Anpassung der Preise Musterklauseln

Anpassung der Preise. Die unter Ziffer 4.1.1 und 4.1.2 aufgeführten Preise werden jeweils zum 1. Januar eines jeden Kalenderjahres angepasst. Sie werden öffentlich und im Internet unter xxx.xxx-xxxxxx.xx bekannt gegeben und ferner dem Kunden jeweils mit der nächsten Abrechnung mitgeteilt. Macht die FWV von der Möglichkeit der Änderung der Preise nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt Gebrauch, so kann sie den geänderten Preis vom Zeitpunkt der Bekanntgabe an den Kunden berechnen. Nachforderungen für bereits abgerechnete Abrechnungsjahre werden nicht erhoben. Im Falle einer Preissenkung ist die FWV zur pünktlichen Anpassung der Preise verpflichtet. Sollte sich der aus der Preisänderung resultierende monatliche Abschlag um weniger als 5 % ändern, bleibt die Anpassung des Abschlages im laufenden Kalenderjahr der FWV überlassen. Die Summanden in den Klammern der Preisänderungsformeln und die Summe werden auf sechs Nachkommastellen errechnet. Die sich aus der Preisänderung ergebenden neuen Preise werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Sofern der zugrunde gelegte Index vom Statistischen Bundesamt umbasiert wird, gilt der Index ab dem Tage der Veröffentlichung durch das Statistische Bundesamt auf der neuen Basis. Dies geschieht auf folgende Weise: Bei Umstellung der Nullwerte der in Ziffer 4.2.3 angegebenen Indizes (z.B. von aktuell „2015=100“ auf „2020=100“), werden die Nullwerte der angegebenen Xxxxxxx (X0, XXX0, XX0, XX0) für die jeweils angegebenen Zeiträume auf Grundlage der sogenannten „langen Reihen“ des Statistischen Bundesamtes entsprechend angepasst. Sofern der zugrunde gelegte Index vom Statistischen Bundesamt nicht fortgeschrieben wird, gilt ab dem Tage des Wegfalls des ursprünglich vereinbarten Indexes derjenige Index, der den Index ersetzt oder, wenn der ursprüngliche Index nicht ersetzt wird, derjenige Index, der dem ursprünglichen am Nächsten kommt. Sollten Bestandteile der vorgenannten Preisänderungsformeln als Maßstab für die Anpassung der Preise unbrauchbar geworden sein oder geben die Preisänderungsformeln die Verhältnisse auf dem Wärmemarkt offensichtlich nicht mehr zutreffend wieder, so ist die FWV berechtigt, unbeschadet der Möglichkeit der Änderung der Allgemeinen Versorgungsbedingungen (§ 4 Abs. 2 AVBFernwärmeV), die Formeln den neuen Verhältnissen anzupassen.
Anpassung der Preise. BTD kann die Servicegebühr und alle weiteren Preise erstmals nach 12 Monaten und höchstens einmal im Kalenderjahr erhöhen, wenn und soweit dies aufgrund einer Steigerung der Personal- und Betriebskosten erforderlich wird. BTD wird den Kunden über eine Preiserhöhung rechtzeitig unterrichten. Steigen die Preise im Durchschnitt um mehr als 5 %, kann der Kunde mit einer Frist von sechs Wochen nach Zugang des Erhöhungsverlangens den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung außerordentlich kündigen. BTD wird den Kunden auf die Kündigungsmöglichkeit zusammen mit der Ankündigung der Preisanpassung hinweisen.
Anpassung der Preise. W erden a ufg ru nd un d im Ra hme n von Ä nd er un ge n de r P er sonalkosten oder Verä nd er un g der K ost en z.B. f ür M ie ten , Kfz- An scha ffung und – unt er ha ltu ng ( „so nsti ge n Koste nä nd er un ge n“ ) die bei NTT ü blichen l is t e nmä ßig en S er vice pr ei se f ür ü be r ei ne n bestimmte n Z ei tr aum zu er- bringende Services geändert, kann NTT di e S er vice pr ei se de s S ervice- v ert r ag es a np asse n, s owe it s ie kosten ab hä ng ig si nd . Pe rso na lkosten- änderu ng en w er de n hi er be i zu 80 % g ewi chtet, s on stig e Koste nände- rungen mit 20 %. Die Be messu ng de r son sti ge n Ko ste nä nde r ungen er- f olgt a nh an d der Ze itr ei he n des Statisti sche n Bun de samte s. E in e An- pas s un g ka nn a uch er fol ge n, wen n NTT au fgr un d d er V er änderung von H ers te ll er li sten pr ei sen wä hr en d der V er tra gsl au fzei t s el bst ei ne n ver- ändert en E in stan d hat od er w enn – bei f r emd wäh ru ng sba sie rte n Her- s t ell er pr ei sli sten – w äh re nd der Ve rtr ag sla ufze it e in e nicht n ur unwe- s ent l ich e V er ä nde r un g d es R efe re nzku rse s d er Eu ro pä ischen Ze ntral- bank eintri tt. Ei ne Er hö hu ng d er Se rvi cep re ise f in de t n ur in dem Um- f ang s t att, w ie s ie zur D ecku ng der er hö hte n Kosten erf or derlich ist, w obei die Erh öh un g der Service pr ei se pro Kal en de rj ah r m aximal 5 % des jewe il i ge n V er tra gsp re ises b etr äg t. NTT w ir d d em Ku nd en e in e der- art ige Pr ei ser hö hu ng re chtze iti g vor de re n Inkra fttr ete n a nkü nd ig en .
Anpassung der Preise. 1. Coinbet365 behält sich, insbesondere im Hinblick auf Veränderungen der Marktlage und/oder Vertriebsstruktur vor, die von dem Publisher zu zahlenden Preise oder die den Leistungen zugeordneten Provisionsanteile, den Vergütungsplan oder Nutzungsentgelte zu Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes zu ändern, insbesondere Preise zu erhöhen oder Provisionen den Marktgegebenheiten anzupassen. Die Änderung teilt die Coinbet365 dem Publisher innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor der Änderung mit. Erhöhungen der Preise um mehr als 5 % oder Änderungen am Vergütungsplan zu Lasten des Publisher um mehr als 10 % geben dem Publisher das Recht, der Änderung durch Kündigung seines Vertrages zu widersprechen. Kündigt er den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe oder nimmt der Publisher die Änderung ausdrücklich an, so werden diese Vertragsbestandteil.
Anpassung der Preise. Alle Preise werden grundsätzlich einmal jährlich jeweils zum 1. Januar eines jeden Kalenderjahres angepasst. Für alle Preise gilt zunächst Punkt 1.1.4. Die Preise werden demnach frühestens zum 1. Januar 2023 angepasst. Macht die EVH von der Möglichkeit der Änderung der Preise nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt Gebrauch, so kann sie den geänderten Preis vom Zeitpunkt der Bekanntgabe an den Kunden be- männisch auf zwei (Jahresgrundpreis) bzw. drei (Arbeitspreis, Zertifikatspreis) Nachkommastellen gerundet. Maßeinheitenlose Indizes des Statistischen Bun- desamtes werden in regelmäßigen Zeitabständen umbasiert. Nach Umbasierung werden die Preis- änderungsklauseln jeweils auf die neue Basis angepasst. Die durch die Umbasierung eventuell auftretenden Rundungsdifferenzen betrachten beide Vertragspartner von vornherein als vernach- lässigbar und hingenommen. Sollten Bestandteile der vorgenannten Preisände- rungsformeln als Maßstab für die Anpassung der Preise unbrauchbar geworden sein oder geben die Preisänderungsformeln die Verhältnisse auf dem Wärmemarkt offensichtlich nicht mehr zutreffend wider, so ist die EVH berechtigt, unbeschadet der Möglichkeit der Änderung der Allgemeinen Versor- gungsbedingungen (§ 4 Abs. 2 AVBFernwärmeV), die Formeln den neuen Verhältnissen anzupassen.
Anpassung der Preise. Die Dienstleistungen, die von SYSTEMS erbracht werden, werden dem Kunden zu den vertraglich festgelegten Preisen verrechnet. Im Falle einer stillschweigenden Erneuerung des Vertrages werden die Preise automatisch an die Variation (100%) des Verbraucherpreisindexes für Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxx (XXX) xxx Xxxxxxx Xxxxx (XX) in Bezug auf den vorhergehenden Monat, an welchem der Vertrag abgeschlossen wurde oder an welchem er das letzte Mal erneuert wurde, angepasst. Unbeschadet der Bestimmungen des vorstehenden Absatzes, kann SYSTEMS, falls es im Zuge der Vertragserneuerung zu Änderungen des Systems oder zu Anpassungen der Dienstleistungen an technologische Neuentwicklungen gegenüber dem Vorjahr kommen sollte, die Preise der entsprechenden Dienstleistungen für die darauffolgenden Jahre anpassen. Falls SYSTEMS zur Erfüllung der eigenen vertraglichen Pflichten die Dienstleistungen von Dritten nutzt, kann SYSTEMS die eigenen Preise anpassen, falls die Dritten, die die Dienstleistung erbringen, ihre Preise erhöhen sollten. In diesen beiden Fällen hat der Kunde die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen ab dem Erhalt der entsprechenden Mitteilung über die Preiserhöhung seitens SYSTEMS oder ab dem Erhalt der Rechnung von SYSTEMS, welche den bereits erhöhten Preis enthält, mittels schriftlicher Mitteilung an SYSTEMS per zertifizierter E-Mail oder per Einschreiben mit Rückantwort vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt wird innerhalb von 15 Tagen ab Erhalt des Rücktrittsschreibens wirksam. Die Dienstleistungen, welche bis zum Vertragsende erbracht werden, werden dem Kunden auf Grundlage und im Verhältnis zum Preis des vorhergehenden Jahres verrechnet, unbeschadet der Anpassung an die Inflation. Andere Preisanpassungen können zwischen den Parteien vereinbart werden.
Anpassung der Preise. Alle Preise werden grundsätzlich einmal jährlich jeweils zum 1. Januar eines jeden Kalenderjahres angepasst. Für alle Preise gilt zunächst Punkt 1.1.4. Die Preise werden demnach frühestens zum 1. Januar 2020 angepasst. Macht die EVH von der Möglichkeit der Änderung der Preise nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt Gebrauch, so kann sie den geänderten Preis vom Zeitpunkt der Bekanntgabe an den Kunden be- rechnen. Nachforderungen für bereits abgerech- nete Abrechnungsjahre werden nicht erhoben. Im Falle einer Preissenkung ist die EVH zur pünkt- lichen Anpassung der Preise verpflichtet. 2020: 0,3000 2021: 0,2671 2022: 0,2143 2023: 0,1714 Sollte sich der aus der Preisänderung resultierende 2024: 0,1286 2025: 0,0857 monatliche Abschlag um weniger als 5% ändern, 2026: 0,0429 bleibt die Anpassung des Abschlages im laufenden Abrechnungsjahr der EVH überlassen. Ab 2027 ist der Wert dauerhaft 0,0000. CO2-Preis Als Preis für die Emissionskosten gilt der Abrechnungspreis (Settlementpreis) in €/tCO2 an der Energiehandelsbörse EEX für das Jahresprodukt „European Aviation Allowances Futures“ (=Produktcode). In die Berechnung geht hierbei der arith- metische Mittelwert der Abrechnungs- preise für das jeweilige Lieferjahr des jeweils zweiten Mittwochs folgender Monate ein: Oktober, November, Dezember des Vor- vorjahres sowie Januar, Februar, Xxxx, April, Mai, Juni, Juli, August, September des Vorjahres. Sollte an den genannten Tagen kein Die Ergebnisse werden maschinell errechnet und kaufmännisch auf 2 Nachkommastellen gerundet. Sollten Bestandteile der vorgenannten Preisände- rungsformeln als Maßstab für die Anpassung der Preise unbrauchbar geworden sein oder geben die Preisänderungsformeln die Verhältnisse auf dem Wärmemarkt offensichtlich nicht mehr zutreffend wider, so ist die EVH berechtigt, unbeschadet der Möglichkeit der Änderung der Allgemeinen Versor- gungsbedingungen (§ 4 Abs. 2 AVBFernwärmeV), die Formeln den neuen Verhältnissen anzupassen.

Related to Anpassung der Preise

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.