Common use of Anlageziel, Anlagestrategie und Anlagepolitik Clause in Contracts

Anlageziel, Anlagestrategie und Anlagepolitik. Die Investmentgesellschaft strebt eine positive Rendite mit Ausschüttungen und Wertzuwächsen an. Rückflüsse aus den Zielfonds werden grundsätzlich – nach Abzug aller Kosten und Begleichung von Verbindlichkeiten – ausgeschüttet, wobei Re- investitionen in begrenztem Umfang nach Maßgabe des § 8 der Anlagebedingungen möglich sind. Die Anlagestrategie und -politik der Investmentgesellschaft ist es, ein diversifiziertes Portfolio von Beteiligungen an geschlosse- nen inländischen, europäischen und außereuropäischen Ziel- fonds aufzubauen. Als Zielfonds kommen primär Fonds (auch in Form von Dachfondsstrukturen), die für institutionelle Anleger aufgelegt werden (sog. Spezialfonds), ggf. aber auch sog. Publi- kumsfonds, d. h. vorrangig für Privatanleger aufgelegte Fonds, in Frage, die unmittelbar oder mittelbar in die folgenden Anlage- klassen investieren: – Immobilien – Unternehmensbeteiligungen (Private Equity) – Energie/Infrastruktur – sonstige Formen von Sachwertanlagen Die konkreten Investitionsgegenstände stehen zum Zeitpunkt der Vertriebsanzeige noch nicht fest („Blind Pool“). Die Investment- gesellschaft wird jedoch mindestens 60 % des ihr für Investitio- nen zur Verfügung stehenden Kommanditkapitals direkt oder indirekt über eine oder mehrere Zweckgesellschaften mit Sitz im Geltungsbereich der AIFM-Richtlinie in Beteiligungen an Alter- nativen Investmentfonds (AIF, auch als Zielfonds bezeichnet) mit Sitz in Ländern im Geltungsbereich der AIFM-Richtlinie ( jedoch nicht in der Bundesrepublik Deutschland), im Vereinigten Xxxxx- reich, auf den Kanalinseln Jersey und Guernsey, in Vertragsstaa- ten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, auf den Cayman Islands sowie in den Vereinigten Staaten von Ame- rika investieren. Die Nachbildung eines anerkannten Wertpapier- indexes ist nicht vorgesehen.

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Anlageziel, Anlagestrategie und Anlagepolitik. Die Investmentgesellschaft strebt eine positive Rendite mit Ausschüttungen und Wertzuwächsen an. Rückflüsse aus den Zielfonds werden grundsätzlich – nach Abzug aller Kosten und Begleichung von Verbindlichkeiten – ausgeschüttet, wobei Re- investitionen Reinvestitionen in begrenztem Umfang nach Maßgabe Maßga- be des § 8 der Anlagebedingungen möglich sind. Die Anlagestrategie und -politik der Investmentgesellschaft ist es, ein diversifiziertes Portfolio von Beteiligungen an geschlosse- nen geschlossenen inländischen, europäischen und außereuropäischen Ziel- fonds außereuro- päischen Zielfonds aufzubauen. Als Zielfonds kommen primär pri- mär Fonds (auch in Form von Dachfondsstrukturen(Dach-)Fondsstrukturen), die für institutionelle Anleger aufgelegt werden (sog. SpezialfondsSpezial- fonds), ggf. aber auch sog. Publi- kumsfondsPublikumsfonds, d. h. vorrangig für Privatanleger aufgelegte Fonds, in Frage, die unmittelbar oder mittelbar in die folgenden Anlage- klassen Anlageklasse Private-Equity-Unterneh- mensbeteiligungen im Segment Buy-out mit europäischer Fokussierung investieren: – Immobilien – Unternehmensbeteiligungen (Private Equity) – Energie/Infrastruktur – sonstige Formen von Sachwertanlagen . Die konkreten Investitionsgegenstände stehen zum Zeitpunkt Zeit- punkt der Vertriebsanzeige noch nicht fest („Blind Pool“). Die Investment- gesellschaft Investmentgesellschaft wird jedoch mindestens 60 % des ihr für Investitio- nen Investitionen zur Verfügung stehenden Kommanditkapitals Komman- ditkapitals direkt oder indirekt über eine oder mehrere Zweckgesellschaften Zweckgesellschaft(en) mit Sitz im Geltungsbereich der AIFM-AIFM- Richtlinie in Beteiligungen an Alter- nativen Alternativen Investmentfonds (AIF, auch als Zielfonds „Zielfonds“ bezeichnet) mit Sitz in Ländern im Geltungsbereich der AIFM-Richtlinie ( (jedoch nicht in der Bundesrepublik DeutschlandDeutsch- land), im Vereinigten Xxxxx- reichKönigreich, auf den Kanalinseln Jersey und Guernsey, in Vertragsstaa- ten Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, auf den Cayman Islands sowie in den Vereinigten Staaten von Ame- rika Amerika investieren. Die Nachbildung eines anerkannten Wertpapier- indexes Wertpapierindexes ist nicht vorgesehen.

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Anlageziel, Anlagestrategie und Anlagepolitik. Die Investmentgesellschaft strebt eine positive Rendite mit Ausschüttungen und Wertzuwächsen an. Rückflüsse aus den Zielfonds werden grundsätzlich – nach Abzug aller Kosten und Begleichung von Verbindlichkeiten – ausgeschüttet, wobei Re- investitionen Reinvestitionen in begrenztem Umfang nach Maßgabe des § 8 der Anlagebedingungen möglich sind. Die Anlagestrategie und -politik der Investmentgesellschaft ist es, ein diversifiziertes gestreutes Portfolio von Beteiligungen an geschlosse- nen inländischeninländi- schen, europäischen und außereuropäischen Ziel- fonds aufzubauenZielfonds auf- zubauen. Als Zielfonds kommen primär Fonds (auch in Form von Dachfondsstrukturen)Fonds, die vorrangig für institutionelle Anleger aufgelegt werden (sog. SpezialfondsSpezial- fonds), ggf. aber auch sog. Publi- kumsfondsPublikumsfonds, d. h. vorrangig für Privatanleger aufgelegte Fonds, in Frage, die unmittelbar direkt oder mittelbar indirekt in die folgenden Anlage- klassen Anlageklassen investieren: Immobilien Unternehmensbeteiligungen (Private Equity) Energie/Infrastruktur sonstige Formen von Sachwertanlagen Die konkreten Investitionsgegenstände stehen zum Zeitpunkt der Vertriebsanzeige Ver- triebsbeginn noch nicht fest (Blind Pool). Die Investment- gesellschaft wird jedoch mindestens 60 % des ihr für Investitio- nen Investi- tionen zur Verfügung stehenden Kommanditkapitals direkt oder indirekt über eine oder mehrere Zweckgesellschaften Zweckgesellschaft(en) mit Sitz im Geltungsbereich der AIFM-Richtlinie in Beteiligungen Beteiligun- gen an Alter- nativen Alternativen Investmentfonds (AIF, auch als Zielfonds bezeichnet) mit Sitz in Ländern im Geltungsbereich der AIFM-Richtlinie ( (jedoch nicht Deutschland) investieren. Bis zu 40 % des für Investitionen zur Verfügung stehenden Kommanditkapitals dürfen in Beteiligungen an AIF investiert werden, die ihren Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland), im Vereinigten Xxxxx- reich, auf den Kanalinseln Jersey und Guernsey, in Vertragsstaa- ten Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen WirtschaftsraumWirtschaftsraum haben. Solche außerhalb der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ansässigen AIF müssen jedoch ihren Sitz auf Jersey, auf Guernsey, den Cayman Islands sowie Islands, in der Schweiz, in Kanada, in Australien oder in den Vereinigten Staaten von Ame- rika investierenAmerika haben. Die Nachbildung eines anerkannten Wertpapier- indexes Wert- papierindexes ist nicht vorgesehen.

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Anlageziel, Anlagestrategie und Anlagepolitik. Die Investmentgesellschaft strebt eine positive Rendite mit Ausschüttungen und Wertzuwächsen an. Rückflüsse aus den Zielfonds werden grundsätzlich – nach Abzug aller Kosten und Begleichung von Verbindlichkeiten – ausgeschüttet, wobei Re- investitionen wo- bei Reinvestitionen in begrenztem Umfang nach Maßgabe des § 8 der Anlagebedingungen möglich sind. Die Anlagestrategie und -politik der Investmentgesellschaft ist es, ein diversifiziertes Portfolio von Beteiligungen an geschlosse- nen ge- schlossenen inländischen, europäischen und außereuropäischen Ziel- fonds außereuro- päischen Zielfonds aufzubauen. Als Zielfonds kommen primär Fonds (auch in Form von Dachfondsstrukturen), die für institutionelle Anleger aufgelegt werden (sog. SpezialfondsSpezial- fonds), ggf. aber auch sog. Publi- kumsfondsPublikumsfonds, d. h. vorrangig für Privatanleger aufgelegte Fonds, in Frageinfrage, die unmittelbar oder mittelbar in die folgenden Anlage- klassen Anlageklasse Private-Equity-Unter- nehmensbeteiligungen im Segment Buy-out mit euro- päischer Fokussierung investieren: – Immobilien – Unternehmensbeteiligungen (Private Equity) – Energie/Infrastruktur – sonstige Formen von Sachwertanlagen . Die konkreten Investitionsgegenstände stehen zum Zeitpunkt Zeit- punkt der Vertriebsanzeige bei der BaFin noch nicht fest (Blind Pool). Die Investment- gesellschaft Investmentgesellschaft wird jedoch mindestens min- destens 60 % des ihr für Investitio- nen Investitionen zur Verfügung stehenden stehen- den Kommanditkapitals direkt oder indirekt über eine oder mehrere Zweckgesellschaften mit Sitz im Geltungsbereich der AIFM-Richtlinie in Beteiligungen an Alter- nativen Investmentfonds Alternativen Invest- mentfonds (AIF, auch als Zielfonds „Zielfonds“ bezeichnet) mit Sitz in Ländern im Geltungsbereich der AIFM-Richtlinie ( jedoch nicht in (mit Aus- nahme der Bundesrepublik Deutschland), im Vereinigten Xxxxx- reichKönigreich, auf den Kanalinseln Jersey und Guernsey, in Vertragsstaa- ten Ver- tragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, auf den Cayman Islands Wirt- schaftsraum sowie in den Vereinigten Staaten von Ame- rika Amerika investieren. Die Nachbildung eines anerkannten Wertpapier- indexes Wertpa- pierindexes ist nicht vorgesehen.

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Anlageziel, Anlagestrategie und Anlagepolitik. Die Investmentgesellschaft strebt eine positive Rendite mit Ausschüttungen und Wertzuwächsen an. Rückflüsse aus den Zielfonds werden grundsätzlich – nach Abzug aller Kosten und Begleichung von Verbindlichkeiten – ausgeschüttet, wobei Re- investitionen Reinvestitionen in begrenztem Umfang nach Maßgabe des § 8 der Anlagebedingungen möglich sind. Die Anlagestrategie und -politik der Investmentgesellschaft ist es, ein diversifiziertes Portfolio von Beteiligungen an geschlosse- nen geschlossenen inländischen, europäischen und außereuropäischen Ziel- fonds außereuro- päischen Zielfonds aufzubauen. Als Zielfonds kommen primär pri- mär Fonds (auch in Form von Dachfondsstrukturen), die für institutionelle Anleger aufgelegt werden (sog. SpezialfondsSpezial- fonds), ggf. aber auch sog. Publi- kumsfondsPublikumsfonds, d. h. vorrangig für Privatanleger aufgelegte Fonds, in Frage, die unmittelbar oder mittelbar in die folgenden Anlage- klassen Anlageklasse Immobilien im Segment Value-add mit europäischer Fokussierung investieren: – Immobilien – Unternehmensbeteiligungen (Private Equity) – Energie/Infrastruktur – sonstige Formen von Sachwertanlagen . Die konkreten Investitionsgegenstände stehen zum Zeitpunkt Zeit- punkt der Vertriebsanzeige bei der BaFin noch nicht fest (Blind Pool). Die Investment- gesellschaft Investmentgesellschaft wird jedoch mindestens min- destens 60 % des ihr für Investitio- nen Investitionen zur Verfügung stehenden stehen- den Kommanditkapitals direkt oder indirekt über eine oder mehrere Zweckgesellschaften mit Sitz im Geltungsbereich der AIFM-Richtlinie in Beteiligungen an Alter- nativen Investmentfonds alternativen Invest- mentfonds (AIF, auch als Zielfonds „Zielfonds“ bezeichnet) mit Sitz in Ländern im Geltungsbereich der AIFM-Richtlinie ( jedoch nicht in (mit Aus- nahme der Bundesrepublik Deutschland), im Vereinigten Xxxxx- reichKönigreich, auf den Kanalinseln Jersey und Guernsey, in Vertragsstaa- ten Ver- tragsstaaten des Abkommens über den Europäischen WirtschaftsraumWirt- schaftsraum, auf den Cayman Islands sowie in den Vereinigten Vereinig- ten Staaten von Ame- rika Amerika investieren. Die Nachbildung eines anerkannten Wertpapier- indexes Wertpapierindexes ist nicht vorgesehen.

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