Anmeldung und Vertragsschluss Musterklauseln

Anmeldung und Vertragsschluss. 3.1.1 Bei der Bestellung eines Zeitschriften-Abonnements über die Website xx.xx/xxxxxxxxxxxxx hat der Kunde jederzeit und abschließend noch einmal auf der Seite „Daten prüfen“ die Möglichkeit, zurückzuspringen und gemachte Eingaben zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Die Bestellung wird erst durch Drücken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ verbindlich abgeschickt. Bis dahin kann der Bestellvorgang jederzeit beendet werden. Der Verlag speichert den Vertragstext und sendet dem Kunden eine Bestätigung über den Eingang der Bestellung mit den Bestelldaten und jeweils gültigen AGB an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse. Diese Eingangsbestätigung ist noch kein Vertragsschluss. Der Vertrag kommt bei einem Print-Abonnement gemäß Ziffer 3.1.2 zustande. Der Vertrag ist jeweils in deutscher Sprache zu schließen. 3.1.2 Mit Bestätigung des jeweiligen Zeitschriften-Abonnements per Begrüßungsschreiben kommt der Abonnementvertrag (den der Kunde vorher per Bestellkarte, Online-Formular oder telefonisch bindend angefragt hat) zustande und werden Lieferung, Abnahme und Bezahlung für beide Vertragspartner rechtsverbindlich. Ein Anspruch auf Vertragsabschluss besteht nicht. Lieferbeginn ist der Erscheinungstermin des im Begrüßungsschreiben genannten Einzelhefts der bestellten Zeitschrift, sofern die Bestellung rechtzeitig (15 Tage vorher) beim Verlag eingegangen ist. Bei Bestellungen ohne Terminangabe gilt die nächsterreichbare Lieferaufnahme als vereinbart. 3.1.3 Die Übertragung von Abonnements durch den Kunden an Dritte bedarf während der Vertragslaufzeit der ausdrücklichen Zustimmung des Verlages. Eine Vertragsübernahme mit allen Rechten und Pflichten ist grundsätzlich schriftlich an den Verlag zu senden und bedarf sowohl der Unterschrift des Vertragsübergebers als auch des Vertragsübernehmers. Die Zustimmung des Verlages gilt erst durch die schriftliche Bestätigung der Vertragsänderung als erteilt.
Anmeldung und Vertragsschluss. Der Vertragsschluss erfolgt mit Bestätigung der ALE in Textform und Mitteilung des verbindlichen Lieferbeginns. Sofern der Lieferbeginn nicht ausdrücklich vereinbart ist, erfolgt der Lieferbeginn frühestens am Ersten des übernächsten Monats, der auf den Auftragseingang folgt. Eine Be- lieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden Voraussetzung für die Stromlieferung im XXXXX xxxxx und XXXXX fix ist die Ausstattung der Verbrauchsstelle mit einem Eintarif- oder Doppeltarifzähler. Voraussetzung für die Stromlie- ferung im ALOIS fix HT/NT ist die Ausstattung der Verbrauchsstelle mit einem Doppeltarifzähler. Der Kunde erhält innerhalb angemessener Frist nach Vertragsschluss eine Zusammenfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen in Textform.
Anmeldung und Vertragsschluss. Der Vertragsschluss erfolgt mit Bestätigung der EVIS in Textform und Mitteilung des verbindli- chen Lieferbeginns. Sofern der Lieferbeginn nicht ausdrücklich vereinbart ist, erfolgt der Liefer- beginn frühestens am Ersten des übernächsten Monats, der auf den Auftragseingang folgt. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Die Anmeldung für einen Sondervertrag Vario ist jederzeit möglich. Der Kunde er- hält innerhalb angemessener Frist nach Vertragsschluss eine Zusammenfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen in Textform.
Anmeldung und Vertragsschluss a) Mit der Anmeldung für einen Kurs erklärt der Teilnehmer die Kenntnisnahme und sein volles Einverständnis mit diesen Bedingungen. Vertragspartner des Teilnehmers ist die SAE Institute GmbH (Firmensitz München, GF Xxxxxxxxx Xxxxxx, Amtsgericht München, HRB 163223), Xxxxxxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxxxx, im Folgenden kurz „SAE“ genannt. b) Die Anmeldung enthält folgende Angaben des Teilnehmers: Name, Vorname, Anschrift, Telefon, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum sowie Auswahl des SAE-Campuses, des Kurses, des Kursstart-Datums und ggf. des Zahlungsplans. Die Anmeldung kann bei Volljährigkeit online oder schriftlich via PDF-Formular vorgenommen werden, die Anmeldung von Minder- jährigen muss durch die gesetzlich vertretungsberechtigten Personen schriftlich mittels PDF-Formular erfolgen. c) Mit der Anmeldung wird eine Einschreibegebühr in Höhe von 150 EUR fällig, um einen Platz im Kurs zu reservieren. Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Geldeingangs berücksichtigt. Die Anmeldung gilt als feste Buchung, und wird von SAE innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Einschreibegebühr schriftlich an die angegebene Teilnehmeradresse bestätigt. Mit der schriftlichen Bestätigung der Kursanmeldung erhält der Teilnehmer einen Zahlungsplan zu der anfallenden Kursgebühr. SAE behält sich das Recht vor, eine Anmeldung ohne Begründung nicht anzunehmen, und stellt klar, dass eine Annahme keine Verpflichtung darstellt, zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommene Anmel- dungen des Teilnehmers anzunehmen. Einem Teilnehmer, dessen Anmeldung nicht ange- nommen wird, wird die Einschreibegebühr rückerstattet. Der Vertrag kommt durch die An- meldung mit Zahlung der Einschreibegebühr und der Einschreibebestätigung von SAE zu- stande. Die Darstellung des Kursangebots auf der Internetseite stellt kein rechtlich binden- des Angebot dar.
Anmeldung und Vertragsschluss. Der Vertragsschluss erfolgt mit schriftlicher Bestätigung der Ammer-Loisach Energie GmbH. Sofern der Lieferbeginn nicht ausdrücklich vereinbart ist, erfolgt der Lieferbe- ginn frühestens am Ersten des übernächsten Monats, der auf den Auftragseingang folgt. Voraussetzung für die Stromlieferung im XXXXX xxxxx und XXXXX fix ist die Ausstattung der Verbrauchsstelle mit einem Eintarif- oder Doppeltarifzähler. Voraussetzung für die Stromlieferung im ALOIS fix HT/NT ist die Ausstattung der Verbrauchsstelle mit einem Doppeltarifzähler.
Anmeldung und Vertragsschluss. Der Vertragsschluss erfolgt mit Bestätigung der WNE in Textform und Mitteilung des verbindli- chen Lieferbeginns. Sofern der Lieferbeginn nicht ausdrücklich vereinbart ist, erfolgt der Liefer- beginn frühestens am Ersten des übernächsten Monats, der auf den Auftragseingang folgt. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Voraussetzung für die Stromlieferung im Watzmann ÖkoStrom vario und Watzmann ÖkoStrom fix ist die Ausstattung der Verbrauchsstelle mit einem Eintarif- oder Doppeltarifzähler. Voraussetzung für die Stromlieferung im Watzmann ÖkoStrom fix HT/NT ist die Ausstattung der Verbrauchsstelle mit einem Doppeltarifzähler. Der Kunde erhält innerhalb angemessener Frist nach Vertragsschluss eine Zusammenfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen in Textform.
Anmeldung und Vertragsschluss. 3.1 Für jede Bildungsmaßnahme ist das F+U-Anmeldeformular auszufüllen. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer bzw. bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten die Allgemeinen Teilnahmebedingungen an. 3.2 Nach dem Zugang des Anmeldeformulars bei der F+U wird die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen für die vom Teilnehmer ausgewählte Bildungs- bzw. Weiterbildungsmaßnahme geprüft. Die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen ist Voraussetzung für die Teilnahme. 3.3 Der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und der F+U kommt zustande, wenn die Anmeldung von der F+U schriftlich per Brief, Telefax oder E-Mail bestätigt wurde.
Anmeldung und Vertragsschluss. Der Vertragsschluss erfolgt mit Bestätigung der GWBA in Textform und Mitteilung des ver- bindlichen Lieferbeginns. Sofern der Lieferbeginn nicht ausdrücklich vereinbart ist, erfolgt der Lieferbeginn frühestens am Ersten des übernächsten Monats, der auf den Auftragseingang folgt. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrückli- chen Wunsch des Kunden. Die Anmeldung für einen Sondervertrag AIB-Gas pro ist jederzeit möglich. Ausnahme: Der Sondervertrag AIB-Gas pro mit einer Preisgarantie kann von Kun- den, mit denen bei Vertragsabschluss bereits ein wirksames Lieferverhältnis mit GWBA über Erdgaslieferung durch Sondervertrag bestanden hat (Bestandskunden), nur innerhalb der im Preisblatt angegebenen Angebotsfrist abgeschlossen werden. Der Kunde erhält innerhalb angemessener Frist nach Vertragsschluss eine Zusammenfassung der wichtigsten Vertrags- bedingungen in Textform.
Anmeldung und Vertragsschluss. Der Vertragsschluss erfolgt mit Bestätigung der ESB in Textform und Mitteilung des verbind- lichen Lieferbeginns. Sofern der Lieferbeginn nicht ausdrücklich vereinbart ist, erfolgt der Lieferbeginn frühestens am Ersten des übernächsten Monats, der auf den Auftragseingang folgt. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Der Kunde erhält innerhalb angemessener Frist nach Vertragsabschluss eine Zusammenfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen in Textform.
Anmeldung und Vertragsschluss. Der Vertragsschluss erfolgt mit schriftlicher Bestätigung der ESB. Sofern der Lieferbeginn nicht ausdrücklich vereinbart ist, erfolgt der Lieferbeginn frühestens am Ersten des über- nächsten Monats, der auf den Auftragseingang folgt. Voraussetzung für die Stromlieferung im PRO Ökostrom und FIX Ökostrom ist die Ausstattung der Verbrauchsstelle mit einem Eintarif- oder Doppeltarifzähler. Voraussetzung für die Stromlieferung im FIX Ökostrom HT/ NT ist die Ausstattung der Verbrauchsstelle mit einem Doppeltarifzähler.