Anlagenverzeichnis. Anmerkung: Zur Prozessvereinfachung werden Anlage 2 und Anlage 3 der PpUG-Nachweis- Vereinbarung zusammengefasst. Anlage 1: Fallbeispiel zur Ermittlung der monatlichen Durchschnittswerte der Pflegepersonalausstattung, der Patientenbelegung und des tatsächlichen Betreuungsverhältnisses (IST-Verhältnis) für eine Station eines pflegesensitiven Bereiches an einem Krankenhausstandort gemäß § 3 PpUG-Nachweis- Vereinbarung Anlagen 2 und 3: Erfassungsmaske im InEK-Datenportal Anlage 4: Nachweis zum jährlichen Erfüllungsgrad der Pflegepersonaluntergrenze zur Bestätigung durch einen Wirtschaftsprüfer, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einen vereidigten Buchprüfer oder eine Buchprüfungsgesellschaft Anlage 5: Fallbeispiel zur Ermittlung der monatlichen Durchschnittswerte der Pflegepersonalausstattung, der Patientenbelegung und des tatsächlichen Betreuungsverhältnisses (IST-Verhältnis) für eine Station des pflegesensitiven Bereiches Gynäkologie und Geburtshilfe an einem Krankenhausstandort gemäß § 3 PpUG-Nachweis-Vereinbarung Berlin, 12.11.2021 __________________________________________________ GKV-Spitzenverband, Berlin __________________________________________________ Deutsche Krankenhausgesellschaft, Xxxxxx Xxxxxx 0: Fallbeispiel zur Ermittlung der monatlichen Durchschnittswerte der Pflegepersonalausstattung, der Patientenbelegung und des tatsächlichen Betreuungsverhältnisses (IST-Verhältnis) für eine Station eines pflegesensitiven Bereiches an einem Krankenhausstandort gemäß § 3 PpUG-Nachweis-Vereinbarung ▪ pflegesensitiver Bereich an einem Krankenhausstandort: Geriatrie, Station 1a ▪ Betreffender Monat: Mai 2022 ▪ geltende Pflegepersonaluntergrenze: - Tagschicht: „10 : 1“ gemäß § 6 Absatz 1 PpUGV - maximaler Anteil von Pflegehilfskräften an der Gesamtzahl der Pflegekräfte in der Tagschicht (gemäß § 6 Absatz 2 PpUGV): 15 % o Dieser maximale Anteil von Pflegehilfskräften an der Gesamtzahl der Pflegekräfte entspricht der Vorgabe, dass zur Erfüllung der entsprechenden Pflegepersonaluntergrenze mindestens 85 % der Gesamtzahl der Pflegekräfte Pflegefachkräfte sein müssen (100 % - 15 % = 85 %).
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Samples: Ppug Nachweis Vereinbarung 2022
Anlagenverzeichnis. Anmerkung: Zur Prozessvereinfachung werden Anlage 2 und Anlage 3 der PpUG-Nachweis- Vereinbarung zusammengefasst. Anlage 1: Fallbeispiel zur Ermittlung der monatlichen Durchschnittswerte der Pflegepersonalausstattung, der Patientenbelegung und des tatsächlichen Betreuungsverhältnisses (IST-Verhältnis) für eine Station eines pflegesensitiven Bereiches an einem Krankenhausstandort gemäß § 3 PpUG-Nachweis- Vereinbarung Anlagen 2 und 3: Erfassungsmaske im InEK-Datenportal Anlage 4: Nachweis zum jährlichen Erfüllungsgrad der Pflegepersonaluntergrenze zur Bestätigung durch einen Wirtschaftsprüfer, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einen vereidigten Buchprüfer oder eine Buchprüfungsgesellschaft Anlage 5: Fallbeispiel zur Ermittlung der monatlichen Durchschnittswerte der Pflegepersonalausstattung, der Patientenbelegung und des tatsächlichen Betreuungsverhältnisses (IST-Verhältnis) für eine Station des pflegesensitiven Bereiches Gynäkologie und Geburtshilfe an einem Krankenhausstandort gemäß § 3 PpUGXxXX-NachweisXxxxxxxx-Vereinbarung Berlin, 12.11.2021 __________________________________________________ GKV-Spitzenverband, Berlin __________________________________________________ Deutsche Krankenhausgesellschaft, Xxxxxx Xxxxxxxxxxxx Xxxxxx 0: Fallbeispiel zur Ermittlung der monatlichen Durchschnittswerte der Pflegepersonalausstattung, der Patientenbelegung und des tatsächlichen Betreuungsverhältnisses (IST-Verhältnis) für eine Station eines pflegesensitiven Bereiches an einem Krankenhausstandort gemäß § 3 PpUG-Nachweis-Vereinbarung ▪ pflegesensitiver Bereich an einem Krankenhausstandort: Geriatrie, Station 1a ▪ Betreffender Monat: Mai 2022 ▪ geltende Pflegepersonaluntergrenze: - Tagschicht: „10 : 1“ gemäß § 6 Absatz 1 PpUGV - maximaler Anteil von Pflegehilfskräften an der Gesamtzahl der Pflegekräfte in der Tagschicht (gemäß § 6 Absatz 2 PpUGV): 15 % o Dieser maximale Anteil von Pflegehilfskräften an der Gesamtzahl der Pflegekräfte entspricht der Vorgabe, dass zur Erfüllung der entsprechenden Pflegepersonaluntergrenze mindestens 85 % der Gesamtzahl der Pflegekräfte Pflegefachkräfte sein müssen (100 % - 15 % = 85 %).
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Samples: Nachweis Zur Einhaltung Von Pflegepersonaluntergrenzen
Anlagenverzeichnis. Anmerkung: Zur Prozessvereinfachung werden Anlage 2 und Anlage 3 der PpUG-Nachweis- Vereinbarung zusammengefasst. Anlage 1: Fallbeispiel zur für die Ermittlung der monatlichen Durchschnittswerte der Pflegepersonalausstattung, der Patientenbelegung und des tatsächlichen Betreuungsverhältnisses (ISTeines Vergütungsabschlags bei Nichteinhaltung von Pflegepersonaluntergrenzen nach § 3 Absatz 2 PpUG-Verhältnis) Sanktions-Vereinbarung für eine Station eines pflegesensitiven Bereiches an einem Krankenhausstandort bei Nichteinhaltung der geltenden Pflegepersonaluntergrenze nach § 6 PpUGV Anlage 2: Fallbeispiel für die Ermittlung der Fallzahlverringerung bei Nichteinhaltung von Pflegepersonaluntergrenzen nach § 5 XxXX-Xxxxxxxxx-Xxxxxxxxxxxx Xxxxxx 0: Fallbeispiel für die Ermittlung des Vergütungsabschlags gemäß § 3 8 Absatz 2 PpUG- Sanktions-Vereinbarung bei nicht, nicht vollständiger oder nicht fristgerechter Erfüllung der Mitteilungspflichten der Jahresmeldung Anlage 1 zur PpUG-Nachweis- Sanktions-Vereinbarung Anlagen 2 und 3: Erfassungsmaske im InEK-Datenportal Anlage 4: Nachweis zum jährlichen Erfüllungsgrad der Pflegepersonaluntergrenze zur Bestätigung durch einen Wirtschaftsprüfer, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einen vereidigten Buchprüfer oder eine Buchprüfungsgesellschaft Anlage 5: vom 02.03.2021 Fallbeispiel zur für die Ermittlung der monatlichen Durchschnittswerte der Pflegepersonalausstattung, der Patientenbelegung und des tatsächlichen Betreuungsverhältnisses (IST-Verhältnis) für eine Station des pflegesensitiven Bereiches Gynäkologie und Geburtshilfe an einem Krankenhausstandort gemäß eines Vergütungsabschlags bei Nichteinhaltung von Pflegepersonaluntergrenzen nach § 3 Absatz 2 PpUG-NachweisSanktions-Vereinbarung Berlin, 12.11.2021 __________________________________________________ GKV-Spitzenverband, Berlin __________________________________________________ Deutsche Krankenhausgesellschaft, Xxxxxx Xxxxxx 0: Fallbeispiel zur Ermittlung der monatlichen Durchschnittswerte der Pflegepersonalausstattung, der Patientenbelegung und des tatsächlichen Betreuungsverhältnisses (IST-Verhältnis) für eine Station eines pflegesensitiven Bereiches an einem Krankenhausstandort gemäß bei Nichteinhaltung der geltenden Pflegepersonaluntergrenze nach § 3 PpUG-Nachweis-Vereinbarung 6 PpUGV Fallbeispiel: ▪ pflegesensitiver Pflegesensitiver Bereich an einem Krankenhausstandort: GeriatrieHerzchirurgie, Station 1a 1c ▪ Betreffender Monat: Mai 2022 ▪ geltende Geltende Pflegepersonaluntergrenze: - Tagschicht: „10 1 : 17“ gemäß § 6 Absatz 1 PpUGV - maximaler Anteil PpUG-Verhältnis: 1/7 = 0,143 (zur Vereinfachung wurde bereits an dieser Stelle auf drei Nachkommastellen gerundet) ▪ Betreffender Monat: Mai 2021 - Durchschnittliche Patientenbelegung: 30 Patienten - Durchschnittliche Pflegepersonalausstattung: 2 Pflegefachkräfte und 2 Pflegehilfskräfte - Gemäß den Rechenvorschriften der Anlage 1 zu der für den jeweiligen Zeitraum geltenden PpUG-Nachweis-Vereinbarung ergibt sich ein Ist-Verhältnis aus der Anzahl zu berücksichtigender Pflegekräfte und der tatsächlichen Patientenbelegung von Pflegehilfskräften an 0,07 (gerundet) ▪ Annahme: Der aktuell vorliegende Kostennachweis der Gesamtzahl Krankenhäuser des Statistischen Bundesamtes ist heranzuziehen. Im Fallbeispiel wurde der Pflegekräfte in der Tagschicht (gemäß § 6 Absatz 2 PpUGV): 15 % o Dieser maximale Anteil von Pflegehilfskräften an der Gesamtzahl der Pflegekräfte entspricht der Vorgabe, dass zur Erfüllung der entsprechenden Pflegepersonaluntergrenze mindestens 85 % der Gesamtzahl der Pflegekräfte Pflegefachkräfte sein müssen (100 % - 15 % = 85 %).Kostennachweis für das Jahr 2018 verwendet: 59.909 Euro durchschnittliche Personalkosten je Vollkraft im Pflegedienst → 4.992,42 Euro durchschnittliche monatliche Pflegepersonalkosten je Vollkraft Berechnung:
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Samples: Sanktionenvereinbarung
Anlagenverzeichnis. Anmerkung: Zur Prozessvereinfachung werden Anlage 2 und Anlage 3 der PpUG-Nachweis- Vereinbarung zusammengefasst. Anlage 1: Fallbeispiel zur für die Ermittlung der monatlichen Durchschnittswerte der Pflegepersonalausstattung, der Patientenbelegung und des tatsächlichen Betreuungsverhältnisses (ISTeines Vergütungsabschlags bei Nichteinhaltung von Pflegepersonaluntergrenzen nach § 3 Absatz 2 PpUG-Verhältnis) Sanktions-Vereinbarung für eine Station eines pflegesensitiven Bereiches an einem Krankenhausstandort bei Nichteinhaltung der geltenden Pfle- gepersonaluntergrenze nach § 6 PpUGV Anlage 2: Fallbeispiel für die Ermittlung der Fallzahlverringerung bei Nichteinhaltung von Pfle- gepersonaluntergrenzen nach § 5 XxXX-Xxxxxxxxx-Xxxxxxxxxxxx Xxxxxx 0: Fallbeispiel für die Ermittlung des Vergütungsabschlags gemäß § 8 Absatz 2 PpUG- Sanktions-Vereinbarung bei nicht, nicht vollständiger oder nicht fristgerechter Erfül- lung der Mitteilungspflichten der Jahresmeldung Fallbeispiel für die Ermittlung eines Vergütungsabschlags bei Nichteinhaltung von Pflegeperso- naluntergrenzen nach § 3 Absatz 2 PpUG-Nachweis- Vereinbarung Anlagen 2 und 3: Erfassungsmaske im InEK-Datenportal Anlage 4: Nachweis zum jährlichen Erfüllungsgrad der Pflegepersonaluntergrenze zur Bestätigung durch einen Wirtschaftsprüfer, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einen vereidigten Buchprüfer oder eine Buchprüfungsgesellschaft Anlage 5: Fallbeispiel zur Ermittlung der monatlichen Durchschnittswerte der Pflegepersonalausstattung, der Patientenbelegung und des tatsächlichen Betreuungsverhältnisses (IST-Verhältnis) für eine Station des pflegesensitiven Bereiches Gynäkologie und Geburtshilfe an einem Krankenhausstandort gemäß § 3 PpUG-NachweisSanktions-Vereinbarung Berlin, 12.11.2021 __________________________________________________ GKV-Spitzenverband, Berlin __________________________________________________ Deutsche Krankenhausgesellschaft, Xxxxxx Xxxxxx 0: Fallbeispiel zur Ermittlung der monatlichen Durchschnittswerte der Pflegepersonalausstattung, der Patientenbelegung und des tatsächlichen Betreuungsverhältnisses (IST-Verhältnis) für eine Station eines pflegesensitiven pflege- sensitiven Bereiches an einem Krankenhausstandort gemäß bei Nichteinhaltung der geltenden Pflegepersonaluntergrenze nach § 3 PpUG-Nachweis-Vereinbarung 6 PpUGV ▪ pflegesensitiver Pflegesensitiver Bereich an einem Krankenhausstandort: GeriatrieHerzchirurgie, Station 1a 1c ▪ Betreffender Monat: Mai 2022 ▪ geltende Geltende Pflegepersonaluntergrenze: - Tagschicht: „10 1 : 17“ gemäß § 6 Absatz 1 PpUGV - maximaler Anteil PpUG-Verhältnis: 1/7 = 0,143 (zur Vereinfachung wurde bereits an dieser Stelle auf drei Nachkommastellen gerundet) ▪ Betreffender Monat: Mai 2021 - Durchschnittliche Patientenbelegung: 30 Patienten - Durchschnittliche Pflegepersonalausstattung: 2 Pflegefachkräfte und 2 Pflegehilfskräfte - Gemäß den Rechenvorschriften der Anlage 1 zu der für den jeweiligen Zeitraum geltenden PpUG-Nachweis-Vereinbarung ergibt sich ein Ist-Verhältnis aus der Anzahl zu berück- sichtigender Pflegekräfte und der tatsächlichen Patientenbelegung von Pflegehilfskräften an 0,07 (gerundet) ▪ Annahme: Der aktuell vorliegende Kostennachweis der Gesamtzahl Krankenhäuser des Statistischen Bun- desamtes ist heranzuziehen. Im Fallbeispiel wurde der Pflegekräfte in der Tagschicht (gemäß § 6 Absatz 2 PpUGV): 15 % o Dieser maximale Anteil von Pflegehilfskräften an der Gesamtzahl der Pflegekräfte entspricht der Vorgabe, dass zur Erfüllung der entsprechenden Pflegepersonaluntergrenze mindestens 85 % der Gesamtzahl der Pflegekräfte Pflegefachkräfte sein müssen (100 % - 15 % = 85 %).Kostennachweis für das Jahr 2018 ver- wendet: 59.909 Euro durchschnittliche Personalkosten je Vollkraft im Pflegedienst --> 4.992,42 Euro durchschnittliche monatliche Pflegepersonalkosten je Vollkraft
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Samples: Sanktionenvereinbarung
Anlagenverzeichnis. Anmerkung: Zur Prozessvereinfachung werden Anlage 2 und Anlage 3 der PpUG-Nachweis- Vereinbarung zusammengefasst. Anlage 1: Fallbeispiel zur Ermittlung der monatlichen Durchschnittswerte der Pflegepersonalausstattung, der Patientenbelegung und des tatsächlichen Betreuungsverhältnisses (IST-Verhältnis) für eine Station eines pflegesensitiven Bereiches an einem Krankenhausstandort gemäß § 3 PpUG-Nachweis- Vereinbarung Anlagen 2 und 3: Erfassungsmaske im InEK-Datenportal Anlage 4: Nachweis zum jährlichen Erfüllungsgrad der Pflegepersonaluntergrenze zur Bestätigung durch einen Wirtschaftsprüfer, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einen vereidigten Buchprüfer oder eine Buchprüfungsgesellschaft Anlage 5: Fallbeispiel zur Ermittlung der monatlichen Durchschnittswerte der Pflegepersonalausstattung, der Patientenbelegung und des tatsächlichen Betreuungsverhältnisses (IST-Verhältnis) für eine Station des pflegesensitiven Bereiches Gynäkologie und Geburtshilfe an einem Krankenhausstandort gemäß § 3 PpUGXxXX-NachweisXxxxxxxx-Vereinbarung Berlin, 12.11.2021 __________________________________________________ GKV-Spitzenverband, Berlin __________________________________________________ Deutsche Krankenhausgesellschaft, Xxxxxxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxx 0: 0: Fallbeispiel zur Ermittlung der monatlichen Durchschnittswerte der PflegepersonalausstattungPflegepersonalausstattung , der Patientenbelegung und des tatsächlichen Betreuungsverhältnisses (IST-Verhältnis) für eine Station eines pflegesensitiven Bereiches an einem Krankenhausstandort gemäß § 3 PpUG-Nachweis-Vereinbarung ▪ pflegesensitiver Bereich an einem Krankenhausstandort: Geriatrie, Station 1a ▪ Betreffender Monat: Mai 2022 2023 ▪ geltende Pflegepersonaluntergrenze: - Tagschicht: „10 : 1“ gemäß § 6 Absatz 1 PpUGV - maximaler Anteil von Pflegehilfskräften an der Gesamtzahl der Pflegekräfte in der Tagschicht (gemäß § 6 Absatz 2 PpUGV): 15 % o Dieser maximale Anteil von Pflegehilfskräften an der Gesamtzahl der Pflegekräfte entspricht der Vorgabe, dass zur Erfüllung der entsprechenden Pflegepersonaluntergrenze mindestens 85 % der Gesamtzahl der Pflegekräfte Pflegefachkräfte sein müssen (100 % - 15 % = 85 %).
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Samples: Nachweis Zur Einhaltung Von Pflegepersonaluntergrenzen