 2 Dem/den Kunden ist bekannt, dass die Pflichten des Beraters/Vermittlers mit der Abgabe der Anlageempfehlung enden. Der Berater/Vermittler ist nicht verpflichtet, die von dem/den Kunden getätigten Anlagen zu beobachten oder ihre Wertentwicklung laufend zu kontrollieren. Er hat nicht die Pflicht, sich nach der Empfehlung einen Überblick über die Depotstrukturen zu ver- schaffen. Im Rahmen der Qualitätsverbesserung wird er dem/den Kunden einen jährlichen Geeignetheitstest anhand seines persönlichen Anlegerprofils anbieten und die Geeignetheit für den/die Kunden überprüfen. Der Berater/Vermittler schuldet keine Vermögensverwaltung oder Vermögensbeobachtung.
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Samples: Rahmenvereinbarung Für Fondsgeschäfte, Rahmenvereinbarung Für Fondsgeschäfte
Anlageberatung. 1 Mit der nachfolgenden Unterschrift bestätigt/bestätigen der/die Kunde/n, dass er/sie von dem Berater/Vermittler im Rahmen der nicht- nicht-unabhängigen Anlageberatung ausschließlich in Bezug auf die Geschäfte über Investmentanteile/Beteiligungen informiert und beraten worden ist/sind, die in Deutschland vertrieben werden dürfen. Persönliche Empfehlungen des Beraters/Vermittlers wurden dem/den Kunden nur in Bezug auf Geschäfte über Investmentanteile/Beteiligungen gegeben. Eine Beratung zu anderen Finanzinstrumenten, ins- besondere insbesondere Aktien, Zertifikate, Rentenpapiere etc. erfolgte nicht. Über diese Vereinbarung hinausgehende oder abweichende mündliche Vereinbarungen wurden nicht getroffen. Über die mit Investmentfondsanlagen Investmentfondsan- lagen verbundenen Risiken und Kosten wurde der/die Kunde/n aufgeklärt. Entsprechende Unterlagen zur Risikoaufklärung wurden dem/den Kunden gemäß den Angaben zur Verfügung gestellt. Die Angaben stellen die Grundlage für den getroffenenAnlagevorschlag getroffenen Anlagevorschlag dar.
2 Dem/den Kunden ist bekannt, dass die Pflichten des Beraters/Vermittlers mit der Abgabe der Anlageempfehlung enden. Der Berater/Vermittler ist nicht verpflichtet, die von dem/den Kunden getätigten Anlagen zu beobachten oder ihre Wertentwicklung laufend zu kontrollieren. Er hat nicht die Pflicht, sich nach der Empfehlung einen Überblick über die Depotstrukturen zu ver- schaffen. Im Rahmen der Qualitätsverbesserung wird er dem/den Kunden einen jährlichen Geeignetheitstest anhand seines persönlichen Anlegerprofils anbieten und die Geeignetheit für den/die Kunden überprüfen. Der Berater/Vermittler schuldet keine Vermögensverwaltung oder Vermögensbeobachtung.
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Anlageberatung. 1 Mit der nachfolgenden Unterschrift bestätigt/bestätigen der/die Kunde/n, dass er/sie von dem BeraterVermittler/Vermittler Berater im Rahmen der nicht- unabhängigen Anlageberatung ausschließlich in Bezug auf die Geschäfte über Investmentanteile/Beteiligungen informiert und beraten be- raten worden ist/sind, die in Deutschland öffentlich vertrieben werden dürfen. Persönliche Empfehlungen des Beraters/Vermittlers Anlage- vermittlers/-beraters wurden dem/den Kunden nur in Bezug auf Geschäfte über Investmentanteile/Beteiligungen gegeben. Eine Beratung zu anderen Finanzinstrumenten, ins- besondere insbesondere Aktien, ZertifikateZertifikaten, Rentenpapiere Rentenpapieren etc. erfolgte nicht. Über diese Vereinbarung hinausgehende oder abweichende mündliche Vereinbarungen wurden nicht getroffen. Über die mit Investmentfondsanlagen verbundenen Risiken und Kosten wurde der/die Kunde/n aufgeklärt. Entsprechende Unterlagen zur Risikoaufklärung wurden demhat/den Kunden haben der/die Kunde/n gemäß den Angaben zur Verfügung gestellterhalten. Die Angaben stellen die Grundlage für den getroffenenAnlagevorschlag getroffenen Anlagevorschlag dar.
2 Dem/den Kunden ist bekannt, dass die Pflichten des BeratersVermittlers/Vermittlers Beraters mit der Abgabe der Anlageempfehlung enden. Der BeraterVermittler/Vermittler Berater ist nicht verpflichtet, die von dem/den Kunden getätigten Anlagen zu beobachten oder ihre Wertentwicklung Wertentwick- lung laufend zu kontrollieren. Er hat nicht die Pflicht, sich nach der Empfehlung einen Überblick über die Depotstrukturen Depot- strukturen zu ver- schaffen. Im Rahmen der Qualitätsverbesserung wird er dem/den Kunden einen jährlichen Geeignetheitstest anhand seines persönlichen Anlegerprofils anbieten verschaffen und die deren Geeignetheit für den/die Kunden überprüfenzu prüfen. Der BeraterVermittler/Vermittler Berater schuldet keine Vermögensverwaltung oder Vermögensbeobachtung.
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Anlageberatung. 1 Mit der nachfolgenden Unterschrift bestätigt/bestätigen der/die Kunde/n, dass er/sie von dem Berater/Vermittler im Rahmen der nicht- unabhängigen Anlageberatung ausschließlich in Bezug auf die Geschäfte über Investmentanteile/Beteiligungen informiert und beraten be- raten worden ist/sind, die in Deutschland öffentlich vertrieben werden dürfen. Persönliche Empfehlungen des Beraters/Vermittlers Anlage- beraters/-vermittlers wurden dem/den Kunden nur in Bezug auf Geschäfte über Investmentanteile/Beteiligungen gegeben. Eine Beratung zu anderen Finanzinstrumenten, ins- besondere insbesondere Aktien, ZertifikateZertifikaten, Rentenpapiere Rentenpapieren etc. erfolgte nicht. Über diese Vereinbarung hinausgehende oder abweichende mündliche Vereinbarungen wurden nicht getroffen. Über die mit Investmentfondsanlagen verbundenen Risiken und Kosten wurde der/die Kunde/n aufgeklärt. Entsprechende Unterlagen zur Risikoaufklärung wurden demhat/den Kunden haben der/die Kunde/n gemäß den Angaben zur Verfügung gestellterhalten. Die Angaben stellen die Grundlage für den getroffenenAnlagevorschlag getroffenen Anlagevorschlag dar.
2 Dem/den Kunden ist bekannt, dass die Pflichten des Beraters/Vermittlers mit der Abgabe der Anlageempfehlung enden. Der Berater/Vermittler ist nicht verpflichtet, die von dem/den Kunden getätigten Anlagen zu beobachten oder ihre Wertentwicklung Wertentwick- lung laufend zu kontrollieren. Er hat nicht die Pflicht, sich nach der Empfehlung einen Überblick über die Depotstrukturen Depot- strukturen zu ver- schaffen. Im Rahmen der Qualitätsverbesserung wird er dem/den Kunden einen jährlichen Geeignetheitstest anhand seines persönlichen Anlegerprofils anbieten verschaffen und die deren Geeignetheit für den/die Kunden überprüfenzu prüfen. Der Berater/Vermittler schuldet keine Vermögensverwaltung oder Vermögensbeobachtung.
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