Common use of Ansprüche Aus Benachteiligungen Für Privatpersonen Clause in Contracts

Ansprüche Aus Benachteiligungen Für Privatpersonen. 1. Der Versicherer bietet dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen - abweichend von § 4 I 12 AHB - Versicherungsschutz für den Fall, dass der Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen Benachteiligungen aus den im folgenden genannten Gründen für einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Gründe für eine Benachteiligung sind die Rasse, die ethnische Herkunft, das Geschlecht, die Religion, die Weltanschauung, eine Behinderung, das Alter oder die sexuelle Identität. Für den Versicherungsnehmer besteht Versicherungsschutz als Dienstherr der in seinem Privathaushalt oder sonstigen privaten Lebensbereich beschäftigten Personen. Beschäftigte sind auch Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis bereits beendet ist. Mitversicherte Personen sind die in Ziff. II 1 und 2 der Beschreibung des versicherten Risikos zur Privathaftpflichtversicherung genannten Personen.

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Ansprüche Aus Benachteiligungen Für Privatpersonen. 1. 8.1 Der Versicherer bietet dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen - abweichend von § 4 I 12 7.17 AHB - Versicherungsschutz für den Fall, dass der Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen Benachteiligungen aus den im folgenden genannten Gründen für einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Gründe für eine Benachteiligung sind die Rasse, die ethnische Herkunft, das Geschlecht, die Religion, die Weltanschauung, eine Behinderung, das Alter oder die sexuelle Identität. Für den Versicherungsnehmer besteht Versicherungsschutz als Dienstherr der in seinem Privathaushalt oder sonstigen privaten Lebensbereich beschäftigten Personen. Beschäftigte sind auch Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis bereits beendet ist. Mitversicherte Personen sind die in Ziff. II 1 2.1 und 2 der Beschreibung des versicherten Risikos zur Privathaftpflichtversicherung 2.2 genannten Personen.

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Ansprüche Aus Benachteiligungen Für Privatpersonen. 1. 9.1 Der Versicherer bietet dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen - abweichend von § 4 I 12 7.17 AHB - Versicherungsschutz für den Fall, dass der Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen Benachteiligungen aus den im folgenden genannten Gründen für einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Gründe für eine Benachteiligung sind die Rasse, die ethnische Herkunft, das Geschlecht, die Religion, die Weltanschauung, eine Behinderung, das Alter oder die sexuelle Identität. Für den Versicherungsnehmer besteht Versicherungsschutz als Dienstherr der in seinem Privathaushalt oder sonstigen privaten Lebensbereich beschäftigten Personen. Beschäftigte sind auch Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis bereits beendet ist. Mitversicherte Personen sind die in Ziff. II 1 2.1 und 2 der Beschreibung des versicherten Risikos zur Privathaftpflichtversicherung 2.2 genannten Personen.

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Ansprüche Aus Benachteiligungen Für Privatpersonen. 1. a) Der Versicherer bietet dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen - abweichend von § 4 I 12 AHB - Versicherungsschutz für den Fall, dass der Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen Benachteiligungen aus den im folgenden genannten Gründen für einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Gründe für eine Benachteiligung sind die Rasse, die ethnische Herkunft, das Geschlecht, die Religion, die Weltanschauung, eine Behinderung, das Alter oder die sexuelle Identität. Für den Versicherungsnehmer besteht Versicherungsschutz als Dienstherr der in seinem Privathaushalt oder sonstigen privaten Lebensbereich beschäftigten Personen. Beschäftigte sind auch Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis bereits beendet ist. Mitversicherte Personen sind die in Ziff. II 1 und 2 der Beschreibung des versicherten Risikos zur Privathaftpflichtversicherung genannten Personen.

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