Anlagenverzeichnis. Anlage 8.1: Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung • Anlage 8.2: Erfassungsblatt zur Unterbrechung der Anschlussnutzung • Anlage 8.3: Preisblatt zur Unterbrechung der Anschlussnutzung • Anlage 8.4: Ansprechpartner zur Unterbrechung der Anschlussnutzung - im Nachfolgenden Auftraggeber genannt - beauftragt den Netzbetreiber - im Nachfolgenden Auftragnehmer genannt - nach Maßgabe des zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bestehenden Lieferantenrahmenvertrages, die Anschlussnutzung an der Entnahmestelle des Letztverbrauchers - im Nachfolgenden Letztverbraucher genannt - nach folgenden Konditionen unverzüglich, längstens innerhalb von sechs Werktagen zu unterbrechen (Sperrung): 1. Der Auftraggeber versichert, dass er nach dem mit dem Letztverbraucher abgeschlossenen Gasliefervertrag zur Veranlassung der Sperrung berechtigt ist. Er versichert insbesondere, dass die Voraussetzungen der Sperrung vorliegen und dass dem Letztverbraucher keine Einwendungen und Einreden zustehen, welche die Voraussetzungen der Unterbrechung der Anschlussnutzung entfallen lassen. Der Auftraggeber versichert dem Auftragnehmer ferner, dass die Sperrung verhältnismäßig ist. 2. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Schadensersatzansprüchen frei, die sich aus einer unberechtigten Sperrung ergeben können. 3. Ist eine Sperrung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich, wird der Netzbetreiber den Transportkunden hierüber unverzüglich innerhalb seiner Dienstzeiten informieren und mit ihm evtl. weitere Schritte abstimmen. Als solcher Grund gilt insbesondere eine gerichtliche Verfügung, welche die Sperrung untersagt. Der Auftraggeber trägt die Kosten der Sperrung. Gleiches gilt für die auf die Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Entsperrung) entfallenden Kosten, wenn die Entsperrung vom Auftraggeber beauftragt wird. Die Kosten der Sperrung bzw. Entsperrung richten sich nach dem zum Zeitpunkt der Sperrung bzw. Entsperrung geltenden Preisblatt (Anlage 8.3 LRV) des Auftragnehmers. [Ort/Datum/Unterschriften Anlage 8.3: Preisblatt zur Unterbrechung der Anschlussnutzung Aktionsart Art des Vorgangs zzgl. 19% USt. Entgelte zu Dienstzeiten pro Vorgang
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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas, Lieferantenrahmenvertrag Gas
Anlagenverzeichnis. Folgende Formulare sind vom Transportkunden zu verwenden, soweit und solange nicht vorrangige Vorgaben zur elektronischen Marktkommunikation nach GeLi Gas gelten: • Sperrauftrag / Entsperrauftrag (Anlage 8.1: Auftrag ) Der Netzbetreiber verwendet folgende Formulare, soweit und solange nicht vorrangige Vorgaben zur Unterbrechung der Anschlussnutzung elektronischen Marktkommunikation nach GeLi Gas gelten • Sperrauftrag / Entsperrauftrag (Anlage 8.2: Erfassungsblatt zur Unterbrechung der Anschlussnutzung • Anlage 8.3: Preisblatt zur Unterbrechung der Anschlussnutzung • Anlage 8.4: 8.1) Firma Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH Abteilung / Ansprechpartner zur Unterbrechung der Anschlussnutzung - im Nachfolgenden Auftraggeber genannt - Netzwirtschaft Straße Hausnr. Xxxxxxxxxx 0 XXX Xxx 00000 Xxxxxxxxxx-Xxxxxxxxx Telefon 00000-0000-000 Fax 00000-0000-000 E-Mail xxxxxxxxxxxxxx@xx-xx.xx Firma Abteilung / Ansprechpartner Straße Hausnr. PLZ Ort Telefon Fax E-Mail Der Lieferant beauftragt den Netzbetreiber - im Nachfolgenden Auftragnehmer genannt - nach Maßgabe des zwischen Auftraggeber Lieferant und Auftragnehmer bestehenden LieferantenrahmenvertragesNetzbetreiber geschlossenen Netznutzungsvertrages (Lieferantenrahmenvertrag), die Anschlussnutzung an der Entnahmestelle nachfolgend aufgeführten Marktlokation des vom Lieferanten belieferten Letztverbrauchers - im Nachfolgenden Letztverbraucher genannt - nach folgenden Konditionen unverzüglich, längstens innerhalb von sechs Werktagen (Zutreffendes bitte ankreuzen): zu unterbrechen (Sperrung):
1. Der Auftraggeber versichert, dass er nach dem mit dem Letztverbraucher abgeschlossenen Gasliefervertrag zur Veranlassung der Sperrung berechtigt ist. Er versichert insbesondere, dass die Voraussetzungen der Sperrung vorliegen und dass dem Letztverbraucher keine Einwendungen und Einreden zustehen, welche die Voraussetzungen der Unterbrechung der Anschlussnutzung entfallen lassen. Der Auftraggeber versichert dem Auftragnehmer ferner, dass die Sperrung verhältnismäßig ist.
2. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer innerhalb von sämtlichen Schadensersatzansprüchen frei, die sich aus einer unberechtigten Sperrung ergeben können.
3. Ist eine Sperrung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich, wird der Netzbetreiber den Transportkunden hierüber unverzüglich innerhalb seiner Dienstzeiten informieren und mit ihm evtl. weitere Schritte abstimmen. Als solcher Grund gilt insbesondere eine gerichtliche Verfügung, welche die Sperrung untersagt. Der Auftraggeber trägt die Kosten der Sperrung. Gleiches gilt für die auf die Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Entsperrung6 Werktagen) entfallenden Kosten, wenn die Entsperrung vom Auftraggeber beauftragt wird. Die Kosten der Sperrung schnellstmöglich wiederherzustellen bzw. Entsperrung richten sich nach dem zum Zeitpunkt der Sperrung bzw. Entsperrung geltenden Preisblatt (Anlage 8.3 LRV) des Auftragnehmers. [Ort/Datum/Unterschriften Anlage 8.3: Preisblatt einen bereits erteilten Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung Aktionsart Art des Vorgangs zzglunverzüglich zu stornieren Straße Hausnr. 19% USt. Entgelte zu Dienstzeiten pro VorgangPLZ Ort Marktlokations-ID Zähler-Nr.
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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas
Anlagenverzeichnis. Anlage Folgende Formulare sind vom Transportkunden zu verwenden: Der Netzbetreiber verwendet folgende Formulare: ANLAGE 8.1: Auftrag zur Unterbrechung AUFTRAG ZUR UNTERBRECHUNG DER ANSCHLUSSNUTZUNG (SPERRUNG) Stadtwerke Lünen GmbH Borker Str. 56–58 00000 Xxxxx Name Name des Letztverbrauchers Bezeichnung der Anschlussnutzung • Anlage 8.2: Erfassungsblatt zur Unterbrechung der Anschlussnutzung • Anlage 8.3: Preisblatt zur Unterbrechung der Anschlussnutzung • Anlage 8.4: Ansprechpartner zur Unterbrechung der Anschlussnutzung - im Nachfolgenden Marktlokation Der Auftraggeber genannt - beauftragt den Netzbetreiber - im Nachfolgenden Auftragnehmer genannt - nach Maßgabe des zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bestehenden Lieferantenrahmenvertrages, die Anschlussnutzung an der Entnahmestelle Martlokation des Letztverbrauchers - im Nachfolgenden Letztverbraucher genannt - nach folgenden Konditionen unverzüglich, längstens innerhalb von sechs Werktagen zu unterbrechen (Sperrung):
1. Der Auftraggeber versichert, dass er nach dem mit dem Letztverbraucher abgeschlossenen Gasliefervertrag zur Veranlassung der Sperrung berechtigt ist. Er versichert insbesondere, dass die Voraussetzungen der Sperrung vorliegen und dass dem Letztverbraucher Letztver- braucher keine Einwendungen und Einreden zustehen, welche die Voraussetzungen der Unterbrechung der Anschlussnutzung entfallen lassen. Der Auftraggeber versichert dem Auftragnehmer ferner, dass die Sperrung verhältnismäßig ist.
2. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Schadensersatzansprüchen frei, die sich aus einer unberechtigten Sperrung ergeben können.
3. Ist eine Sperrung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich, wird der Netzbetreiber den Transportkunden hierüber hier- über unverzüglich innerhalb seiner Dienstzeiten informieren und mit ihm evtlevt. weitere Schritte abstimmen. Als solcher Grund gilt insbesondere eine gerichtliche Verfügung, welche die Sperrung untersagt. Der Auftraggeber trägt die Kosten der Sperrung. Gleiches gilt für die auf die Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Entsperrung) entfallenden Kosten, wenn die Entsperrung vom Auftraggeber beauftragt wird. Die Kosten der Sperrung bzw. Entsperrung richten sich nach dem zum Zeitpunkt der Sperrung bzw. Entsperrung geltenden und im Internet veröffentlichten Preisblatt (Anlage 8.3 LRV) des Auftragnehmers. [Bemerkungen: Ort/Datum/Unterschriften Anlage , Datum Unterschrift Auftraggeber ANLAGE 8.2: RÜCKMELDUNG ZUR SPERRUNG EINER MARKTLOKATION Stadtwerke Lünen GmbH Borker Str. 56–58 00000 Xxxxx Name Name des Letztverbrauchers Bezeichnung der Marktlokation Anschrift des Letztverbrauchers Adresse der Marktlokation Zählernummer / MaLo-ID Der Sperrauftrag vom für die Marktlokation des Letztverbrauchers konnte mit folgendem Ergebnis ausgeführt werden (Zutreffendes bitte ankreuzen): Letztverbraucher wurde angetroffen, Zutritt jedoch verweigert Letztverbraucher wurde nicht angetroffen Letztverbraucher ist verzogen (ggf. Ablesedatum s.u.) Neuer Letztverbraucher an der Marktlokation eingezogen (ggf. Ablesedaten s.u.) Marktlokation wurde gesperrt am: (Ablesedaten s.u.) Zählerdaten: Zählernummer Datum der Ablesung Zählerstand (m3) Bemerkungen Ort, Datum Unterschrift Beauftragter des Netzbetreibers ANLAGE 8.3: Preisblatt zur Unterbrechung AUFTRAG ZUR WIEDERHERSTELLUNG DER ANSCHLUSSNUTZUNG (ENTSPERRUNG) Stadtwerke Lünen GmbH Borker Str. 56–58 00000 Xxxxx Name Name des Letztverbrauchers Bezeichnung der Marktlokation Anschrift des Letztverbrauchers Adresse der Marktlokation Zählernummer / MaLo-ID Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Wiederherstellung der Anschlussnutzung Aktionsart Art für die oben genannte Marktlokation. Wir bitten um Angabe der Daten zur Wiederherstellung der Anschlussnutzung auf dem Rückmeldeformular. Mit der Erledigung des Vorgangs zzgl. 19% USt. Entgelte Auftrages bitten wir, uns die Ausführung auf dem Rückmeldeformular zu Dienstzeiten pro Vorgangquittieren und uns dieses unverzüglich per Fax zukommen zu lassen.
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Samples: Lieferantenrahmenvertrag (Gas)