Vergütung und Zahlung Musterklauseln

Vergütung und Zahlung. Da die Entgelte für internationale Terminierungsleistungen Markt- schwankungen unterliegen, auf die TRAUT keinen Einfluss hat, kann TRAUT diese in angemessener Weise ändern. TRAUT wird den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist vor der Preisänderung über diese informieren. Zur Bestimmung der Höhe dieser Vergütungen sind die Da- ten aus dem Vertrags- und Abrechnungssystem von TRAUT ausschlag- gebend, es sei denn, dass der Kunde innerhalb von vierundzwanzig (24) Tagen nach Erhalt der Rechnung nachweist, dass diese Daten nicht stimmen. Das Recht, das in Rechnung gestellte Verbindungsaufkommen gemäß § 45i TKG innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Zugang der Rechnung zu beanstanden, bleibt davon unberührt.
Vergütung und Zahlung. (1) Die Leistungen von CRT werden gemäß den getroffenen Vereinbarungen vergütet. Alle Preise ver- stehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Rechnungstellung.
Vergütung und Zahlung. 2.1. Der Kaufpreis für die Vertragsgegenstände gemäß Ziffer II. 1. sowie die diesem zugrunde liegenden Einsatzbedingungen werden im Produktschein festgelegt (Ziffer II. 3.1.). Das Gleiche gilt auch für die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Wartungsgebühr (Ziffer III. 8.1.).
Vergütung und Zahlung. 3.1. Der Kaufpreis für die Vertragsgegenstände sowie die diesem zugrunde liegenden Einsatzbedingungen werden im Produktschein festgelegt.
Vergütung und Zahlung. Der Auftraggeber zahlt an SAP die in der Order Form vereinbarte Vergütung. SAP kann den Zugriff auf den Digital Interconnect Service, soweit der Auftraggeber im Zahlungsverzug ist, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vorübergehend bis zur erfolgten Zahlung verweigern. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, während der Laufzeit geschuldete Vergütungen zurückzuhalten, zu mindern oder aufzurechnen.
Vergütung und Zahlung. Die Höhe der Vergütung für die Leistung ergibt sich aus der jeweils zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültigen Servicepreisliste. Benötigte Teile (nach Ein- zelnachweis oder bei Kleinteilen pauschal) sowie anfallende Versand- und Ver- packungskosten werden zusätzlich berechnet. Rechnungstellung erfolgt nach Leistungserbringung, die Servicerechnungen über Material und Leistung sind innerhalb 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Vergütung und Zahlung. 2.1 Alle zahlbaren Vergütungen sind innerhalb von 30 (dreißig) Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Erteilte Aufträge können weder storniert werden, noch können die Beträge erstattet werden, sofern es in diesem Vertrag oder in Ihrem jeweiligen Auftrag nicht anders vereinbart ist. Sie stimmen zu, alle nach geltendem Recht erhobenen Verkaufs-, Mehrwert- oder ähnlichen Steuern zu zahlen, die wir für die von Ihnen bestellten Services entrichten müssen, wobei hiervon die auf der Grundlage unseres Einkommens erhobenen Steuern ausgenommen sind. Solche Aufwendungen sowie Steuern sind in den in einem Auftrag genannten Vergütungen für Services nicht inbegriffen.
Vergütung und Zahlung. 2.1. Die Vergütung für die Vertragsgegenstände gemäß Ziffer III. 1. AGB-LIZENZ sowie die diesem zugrunde liegenden Einsatzbedingungen werden im PRODUKTSCHEIN/ AUFTRAG fest- gelegt (Ziffer III. 3.1.). Das Gleiche gilt auch für die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gel- tende Wartungsgebühr (Ziffer IV. 9.).
Vergütung und Zahlung. 3.1. Die zu zahlende Vergütung für die Überlassung der Vertragsgegenstände resp. Rechtseinräu- mung sowie die diesem zugrunde liegenden Einsatzbedingungen werden im PRODUKTSCHEIN/ AUFTRAG festgelegt.
Vergütung und Zahlung. 5.1 Die Vergütung erfolgt erst nach vollständiger Leistungserbringung, sofern im Einzelvertrag nicht etwas anderes vereinbart wird. Mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung(en) sind alle vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen/Lieferungen einschließlich der übertragenen Rechte abgegolten. Darüber hinaus besteht kein Anspruch auf weitere Vergütung.